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   BSG, 08.07.1980 - 2 RU 17/79   

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https://dejure.org/1980,18148
BSG, 08.07.1980 - 2 RU 17/79 (https://dejure.org/1980,18148)
BSG, Entscheidung vom 08.07.1980 - 2 RU 17/79 (https://dejure.org/1980,18148)
BSG, Entscheidung vom 08. Juli 1980 - 2 RU 17/79 (https://dejure.org/1980,18148)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 19/18 R

    Erstattungsstreit: Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegenüber dem

    Entscheidend ist, ob der konkret zurückgelegte Weg dazu dient, die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherte Tätigkeit am arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungsort erst aufzunehmen (BSG Urteil vom 31.8.2017 - B 2 U 1/16 R - juris RdNr 13; vgl BSG Urteil vom 8.7.1980 - 2 RU 17/79 - juris RdNr 23; Krasney in Krasney/Becker/Burchardt/Kruschinsky/Heinz/Bieresborn, SGB VII, Stand Oktober 2018, § 8 RdNr 176 mwN) , was auch der Fall sein kann, wenn der Beschäftigte an wechselnden Orten tätig ist (BSG Urteil vom 7.11.2000 - B 2 U 39/99 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 3 S 16) .
  • BSG, 31.08.2017 - B 2 U 1/16 R

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen UnfallversicherungUnterbrechung

    Den Feststellungen des LSG lässt sich noch entnehmen, dass die Stätte, die der Kläger von seiner Wohnung aus aufsuchen wollte, dem arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungsort entsprach, an dem er an diesem Tag vertraglich geschuldete Endmontagetätigkeiten und damit die "versicherte Tätigkeit" verrichten sollte (vgl BSG vom 8.7.1980 - 2 RU 17/79 - Juris; Krasney in Krasney/Becker/Burchardt/Kruschinsky/Heinz/Bieresborn, SGB VII, Stand: Januar 2016, § 8 RdNr 176 mwN) .
  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 7/17 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Betriebsweg - Antrittsort: von zu Hause -

    Entscheidend für die Abgrenzung zwischen einem gemäß § 8 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherten Betriebsweg und einem Wegeunfall nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII ist, ob der konkret zurückgelegte Weg dazu dient, die gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherte Tätigkeit am arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungsort erst aufzunehmen (BSG vom 31.8.2017 - B 2 U 1/16 R - Juris RdNr 13; vgl BSG vom 8.7.1980 - 2 RU 17/79 - Juris RdNr 23; Krasney in Krasney/Becker/Burchardt/Kruschinsky/Heinz/Bieresborn, SGB VII, Stand: Oktober 2018, § 8 RdNr 176 mwN) , was auch der Fall sein kann, wenn der Beschäftigte an wechselnden Orten tätig ist (BSG vom 7.11.2000 - B 2 U 39/99 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 3 S 16) , oder ob es sich etwa um eine dringende, außerhalb der üblichen Arbeitszeit angeordnete zusätzliche Tätigkeit an einem anderen Ort als der Arbeitsstätte handelte (Betriebsweg, vgl BSG vom 31.8.1983 - 2 RU 31/82 - SozR 2200 § 548 Nr. 63 S 175 f) .
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 26/88

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg vom Arbeitsgericht

    Ort der Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift ist der jeweilige Ort der tatsächlich verrichteten Tätigkeit (Urteil des Senats vom 8. Juli 1980 - 2 RU 17/79 - = Lauterbach-Kartei Nr. 10840 zu § 550 Abs. 1 RVO).

    Ebenso wurde Unfallschutz angenommen bei der Vorsprache eines Beschäftigten beim Betriebsrat wegen Einlegung eines Einspruchs gegen die Kündigung (Urteil des Senats vom 23. Oktober 1970 - 2 RU 162/68 - SGb 1972, 218 mit Anmerkung von Neumann) und bei Vertragsverhandlungen an einem dritten Ort wegen einer vorzeitigen Vertragsbeendigung (Urteil des Senats vom 8. Juli 1980 aaO).

  • SG Fulda, 28.08.2007 - S 8 U 1047/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsausgleichsverfahren - Abgrenzung:

    Der Ort der Tätigkeit ist der Ort der tatsächlichen Aufnahme der versicherten Tätigkeit (BSG Urteil vom 8. Juli 1980 - 2 RU 17/79).
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