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   BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96   

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BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96 (https://dejure.org/1997,3745)
BSG, Entscheidung vom 27.05.1997 - 2 RU 29/96 (https://dejure.org/1997,3745)
BSG, Entscheidung vom 27. Mai 1997 - 2 RU 29/96 (https://dejure.org/1997,3745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung eines während einer Dienstreise erlittenen Unfalls als Arbeitsunfall - Anerkennung einer Verletzung beim Tennisspielen als Arbeitsunfall, welche während einer Dienstreise erfolgte - Abgrenzung zwischen einer versicherten Tätigkeit und einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 22.06.1976 - 8 RU 148/75

    Freizeitveranstaltung - Fortbildungsveranstaltung - Besuch desOktoberfestes -

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96
    Daß die Tennisspiele auch zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den Angehörigen beider Unternehmen beitragen und damit letztlich auch diesen zugute kommen konnten, begründet den Versicherungsschutz ebensowenig wie das Führen von Gesprächen über betriebliche Belange anläßlich privater Zusammenkünfte am Wohnort oder auf Forbildungsveranstaltungen, Tagungen uä (BSG aaO; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21).

    Die Finanzierung von Freizeitaktivitäten durch den Arbeitgeber begründet auch keinen Versicherungsschutz (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21), selbst wenn die Beschäftigten dadurch erfreut werden und hierdurch ihre persönliche Verbundenheit mit dem Betrieb gestärkt wird (s BSGE 17, 280, 282).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist Voraussetzung hierfür, daß die Zusammenkunft der Pflege der Verbundenheit und des Vertrauensverhältnisses zwischen der Unternehmensleitung und Belegschaft sowie unter den Belegschaftsmitgliedern dient und an der deshalb grundsätzlich alle Betriebsangehörigen teilnehmen können und sollen (s ua BSGE 1, 179, 182; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21 und zuletzt Urteil vom 14. November 1996 - 2 RU 1/96 - HVBG-INFO 1997, 252 mwN; Brackmann/Krasney aaO § 8 RdNrn 118 ff mwN).

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 1/96

    Unfallgeschehen in sachlicher Verbindung mit der Betriebstätigkeit und dem

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96
    Im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen auch Geschäfts- und Dienstreisen außerhalb des Betriebsorts, die den Interessen des Unternehmens wesentlich zu dienen bestimmt sind (s ua BSGE 45, 254, 256; 51, 257, 259; BSG SozR 3-2200 § 548 Nrn 19 und 21 sowie zuletzt BSG Urteil vom 14. November 1996 - 2 RU 1/96 - HVBG-INFO 1997, 252; Brackmann/Krasney aaO § 8 RdNr 95).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist Voraussetzung hierfür, daß die Zusammenkunft der Pflege der Verbundenheit und des Vertrauensverhältnisses zwischen der Unternehmensleitung und Belegschaft sowie unter den Belegschaftsmitgliedern dient und an der deshalb grundsätzlich alle Betriebsangehörigen teilnehmen können und sollen (s ua BSGE 1, 179, 182; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 21 und zuletzt Urteil vom 14. November 1996 - 2 RU 1/96 - HVBG-INFO 1997, 252 mwN; Brackmann/Krasney aaO § 8 RdNrn 118 ff mwN).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, 1997, § 8 RdNr 27 mwN).

    Dabei muß bei vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls sicher feststehen, daß im Unfallzeitpunkt eine - noch - versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (BSGE 61, 127, 128).

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91

    Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96
    Im Anschluß an die versicherte Tätigkeit oder in sie eingeschoben liegt hier eine eindeutige und nachhaltige Hinwendung zu einer abgrenzbaren eigenwirtschaftlichen Tätigkeit - das Tennisspielen - vor (s BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 17).

    Abgesehen von der - vom LSG außerdem bezeichneten - "privat-ähnlichen Atmosphäre" sind der Umfang und die Führung von Gesprächen bei kollegialen Zusammenkünften etwa auf Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen - ebenso wie am Wohnort - auch von dienstlichen oder betrieblichen Gegebenheiten mitgeprägt, ohne daß allein deshalb der private Charakter entfiele (s BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 17).

