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   BSG, 31.10.1972 - 2 RU 169/70   

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BSG, 31.10.1972 - 2 RU 169/70 (https://dejure.org/1972,10148)
BSG, Entscheidung vom 31.10.1972 - 2 RU 169/70 (https://dejure.org/1972,10148)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 169/70 (https://dejure.org/1972,10148)
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Wird zitiert von ... (15)

  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    So hat der Senat in seinem Urteil vom 31. Oktober 1972 (2 RU 169/70) bei einem Versicherten, der mit 42 Jahren einen Arbeitsunfall erlitten hatte, die besondere berufliche Betroffenheit verneint, weil in diesem Alter eine berufliche Anpassung zumutbar sei; diese Zumutbarkeit schließe eine Umschulung nicht aus, selbst wenn für den Verletzten damit erhebliche Schwierigkeiten und somit auch persönliche Opfer verbunden seien.
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 49/98 R

    Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Erhöhung - Ballett-Tänzer -

    Verfügt der Verletzte indes über sonstige Fähigkeiten, die geeignet sind, die unfallbedingt nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang nutzbaren besonderen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen auszugleichen, kommt eine Erhöhung der MdE gemäß § 581 Abs. 2 RVO nicht in Betracht, sofern dem Verletzten die Nutzung dieser Fähigkeiten zugemutet werden kann; dies schließt die zumutbare Aneignung solcher Fähigkeiten durch eine Umschulung ein (vgl BSG Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 169/70 -).
  • BSG, 23.06.1983 - 2 RU 13/82

    Minderung der Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfall - Bemessung der MdE -

    Daß erst - wie im Falle der Klägerin - unter Heranziehung des § 581 Abs. 2 RVO ein Anspruch auf Verletztenrente begründet werden kann, stellt keine derartige unbillige Härte dar (BSG SozR Nr. 9 zu § 581 RVO sowie Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 169/70 - nicht veröffentlicht; ebenso schon BSGE 4, 147, 150; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl., S. 569 a).

    Daß erst - wie im Falle der Klägerin - unter Heranziehung des § 581 Abs. 2 RVO ein Anspruch auf Verletztenrente begründet werden kann, stellt keine derartige unbillige Härte dar (BSG SozR Nr. 9 zu § 581 RVO sowie Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 169/70 - nicht veröffentlicht; ebenso schon BSGE 4, 147, 150; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl., S. 569 a).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.05.2011 - L 2 U 142/10

    Besondere berufliche Betroffenheit; unbillige Härte

    Verfügt der Verletzte indes über sonstige Fähigkeiten, die geeignet sind, die unfallbedingt nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang nutzbaren besonderen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen auszugleichen, kommt eine Erhöhung der MdE gemäß § 56 Abs. 2 S. 3 SGBV II nicht in Betracht, sofern dem Verletzten die Nutzung dieser Fähigkeiten zugemutet werden kann; dies schließt die zumutbare Aneignung solcher Fähigkeiten durch eine Umschulung ein (vgl. BSG Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 169/70 - und zum Ganzen BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.05.2012 - L 3 U 129/10

    Arbeitsunfall - Verletztenrente - Tinnitus - Höhe der MdE - besondere berufliche

    Verfügt der Verletzte indes über sonstige Fähigkeiten, die geeignet sind, die unfallbedingt nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang nutzbaren besonderen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen auszugleichen, kommt eine Erhöhung der MdE gemäß § 56 Abs. 2 S. 3 SGBV II nicht in Betracht, sofern dem Verletzten die Nutzung dieser Fähigkeiten zugemutet werden kann; dies schließt die zumutbare Aneignung solcher Fähigkeiten durch eine Umschulung ein (vgl. BSG Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 169/70 - und zum Ganzen BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2022 - L 21 U 181/18

