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   BSG, 30.10.1962 - 2 RU 211/62   

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BSG, 30.10.1962 - 2 RU 211/62 (https://dejure.org/1962,1163)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1962 - 2 RU 211/62 (https://dejure.org/1962,1163)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1962 - 2 RU 211/62 (https://dejure.org/1962,1163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustellung eines Urteils an alle Beteiligten - Ein Scheinurteil - Der erforderliche innere Zusammenhang zwischen dem schädigenden Ereignis und der den Versicherungsschutz begründenden Tätigkeit - Tätliche Streitigkeiten auf der Betriebsstätte oder auf einem Betriebsweg - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 18, 106
  • NJW 1963, 927
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 13.03.1956 - 2 RU 179/55
    Auszug aus BSG, 30.10.1962 - 2 RU 211/62
    Der Senat hatte vorab von Amts wegen zu prüfen, ob dem Urteil des LSG vom 8. August 1962 etwa Mängel anhaften, die ihm die Fähigkeit nehmen, Grundlage des weiteren Verfahrens, vor allem eines auf die Sache eingehenden Revisionsurteils zu sein (vgl. BSG 2, 245, 253).
  • LSG Bayern, 24.09.2020 - L 17 U 370/17

    Nicht geringfügige Unterbrechung, Zurücklegen des Betriebsweges

    Der Versicherungsschutz sei in solchen Fällen sowohl gegeben, wenn eine Auseinandersetzung auf dem Betriebsweg oder auf dem Weg vom/zum Ort der Tätigkeit aus der Betriebstätigkeit unmittelbar hervorgegangen sei, als auch, wenn sie aus der Zurücklegung des Weges erwachsen sei (BSG, Urteil vom 04.11.1981 - 2 RU 51/80 unter Hinweis auf BSG, Urteil vom 30.10.1962 - 2 RU 211/62 = BSGE 18, 106, 109).

    Die betrieblichen Vorgänge müssten also wesentlich für die Auseinandersetzung sein (so auch BSG, Urteil vom 27.03.1990 - 2 RU 36/89 unter Hinweis auf BSG vom 30.10.1962 - 2 RU 211/62; BSG, Urteil vom 04.11.1981, a.a.O.).

    Nach den Umständen des vorliegenden Falles sei vielmehr die gesamte Auseinandersetzung, die sich aus der Verkehrsgefährdung durch den Täter entwickelt habe, als Ganzes zu sehen und der versicherungsrechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen (so auch im dem Urteil des BSG vom 04.11.1981, a. a. O., zugrundeliegenden ähnlich gelagerten Sachverhalt, wobei das BSG in diesem Zusammenhang auf das Urteil des BSG vom 30.10.1962, a.a.O., hinweise).

    Der Kläger habe sich somit an seinem Arbeitsplatz befunden, sodass die Situation vielmehr mit den vom BSG behandelten Fällen einer Streitigkeit am Arbeitsplatz zu vergleichen sei (vgl. BSG, Urteil vom 31.01.1961 - 2 RU 251/58 = BSGE 13, 290, 291 = SozR Nr. 34 zu § 542 RVO a. F.; 30.10.1962 - 2 RU 211/62 = BSGE 18, 106, 108 = SozR Nr. 39 zu § 543 RVO a.F.; Urteil vom 19.06.1975 - 8 RU 70/74, ZfS 1975, 290).

    Damit sei sie dem versicherungsrechtlich geschützten Zurücklegen des Weges zuzurechnen (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.1962 - 2 RU 211/62).

    Zwar sind dem versicherungsrechtlich geschützten Zurücklegen des Weges auch solche Auseinandersetzungen zuzurechnen, die ihren unmittelbaren Ursprung in dem Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weges haben (BSG, Urteil vom 30.10.1962 - 2 RU 211/62; Urteil vom 04.11.1981 - 2 RU 51/80).

    Soweit das SG zur Begründung seiner Auffassung die Urteile des BSG vom 30.10.1962- 2 RU 211/62 und vom 04.11.1981 - 2 RU 51/80 zitiert, vermag der Senat dieser Argumentation schon mangels Vergleichbarkeit der der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalte nicht zu folgen.

    Das Urteil des BSG vom 30.10.1962 (a.a.O.) betraf einen Fall, in dem ein grundsätzlich unter Unfallversicherungsschutz stehender Beschäftigter als Fahrgast in einem öffentlichen Bus eine Auseinandersetzung mit dem Busfahrer hatte und von diesem dann auch verletzt worden ist.

