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   BSG, 26.04.1973 - 2 RU 213/71   

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BSG, 26.04.1973 - 2 RU 213/71 (https://dejure.org/1973,8397)
BSG, Entscheidung vom 26.04.1973 - 2 RU 213/71 (https://dejure.org/1973,8397)
BSG, Entscheidung vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 (https://dejure.org/1973,8397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 699
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Ging es in den bisher entschiedenen Fallkonstellationen regelmäßig um die Nahrungsaufnahme in konkret hierfür vorgesehenen betrieblichen Pausen (BSG vom 27.4.2010 - B 2 U 23/09 R, aaO) oder um Wege zu betrieblichen Kantinen (BSG vom 26.4.1973 - 2 RU 213/71 - USK 73105) , mithin um eine direkte zeitliche und örtliche Einbindung der Nahrungsaufnahme in eine objektiv bestehende betriebliche Ablauforganisation, so würde im vorliegenden Fall die Anerkennung eines "home office" als (zusätzlichen) Ort der Tätigkeit dazu führen, dass es völlig ins zeitliche Belieben des jeweiligen Versicherten gestellt wäre, wann und wie er durch einen Weg zur Nahrungsaufnahme den Versicherungsschutz der Wegeunfallversicherung begründen könnte.
  • LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich danach nicht auf Unfälle auf Wegen in dem Gebäude, in dem zum Beispiel die Wohnung, die Gaststätte, das Einzelhandelsgeschäft oder das Einkaufszentrum liegt (vgl etwa BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - B 2 U 24/02 R - juris Rn 15f; BSG, Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 - juris Rn 20).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 34/95

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich damit nicht auf Unfälle beim Aufenthalt an der zur Einnahme des Essens aufgesuchten Stelle, sei es die eigene Wohnung, eine Gaststätte oder eine Kantine (vgl BSG Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 - USK 73105; BSG Urteil vom 27. August 1981 - 2 RU 47/79 - USK 81220; BSG Urteil vom 26. Januar 1988 - 2 RU 1/87 - USK 8820; Brackmann a.a.O. S 486k l).

    Bei dieser auf objektive Merkmale gegründeten klaren Grenzziehung zur Bestimmung des unversicherten räumlichen Bereichs des Versicherten hat sich das BSG ausschlaggebend von dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und von dem Streben, eine möglichst einheitliche Rechtsprechung herbeizuführen, leiten lassen (BSG Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 - USK 73105).

    Für die Beendigung bzw das Wiederaufleben des Versicherungsschutzes wurde auch hier das Durchschreiten der Außentür des Hauses, in dem die zum Essen aufgesuchte Wohnung oder zB die Gaststätte liegt, als maßgebend angesehen, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung herbeizuführen und der Rechtssicherheit wesentlich zu dienen (BSG Urteil vom 26. April 1973 - a.a.O. - BSG Urteil vom 27. August 1981 - a.a.O. - BSG Urteil vom 26. Januar 1988 - a.a.O. -).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.04.2020 - L 10 U 2537/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Diese auf objektiven Merkmalen gegründete klare Grenzziehung entspricht der Rechtsprechung des BSG zu zahlreichen vergleichbaren Sachverhalten bezüglich der Abgrenzung von versicherten Wegen, die während einer Arbeitspause außerhalb des Betriebsgeländes mit dem Ziel der Nahrungsaufnahme (privatnützige Verrichtung) zurückgelegt wurden und dem unversicherten Aufenthalt in Gebäuden, in denen die Nahrungsaufnahme erfolgen sollte, wobei letzterer mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes beginnt (Außentür Gaststätte: Urteil vom 24.06.2003, B 2 U 24/02 R; Außentür Einkaufszentrum: Urteil vom 02.07.1996, B 2 RU 34/95; Außentür des Gebäudes einer Werkskantine eines anderen Unternehmens: Urteil vom 26.04.1973, 2 RU 213/71).
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R

    Unfallversicherungsschutz während der Nahrungsaufnahme eines Lehrgangsteilnehmers

    Wenn die Angestellten einen mehr oder weniger großen Teil der Kosten des Essens selbst zu tragen haben, spricht dies indessen eher dafür, die Essenseinnahme als eigenwirtschaftliche und damit unversicherte Verrichtung anzusehen (vgl BSG SozR Nr. 61 zu § 543 RVO aF; BSG Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 - USK 73105).
  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 5/89

    Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Nahrungsaufnahme innerhalb der

