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   BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54   

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BSG, 14.10.1955 - 2 RU 16/54 (https://dejure.org/1955,7862)
BSG, Entscheidung vom 14.10.1955 - 2 RU 16/54 (https://dejure.org/1955,7862)
BSG, Entscheidung vom 14. Oktober 1955 - 2 RU 16/54 (https://dejure.org/1955,7862)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 1, 254
 
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Wird zitiert von ... (93)

  • BSG, 14.03.2013 - B 13 R 19/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist -

    Über den Wortlaut der Vorschrift hinaus ist nach ihrem Sinn und Zweck, den Beteiligten ohne Gesetzeslektüre die ersten Schritte zur (fristgerechten) Wahrung ihrer Rechte zu ermöglichen (BSGE 79, 293, 294 = SozR 3-1500 § 66 Nr. 6 S 24) , aber auch (5) eine Belehrung über den wesentlichen Inhalt der bei Einlegung des Rechtsbehelfs zu beachtenden Formvorschriften erforderlich (stRspr, vgl BSGE 1, 194, 195; BSGE 1, 254, 255; BSGE 7, 1, 2; BSGE 11, 213, 215; BSG vom 26.1.1993 - 1 RK 33/92 - Juris RdNr 6; BSG SozR 3-1500 § 66 Nr. 8 S 35 f) .
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Bei derartigen Erkrankungen sind bei der Schätzung der MdE entsprechend den Verhältnissen des Einzelfalls ggf bestehende besondere Aspekte der Genesungszeit wie das Vorliegen einer Dauertherapie, ein Schmerzsyndrom mit Schmerzmittelabhängigkeit, Anpassung und Gewöhnung an den ggf reduzierten Allgemeinzustand, die notwendige Schonung zur Stabilisierung des Gesundheitszustandes, psychische Beeinträchtigungen (Antriebsarmut, Hoffnungslosigkeit), soziale Anpassungsprobleme usw, die Auswirkungen auf die Erwerbsfähigkeit haben, wie auch sonst bei der MdE-Bewertung zu berücksichtigen (vgl zur Anpassung und Gewöhnung: BSG SozR Nr. 3 zu § 608 aF RVO; zu psychischen Beeinträchtigungen: BSGE 18, 173, 175 = SozR Nr. 61 zu 542 RVO; zu mittelbaren Unfallfolgen allgemein: BSGE 1, 254, 256).
  • BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 46/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - Widerspruchsbescheid -

    Ob die unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung für die Fristversäumnis des Betroffenen ursächlich war, ist grundsätzlich unerheblich (stRspr: BSG vom 14.10.1955 - 2 RU 16/54 - BSGE 1, 254; BSG vom 21.5.2003 - B 6 KA 20/03 B) .
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