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 24/95

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21; BSG Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 24/95 - HVBG-INFO 1996, 2071).

    An die vom LSG getroffene Würdigung des Einzelfalls ist das Revisionsgericht jedoch gebunden; ihm ist nicht gestattet, unter mehreren möglichen Beweiswürdigungen selbst die Wahl zu treffen oder diese sonst zu bewerten (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 19 sowie BSG Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 24/95 - HVBG-INFO 1996, 2071, jeweils mwN).

  • BSG, 16.03.1995 - 2 RU 17/94

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Incentive-Reise

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 16. März 1995 - 2 RU 17/94 - (NJW 1995, 3340 = USK 9549) dargelegt hat, gibt es sehr unterschiedliche aus dem Arbeitsleben abgeleitete gesellschaftliche Erwartungshaltungen, die für den Betroffenen oft einen nicht unerheblichen Druck bedeuten, sich an bestimmten Veranstaltungen, Zusammenkünften sowie Besuchen und Gegenbesuchen zu beteiligen, ohne daß allein deshalb bei einer Teilnahme Versicherungsschutz anzunehmen ist.
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 23/90

    Unfallversicherungsschutz bei der Teilnahme an einer Fußball-Europameisterschaft

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96
    Entsprechend seinen Feststellungen fehlt es insoweit bereits an der zu fordernden gewissen Regelmäßigkeit der sportlichen Aktivitäten (BSGE 68, 200, 201; Brackmann/Krasney aaO § 8 RdNr 146).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 21; BSG Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 24/95 - HVBG-INFO 1996, 2071).
  • BSG, 14.12.1995 - 2 RU 21/94

    Unfallversicherungsschutz während einer Dienstreise

    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96
    Allerdings ist bei nicht unmittelbar zur versicherten Tätigkeit gehörenden Verrichtungen ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis am Ort der auswärtigen Tätigkeit in der Regel eher anzunehmen als am Wohn- oder Betriebsort (BSGE 50, 100, 101; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 25; Brackmann/Krasney aaO § 8 RdNr 100; Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2, Unfallversicherungsrecht, 1996, § 30 RdNr 91).
  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 3/93
    Auszug aus BSG, 27.05.1997 - 2 RU 29/96
    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob das LSG bei seiner Beweiswürdigung gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstoßen hat und ob es das Gesamtergebnis des Verfahrens berücksichtigt hat (BSG Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - HVBG-INFO 1994, 943 = USK 9422; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 1991, III, RdNrn 162 f sowie IX, RdNr 266).
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 29/79

    Unfall auf dem Schulweg - Arbeitsunfall - Besorgung für den Unterricht

  • BSG, 22.08.1955 - 2 RU 49/54
  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des

  • BSG, 29.09.1992 - 2 RU 44/91

    Versicherungsschutz - Wegschieben - Pkw - Autobahn

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

  • BSG, 21.12.1977 - 2 RU 49/77

    Arbeitsunfall - Kind in fremder Obhut - Unfall einer Mutter

  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 15/60
  • BSG, 07.04.1987 - 11b RAr 56/86

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Rechts der freien Beweiswürdigung -

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 19/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Die Teilnahme an Veranstaltungen, die nur der Kontaktpflege bzw der Pflege der Verbundenheit der Beschäftigten untereinander dienen, begründete nach der bisherigen Rechtsprechung demgegenüber keinen Versicherungsschutz (vgl zB BSG vom 28.3.1985 - 2 RU 47/83 - HV-INFO 1985, Nr. 12, 17 und vom 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R - SozR 4-1500 § 163 Nr. 1 RdNr 9; vgl dazu aber auch Krasney, NZS 2006, 57, 58, 61) , selbst wenn gesellschaftliche Erwartungshaltungen im Arbeitsleben es den Beschäftigten geboten erscheinen lassen, an bestimmten Veranstaltungen und Zusammenkünften teilzunehmen (vgl BSG vom 27.5.1997 - 2 RU 29/96 - HVBG-INFO 1997, 2160) .
  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 7/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Die Teilnahme an Veranstaltungen, die nur der Kontaktpflege bzw der Pflege der Verbundenheit der Beschäftigten untereinander dienen, begründet nach der bisherigen Rechtsprechung keinen Versicherungsschutz (vgl zB BSG vom 28.3.1985 - 2 RU 47/83 - HV-INFO 1985, Nr. 12, 17 und vom 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R - SozR 4-1500 § 163 Nr. 1 RdNr 9; vgl dazu aber auch Krasney NZS 2006, 57, 58, 61) , selbst wenn gesellschaftliche Erwartungshaltungen im Arbeitsleben es den Beschäftigten geboten erscheinen lassen, an bestimmten Veranstaltungen und Zusammenkünften teilzunehmen (vgl BSG vom 27.5.1997 - 2 RU 29/96 - HVBG-INFO 1997, 2160) .
  • LSG Hessen, 14.08.2020 - L 9 U 188/18

