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   BSG, 26.04.1963 - 2 RU 242/59   

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https://dejure.org/1963,1816
BSG, 26.04.1963 - 2 RU 242/59 (https://dejure.org/1963,1816)
BSG, Entscheidung vom 26.04.1963 - 2 RU 242/59 (https://dejure.org/1963,1816)
BSG, Entscheidung vom 26. April 1963 - 2 RU 242/59 (https://dejure.org/1963,1816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Abpflückens geringer Obstmengen zum alsbaldigen Genuß ; Abernten von Obst durch den Obstpachter oder den zum Abernten verpflichteten Käufer als eine landwirtschaftliche Tätigkeit ; Zurechnung der Tätigkeit zu dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 19, 117
  • VersR 1963, 869
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • LSG Bayern, 18.10.2018 - L 7 U 36/14

    Versicherungsschutz, Beigeladene

    Vielmehr kann die ordnungsgemäße Pflege von Obstbäumen auch im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse durchgeführt werden (vgl. BSG Urteil vom 26.04.1963, 2 RU 242/59 Rz. 21), insbesondere wenn Obstbäume durch Baumwarte überwacht und ordnungsgemäß gepflegt werden.

    Soweit es sich bei der Tätigkeit des Klägers im Privatgarten von F um keine eindeutig über das forst- bzw landwirtschaftliche Unternehmen des F versicherte Tätigkeit handeln sollte, sondern nur um eine einmalige vorübergehende Tätigkeit, die gleichzeitig auch dem Haushalt des F gedient haben könnte, wäre zwar grundsätzlich eine Zuständigkeitsabgrenzung vorzunehmen (BSG Urteil vom 26.04.1963, 2 RU 242/59 Rz. 26); dies erübrigt sich jedoch, wenn die Voraussetzungen für einen versicherten Arbeitsunfall weder nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VII noch nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII vorliegen.

  • LSG Hessen, 10.03.1971 - L 3 U 746/69
    Sie führt u.a. aus, das Sozialgericht habe sich in Widerspruch zu dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 26. April 1963, 2 RU 242/59, gesetzt.

    Das BSG hat dies ebenfalls in einem Fall angenommen, in dem ein Arbeiter von einer Stadt Obstbäume zum Abernten gepachtet hatte (vgl. Urteil vom 26.4.1963, 2 RU 242/59).

    Der Senat vermochte sich der offenbar entgegengesetzten Auffassung des Bundessozialgerichts in dessen Urteil vom 26. April 1963, 2 RU 242/59, nicht anzuschließen, wonach Obstkäufer beim Pflücken zugleich auch im landwirtschaftlichen Unternehmen des Baumbesitzers wie in diesem Unternehmen Beschäftigte tätig werden und somit nach §§ 537 Nr. 10 RVO a.F., 539 Abs. 2 RVO n.F. unter Versicherungsschutz stehen.

  • BSG, 28.06.1984 - 2 RU 63/83

    Versicherungsschutz - Selbsternten gekauften Obstes

    Das LSG hat sich in seiner Entscheidung von dem Urteil des Senats vom 26. April 1963 (BSGE 19, 117) leiten lassen.

    Soweit in dem Urteil vom 26. April 1963 (aaO) eine entgegenstehende Auffassung zum Ausdruck kommt, hält der Senat daran nicht mehr fest.

  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 106/75

    Unfallversicherungsschutz - Landwirtschaftlicher Unternehmer - Mitversicherte

    Ein Teil der Bodenbewirtschaftung ist die Aberntung (vgl. BSG 19, 117, 118, BSG 32, 211, 212).

    Hinsichtlich der Aberntung von Früchten eines Baumes hat das Reichsversicherungsamt (RVA) die Auffassung vertreten, daß dies seinem Wesen nach regelmäßig als Abschluß der von dem Ernteberechtigten ausgeübten landwirtschaftlichen Tätigkeit zu betrachten und daher im allgemeinen dem landwirtschaftlichen Betrieb zuzurechnen ist (siehe EuM 25 S. 27; vgl. auch BSG 19, 117, 118).

  • LSG Hessen, 10.03.1971 - L 3 U 869/69
    Diese Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht übernommen (vgl. z.B. Urteil vom 26. April 1963, 2 RU 242/59).

    Das BSG hat in seinem Urteil 2 RU 242/59 keinen Anlaß zur Prüfung gesehen, welche rechtlichen Folgerungen sich ergeben, wenn Obstbäume eines landwirtschaftlichen Unternehmens nicht ordnungsgemäß gepflegt werden.

  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 34/84

    Eintrittspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung bei Verletzung eines

    Zwar kommt es für die Anwendung dieser Vorschrift nicht auf die Beweggründe an, aus denen die in Frage stehende Tätigkeit erbracht wird (vgl. BSGE 18, 143, 147; 19, 117, 118; BSG SozR § 539 RVO Nr. 93; vgl. auch Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 539 Nr. 102).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2002 - L 17 U 186/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Feststellung des Vorliegens eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, ist für die Anwendung des § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO entscheidend, dass es sich um eine ernstliche, dem in Betracht kommenden Unternehmen die nende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht (BSGE 5, 168, 171; 14, 1; 19, 117; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).
  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 68/82

    Haftungsprivileg des Unternehmers - Dienstunfall - Versicherungsfreiheit -

    Diese Zielsetzung schließt jedoch nicht aus, daß die Tätigkeit eines Beamten - wie auch sonst eine Tätigkeit mehreren bei verschiedenen Versicherungsträgern versicherten Unternehmen dienen kann (vgl. BSGE 5, 168; 19, 117 SozR Nr. 34 zu § 537 RVO a.F.; BSGE 27, 233, 236 = SozR Nr. 47 zu § 537 RVO a.F.) - nicht nur seinem Dienstherrn, sondern zugleich dem Betrieb eines anderen Unternehmers zuzuordnen ist und dann die Voraussetzungen eines "Versichertseins" zumindest nach § 539 Abs. 2 RVO erfüllt sind.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1999 - L 17 U 181/96

    Qualifizierung eines Arbeitsunfalles; Abhängiges Beschäftigungsverhältnis;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, ist für die Anwendung des § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO entscheidend, daß es sich um eine ernstliche, dem in Betracht kommenden Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht (s. BSGE 5, 168, 171; 14, 1; 19, 117; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 15; s.a. die Zusammenstellung bei Brackmann a.a.O., S. 475 n).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - L 17 U 193/01

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls aufgrund einer Gasverpuffung i.R.d. Auswechslung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG, der sich der erkennende Senat anschließt, ist für die Anwendung des § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO entscheidend, dass es sich um eine ernstliche, dem in Betracht kommenden Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht (s. BSGE 5, 168, 171; 14, 1; 19, 117; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 15).
  • LSG Sachsen, 15.11.2001 - L 2 U 137/99

    Beitragspflicht zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung; Zielen des Natur-

  • BSG, 26.05.1987 - 2 RU 25/86
  • BSG, 28.07.1977 - 2 RU 40/77

    Entschädigung eines Arbeitsunfalls - Arbeiten des Klägers im Garten eines

  • LSG Sachsen, 10.01.2002 - L 2 U 142/99

    Beitragspflicht zu einer landwirtschaftlichen Unfallversicherung wegen einer

  • LSG Hessen, 14.02.1973 - L 3 U 229/69
  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 29/87

    Unterschenkeltrümmerfraktur durch einen Sturz als Arbeitsunfall - Ernten von

  • LSG Baden-Württemberg, 27.08.1981 - L 10 UB 364/81
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