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   BSG, 24.01.1990 - 2 RU 20/89   

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BSG, 24.01.1990 - 2 RU 20/89 (https://dejure.org/1990,24472)
BSG, Entscheidung vom 24.01.1990 - 2 RU 20/89 (https://dejure.org/1990,24472)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 (https://dejure.org/1990,24472)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 2 RU 20/89
    Streitig und vom LSG verneint ist vor allem auch die Voraussetzung der höheren Gefährdung der Straßenbauarbeiter iS des § 551 Abs. 2 RVO, die sich auf das allgemeine Auftreten der Krankheit bezieht (s BSGE 59, 295, 298).

    Sinn des § 551 Abs. 2 RVO ist es stattdessen, solche durch die Arbeit verursachten Krankheiten wie eine BK zu entschädigen, die nur deshalb nicht in die Liste der BKen aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKVO noch nicht vorhanden oder dem Verordnungsgeber nicht bekannt waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 59, 295, 297 mwN).

  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 77/78
    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 2 RU 20/89
    11. Februar 1981 - 2 RU 77/78 - mwN in: HVBGB RdSchr VB 105/81 = USK 8138).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 2 RU 20/89
    Diese Vorschrift ist lediglich eine Ausprägung des Rechtsgrundsatzes in § 55 Abs. 1 Nr. 1 SGG über die Feststellung des Bestehens eines Rechtsverhältnisses, der jedenfalls die Klage auf Feststellung zuläßt, daß eine bestimmte Gesundheitsstörung eine BK ist (BSG vom 27. Juli 1989 - 2 RU 54/88 -, zur Veröffentlichung bestimmt, bisher abgedruckt in: HV-Info 1989, 2430).
  • BSG, 21.11.1957 - GS 1/57
    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 2 RU 20/89
    Die den Senat leitenden Gründe entnimmt er dem Beschluß des Großen Senats des BSG vom 21. November 1957 (BSGE 6, 120, 123 f).
  • LSG Hessen, 02.04.2019 - L 3 U 48/13

    Berufsgenossenschaft muss Blasenkrebs eines Kfz-Mechanikers als Berufskrankheit

    Die festgestellte Schädigung lässt sich im Einzelfall weder aus den MAK-Werten noch der Einstufung als krebserzeugender Arbeitsstoff ableiten, sondern der ärztliche Befund unter Berücksichtigung aller äußeren Umstände des Fallhergangs ist entscheidend (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall- und Berufskrankheit, 9. Auflage 2017, Nr. 18.3., S. 1143 mit Verweis auf BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - und BSG vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 -).
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Sinn des § 551 Abs. 2 RVO ist es vielmehr, solche durch die versicherte Tätigkeit verursachten Krankheiten wie eine BK zu entschädigen, die nur deshalb nicht in die Liste der BKen aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKVO noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 59, 295, 297; BSG Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - USK 90140).
  • LSG Hessen, 08.11.1995 - L 3 U 143/95

    Neue Erkenntnisse - Berufskrankheit - Straßenbau - Bronchialkarzinom

    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und verweist auf das Urteil des HLSG vom 28. Oktober 1992 - L-3/U-47/87 -, den hierzu ergangenen Beschluß des BSG vom 30. Juni 1993 - 2 BU 221/92 - sowie die in ähnlich gelagerten Fällen ergangenen Urteile des BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - und 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 -.

    Ob eine Krankheit in einer bestimmten Personengruppe - hier bei Straßenbauarbeitern - im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert nach dieser Rechtsprechung vielmehr den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsstörungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder bei Straßenbauarbeiten, um daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (s. BSG, Urteile vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 -, 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - und Beschluß vom 30. Juni 1993 - 2 BU 212/92 - unter Hinweis auf BSGE 59, 295; s. auch BSG, Urteil vom 11. Juni 1990 - 2 RU 53/90).

    In den späteren Entscheidungen wurde jedoch klargestellt, daß "bereits das" die Anwendbarkeit des § 551 Abs. 2 RVO ausschließt (BSG, Urteile vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - und 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - BSG, Beschluß vom 30. Juni 1993 - 2 BU 212/92 - BSGE 59, 295).

    Außerdem mußte es der den BMA medizinisch-wissenschaftlich beratende Ärztliche Sachverständigenbeirat auch unter Berücksichtigung der Forschungsarbeiten von Prof. Dr. M. und seiner auf Teerstoffe bzw. die darin enthaltenen PAH festgelegten Meinung bei der Aufnahme der BK Nr. 4110 offenlassen, welche der in Kokereirohgasen enthaltenen karzinogen wirkenden Substanzen nach gegenwärtigem Wissensstand allein oder im Zusammenwirken als wesentliche Ursache für die Entstehung der Tumore anzusehen sind (BR-Drucks. 33/88, S. 7 zu Art. 1 Nr. 5 - zu 4110; s. auch die beigezogene Auskunft des BMA vom 11. November 1988 im Verfahren S-8/U-109/84 und BSG, Urteile vom 12. Juni 1990 und 24. Januar 1990, a.a.O.).