    Skiunfall in den USA ist kein Arbeitsunfall

    Auch auf Geschäfts- und Dienstreisen gibt es keinen Versicherungsschutz "rund um die Uhr" (BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 29/96 -).

    Auch bei einer Geschäfts- oder Dienstreise bieten sich bereits der allgemeinen Lebenserfahrung nach zahlreiche Gelegenheiten, bei denen sich der Reisende außerhalb einer solchen Beziehung zum Unternehmen befindet (BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 29/96 -).

    Auch ist die erklärte Erwartungshaltung der Arbeitgeberin bezüglich der Teilnahme an Freizeitaktivitäten nicht geeignet, die hier im Vordergrund stehenden privaten Aspekte wie sportliche Betätigung, Spaß, Unterhaltung und Erholung in den Hintergrund zu drängen (vgl. BSG, Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 29/96 - Urteil des Senats vom 20. Juli 2015 - L 9 U 69/14 -).

  • LSG Hessen, 20.07.2015 - L 9 U 69/14

    Skiunfall auf Tagung nicht unfallversichert

    Auch auf Geschäfts- und Dienstreisen gibt es keinen Versicherungsschutz "rund um die Uhr" (BSG vom 27. Mai 1997 - 2 RU 29/96).

    Auch bei einer Geschäfts- oder Dienstreise bieten sich bereits der allgemeinen Lebenserfahrung nach zahlreiche Gelegenheiten, bei denen sich der Reisende außerhalb einer solchen Beziehung zum Unternehmen befindet (BSG vom 27. Mai 1997 - 2 RU 29/96).

    Dies gilt auch dann, wenn dies für die Betroffenen einen nicht unerheblichen Druck bedeutet, sich an bestimmten Veranstaltungen zu beteiligen; allein deshalb ist bei einer Teilnahme kein Versicherungsschutz anzunehmen (vgl. BSG vom 27. Mai 1997 - 2 RU 29/96).

  • SG Dortmund, 31.10.2019 - S 17 U 27/18

    Teilnahme am Fußballturnier führt zu keinem Versicherungsschutz in der

    Es gibt sehr unterschiedliche aus dem Arbeitsleben abgeleitete gesellschaftliche Erwartungshaltungen, die für den Betroffenen oft einen nicht unerheblichen Druck bedeuten, sich an bestimmten Veranstaltungen, Zusammenkünften sowie Besuchen und Gegenbesuchen zu beteiligen, ohne dass allein deshalb bei einer Teilnahme Versicherungsschutz anzunehmen ist (BSG, Urteil vom 27.05.1997, Az. 2 RU 29/96, Rn. 21).

    Während einer Dienstreise besteht, genauso wie während der Arbeit an der regulären Arbeitsstelle, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kein permanenter Versicherungsschutz im Sinne eines Betriebsbanns (vgl. hierzu und zum Folgenden: BSG, Urteil vom 27.05.1997, Az. 2 RU 29/96, Rnrn. 18 ff.).

    Das BSG hat entschieden, dass sich auch während einer Dienstreise nach der Lebenserfahrung zahlreiche Gelegenheiten bieten, bei denen sich der Reisende außerhalb einer solchen Beziehung zum Unternehmen befindet (BSG, Urteil vom 27.05.1997, Az. 2 RU 29/96, Rn. 18).

