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   BSG, 30.07.1971 - 2 RU 200/69   

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BSG, 30.07.1971 - 2 RU 200/69 (https://dejure.org/1971,11076)
BSG, Entscheidung vom 30.07.1971 - 2 RU 200/69 (https://dejure.org/1971,11076)
BSG, Entscheidung vom 30. Juli 1971 - 2 RU 200/69 (https://dejure.org/1971,11076)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 30.07.1971 - 2 RU 200/69
    Das Sozialgericht (SG) Berlin hat die auf Gewährung von Hinterbliebenenrente gerichtete Klage durch Urteil vom 22° Mai 1968 abgewiesen, nachdem es 14 Zeugen vernommen, das Sektionsprotokoll und Krankenpapiere beigezogen sowie ein schriftliches Gutachten von dem Regierungsmedizinaldirektor Professor Dr° Rjjjxjgäyeingeholt hattet Zur Begründung hat es ausgeführt: Da keine Reohtsvermutung dafür bestehe, daß ein auf seiner Arbeitsstätte mit tödlichen Verletzungen aufgefundener Beschäftigter einem Arbeitsunfall erlegen sei (BSG 19, 52% müsse geprüft werden, ob die sturzbedingten Verletzungen des K, mit seiner betrieblichen Tätigkeit in einem ursächlichen Zusammenhang gestanden hätten° Das aber sei nicht wahrscheinlich° Es habe sich nicht klären lassen, wie K° zu Fall gekommen sei: durch Ausrutschen, infolge Übelkeit oder durch einen unerwarteten Stoß von fremder Hand° Für ein Ausrutschen lägen keine Anhaltspunkte vor° Der Umstand, daß der Sturz möglicherweise infolge einer - nicht betriebsbedingten - Übelkeit oder durch eine - ebenfalls nicht betriebsbedingte strafbare Handlung erfolgt sei, schließe den UV-Schutz -.

    Die Unaufklärbarkeit der Gründe, die zum Sturz des K. führten, stehe der Annahme eines entschädigungspflichtigen Arbeitsunfalls grundsätzlich entgegen° Eine Rechtsvermutung dahin, daß ein auf der Betriebsstätte tot aufgefundener Versicherter, dessen Todesursache nicht einwandfrei habe ermittelt werden können, einem Arbeitsun- fall erlegen sei, bestehe selbst dann nicht, wenn eine Betriebseinrightung als mitwirkende Todesursache in Betracht komme (BSG 19, 52 ff)° Dies habe das LSG auch nicht verkannt° Es sei vielmehr der Auffassung, daß das Toilettenbecken oder der Steinfußboden als Betriebseinrichtungen an der Schwere des Unfalls wesentlich mitgewirkt und deshalb der Sturz und dessen Folgen mit der versicherten Tätigkeit in ursächlichem Zusammenhang gestanden hätten° Dem sei jedoch entgegenzuhalten, daß schon keine allgemeine Lebenserfahrung dafür spreche, ein Sturz Toiletténbecken müsse oder könne wegen.

    Dies hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 29, März 1965 (BSG 19, 52 ff) des näheren dargelegt.

  • LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Das Zurücklegen eines Weges durch einen Beschäftigten mit der Handlungstendenz, sich an einem vom Ort der Tätigkeit verschiedenen Ort Nahrungsmittel zu besorgen oder einzunehmen, ist grundsätzlich versichert (vgl etwa BSG, Urteil vom 5. Juli 2016 - B 2 U 5/15 R - juris Rn 30 mwN) und zwar unabhängig davon, ob der Weg auf dem Betriebsgelände zurückgelegt wird oder den Versicherten von diesem herunter durch den öffentlichen Verkehrsraum (etwa zu einer Gaststätte, der eigenen Wohnung oder zu einem Kiosk/Lebensmittelgeschäft) führt (vgl zur Rechtsprechung: BSG, Urteil vom 18.6.2013 - B 2 U 7/12 R - juris Rn 20; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn 15; BSG, Urteil vom 27. April 2010 - B 2 U 23/09 R - juris Rn 15; BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 14; BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - juris Rn 19; BSG, Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - juris Rn 13; ebenso für die Wege zum Aufsuchen der Toilette: BSG, Urteil vom 30. März 2017 - B 2 U 15/15 R - juris Rn 17; BSG, Urteil vom 30. Juli 1971 - 2 RU 200/69 - juris Rn 18).

    Danach soll durch den Aufenthalt im Toilettenraum der innere Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit gerade noch nicht gelöst worden sein (so: BSG, Urteil vom 30. Juli 1971 - 2 RU 200/69 - juris Rn 18).

  • SG Heilbronn, 27.12.2017 - S 13 U 1826/17

    Sturz auf der Toilette während der Arbeit nicht unfallversichert!

