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   BSG, 11.05.1995 - 2 RU 30/94   

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BSG, 11.05.1995 - 2 RU 30/94 (https://dejure.org/1995,6526)
BSG, Entscheidung vom 11.05.1995 - 2 RU 30/94 (https://dejure.org/1995,6526)
BSG, Entscheidung vom 11. Mai 1995 - 2 RU 30/94 (https://dejure.org/1995,6526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2942
  • VersR 1996, 259
  • BB 1995, 1752
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.11.1963 - 2 RU 239/62

    Versicherungsschutz kraft Ausstrahlung eines Beschäftigungsbetriebes bei einer

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 30/94
    Ist allerdings die zurückgelegte Wegstrecke gemessen an dem angeblichen Handlungsziel unverhältnismäßig weit oder anstrengend, dann kann das - wiederum wie bei der Nahrungsaufnahme in einer Gaststätte während der Arbeitspause - für ein anderes, eigenständiges, eigenwirtschaftliches, nicht mittelbar betriebsbezogenes Handlungsziel sprechen, das die erforderliche Handlungstendenz zur alsbaldigen Nahrungsaufnahme eher als unwesentlich in den Hintergrund drängt (s BSG Urteil vom 29. November 1963 - 2 RU 239/62 - SozR Nr. 47 zu § 543 RVO aF; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., S. 486k).
  • BSG, 21.08.1991 - 2 RU 62/90

    Unfallversicherungsschutz eines Autofahrers auf dem Heimweg

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 30/94
    Maßgebend ist die Handlungstendenz, mit der der Versicherte diese Wege zurückgelegt, und zwar so, wie sie durch die objektiven Umstände des Einzelfalles ihre Bestätigung findet (BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 4 m.w.N.).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 30/94
    Dem steht, wie das LSG zutreffend entschieden hat, die Bindungswirkung des der Beigeladenen erteilten Ablehnungsbescheides vom 25. Februar 1992, die im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beigeladenen eingetreten ist, nicht entgegen (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 25).
  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 207/59
    Auszug aus BSG, 11.05.1995 - 2 RU 30/94
    Unter diese Vorschrift fielen nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSGE 12, 254) zwar auch solche Wege, die der Beschäftigte während einer Arbeitspause unternehme, um sich die zur Weiterarbeit erforderliche Erholung und Stärkung außerhalb der Arbeitsstätte zu verschaffen.
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 5/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - Betriebsweg -

    Dieser vom LSG nicht gesehene, aber offenkundige grundlegende Unterschied steht der von der Klägerin geforderten gebotenen Gleichbehandlung mit Versicherten, die außerhalb der Wohnung einer Beschäftigung nachgehen, entgegen (vgl insoweit auch BSG vom 31.10.1968 - 2 RU 122/66 - Juris RdNr 18; BSG vom 29.6.1971 - 2 RU 117/69 - Juris RdNr 20 f; BSG vom 25.1.1977 - 2 RU 57/75 - SozR 2200 § 550 Nr. 24 S 53; BSG vom 19.5.1983 - 2 RU 44/82 - BSGE 55, 139, 140 = SozR 2200 § 550 Nr. 54 S 136; BSG vom 6.12.1989 - 2 RU 5/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 97 S 275; BSG vom 11.5.1995 - 2 RU 30/94 - Juris RdNr 16) .
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 17/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dieser grundlegende Unterschied steht einer gebotenen Gleichbehandlung beider Sachverhalte entgegen (vgl hierzu BSG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 122/66; Urteil vom 29. Juni 1971 - 2 RU 117/69; Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 57/75 - SozR 2200 § 550 Nr. 24 S 53; Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 RU 44/82 - BSGE 55, 139, 140 = SozR 2200 § 550 Nr. 54 S 136; Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 97 S 275; Urteil vom 11. Mai 1995 - 2 RU 30/94).
  • LSG Hessen, 24.03.2015 - L 3 U 225/10

    Nur der Weg zum Essen ist in der Mittagspause unfallversichert

    Sucht er nicht das nächstgelegene Lebensmittelgeschäft zum Einkauf auf, schadet es nicht, wenn der zurückgelegte Weg einen erheblichen Teil der Arbeitspause in Anspruch nimmt (Krasney, aaO, Anmerkung 219 zu § 8; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 28; BSG Urteil vom 11. Mai 1995 2 RU 30/94 - juris).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 15/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dieser grundlegende Unterschied steht einer Gleichbehandlung beider Sachverhalte entgegen (vgl hierzu BSG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 122/66; Urteil vom 29. Juni 1971 - 2 RU 117/69; Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 57/75 - SozR 2200 § 550 Nr. 24 S 53; Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 RU 44/82 - BSGE 55, 139, 140 = SozR 2200 § 550 Nr. 54 S 136; Urteil vom 6. Dezember 1989 - 2 RU 5/89 - SozR 2200 § 548 Nr. 97 S 275; Urteil vom 11. Mai 1995 - 2 RU 30/94).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.08.2009 - L 2 U 105/09

