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   BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90   

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https://dejure.org/1991,684
BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90 (https://dejure.org/1991,684)
BSG, Entscheidung vom 27.06.1991 - 2 RU 31/90 (https://dejure.org/1991,684)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 1991 - 2 RU 31/90 (https://dejure.org/1991,684)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherte Tätigkeit - Haftungsbegründend - Haftungsausfüllend - Kausalität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst. b, § 548 Abs. 1
    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (445)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.02.1988 - 2 RU 30/87
    Auszug aus BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90
    Andere Ursachen dürften nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bei der Frage nach der haftungsbegründenden Kausalität nur berücksichtigt werden, wenn sie als vorhanden festgestellt seien (vgl. BSGE 61, 127, 130; Urteil vom 24.2.1988 - 2 RU 30/87 -).

    Die Revision sei zuzulassen, weil ungeklärt erscheine, ob die vom BSG im Urteil vom 24. Februar 1988 (2 RU 30/87) aufgestellten Grundsätze auch im Rahmen der sogenannten haftungsausfüllenden Kausalität gälten (Urteil vom 7. März 1990).

    Kann eine in Betracht zu ziehende Konkurrenzursache in ihrer Grundvoraussetzung nicht festgestellt werden, scheidet sie bereits im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne als Ursache aus (so zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 24. Februar 1988 - 2 RU 30/87 -, USK 8825; Meso B 290/41).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90
    Andere Ursachen dürften nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bei der Frage nach der haftungsbegründenden Kausalität nur berücksichtigt werden, wenn sie als vorhanden festgestellt seien (vgl. BSGE 61, 127, 130; Urteil vom 24.2.1988 - 2 RU 30/87 -).

    Die Klägerin hat den Unfall - den Sturz und die Schädelprellung - auch "bei" der versicherten Tätigkeit erlitten (§ 548 Abs. 1 RVO), ohne daß es einer genauen Feststellung des Unfallhergangs bedurft hätte (BSGE 61, 127, 130).

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Typische Fallgestaltungen, in denen dieser Zusammenhang zwischen versicherter Verrichtung zur Zeit des Unfalls und Unfallereignis von Bedeutung ist, sind die Fälle einer möglichen inneren Ursache, einer gemischten Tätigkeit, einer unerheblichen Unterbrechung oder einer eingebrachten Gefahr, in denen neben die in sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine weitere, nicht versicherten Zwecken zuzurechnende Ursachenkette hinzutritt (vgl nur zur inneren Ursache: BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11; zur eingebrachten Gefahr: BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Typische Fallgestaltungen, in denen die Unfallkausalität näherer Erörterung bedarf, sind die Fälle einer möglichen inneren Ursache, einer gemischten Tätigkeit, einer unerheblichen Unterbrechung oder einer eingebrachten Gefahr, in denen neben die in sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine weitere nicht versicherten Zwecken zuzurechnende Ursache hinzutritt (vgl nur zur inneren Ursache: BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11; zur eingebrachten Gefahr: BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Beispiele hierfür sind die Fälle einer gemischten Tätigkeit, einer unerheblichen Unterbrechung oder einer eingebrachten Gefahr (vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37).
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