    So weist die Rechtsprechung zutreffend darauf hin, dass entsprechende Verunreinigungen nicht nur in Kantinenbereichen, sondern auch in anderen Selbstbedienungsrestaurants vorkommen, weshalb kein Versicherungsschutz begründet ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.10.2001, Az.: L 10 U 1968/00, SG Heilbronn, Urteil v. 26.03.2012, Az.: S 5 U 1444/11; vgl. zu Sturz in Toilettenanlage BSG, Urteil v. 30.07.1971, Az.: 2 RU 200/69, Rn. 19, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2023 - L 6 U 1484/23
    Ob die Mitwirkung der Beschaffenheit der Unfallstelle an der Herbeiführung oder dem Ausmaß der Verletzung eine rechtlich wesentliche Mitursache für den Unfall ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juli 1971 - 2 RU 200/69 -, juris, Rz. 20).
  • LSG Bayern, 06.05.2003 - L 3 U 323/01

    Versicherung muss bei Unfall auf der Betriebstoilette nicht bezahlen

    Die Klägerin führt zur Stützung ihrer Auffassung, wonach auch während des Aufenthalts in der Toilette Versicherungsschutz anzunehmen sei, die Entscheidung des BSG vom 30.07.1971 - 2 RU 200/69 - Breithaupt 1972, S.117 ff. - an.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - L 10 U 1533/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - Unfallversicherungsschutz -

    Im Übrigen hat das BSG bereits entschieden, dass bei einem Sturz auf ein Toilettenbecken oder auf Steinfließen im Toilettenraum zwischen der Beschaffenheit der Unfallstelle und der Verletzung oder ihrer Schwere grundsätzlich kein rechtlicher Zusammenhang besteht (BSG, Urteil vom 30.07.1971, 2 RU 200/69 in SozR Nr. 28 zu § 548 RVO).
  • BSG, 27.11.1986 - 2 RU 10/86

    Zur inneren Ursache beim Sturz auf einen Krankenzimmerboden - stationäre

    Die Härte eines nicht mit Teppich belegten Bodens gehört nicht zu den 'besonderen Bedingungen des Krankenhauses', die bei einem Unfall aus innerer Ursache eine wesentliche Mitursache begründen könnten (vgl BSG 30.7.1971 2 RU 200/69 = SozR Nr. 28 zu § 548 RVO).
  • LSG Bayern, 13.07.2017 - L 17 U 199/16

    Ursächlichkeit der versicherten Tätigkeit

    Denn das Vorhandensein einer Kante oder sonstigen Erhebung - z.B. auch in Gestalt eines abgestellten Gegenstandes - am Boden stellt keine betriebliche Besonderheit dar, sondern ist ein Umstand, wie er im alltäglichen Leben überall anzutreffen ist (siehe hierzu BSG vom 30.07.1971 - 2 RU 200/69, juris Rn. 20 zum Anschlagen mit dem Kopf an einem Toilettenbecken; Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 09.11.1983 - L 2 Ua 806/83-3, juris zum Sturz gegen eine Tischkante).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2018 - L 9 U 445/18
    Dies hat bereits das SG ausführlich unter Bezugnahme auf die einschlägige Rechtsprechung des LSG Baden-Württemberg (Urteil vom 30.7.2015 - L 6 U 526/13 -, vom 20.09.2012 - L 6 U 2770/12 -, vom 25.10.2001 - L 10 U 1968/00 -, vom 29.01.2016 - L 8 U 2950/14 -, jeweils m.w.N., juris) und des BSG (Urteile vom 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R, vom 02.07.1996 - 2 RU 34/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 15; vom 06.12.1989 - B 2 RU 5/89 -, vom 30.07.1971 - 2 RU 200/69 -, jeweils m.w.N., juris) dargestellt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.04.2016 - L 14 U 306/14
    Die gewöhnliche Härte von Stein-, Beton- und ähnlichen Fußböden sowie Straßenpflaster oder auch eines mit Teppich belegten Bodens stellen jedenfalls keine besondere Beschaffenheit einer Unfallstelle dar (BSG, Urteil vom 30. Juli 1971 - Az.: 2 RU 200/69 - Rn. 20 und Urteil vom 27. November 1986 - Az.: 2 RU 10/86 - Rn. 16 - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 21.07.2020 - L 7 U 176/17

    Unfallversicherung: Voraussetzungen der Anerkennung eines epileptischen Anfalls

    Dies gilt insbesondere hinsichtlich des Bodens des Betriebshofes, auf den der Kläger stürzte (vgl bereits BSG, Urteil vom 30.7.1971 - 2 RU 200/69 - RdNr. 20 zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2014 - L 10 U 4610/12
  • LSG Niedersachsen, 15.11.2001 - L 6 U 139/98
  • LSG Hessen, 05.11.1975 - L 3 U 264/74

    Streit an der Arbeitsstätte

  • LSG Hessen, 15.01.1975 - L 3 U 360/73

    Unfall im Hotel

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