Rechtsprechung
   BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,821
BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94 (https://dejure.org/1995,821)
BSG, Entscheidung vom 19.01.1995 - 2 RU 3/94 (https://dejure.org/1995,821)
BSG, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - 2 RU 3/94 (https://dejure.org/1995,821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 614
  • NZS 1995, 371
  • BB 1995, 2431
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 11/88

    Wegeunfall - Arbeitsunfall - Beitragszuschlagsverfahren

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94
    Für die Abgrenzung beider Vorschriften ist darauf abzustellen, ob sich der Unfall auf dem Betriebsgelände, im vorliegenden Fall im Kaufhaus, oder außerhalb desselben ereignet hat (BSG SozR 2200 § 725 Nr. 12).

    Den vor Arbeitsbeginn auf dem Betriebsgelände zurückgelegten Weg zum Arbeitsplatz, um dort die Tätigkeit aufzunehmen, hat der Senat als versicherungsrechtlich geschützten Betriebsweg angesehen (BSG SozR 2200 § 725 Nr. 12), weil er untrennbar mit der betrieblichen Tätigkeit verbunden ist und deshalb mit ihr in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang steht.

    Im übrigen träte andernfalls ein nicht zu rechtfertigender Wertungswiderspruch zu dem nach § 550 Abs. 1 RVO bestehenden Versicherungsschutz ab Verlassen des Betriebsgeländes auf (s BSG SozR 2200 § 725 Nr. 12).

  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274; BSG SozR 2200 § 548 Nrn 82 und 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).

    Im Rahmen dieser Wertung kommt der Handlungstendenz des Versicherten, dem Zweck seines Handelns maßgebliche Bedeutung zu (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 sowie SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 479h III f, 486c f).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94
    Dazu ist in der Regel erforderlich, daß das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und daß diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 61, 127, 128).

    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenzen liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128).

  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 44/82

    Unfallversicherungsschutz von Schülern - Weg zum Kiosk - Besorgen von

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94
    Das Abholen der für den privaten Bedarf eingekauften Waren ist wie das Einkaufen selbst dem persönlichen und daher unversicherten Bereich zuzuordnen, sofern nicht - was hier ausscheidet - die erstandenen Waren zum alsbaldigen Verzehr an der Arbeitsstätte bestimmt sind (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 28; BSGE 55, 139, 140 ).

    Soweit in früheren Urteilen des BSG (SozR 2200 § 548 Nr. 20 - Drehtür - Nr. 86 - glatter Fußboden - Urteil vom 29. Mai 1984 - 5a RKnU 3/83 - in USK 84115 - Eisenbahngleise -) zur Begründung von Versicherungsschutz auf Wegen zur Nahrungsaufnahme oder zum Besorgen von Lebensmitteln für den alsbaldigen Verzehr während der Arbeit (Arbeitsschicht) auf besondere Betriebsgefahren abgestellt wurde, ist dies durch die jüngere Rechtsprechung des Senats zum Versicherungsschutz auf derartigen Wegen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 97 mwN bzgl Nahrungsaufnahme; BSGE 55, 139, 140 mwN bzgl Einkauf; zusammenfassend Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 2/93 -HV-INFO 1993, 2311) gegenstandslos geworden.

  • BSG, 24.10.1985 - 2 RU 3/84

    Versicherungsschutz auf einem Betriebsweg - Rückweg - Verkehrsunfall -

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94
    Nach den für Wegeunfälle geltenden und auf Betriebswege mit gewissen, hier nicht weiter relevanten Einschränkungen (vgl BSG SozR 2200 § 548 Nr. 76) anwendbaren (BSG SozR 3-2200 § 548 Nrn 8 und 19) Grundsätzen führte dies zugleich zu einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes.
  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89

    Versicherungsschutz bei der Verfolgung privat-rechtlicher Schadensersatzansprüche