    Die Finanzierung von Freizeitaktivitäten durch den Arbeitgeber begründet keinen Versicherungsschutz, selbst wenn die Beschäftigten dadurch erfreut werden und hierdurch ihre persönliche Verbundenheit mit dem Betrieb gestärkt wird (BSG, Urteil vom 27.05.1997, Az. 2 RU 29/96, Rn. 25).

  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

    Dieses Ergebnis stimmt auch mit der von der Revision angeführten Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 18. Juni 1996 (L 15 U 159/95) und nachfolgend des Senats vom 27. Mai 1997 (2 RU 29/96) überein, wonach - entsprechend den Feststellungen des LSG - deutlich eine Zäsur zwischen den geschäftlichen Gesprächen und den dazwischen durchgeführten - dem privaten Bereich zuzurechnenden - Tennisspielen während einer Dienstreise gezogen werden konnte; im Anschluß an die versicherte Tätigkeit oder in sie eingeschoben lag in diesem angezogenen Fall eine eindeutige und nachhaltige Hinwendung zu einer abgrenzbaren eigenwirtschaftlichen Tätigkeit - das Tennisspielen - vor.
  • LSG Bayern, 20.01.2022 - L 17 U 65/20

    Unfallversicherung: Unfallversicherungsschutz bei freizeitähnlicher

    Zu Unrecht verneint die Beklagte unter Hinweis auf die Entscheidungen des BSG vom 13.12.2005 (B 2 U 29/04 R) und vom 07.12.2004 (B 2 U 47/03 R), des Hessischen Landessozialgerichts vom 29.03.2021 (a.a.O.) sowie des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24.05.2016 (a.a.O.) und 24.10.2018 (L 2 U 300/17) den inneren Zusammenhang zwischen der Teilnahme am Parcours und der versicherten Tätigkeit der Klägerin mit der Begründung, die Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Mitarbeiter des neu gegründeten Bereichs durch die Teilnahme am Parcours sei nur ein Nebeneffekt gewesen, der Unternehmer habe es nicht in der Hand, den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf sonst unversicherte Tätigkeiten auszuweiten, auch eine Erwartungshaltung des Arbeitgebers begründe keinen Versicherungsschutz (BSG, Urteile vom 16.03.1995 - 2 RU 17/94, juris Rn. 21 ff. und vom 27.05.1997 - 2 RU 29/96, juris Rn. 23).

    Auch der Hinweis der Beklagten unter Berufung auf die Entscheidungen des BSG vom 16.03.1995 (2 RU 17/94, juris Rn. 21 ff.) und vom 27.05.1997 (2 RU 29/96, juris Orientierungssatz 2 und Rn. 23), eine Erwartungshaltung des Arbeitgebers begründe keinen Versicherungsschutz, vermag nicht die Annahme zu rechtfertigen, dass die Teilnahme der Klägerin am Segway-Parcours ihrem privaten, unversicherten Lebensbereich zuzuordnen sei.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2011 - L 3 U 87/09

    Arbeitsunfall, Ski- und Rodelreise, innerer Zusammenhang, Dienst/Geschäftsreise,

    Wie das BSG wiederholt dargelegt hat (BSG Urteile vom 27. Mai 1997 - 2 RU 29/96 -, in Juris, 16. März 1995 - 2 RU 17/94 -, in NJW 1995, 3340 und vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93 -, a. a. O.; s. auch Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 20. April 2005 - L 8 U 73/04 -, in Juris; Bayerisches LSG Urteil vom 27. September 1989 - L 10 U 44/97 -, a. a. O.), gibt es sehr unterschiedliche aus dem Arbeitsleben abgeleitete gesellschaftliche Erwartungshaltungen, die für den Betroffenen oft einen nicht unerheblichen Druck bedeuten, sich an bestimmten Veranstaltungen, Zusammenkünften sowie Besuchen und Gegenbesuchen zu beteiligen, ohne dass allein deshalb bei einer Teilnahme Versicherungsschutz anzunehmen ist.

