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   BSG, 30.06.1960 - 2 RU 207/59   

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BSG, 30.06.1960 - 2 RU 207/59 (https://dejure.org/1960,1938)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1960 - 2 RU 207/59 (https://dejure.org/1960,1938)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1960 - 2 RU 207/59 (https://dejure.org/1960,1938)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 12, 254
  • MDR 1960, 1043
  • DB 1960, 1012
 
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Wird zitiert von ... (26)

  • LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10

    Nur der Weg zum Essen ist in der Mittagspause unfallversichert

    Der Versicherungsschutz ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass im Betrieb eine Werkskantine eingerichtet ist, da es dem Versicherten frei steht, das Essen an einem ihm genehmen Ort einzunehmen (BSGE 12, 254, 255; 50, 100, 101; BSG in SozR 2200 § 550 Nr. 28; Krasney in: Becker u.a., Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), Kommentar, Anmerkungen 215 und 219 zu § 8, Ricke, aaO, Anmerkung 192 zu § 8).
  • SG Berlin, 23.01.2013 - S 68 U 577/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Versicherungsschutz bei Raucherpause

    Der Genussmittelkonsum hat zur Sphäre des Versicherungsverhältnisses eine weit aus losere Verbindung als die Nahrungsaufnahme (so auch Urteil des Bundessozialgericht vom 30. Juni 1960 zum Aktenzeichen 2 RU 207/59, zitiert nach juris).

    Eine derartige Abhängigkeit in der Form der Unabweisbarkeit wie die Stillung von Hunger oder Durst (siehe Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. Juni 1960 a.a.O.) schilderte sie nicht.

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Begriff des Betriebsunfalls im Sinne des § 542 Abs. 1 der Reichsversicherungsordnung - RVO - allerdings auch diesem Umstand maßgebliche Bedeutung beigemessen und u.a. bei einem Unfall, der sich bei der Besorgung von Tabakwaren während der Dienstzeit ereignete, darauf abgestellt, ob der Beschäftigte "mit dem Nikotingenuß nicht nur einfach einer lieben Gewohnheit huldigen wollte", sondern das Rauchen "für ihn in der jeweiligen Situation eine Notwendigkeit bedeutete, die in ihrer Unabweisbarkeit etwa der Stillung eines Hungergefühls gleichkam" (vgl. BSGE 12, 254).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 22/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei der Besorgung von Genußmitteln

    Anders als die Einnahme von fester Nahrung oder Erfrischungsgetränken entspringt der Genußmittelkonsum weit mehr als die Befriedigung eines natürlichen und unabweisbaren Hunger- oder Durstgefühls regelmäßig persönlichen Angewohnheiten (vgl BSGE 12, 254, 255 = SozR Nr. 27 zu § 543 RVO aF; BSG SozR Nr. 15 zu § 550 RVO).

    Ein Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit kann daher nur beim Nachweis besonderer Umstände angenommen werden (BSGE 12, 254, 256 = SozR aaO; im Ergebnis ebenso Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, 12. Aufl, § 8 RdNrn 80 und 220; Lauterbach/Schwerdtfeger, UV-SGB VII, 4. Aufl, § 8 RdNr 252; Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl, § 8 RdNr 7.33.12).

  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Arbeitsunfall wegen eigenwirtschaftlicher

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß der Konsum von Genußmitteln gegenüber der Einnahme fester oder flüssiger Nahrung weit mehr persönlichen Angewohnheiten entspringt (vgl BSGE 12, 254, 255 = SozR Nr. 27 zu § 543 RVO aF; BSG SozR Nr. 15 zu § 550 RVO; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 38), so daß ein Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit nur beim Nachweis besonderer Umstände angenommen werden kann (BSGE 12, 254, 256 = SozR, aaO).
  • BVerwG, 04.06.1970 - II C 39.68

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Wegeunfall eines Beamten

    Es mache keinen Unterschied, daß sich nur die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Wegeunfall geändert habe (zu vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 1960 - 2 RU 207/59 - [MDR 1960 S. 1043] einerseits und Urteile vom 28. Februar 1964 - 2 RU 185/61 - [BSGE 20, 219] und - 2 RU 16/63 - andererseits) und daß die Verwaltungsgerichte dem Bundessozialgericht nicht nachgeordnet seien; denn die zu §§ 542, 543 der Reichsversicherungsordnung in der vor dem Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz vom 30. April 1963 (BGBl. I S. 241) geltenden Fassung - RVO a.F. - ergangene Rechtsprechung habe die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zum Dienstunfallrecht beeinflußt.
  • LSG Hessen, 06.03.1985 - L 3 U 1313/81

    Unfallversicherung; Arbeitspause; Unfall; Arbeitsunfall; Wegeunfall; Duldung;

    Die Klägerin hat gegen diesen Bescheid fristgerecht beim Sozialgericht Frankfurt am Main Klage erhoben und unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in BSGE 12, 254 ff. weiterhin geltend gemacht, dass sie bei dem Einkauf versichert gewesen sei.

    Einer mehrfach bestätigten Rechtsprechung des BSG zufolge fallen unter die nach § 550 Abs. 1 RVO versicherten Wege auch solche, die ein Beschäftigter während einer Arbeitspause unternimmt, um sich die zur Weiterarbeit erforderliche Erholung und Stärkung außerhalb seiner Arbeitsstätte zu verschaffen (BSGE 12, 254, 255; 55, 139, 140; BSG in Breithaupt 1977, 977, 978; ebenso auch der erkennende Senat im Urteil vom 17. Oktober 1973 - L 3/U - 918/72 -, abgedruckt im WzS 1974, 129 f.).

    Versicherungsschutz wird dagegen unter den Voraussetzungen bejaht, dass der zum Unfall führende Weg im Zusammenhang mit einer Arbeitspause steht, von der Arbeitsstätte aus angetreten wird und dem Einkauf von Lebensmitteln zum alsbaldigen Verzehr am Arbeitsplatz dient (BSG in Breithaupt 1977, 977 ff.; BSGE 12, 254, 255; 55, 139, 140; HLSG in WzS 1974, 129 f.).

  • LSG Bayern, 16.06.2021 - L 17 U 310/20

    Innerer Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit bei tätlichem Angriff sowie

    Es entspreche der ständigen Rechtsprechung des BSG, dass der Konsum von Genussmitteln gegenüber der Einnahme fester oder flüssiger Nahrung weit mehr persönlichen Angewohnheiten entspringe, so dass ein Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit nur beim Nachweis besonderer Umstände angenommen werden könne (BSGE 12, 254, 256 = SozR Nr. 27 zu § 543 RVO a. F.).

    Zutreffend hat das SG insoweit ausgeführt, dass besondere Umstände, die einen inneren Zusammenhang des Zigarettenkonsums mit der versicherten Tätigkeit ausnahmsweise begründen könnten, hier nicht gegeben sind (vgl. auch BSGE 12, 254, 256 = SozR Nr. 27 zu § 543 RVO a.F.).

  • LSG Bayern, 16.06.2022 - L 17 U 310/20

    Arbeitsunfall bei vorsätzlichem tätlichem Angriff; Missbräuchlichkeit der

    Es entspreche der ständigen Rechtsprechung des BSG , dass der Konsum von Genussmitteln gegenüber der Einnahme fester oder flüssiger Nahrung weit mehr persönlichen Angewohnheiten entspringe, so dass ein Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit nur beim Nachweis besonderer Umstände angenommen werden könne (BSGE 12, 254, 256 = SozR Nr. 27 zu § 543 RVO a. F.).

    Zutreffend hat das SG insoweit ausgeführt, dass besondere Umstände, die einen inneren Zusammenhang des Zigarettenkonsums mit der versicherten Tätigkeit ausnahmsweise begründen könnten, hier nicht gegeben sind (vgl. auch BSGE 12, 254, 256 = SozR Nr. 27 zu § 543 RVO a.F.).

  • BSG, 25.08.1965 - 2 RU 42/61
    ist nicht anwendbar, weil der Kläger mit dem Auflesen des Fallobstes keine unmittelbare betriebliche Angelegenheit hat besorgen wollen (BSG 12, 254)°.

    Von Vorschrift, die hit dem Unternehmen zusammenjener den hängenden Weg von der Arbeitsstätte unter Versicherungsschutz stellt, werden nach der Rechtsprechung auch solche Wege erfaßt, die vom Versicherten während einer Arbeitspause angetreten werden, um sich Nahrungsmittel oder Erfrischungsgetränke zum alsbaldigen Verzehr zu besorgen (BSG 12, 254, 255), Es kann dahinstehen, ob im vorliegenden Fall, wie das LSG angenommen hat, der Versicherungsschutz schon deshalb entfällt, weil N° mit der Erledigung seiner privaten Zwecke dienenden Besorgung kurz vor Beendigung der Mittagspause in dem Bewuß sein begonnen hat, sie bis zum Abschluß der Mittagspause nicht ausführen zu können.

    Dieser Zusammenhan ist in der Regel nur gegeben, wenn der Weg, welcher der zur Weiterarbeit erforderlichen Erholung und tärkung dient, vor allem geeignet ist, ein die weitere Arbeit erschwerendes oder gar behinderndes Hunger- oder Durstgefühl zu überwinden (BSG 12, 254, 255)° {Wie das Berufungsgericht indessen zutreffend ausgeführt hat, ist ein Durstgefühl solcher Art schon einmal angesichts der Jahres-" zeit (Oktober) zu verneinen° Das LSG hat deshalb keine Feststellungen darüber zu treffen brauchen, ob N° etwa 7 ".

  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 44/82

    Unfallversicherungsschutz von Schülern - Weg zum Kiosk - Besorgen von

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Klassenfahrt - sachlicher

  • BSG, 30.03.1988 - 2 RU 41/87
  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 30/94

    Kauf von Lebensmitteln - Alsbaldiger Verzehr - Mittagspause - Gesetzliche

  • SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20

    Feststellung eines Unfalls als Arbeitsunfall

  • SG Hamburg, 29.11.2019 - S 40 U 227/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Schüler der Klasse 10 -

  • LSG Bayern, 27.11.2017 - L 2 U 368/15

    Keine Aufspaltung des Versicherungsschutzes auf gemeinsamen Wegstrecken mit

  • LSG Baden-Württemberg, 15.03.2016 - L 9 U 5003/15
  • BSG, 26.04.1977 - 8 RU 76/76

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung für einen während

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2006 - L 9 U 75/05
  • BSG, 28.04.1977 - 2 RU 75/75
  • LSG Hessen, 06.11.1974 - L 3 U 328/73

    Wegeunfall

  • BSG, 17.12.1975 - 2 BU 21/75
  • LSG Hessen, 17.10.1973 - L 3 U 918/72
  • BSG, 08.09.1977 - 2 RU 73/76
  • BSG, 16.12.1971 - 2 RU 147/68
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