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   BSG, 29.02.1972 - 2 RU 27/68   

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https://dejure.org/1972,5419
BSG, 29.02.1972 - 2 RU 27/68 (https://dejure.org/1972,5419)
BSG, Entscheidung vom 29.02.1972 - 2 RU 27/68 (https://dejure.org/1972,5419)
BSG, Entscheidung vom 29. Februar 1972 - 2 RU 27/68 (https://dejure.org/1972,5419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Private Tätigkeit im Betrieb - Unwesentlicher Umfang

Papierfundstellen

  • DB 1972, 1976
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 190/65
    Auszug aus BSG, 29.02.1972 - 2 RU 27/68
    -" 14° Dezember 1967 - 2 RU 190/65 -" 140 Dezember 1967 220/66 1969 511/68.
  • BSG, 29.06.2017 - B 3 KR 31/15 R

    Krankenversicherung - Schiedsverfahren im Bereich der häuslichen Krankenpflege -

    Auszug aus BSG, 29.02.1972 - 2 RU 27/68
    Bei der Beurteilung der Streitsache ist davon auszugehen, daß der Kläger weder auf einem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden Weg nach und von der Arbeitsstätte (% 550 Abs° 1 Satz 1 RVG) noch auf einem Betriebsweg '(5 548 Abs° 1 Satz 1 EVO) verunglückt isto Es kann offen bleiben" wie der Begriff der Betriebsstätte bei einem Straßenbahnschaffner auszulegen isto Wesentlich ist hier, daß der Kläger seine betriebliche Tätigkeit als Straßenbahnschaffner unterbrochen hat" um sich Zigaretten zu holen° Ob diese Besorgung noch mit der versicherten Tätigkeit in ursächlichem Zusammenhang gestanden hat (BSG 123 254; SozR Nr° 15 zu 5 550 EVO), braucht hier jedoch nicht entschieden zu werden" Denn selbst wenn es sich bei dem Gang zum Zigarettenautomaten um eine dem privaten und daher unversicherten Lebensbereich des Klägers zuzurechnende Betätigung gehandelt hätte? war währenddessen der Versicherungsschutz nicht unterbrochen° Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (unveröffentlichte vom 280 Oktober 1966 - 2 RU Urteile.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2011 - L 10 U 1421/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsweg/Betriebsweg - sachlicher Zusammenhang

    Dabei können für die Frage des Versicherungsschutzes auf Betriebswegen im öffentlichen Verkehrsraum die von der Rechtsprechung für die Wege nach und von der Tätigkeit entwickelten Grundsätze übertragen werden (so im Ergebnis bereits BSG, Urteil vom 29.02.1972, 2 RU 27/68 in SozR Nr. 31 zu § 548 RVO).

    Maßgebend ist vielmehr, welche Zeit der Versicherte für die private Verrichtung hätte aufwenden müssen (BSG, Urteil vom 29.02.1972, 2 RU 27/68).

  • LSG Bayern, 24.09.2020 - L 17 U 370/17

    Nicht geringfügige Unterbrechung, Zurücklegen des Betriebsweges

    Dabei können für die Frage des Versicherungsschutzes auf Betriebswegen im öffentlichen Verkehrsraum die von der Rechtsprechung für die Wege nach und von der Tätigkeit entwickelten Grundsätze übertragen werden (so im Ergebnis bereits BSG, Urteil vom 29.02.1972 - 2 RU 27/68 in SozR Nr. 31 zu § 548 RVO).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2017 - L 3 U 4821/16

    Gesetzliche Unfallversicherung - Abgrenzung: Wegeunfall von Betriebsweg -

    Letztlich handelt es sich um Fallgestaltungen, in denen die versicherte Verrichtung und die private Verrichtung als tatsächliches Geschehen nur sehr schwer voneinander zu trennen sind (BSG, Urteil vom 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R - juris; BSG, Urteil vom 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R - juris; BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R - juris; BSG, Urteil vom 11.08.1998 - B 2 U 29/97 R - juris; BSG, Urteil vom 18.12.1974 - 2 RU 37/73 - juris; BSG, Urteil vom 29.02.1972 - 2 RU 27/68 - juris).
  • LSG Hessen, 25.06.1979 - L 3 U 1093/74

    Betriebsbann; Gelegenheitsursache; objektive Beweislast; geringfügige

    Ob eine Unterbrechung geringfügig sei, richte sich insbesondere nach der Zeit, die der Versicherte für die private Besorgung aufgebracht hat oder voraussichtlich hätte aufwenden müssen, und nach der räumlichen Entfernung des Zieles, welches der Versicherte von seinem Arbeitsplatz aus hätte erreichen wollen (vgl. BSG, Urteil vom 29. Februar 1972 - 2 RU 27/68 -).
  • LSG Hessen, 17.10.1973 - L 3 U 918/72
    Im übrigen würde der Versicherungsschutz auch unter dem vom Bundessozialgericht entwickelten Gesichtspunkt der "geringfügigen Unterbrechung" (BSG, Urteil vom 14.12.1967, 2 RU 190/65; 28.10.1966, 2 RU 234/63; E 20 S. 209; 29.2.1972, 2 RU 27/68) fortbestanden haben.
  • SG Osnabrück, 13.01.2009 - S 17 U 212/05
    Eine geringfügige Unterbrechung ist anzunehmen, wenn sich der Versicherte von seiner unmittelbaren Arbeitsstelle nicht mehr als ganz geringfügig entfernt (vgl. Bereiter-Hahn/Mehrtens, SGB VII, Loseblattsammlung, Stand Oktober 2008, § 8, Rn. 7.4.5 m.w.N.) und die private Verrichtung "im Vorbeigehen und ganz nebenher" (vgl. Keller in: Hauck, a.a.O., § 8, Rn. 38 unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BSG) erledigt (so z.B. zum Anzünden einer Zigarette während der Arbeit BSG, Urteil vom 12. April 2005 - B 2 U 11/04 R - oder zum Zigarettenziehen an einem neben dem Weg befindlichen Automaten BSG, Urteil vom 29. Feburar 1972 - 2 RU 27/68 -).
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