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94
    Im Falle eines Beschäftigungsverhältnisses muß das den Unfall herbeiführende Verhalten dazu bestimmt sein, den Zwecken des Unternehmens zu dienen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 96; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 1; Brackmann aaO S 479 h IV ff, 480q).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSGE 63, 273, 274; BSG SozR 2200 § 548 Nrn 82 und 97; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94
    Im Rahmen dieser Wertung kommt der Handlungstendenz des Versicherten, dem Zweck seines Handelns maßgebliche Bedeutung zu (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 sowie SozR 3-2200 § 548 Nr. 19; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 479h III f, 486c f).
  • BSG, 05.08.1993 - 2 RU 2/93

    Sturz auf dem Weg von Kantine zum Arbeitsplatz als Arbeitsunfall -

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94
    Soweit in früheren Urteilen des BSG (SozR 2200 § 548 Nr. 20 - Drehtür - Nr. 86 - glatter Fußboden - Urteil vom 29. Mai 1984 - 5a RKnU 3/83 - in USK 84115 - Eisenbahngleise -) zur Begründung von Versicherungsschutz auf Wegen zur Nahrungsaufnahme oder zum Besorgen von Lebensmitteln für den alsbaldigen Verzehr während der Arbeit (Arbeitsschicht) auf besondere Betriebsgefahren abgestellt wurde, ist dies durch die jüngere Rechtsprechung des Senats zum Versicherungsschutz auf derartigen Wegen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 97 mwN bzgl Nahrungsaufnahme; BSGE 55, 139, 140 mwN bzgl Einkauf; zusammenfassend Urteil vom 5. August 1993 - 2 RU 2/93 -HV-INFO 1993, 2311) gegenstandslos geworden.
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 19.01.1995 - 2 RU 3/94
    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenzen liegt, bis zu welcher Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (BSGE 58, 76, 77; 61, 127, 128).
  • BSG, 05.08.1976 - 2 RU 231/74

    Arbeitsunfall - Besatzungsmitglied - Zwischendeck - Schiff im Hafen -

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 45/89

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

  • BSG, 29.05.1984 - 5a RKnU 3/83
  • BSG, 22.01.1976 - 2 RU 101/75

    Entfernen vom Arbeitsort - Private Zwecke - Unglücksfall - Betriebsvorgang -

  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 35/19

    Ersatz eines Personenschadens - Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII

    (b) Der vor Arbeitsbeginn auf dem Betriebsgelände zurückgelegte Weg zum Arbeitsplatz, um dort die Tätigkeit aufzunehmen, ist versicherungsrechtlich geschützter Betriebsweg, weil er untrennbar mit der betrieblichen Tätigkeit verbunden ist und deshalb mit ihr in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang steht (BSG 19. Januar 1995 - 2 RU 3/94 - Rn. 17 mwN) .
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Typischerweise und in der Regel unversichert sind höchst persönliche Verrichtungen wie zB Essen (BSGE 11, 267, 268 f; BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 11) oder eigenwirtschaftliche wie zB Einkaufen (vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 22).

    Maßgebliches Kriterium für die wertende Entscheidung über den Zusammenhang zwischen versicherter Tätigkeit und Verrichtung zur Zeit des Unfalls ist die Handlungstendenz des Versicherten, ob er eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Verrichtung ausüben wollte (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70 S 197; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 96; SozR 3-2200 § 550 Nr. 1; SozR 3-2200 § 548 Nr. 22; BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3; BSG Urteil vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 24/03 R - vorgesehen zur Veröffentlichung in BSGE und SozR).

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dieser Zwischenschritt einer im sachlichen Zusammenhang mit der grundsätzlich versicherten Tätigkeit stehenden Verrichtung zur Zeit des Unfallereignisses ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats entbehrlich in den Fällen der sog besonderen Betriebsgefahr, wenn zB der grundsätzlich versicherte Arbeitnehmer an seinem Arbeitsplatz verbleibt, dort frühstückt und durch die Explosion eines Kessels geschädigt wird (vgl schon BSG vom 22. Januar 1976 - 2 RU 101/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 15; BSG vom 19. Januar 1995 - 2 RU 3/94 - SozR 2200 § 548 Nr. 22; P. Becker, SGb 2007, 721, 723; ebenso Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, Stand Mai 2008, § 8 RdNr 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht