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   BSG, 12.06.1990 - 2 RU 21/89   

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BSG, 12.06.1990 - 2 RU 21/89 (https://dejure.org/1990,23558)
BSG, Entscheidung vom 12.06.1990 - 2 RU 21/89 (https://dejure.org/1990,23558)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 (https://dejure.org/1990,23558)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 20/89

    Aufgenommene Krankheiten; Krankheit; Straßenbauarbeiter

    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 21/89
    Wie der erkennende Senat nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung in seinem Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. November 1957 (BSGE 6, 120, 123f) entschieden hat, läßt sich aus dem Zusammenhang der Vorschriften über die Statthaftigkeit der Berufung kein Anhalt dafür entnehmen, daß in der Unfallversicherung und der sozialen Entschädigung die Berufung in einem wesentlich weiteren Umfang statthaft sein sollte als in den anderen der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesenen Rechtsgebieten.

    Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BSGE aaO S 298 mwN; bestätigt durch Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 -).

    Bereits das schließt die Anwendbarkeit des § 551 Abs. 2 RVO aus (vgl BSGE aaO S 298f; Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 -).

  • BSG, 30.01.1986 - 2 RU 80/84

    Meniskusschäden - Autogen-Brenner - Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 21/89
    Damit soll allerdings nicht erreicht werden, daß jede Krankheit, deren ursächlicher Zusammenhang mit der Berufstätigkeit im Einzelfall nachgewiesen oder hinreichend wahrscheinlich ist, wie eine BK entschädigt wird (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 18; BSGE 59, 295, 297).
  • BSG, 21.11.1957 - GS 1/57
    Auszug aus BSG, 12.06.1990 - 2 RU 21/89
    Wie der erkennende Senat nach Erlaß der angefochtenen Entscheidung in seinem Urteil vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21. November 1957 (BSGE 6, 120, 123f) entschieden hat, läßt sich aus dem Zusammenhang der Vorschriften über die Statthaftigkeit der Berufung kein Anhalt dafür entnehmen, daß in der Unfallversicherung und der sozialen Entschädigung die Berufung in einem wesentlich weiteren Umfang statthaft sein sollte als in den anderen der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesenen Rechtsgebieten.
  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 9/96

    Neue Erkenntnisse - Unfallversicherung - Stichtag - Festlegung

    Eine für eine Entschädigung auch nach § 551 Abs. 2 RVO erforderliche gruppenspezifische Risikoerhöhung kann im Fall des Kehlkopfkrebses nicht mit der im allgemeinen notwendigen langfristigen zeitlichen Überwachung derartiger Krankheitsbilder zum Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen (s BSGE 59, 295, 298f., BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - USK 90164 - jeweils m.w.N.) belegt werden, da nach den Feststellungen des LSG infolge der Seltenheit dieses Tumorleidens medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse durch statistisch abgesicherte Zahlen nicht erbracht werden können.

    Im Regelfall muß zunächst zumindest eine Vielzahl von Erkrankungsfällen auftreten, um zu der von der Rechtsprechung im allgemeinen geforderten langfristigen zeitlichen Überwachung und zu Forschungsergebnissen zu gelangen, die eine statistisch relevante Vielzahl entsprechender Erkrankungen umfassen (s BSG Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - USK 90164 m.w.N.).

  • LSG Hessen, 02.04.2019 - L 3 U 48/13

    Berufsgenossenschaft muss Blasenkrebs eines Kfz-Mechanikers als Berufskrankheit

    Die festgestellte Schädigung lässt sich im Einzelfall weder aus den MAK-Werten noch der Einstufung als krebserzeugender Arbeitsstoff ableiten, sondern der ärztliche Befund unter Berücksichtigung aller äußeren Umstände des Fallhergangs ist entscheidend (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall- und Berufskrankheit, 9. Auflage 2017, Nr. 18.3., S. 1143 mit Verweis auf BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - und BSG vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 -).
  • LSG Hessen, 08.11.1995 - L 3 U 143/95

    Neue Erkenntnisse - Berufskrankheit - Straßenbau - Bronchialkarzinom

    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und verweist auf das Urteil des HLSG vom 28. Oktober 1992 - L-3/U-47/87 -, den hierzu ergangenen Beschluß des BSG vom 30. Juni 1993 - 2 BU 221/92 - sowie die in ähnlich gelagerten Fällen ergangenen Urteile des BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - und 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 -.

    Ob eine Krankheit in einer bestimmten Personengruppe - hier bei Straßenbauarbeitern - im Rahmen der versicherten Tätigkeit häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert nach dieser Rechtsprechung vielmehr den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsstörungen und eine langfristige zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder bei Straßenbauarbeiten, um daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (s. BSG, Urteile vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 -, 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - und Beschluß vom 30. Juni 1993 - 2 BU 212/92 - unter Hinweis auf BSGE 59, 295; s. auch BSG, Urteil vom 11. Juni 1990 - 2 RU 53/90).

    Das steht aufgrund der im vorliegenden Verfahren eingeholten bzw. eingereichten Gutachten des Prof. Dr. ..., Prof. Dr. W. sowie des Prof. Dr. M. vom 17. Dezember 1990 und der Stellungnahmen des Landesgewerbearztes und des BMA fest, die den Ermittlungsergebnissen in dem den verstorbenen Ehemann der Klägerin betreffenden Verfahren S-8/U-109/84/L-3/U-47/87 sowie in weiteren ähnlich gelagerten Verfahren voll entsprechen (s. u.a. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Februar 1989 - L-7/U -1195/88 - bestätigt durch BSG, Urteil vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 -, LSG Rheinland-Pfalz vom 14. Juli 1993 - L-3/U - 154/91, a.a.O.).

    In den späteren Entscheidungen wurde jedoch klargestellt, daß "bereits das" die Anwendbarkeit des § 551 Abs. 2 RVO ausschließt (BSG, Urteile vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - und 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - BSG, Beschluß vom 30. Juni 1993 - 2 BU 212/92 - BSGE 59, 295).

  • BSG, 18.08.2004 - B 8 KN 1/03 U R

    Übergangsrecht - ehemaliges DDR-Recht - bundesdeutsches Recht - Berufskrankheit -

    aa) Die Gruppentypik als Nachweis einer höheren Gefährdung bestimmter Personengruppen wird für die Aufnahme einer Erkrankung in die BK-Liste nach § 551 Abs. 1 Satz 3 RVO, § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII durch den Verordnungsgeber und für die Entschädigung bzw Anerkennung einer nicht durch Rechtsverordnung bezeichneten Erkrankung wie eine BK nach § 551 Abs. 2 RVO, § 9 Abs. 2 SGB VII (so genannte Quasi-BK) verlangt (vgl BSG Urteile vom 5. Februar 1980 - 2 RU 63/78 - veröffentlicht in JURIS, vom 29. Oktober 1981 - 8/8a RU 82/80 - BSGE 52, 272 = SozR 2200 § 551 Nr. 20, vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - HVBG-INFO 1990, 2085 und vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 - BSGE 79, 250 = SozR 3-2200 § 551 Nr. 9; vgl auch Brandenburg in SGb 2004, S 70, 72, zur Relevanz des erhöhten Erkrankungsrisikos der exponierten Berufsgruppe als methodisches Kriterium zum Nachweis der generellen Eignung).
  • LSG Hessen, 28.10.1992 - L 3 U 47/87

    Berufskrankheit - neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft -

    Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt, denn zwischen den Beteiligten ist die Voraussetzung der höheren Gefährdung der Straßenbauarbeiter im Sinne des § 551 Abs. 2 RVO, bezogen auf das allgemeine Auftreten von Bronchialkarzinomen, streitig (vgl. hierzu Urteile des BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 und vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 sowie BSGE 6, 120, 123 f.).

    Der Senat hat keine Zweifel, daß diese Feststellungen zutreffend sind, da ihnen mehrere Gutachten namhafter Arbeitsmediziner, die mit den streitigen Fragen besonders vertraut sind und die Stellungnahmen des BMA zugrunde liegen, und sie sich im übrigen mit den dem Urteil des BSG vom 12. Juni 1990, a.a.O., zugrunde liegenden Feststellungen des LSG Baden-Württemberg decken.

    Die Urteile der Landessozialgerichte sind vor dem Urteil des BSG vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 ergangen und weichen von dieser höchstrichterlichen Entscheidung ab.

  • LSG Hessen, 21.02.2017 - L 3 U 9/13

    Berufsgenossenschaft muss Harnblasenkrebs eines Chemiefachwerkers als

    Die festgestellte Schädigung lässt sich im Einzelfall weder aus den MAK-Werten noch der Einstufung als krebserzeugender Arbeitsstoff ableiten, sondern der ärztliche Befund unter Berücksichtigung aller äußeren Umstände des Fallhergangs ist entscheidend (vgl. Schönberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall- und Berufskrankheit, 9. Auflage 2017, 18.3., S. 1143 mit Verweis auf BSG vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - und BSG vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 -).
  • BSG, 27.05.1997 - 2 RU 33/96

    Leistung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Sinn des § 551 Abs. 2 RVO ist es stattdessen, solche durch die Arbeit verursachten Krankheiten wie eine BK zu entschädigen, die nur deshalb nicht in die Liste der BKen aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKVO noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 59, 295, 297; BSG Urteile vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - USK 90164 und vom 14. November 1996 - 2 RU 9/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ob eine Krankheit in einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit erheblich häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert in der Regel den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine lange zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BSGE a.a.O., 298 mwN; bestätigt durch Urteile vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89 - USK 90140 und vom 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89 - USK 90164).

  • LSG Hessen, 29.09.1993 - L 3 U 599/93

    Berufskrankheit - Coxarthrose (Hüftgelenkserkrankung) - Landwirt/Müller - neue

    Die Voraussetzungen dafür hat das SG in seinem Urteil, auf das wegen der Einzelheiten verwiesen wird, bereits im einzelnen und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) dargelegt (u.a. BSG SozR 2200 § 551 Nr. 27; BSG, Urteile vom 30. Juli 1987 - 2 RU 30/86 und 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89).

    Das auch für § 551 Abs. 2 RVO entschädigungserhebliche Kriterium einer gruppentypischen besonderen Gefährdung hinsichtlich des allgemeinen Auftretens der Erkrankung durch die Arbeitsbedingungen erfordert den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen bei gleichartig oder ähnlich gefährdeten berufstätigen Personen sowie eine langfristige zeitliche Überwachung der Krankheitsbilder, um mit Sicherheit daraus schließen zu können, daß die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (u.a. BSG SozR 2100 § 551 Nr. 27; BSG, Urteile vom 24. Januar 1990 - 2 RU 20/89, 11. Juni 1990 - 2 RU 53/89 und 12. Juni 1990 - 2 RU 21/89; HLSG, Urteil vom 28. Oktober 1992 - L-3/U-47/87).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2001 - L 15 U 154/98

    Anforderungen an die Substantiierung einer am Arbeitsplatz erfolgten

    Sinn des § 551 Abs. 2 RVO ist es stattdessen, solche durch die Arbeit verursachten Krankheiten wie eine BK zu entschädigen, die nur deshalb nicht in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen worden sind, weil die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft über die besondere Gefährdung bestimmter Personengruppen in ihrer Arbeit bei der letzten Fassung der Anlage 1 zur BKV noch nicht vorhanden waren oder trotz Nachprüfung noch nicht ausreichten (BSGE 59, 295, 297; BSG Urteile vom 12.06.1990 - 2 RU 21/89 - USK 90164 und vom 14.11.1996 - 2 RU 9/96 -).

    Ob eine Krankheit in einer bestimmten Personengruppe im Rahmen der versicherten Tätigkeit erheblich häufiger auftritt als bei der übrigen Bevölkerung, erfordert in der Regel den Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsbeeinträchtigungen und eine lange zeitliche Überwachung derartiger Krankheitsbilder, um daraus schließen zu können, dass die Ursache für die Krankheit in einem schädigenden Arbeitsleben liegt (BSGE 59, 295, 298 m. w. N.; bestätigt durch Urteile vom 24.01.1990 - 2 RU 20/89 - USK 90140, und vom 12.06.1990 - 2 RU 21/89 - USK 90164).

  • LSG Hessen, 13.12.1995 - L 3 U 824/94

    Quasi-Berufskrankheit - Kehlkopfkrebs - neue Erkenntnisse - maßgeblicher

    Die nach § 551 Abs. 2 RVO im allgemeinen zu fordernde gruppenspezifische Risikoerhöhung ist im Falle der Kehlkopfkrebserkrankten nicht mit der im allgemeinen geforderten langfristigen zeitlichen Überwachung des Krankengutes zum Nachweis einer Fülle gleichartiger Gesundheitsstörungen (dazu BSGE 59, 295; Urteile des BSG vom 12. Juni 1990, Az.: 2 RU 21/89 und vom 24. Januar 1990, Az.: 2 RU 20/89 sowie Beschluß des BSG vom 30. Juni 1993, Az.: 2 BU 212/92; Urteil des Senats vom 8. November 1995, Az.: L - 3/U - 143/95) zu erbringen, da infolge der Seltenheit dieses Tumorleidens statistisch abgesicherte Erkenntnisse im vorgenannten Sinne nicht zu erheben sind.
  • LSG Hessen, 13.11.1996 - L 3 U 40/93

    Quasi-Berufskrankheit - neue Erkenntnisse - medizinische Wissenschaft -

  • SG Marburg, 15.03.1995 - S 3 U 30/93
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