    Auch der Weg zum Mittagessen der Freundin steht unter dem Schutz der gesetzlichen

    Das Verhältnis der Zeitdauer für die Zurücklegung des Weges zum und vom Mittagtisch im Verhältnis zur Essenseinnahme (dazu BSG-Urteile vom 26.4.1977, 8 RU 76/76 und vom 26.6.1980 8a RU 36/79 und vom 26.4.1977 8 RU 76/76), ist nach der neueren Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11.5.1995 - 2 RU 30/94; vorgehend LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4.5.1994 - L 3 U 33/94) nicht als "absoluter" Maßstab für den Versicherungsschutz anzusehen, weil diese Zeitdauer oft unterschiedlich ist und dem Versicherten nicht allgemein -mit versicherungsrechtlichen Auswirkungen- vorgeschrieben werden kann, wie er die zu seiner freien Verfügung stehende Arbeitspause einzuteilen hat (so auch SGB VII-Komm/Krasney § 8 RdNr. 216).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2023 - L 14 U 29/22

    LSG entscheidet zu Hähnchenkauf im Homeoffice

    Darüber hinaus stehen Wege zur Nahrungsaufnahme während der Arbeitszeit (z.B. Weg zur Gaststätte, um dort Essen einzunehmen, Weg zum Lebensmittelgeschäft, um dort Lebensmittel oder Getränke zum Verzehr während der Mittagspause zu erwerben - siehe BSG, Urteil vom 11. Mai 1995 - Az.: 2 RU 30/94 - Rn. 16 und BSG, Urteil vom 24. Juni 2003 - Az.: B 2 U 24/02 R - Rn. 14 m.w.N.) unter Versicherungsschutz, weil sie dadurch gekennzeichnet sind, dass sie regelmäßig unaufschiebbare, notwendige Handlungen sind, um die Arbeitskraft des Versicherten zu erhalten und es ihm zu ermöglichen, die jeweilige betriebliche Tätigkeit fortzusetzen.
  • LSG Sachsen, 21.02.2001 - L 2 U 8/99

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall; Aufhebung von Bescheiden der

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Unfall des Klägers auch nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ein Arbeitsunfall wäre - wovon der Senat ausgeht (vgl. BSG, Urteil v. 11.05.1995 - 2 RU 30/94 - NJW 1995, 2942, 2943; Urteil v. 02.07.1998 - 2 RU 34/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 15 S. 55) -, weil der Beklagten noch vor dem 01.01.1994 der Unfall des Klägers durch das Schreiben des stellvertretenden D-Arztes Dr. Morgenstern vom 15.12.1993 bekannt wurde (Blatt 1a Beklagtenakte).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2001 - L 17 U 166/99

    Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Verkehrsunfall;

    Das Zusammentreffen bei der betriebsbezogenen Merkmale, das letztgenannte notwendige Handlungsziel und die Betriebsbedingtheit des Weges zur Nahrungsaufnahme, bewirken danach den wesentlichen inneren Zusammenhang zwischen dem Betrieb auf der einen und einem nach oder von der Nahrungsaufnahme außerhalb des Betriebes unternommenen Weg, weshalb auf solchen Wegen Unfallversicherungsschutz nach § 550 Abs. 1 RVO besteht (vgl. auch BSG SozR 2200 § 550 Nr. 28; BSG BB 1995, 1752; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O. Rdnr. 7.33.8 f.).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.1998 - L 2 U 2275/98

    Kein UV-Schutz (§ 550 Abs. 1 RVO) für Unfälle beim Zurücklegen von Wegen auf dem

    Nach Auffassung des erkennenden Senats kann in solchen Fällen der gesetzliche Unfallversicherungsschutz aber nicht weiter reichen als derjenige z.B. bei einer Nahrungsaufnahme außerhalb des Betriebsgeländes: Für die Nahrungsaufnahme während einer Arbeitsschicht oder das Besorgen von Nahrungsmitteln während einer Arbeitspause zum alsbaldigen Verzehr an der Arbeitsstelle ist anerkannt, daß dies in der Regel eine unversicherte, eigenwirtschaftliche Verrichtung ist, die dem persönlichen Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen ist (vgl. u.a. BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 15 m.w.N. und BSG NJW 1995, 2942; Brackmann, a.a.O., Rdnr. 71 m.w.N. und Schulin, a.a.O., Rdnr. 99 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.02.2000 - L 7 U 2522/98

    Kein versicherter Wegeunfall - dritter Ort

    Erforderlich ist dazu ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Zurücklegen des Weges und der versicherten Tätigkeit (Urteil des BSG vom 11.05.1995 - 2 RU 30/94 -).
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