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   BSG, 30.10.1962 - 2 RU 225/59   

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BSG, 30.10.1962 - 2 RU 225/59 (https://dejure.org/1962,9560)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1962 - 2 RU 225/59 (https://dejure.org/1962,9560)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1962 - 2 RU 225/59 (https://dejure.org/1962,9560)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 18, 84
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 31.01.1961 - 3 RLw 7/60
    Auszug aus BSG, 30.10.1962 - 2 RU 225/59
    Ein Bescheid, durch den eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung förmlich festgestellt und der infolge eines Irrtums über den Zusammenhang einer Gesundheitsstörung mit dem Arbeitsunfall fehlerhaft ist, darf nur aufgrund der Vorschriften im 3. und 6. Buch der RVO zurückgenommen werden (Fortführung BSG 1961-01-31 3 RLW 7/60 = BSGE 14, 10- 18).
  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte -

    Die neuere ersetzte jeweils mit Wirkung für die Zukunft die vorangegangene Allgemeinverfügung (vgl zur wirksamen Einbeziehung eines Verwaltungsaktes im Berufungsverfahren trotz unzulässiger Klage BSGE 4, 24, 26; BSGE 18, 84, 85; Leitherer in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl 2008, § 96 RdNr 2 und RdNr 7).
  • BSG, 16.03.2010 - B 2 U 2/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Rente als vorläufige

    Frühere Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG), die zwischen den Grundlagen für die Feststellung der Rentenhöhe und denjenigen, die nur oder zugleich auch den Anspruch als solchen betreffen, unterschieden haben, sind zu § 1585 Abs. 2 Satz 2 Reichsversicherungsordnung ergangen (BSG vom 29.3.1957 - 2 RU 129/55 - BSGE 5, 96, 102; BSG vom 30.10.1962 - 2 RU 225/59 - BSGE 18, 84, 87 ff; BSG vom 31.3.1976 - 2 RU 151/74 = juris RdNr 20) .
  • BSG, 11.04.2002 - B 3 P 8/01 R

    Umdeutung eines Aufhebungsbescheids - Ermessensreduzierung auf Null

    Ist dies jedoch - wie hier - nicht der Fall, bleibt nur die Möglichkeit der Rücknahmeentscheidung nach § 45 SGB X. Dies gilt insbesondere bei der Aufdeckung einer Fehldiagnose oder einer sonstigen fehlerhaften Überbewertung (BSGE 18, 84, 91; stRspr; von Wulffen/Wiesner aaO), zu der auch eine für den Betroffenen zu günstige Bemessung des versicherungsrechtlich relevanten Pflegebedarfs gehört.
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