    Im Übrigen gibt es auch bei Geschäfts- und Dienstreisen keinen Versicherungsschutz "rund um die Uhr" (BSG Urteil vom 27. Mai 1997 - 2 RU 29/96 -, a. a. O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - L 15 U 731/12

    Führungskräfteseminar - Unfall bei Volleyballturnier - innerer (sachlicher)

    Insoweit besteht ein wesentlicher Unterschied zu den Fallgestaltungen, in denen (allein) in der Führung von gemeinsamen Gesprächen die betriebliche Veranlassung lag, wie etwa in dem Fall der Entscheidung des BSG v. 27.05.1997 (2 RU 29/96), in der die Teilnahme an einem Tennisturnier zu beurteilen war.

    Aus den genannten Gründen kann sich die Beklagte auch nicht auf die bereits erwähnte Entscheidung des BSG vom 27.05.1997 (2 RU 29/96) stützen, in der die Teilnahme an einem Tennisturnier zu beurteilen war.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 2983/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dass die Veranstaltung auch zur Verbesserung der Beziehungen zwischen den beiden Unternehmen hat beitragen sollen, begründet den Versicherungsschutz ebenso wenig, da die betrieblichen Interessen gegenüber dem verfolgten privaten Zweck im Hintergrund stehen (BSG Urteil vom 27.05.1997 - 2 RU 29/96 - , HVBG-Info 1997, 2160 und Juris mit Hinweis auf SozR 2200 § 548 Nr. 21).

    Eine faktische betriebliche Teilnahmepflicht durch die Erwartungshaltung der Kollegen bzw. des Arbeitgebers, die dem Kläger ohne Inkaufnahme beträchtlicher Nachteile keine andere Möglichkeit gelassen hätte (vgl. BSG Urteil vom 27.05.1997 a.a.O.), ist weder vom Kläger vorgetragen worden noch für den Senat erkennbar gewesen.

  • LSG Thüringen, 18.02.2016 - L 1 U 1241/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Thüringen, 21.11.2019 - L 1 U 1590/18

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - Fortbildung -

  • LSG Baden-Württemberg, 24.10.2002 - L 7 U 4605/01

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei betrieblichen

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - L 6 U 59/06

    Abgrenzung einer betriebsbezogenen von einer betriebsunabhängigen privaten

  • SG Meiningen, 12.11.2018 - S 9 U 1443/17
  • LSG Sachsen, 07.10.2015 - L 6 U 183/13

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall; betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung;

  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - L 3 U 109/09

    Arbeitsunfall, Skifahrt, innerer Zusammenhang, Dienst/Geschäftsreise,

  • LSG Hessen, 29.03.2021 - L 3 U 157/18

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

  • LSG Baden-Württemberg, 26.01.2018 - L 8 U 2072/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Motivationsreise bzw

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - L 3 U 145/09

    Arbeitsunfall; Fortbildungsveranstaltung; Schulungsheim; Tischtennisspiel;

  • SG Gießen, 08.09.2005 - S 3 U 1468/02

    Streit um die Anerkennung eines Unfalls auf einem Radausflug als Arbeitsunfall;

  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.03.2011 - L 6 U 9/08

    Abgrenzung der betrieblichen Zurechnung von der privaten bei einem Unfallereignis

  • SG Düsseldorf, 04.08.2009 - S 6 U 82/06

    Verletzung auf der Rodelbahn ist kein Arbeitsunfall

  • LSG Baden-Württemberg, 13.12.2011 - L 9 U 4092/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2021 - L 5 U 5/17

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1999 - L 17 U 166/98

    Gewährung von Verletztenrente ; Skiunfall als Arbeitsunfall ; Geschäftsführer

  • SG Detmold, 25.09.2013 - S 1 U 169/12

    Vorliegen eines Arbeitsunfalls bei einem im Rahmen einer Mountainbike-Tour

  • SG Gießen, 10.05.2007 - S 3 U 1215/03

    Anerkennung eines Unfalls während einer durch den Betriebsrat veranstalteten

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2009 - L 9 U 277/04
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.04.2005 - L 8 U 73/04

    gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • SG Gießen, 08.09.2005 - S 3 U 3468/02

    Arbeitsunfall i.S.v. § 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII); Ermittlung des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.07.2012 - L 3 U 139/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2005 - L 6 U 286/04
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