    Deshalb besteht auf solchen Wegen Unfallversicherungsschutz nach § 550 Abs. 1 RVO (= § 543 Abs. 1 RVO aF; BSGE 4, 219, 223 mwN; BSG, Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 - in USK 73105; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 28; Brackmann aaO S 481i I).
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 24/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - Besorgung von Getränken

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich damit nicht auf Unfälle auf Wegen in dem Gebäude, in dem zB die Wohnung oder Gaststätte liegt (vgl zur Wohnung: BSGE 2, 239, 243 f; 22, 240, 242 f; 63, 212, 213; SozR 3-2700 § 8 Nr. 3; zur Kantine, Gaststätte: BSG Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 - BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15).
  • SG Heilbronn, 26.03.2012 - S 5 U 1444/11

    Was für ein Salat

    22 Nach der Rechtsprechung des BSG (von der Darstellung der Einzelheiten des Versicherungsschutzes auf den Wegen zu und von dem Ort der Nahrungsaufnahme wird abgesehen, da sich der Unfall vorliegend unstreitig innerhalb der Werkskantine ereignet hat und der Versicherungsschutz grundsätzlich jedenfalls mit dem Durchschreiten der Außentür (vgl. BSG, Urt. v. 26.04.1973, 2 RU 213/71) aus den im Folgenden genannten Gründen endet) ist die Einnahme einer Mahlzeit auch während einer Arbeitspause zwischen betriebsdienlichen Verrichtungen grundsätzlich nicht versichert, weil die Nahrungsaufnahme für jeden Menschen ein Grundbedürfnis ist und somit betriebliche Belange, etwa das betriebliche Interesse an der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers, regelmäßig zurücktreten (ständige Rechtsprechung, vgl. bereits BSGE 11, 267, 268).

    25 Vorliegend gilt nun folgendes: Der erforderliche sachliche Zusammenhang ist nicht bereits deswegen gegeben, weil sich der Unfall in einer Werkskantine ereignet hat (vgl. BSG, Urt. v. 07.03.1969, 2 RU 264/66; Urt. v. 26.04.1973, 2 RU 213/71; Urt. v. 22.06.1976, 8 RU 146/75; Urt. v. 24.02.2000, B 2 U 20/99 R).

    Der Versicherungsschutz wird auch nicht bereits dadurch begründet, dass der Arbeitgeber einen Verpflegungszuschuss zahlt (vgl. BSG, Urt. v. 26.04.1973, 2 RU 213/71) oder eine Kantine zur Verfügung stellt, in der die Angestellten einen mehr oder weniger großen Teil der Kosten der Mahlzeiten privat zu tragen haben.

  • LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 131/18

    1. Die zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung führende Infektion mit einem

    Hieran ändert sich nichts dadurch, dass das Essen und Trinken in einer Betriebskantine angeboten wird, selbst wenn der Arbeitgeber - wie im Falle der Klägerin - hierbei einen Kostenzuschuss gewährt (BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - juris Rn. 19, 21; Urteil vom 26. April 1973 - 2 RU 213/71 - juris Rn. 19).
  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2013 - L 8 U 1506/13

    Treppensturz auf dem Weg zur Kantine kein Arbeitsunfall

    Soweit die Klägerin die Entscheidung des BSG vom 26.04.1973 (2 RU 213/71, juris) nicht mehr für zeitgemäß hält, kann der Senat ihr daher nicht beitreten.
  • BSG, 26.01.1988 - 2 RU 1/87
  • LSG Hessen, 03.02.1999 - L 3 U 1028/98

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - auswärtiger Lehrgang - Nahrungsaufnahme -

  • LSG Bayern, 28.09.2011 - L 18 U 354/09

    Arbeitsunfalls, widersprüchliches Vorbringen, persönliche Verrichtung,

  • LSG Hessen, 18.10.1995 - L 3 U 329/94

    Wegeunfall - Gaststättenbesuch - Nahrungsaufnahme - Einkaufszentrum -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.06.2014 - L 3 U 128/12

    Unfall - Reservist - NVA - Wehrdienst - Wegeunfall - Abendessen - anerkannter

  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 3 U 357/04

    Anspruch auf Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall und

  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/76

    Unfallversicherungsschutz - Weg nach dem Ort der Tätigkeit - Weg zur

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2006 - L 9 U 75/05
  • LSG Hessen, 10.11.1976 - L 3 U 587/75

    Nahrungsaufnahme eines Flugkapitäns

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