  • BSG, 12.06.1990 - 2 RU 21/89

    Aufgenommene Krankheiten; Krankheit; Straßenbauarbeiter

    Wie der erkennende Senat nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung in seinem Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. November 1957 (BSGE 6, 120, 123f) entschieden hat, läßt sich aus dem Zusammenhang der Vorschriften über die Statthaftigkeit der Berufung kein Anhalt dafür entnehmen, daß in der Unfallversicherung und der sozialen Entschädigung die Berufung in einem wesentlich weiteren Umfang statthaft sein sollte als in den anderen der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesenen Rechtsgebieten.

    Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BSGE aaO S 298 mwN; bestätigt durch Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 -).

    Bereits das schließt die Anwendbarkeit des § 551 Abs. 2 RVO aus (vgl BSGE aaO S 298f; Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 -).

  • LSG Hessen, 21.02.2017 - L 3 U 9/13

    Berufsgenossenschaft muss Harnblasenkrebs eines Chemiefachwerkers als

    Die festgestellte Schädigung lässt sich im Einzelfall weder aus den MAK-Werten noch der Einstufung als krebserzeugender Arbeitsstoff ableiten, sondern der ärztliche Befund unter Berücksichtigung aller äußeren Umstände des Fallhergangs ist entscheidend (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall- und Berufskrankheit, 9. Auflage 2017, 18.3., S. 1143 mit Verweis auf BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - und BSG vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 -).
  • LSG Hessen, 28.10.1992 - L 3 U 47/87

    Berufskrankheit - neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft -

    Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt, denn zwischen den Beteiligten ist die Voraussetzung der höheren Gefährdung der Straßenbauarbeiter im Sinne des § 551 Abs. 2 RVO, bezogen auf das allgemeine Auftreten von Bronchialkarzinomen, streitig (vgl. hierzu Urteile des BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 und vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 sowie BSGE 6, 120, 123 f.).

    Ob eine Krankheit in einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BSGE 59, 295, 297 und Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89).

  • LSG Hessen, 13.12.1995 - L 3 U 824/94

    Quasi-Berufskrankheit - Kehlkopfkrebs - neue Erkenntnisse - maßgeblicher

    Die nach § 551 Abs. 2 RVO im allgemeinen zu fordernde gruppenspezifische Risikoerhöhung ist im Falle der Kehlkopfkrebserkrankten nicht mit der im allgemeinen geforderten langfristigen zeitlichen Überwachung des Krankengutes zum Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsstörungen (dazu BSGE 59, 295; Urteile des BSG vom 12. Juni 1990, Az.: 2 RU 21/89 und vom 24. Januar 1990, Az.: 2 RU 20/89 sowie Beschluß des BSG vom 30. Juni 1993, Az.: 2 BU 212/92; Urteil des Senats vom 8. November 1995, Az.: L - 3/U - 143/95) zu erbringen, da infolge der Seltenheit dieses Tumorleidens statistisch abgesicherte Erkenntnisse im vorgenannten Sinne nicht zu erheben sind.
  • BSG, 11.06.1990 - 2 RU 53/89

    Berufserkrankung bei Fernfahren

    Sinn des § 551 Abs. 2 RVO kann deshalb nur sein, durch schädigende Einwirkungen bei der versicherten Tätigkeit verursachte Krankheiten wie eine BK zu entschädigen, wenn aufgrund neuer medizinischer Erkenntnisse über die Gefährdung besonderer Personengruppen, die bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKVO noch nicht vorhanden oder dem Verordnungsgeber nicht bekannt waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 59, 295, 297; Urteil des Senats vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 -), die übrigen Voraussetzungen des § 551 Abs. 2 RVO erfüllt sind.
  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96

    Leistung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Ob eine Krankheit in einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit erheblich häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert in der Regel den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine lange zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BSGE a.a.O., 298 mwN; bestätigt durch Urteile vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - USK 90140 und vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - USK 90164).
  • LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93

    Quasi-Berufskrankheit - neue Erkenntnisse - medizinische Wissenschaft -

    Die nach § 551 Abs. 2 RVO allgemeinen zu fordernde gruppenspezifische Risikoerhöhung ist im Falle der Lungenfibrose von Schweißern nicht mit der im allgemeinen geforderten langfristigen zeitlichen Überwachung des Krankengutes zum Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsstörungen (dazu BSGE 59, 295; Urteile des BSG vom 12. Juni 1990, Az.: 2 RU 21/89 und vom 24. Januar 1990, Az.: 2 RU 20/89 sowie Beschluß des BSG vom 30. Juni 1993, Az.: 2 BU 212/92; Urteil des Senats vom 8. November 1995, Az.: L-3/U-143/95) zu erbringen, da infolge der Seltenheit dieses Leidens statistisch abgesicherte Erkenntnisse im vorgenannten Sinne nicht erhoben worden sind.
  • BSG, 30.10.1990 - 8 RKnU 2/89

    Zahlung von Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

  • LSG Hessen, 29.09.1993 - L 3 U 599/93

    Berufskrankheit - Coxarthrose (Hüftgelenkserkrankung) - Landwirt/Müller - neue

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - L 15 U 154/98

    Anforderungen an die Substantiierung einer am Arbeitsplatz erfolgten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.09.1999 - L 17 U 63/97

    Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Witwenrente,

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