  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 51/80

    Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg - Unfall auf dem Arbeitsweg

    nur gegeben, wenn eine Auseinandersetzung auf dem Betriebsweg oder auf dem Weg vom Ort der Tätigkeit aus der Betriebstätigkeit unmittelbar hervorgegangen, sondern auch, wenn sie aus der Zurücklegung des Weges erwachsen ist (s BSGE 18, 106, 109; Brackmann aaO S. A8ü v; Lauterbach aaO @ 550 Anm 8, Stichwort "Überfälle").

    Aus ihnen können sich - wie im vorliegenden Fall - Anwendungsfälle für die Bejahung des Versicherungsschutzes wegen einer aus der Zurücklegung des Weges erwachsenen Tätlichkeit ergeben (vgl BSGE 18, 106, 109).

    das Opfer den Streit begonnen oder auch nur sich auf einen solchen eingelassen hat (vgl BSGE 18, 106, 108).

    Nach den Umständen des vorliegenden Falles ist vielmehr die gesamte Auseinandersetzung, die sich aus der Verkehrsgefährdung durch S. entwickelt hat, als Ganzes zu sehen und der versicherungsrechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen (5 BSGE 18, 106, 110).

  • LSG Bayern, 16.06.2021 - L 17 U 310/20

    Innerer Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit bei tätlichem Angriff sowie

    Die Qualifizierung eines Unfalls als Arbeitsunfall im Fall einer Tätlichkeit sei dagegen zu bejahen, wenn sie aus Gründen entstanden sei, die mit der Arbeit zusammenhingen bzw. wenn die Zwistigkeit unmittelbar aus der Betriebsarbeit entstanden sei (BSG, Urteil vom 31.01.1961 = BSGE 13, 290 ; BSG, Urteil vom 30.10.1962 = BSGE 18, 106).
  • LSG Bayern, 16.06.2022 - L 17 U 310/20

    Arbeitsunfall bei vorsätzlichem tätlichem Angriff; Missbräuchlichkeit der

    Die Qualifizierung eines Unfalls als Arbeitsunfall im Fall einer Tätlichkeit sei dagegen zu bejahen, wenn sie aus Gründen entstanden sei, die mit der Arbeit zusammenhingen bzw. wenn die Zwistigkeit unmittelbar aus der Betriebsarbeit entstanden sei ( BSG , Urteil vom 31.01.1961 = BSGE 13, 290 ; BSG , Urteil vom 30.10.1962 = BSGE 18, 106 ).
  • SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20

    Feststellung eines Unfalls als Arbeitsunfall

    Die Qualifizierung eines Unfalles im Falle einer Tätlichkeit als Arbeitsunfall ist dagegen zu bejahen, wenn sie aus Gründen entstanden ist, die mit der Arbeit zusammenhängen bzw. wenn die Zwistigkeit unmittelbar mit der Betriebsarbeit entstanden ist (Keller in Hauck, SGB V § 8 Nr. 149; BSG vom 31.01.1961 BSGE 13, 290 (291); BSG vom 30.10.1962 BSGE 18, 106.
  • BSG, 30.10.1979 - 2 RU 60/79

    Tätliche Streitigkeiten zwischen Schülern - Versicherungsschutz - Schulbesuch

    Bei tätlichen Streitigkeiten auf der Betriebsstätte oder auf einem Betriebsweg wird der innere Zusammenhang in dem angeführten Sinne nach ständiger Rechtsprechung nicht schlechthin verneint, er wird vielmehr bejaht, wenn der Streit unmittelbar aus der versicherten Beschäftigung erwachsen ist, so z. B., wenn zwei Beschäftigte über die Benutzung eines ihnen gemeinsam zur Verfügung stehenden Werkzeugs in Streit geraten sind (s. u. a. BSGE 18, 106, 108; BSG SozR Nr. 144 zu § 542 RVO a. F. und Nr. 11 zu § 548 RVO; Brackmann a.a.O. S. 484 v; Lauterbach a.a.O. § 548 Anm. 60; Podzun a.a.O. Kennzahl 114 S. 1; Miesbach/Baumer, Die gesetzliche Unfallversicherung, § 548 Anm. 52).
  • LSG Hessen, 15.01.1975 - L 3 U 360/73

    Unfall im Hotel

    Die Ansicht des SG, die Nichterweislichkeit des Umstandes, daß B. auf Grund erheblichen Alkoholgenusses stürzte, gehe zu Lasten der Beklagten, ist unzutreffend, wie das BSG entschieden hat (vgl. BSG, Urt. v. 10.12.1957 - 2 RU 270/55 in E 6, 164; 2.6.1959 - 2 RU 221/56 - in E 10, 56; 31.1.1961 in 2 RU 251/58 in E 13, 269; 29.5.1962 - 2 RU 209/61 in E 17, 75; 30.10.1962 - 2 RU 211/62 in E 18, 106; Lauterbach a.a.O., Anm. 8 zu § 548 RVO Stichwort: Überfälle; LSG Baden Württemberg in Breith.
  • LSG Bayern, 18.12.2007 - L 17 U 54/07

    Voraussetzungen für die Gewährung von Versicherungsschutz aus der gesetzlichen

    Zwar sind dem versicherungsrechtlich geschützten Zurücklegen des Weges auch solche Auseinandersetzungen zuzurechnen, die ihren unmittelbaren Ursprung in dem Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeiten zusammenhängenden Weges haben (vgl Urteile des BSG vom 30.10.1962 - 2 RU 211/62 = SozR Nr. 39 zu § 543 RVO und vom 04.11.1981 - 2 RU 51/80 = SozR 2200 § 550 Nr. 48).
  • BSG, 24.07.1985 - 9b RU 58/84

    Gefährlicher Scherz - Betriebsangehörige - Betriebsgefahr

    Der Versicherte wurde in gleicher Weise im Zusammenhang mit seiner Arbeit getroffen, wie wenn ein Arbeitnehmer während seiner aufgetragenen Tätigkeit durch eine Gefahr verletzt wird, die aus den Betriebsanlagen oder von Kollegen oder von Dritten stammt, wenn in den beiden letztgenannten Fällen ein Angriff nicht irgendeinen persönlichen Grund hat (stRspr, auch für Wege von der"-" und zur Arbeitsstätte: BSGE 6, 16a, 168; 10, 56, 60; 13, 290, 291 : SozR Nr. 3" zu $ 5U2 RVG aF; BSGE 17, 75, 77 f : SozR Nr. 37 zu % 5A3 RVG aF; BSGE 18, 106, 108 ff : SozR Nr. 39 zu S 5U3 RVG aF; BSG USK 78153; BSG SozR 2200 8 550 Nr A8; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, Band I, 3. Aufl 198M, % 5ü8, Rz 59).
  • LSG Hessen, 05.11.1975 - L 3 U 264/74

    Streit an der Arbeitsstätte

    Für die Frage, ob und unter welchen Umständen diese Voraussetzung im Einzelfall gegeben ist, sind in der Regel die Beweggründe entscheidend, die den Angreifer zu seinem Vorgehen bestimmt haben (vgl. BSG, Urteile vom 10.12.1957 - 2 RU 270/55 - in E 6, 164; 2.6.1959 2 RU 221/56 - in E 10, 56; 31.1.1961 - 2 RU 251/58 - in E 13, 290; 29.5.1962 - 2 RU 209/61 - in E 17, 75; 25.8.1961 - 2 RU 259/58 - in SozR Nr. 44 zu § 542 RVO a.F.; 30.10.1962 - 2 RU 211/62 - in E 18, 106; 30.7.1968 - 2 RU 91/67 - in SozR Nr. 11 zu § 548 RVO; 23.4.1975 - 2 RU 257/74; Hess. LSG, Urt. v. 23.8.1973 - L-3/U - 434/73; Lauterbach a.a.O., Anm. 60 zu § 548 RVO).
  • SG Stuttgart, 21.05.2007 - S 9 U 5041/05

    Verletzungen aufgrund eines Überfalls während der Arbeitszeit als Arbeitsunfall;

  • LSG Hessen, 10.05.1972 - L 3 U 1088/71
  • LSG Niedersachsen, 18.05.2000 - L 6 U 380/98

    Kein UV-Schutz auf dem Heimweg bei der Verfolgung eines anderen

  • LSG Baden-Württemberg, 19.06.2012 - L 9 U 5870/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2002 - L 6 B 346/02
  • LSG Hessen, 14.06.1972 - L 3 U 407/70
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