    Besondere berufliche Betroffenheit - hier: Rettungssanitäter in der Ausbildung

    Da hierzu nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. BSG, Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 169/70 - und zum Ganzen BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 6) auch die Nutzung solcher Fähigkeiten zählt, die durch Umschulung auf Kosten des Unfallversicherungsträgers erworben werden können, ist der Anwendungsbereich praktisch auf Berufe beschränkt, die dem Versicherten eine sozial herausgehobene Stellung vermitteln, die er auch durch Umschulung nicht halten kann.
  • BSG, 18.12.1974 - 2 RU 155/74

    Musikakademie - Dozent - Erwerbsfähigkeit - Nebentätigkeit

    Senats (so BSG 23, 253, 255; 28, 227, 229; BSG SozR Nr° 9 und 10 zu 5 581 RVG; BSG Breitbaüpt 1966, 392; BSG Urteil vom 310 Oktober 1972 - 2 RU 169/70), der sich der 8° Senat des Bundessozialgerichts (BSG) angeschlossen hat (vgl° Urteil vom 22° August 1974 - 8 RU 66/73)"hat % 581 Abs° 2 RVO die frühere vom erkennenden Senat weiter entwickelte Rechtsprechung über die Beurteilung der MdB in Fällen besonderer Härte im wesentlichen normiert° Danach kann eine angemessene, nicht etwa die ausschlaggebende Berücksichtigung eines Lebensberufs (BSG 4" 294, 299) bei der Beurteilung der MdB nach den Umständen des Einzelfalles zur Vermeidung unbilliger Härten "gerechtfertigt sein° Selbst wenn der Verletzte infolge eines Arbeitsunfalls seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann5 hat dies nicht zwangsläufig eine höhere Bewertung der MdB nach 5 581 Abs° 2 RVG zur Folge (BSG 23, 253, 256; BSG SozR aaO; BSG Urteile vom 31° Oktober 1972 und 22° August 1974 aaO)° Der Kläger mußte jedoch.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2022 - L 14 U 102/17

    Anspruch auf höhere Verletztenrente; Kriterien für die Bemessung einer MdE;

    Verfügt der Verletzte indes über sonstige Fähigkeiten, die geeignet sind, die unfallbedingt nicht mehr oder nicht mehr in vollem Umfang nutzbaren besonderen beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen auszugleichen, kommt eine Erhöhung der MdE gemäß § 56 Abs. 2 S. 3 SGB VII nicht in Betracht, sofern dem Verletzten die Nutzung dieser Fähigkeiten zugemutet werden kann; dies schließt die zumutbare Aneignung solcher Fähigkeiten durch eine Umschulung ein (vgl. BSG, Urteil vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 169/70 - und zum Ganzen BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 6).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.11.2013 - L 3 U 97/12
    Seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen schränken ihn z.B. nicht ein in der Wahrnehmung etwa einer Hausmeistertätigkeit oder in einer berufsnahen Beschäftigungsalternative, gegebenenfalls nach einer Einarbeitung oder auch Umschulung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 31. Oktober 1972, 2 RU 169/70; BSG, SozR 3-2200 § 581 Nr. 6).
  • LSG Bayern, 05.12.2007 - L 2 U 214/07

    Beweiserleichterung der hinreichenden Wahrscheinlichkeit für den ursächlichem

    So hat das BSG im Urteil vom 31.10.1972 (2 RU 169/70) bei einem Versicherten, der mit 42 Jahren einen Arbeitsunfall erlitten hat, die besondere berufliche Betroffenheit verneint, weil in diesem Alter eine berufliche Anpassung zumutbar sei.
  • LSG Niedersachsen, 16.08.2001 - L 6 U 473/99

    Anspruch auf eine Verletztenrente; Grad der geminderten Erwerbsfähigkeit auf

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2002 - L 6 U 448/01
  • LSG Niedersachsen, 17.09.1998 - L 6 U 424/96

    Zur MdE-Bewertung gem. § 581 Abs. 2 RVO für eine Außenbandruptur am li.

  • BSG, 20.10.1983 - 2 RU 41/82
  • LSG Nieder-sachsen-Bremen, 20.01.2022 - L 14 U 102/17

    38-jähriger Ingenieur kann aufgrund eines Wegeunfalls keine Mess- und

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