Rechtsprechung
   BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1049
BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92 (https://dejure.org/1993,1049)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1993 - 2 RU 32/92 (https://dejure.org/1993,1049)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1993 - 2 RU 32/92 (https://dejure.org/1993,1049)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1049) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 73, 253
  • NZS 1994, 415
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (25)

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 62/89

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92
    Nicht zu folgen ist deshalb der - sich mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (s ua BSGE 54, 232, 234; 68, 111, 114) nicht auseinandersetzenden - Auffassung der Revision, soweit eine Differenzierung nach der Unfallgefahr überhaupt möglich sei, werde die eingeräumte Möglichkeit der Abstufung für die BG zum gesetzlichen Zwang.

    Zwar ist auch in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (UV) die Unfallgefahr für die Bemessung der Beiträge von Bedeutung (s BSGE 54, 232, 234; 68, 111, 114; BSG Urteil vom 25. November 1977 aaO; Noell/Breitbach, aaO, § 809 Anm 3), wie ua schon aus dem Hinweis auf dieses Merkmal zB in § 806 und § 812 Reichsversicherungsordnung (RVO) hervorgeht.

    Das Gericht hat nicht zu prüfen, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung getroffen hat (BVerfGE 4, 7, 18; 17, 319, 330; 31, 119, 130; BSGE 54, 232, 235; 68, 111, 115).

    Maßgebend ist, ob sachgerechte, plausible Gründe für die autonome Rechtssetzung anzuführen sind (BVerfGE 17, 337, 354; 17, 381, 388; 27, 220, 230; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) SozR Nr. 83 zu Art. 3 GG; BSGE 68, 111, 115; BSG Urteil vom 23. Mai 1973 - 8/7 RU 43/71).

    Bei solchen komplexen und sich entwickelnden Sachverhalten wie hier im Rahmen der Beitragsgestaltung nach dem Arbeitsbedarf ist dem Satzungsgeber bei einer Neuregelung der Beitragsbemessung ein zeitlicher Anpassungsspielraum zuzubilligen; er muß einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung haben, um aufgrund der Neuregelung weitere Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln an der Neuregelung abzuhelfen (vgl BVerfGE 33, 171, 189; 37, 104, 118; 43, 291, 321; 54, 173, 202; 80, 1, 26; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Beschluß vom 17. Oktober 1990 - 1 BvR 283/85 - BSGE 68, 111, 117).

    Nicht unberücksichtigt kann dabei bleiben,daß durch die höheren Berechnungseinheiten pro Jahr und ha und den damit verbundenen höheren Beitrag auch die zum Ausgleich dem Kläger gewährten Bundesmittel entsprechend höher geworden sind (s BSGE 68, 111, 116).

  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 61/81

    Beitragsbemessung; Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Arbeitsbedarf

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92
    Nicht zu folgen ist deshalb der - sich mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (s ua BSGE 54, 232, 234; 68, 111, 114) nicht auseinandersetzenden - Auffassung der Revision, soweit eine Differenzierung nach der Unfallgefahr überhaupt möglich sei, werde die eingeräumte Möglichkeit der Abstufung für die BG zum gesetzlichen Zwang.

    Zwar ist auch in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (UV) die Unfallgefahr für die Bemessung der Beiträge von Bedeutung (s BSGE 54, 232, 234; 68, 111, 114; BSG Urteil vom 25. November 1977 aaO; Noell/Breitbach, aaO, § 809 Anm 3), wie ua schon aus dem Hinweis auf dieses Merkmal zB in § 806 und § 812 Reichsversicherungsordnung (RVO) hervorgeht.

    Das Gericht hat nicht zu prüfen, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung getroffen hat (BVerfGE 4, 7, 18; 17, 319, 330; 31, 119, 130; BSGE 54, 232, 235; 68, 111, 115).

  • BSG, 25.01.1983 - 2 RU 1/82

    Beitragsbemessung - Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Flächenwert

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92
    Zutreffend geht die Revision davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die der angefochtene Bescheid gestützt ist, als vom beklagten Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und vom BSG auch bei irrevisiblen Satzungen daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 240; 38, 21, 29; 54, 243, 244; 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]; BSG Urteil vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 - SozSich 1978, 118).

    Die auf eine nicht noch weitergehende differenzierende Unterscheidung zwischen Betrieben mit und ohne Selbstvermarktung beschränkte höhere Zahl von Berechnungseinheiten ist die Folge der typisierenden und pauschalierenden Regelung, die in Fällen der vorliegenden Art - bei der Ordnung einer Vielzahl von Fällen - notwendig und verfassungsrechtlich grundsätzlich hinzunehmen ist (BVerfGE 51, 115, 122 mwN; BSGE 50, 179, 184; 54, 243, 247).

  • BSG, 25.11.1977 - 2 RU 9/76
    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92
    Zutreffend geht die Revision davon aus, daß die Satzungsbestimmungen, auf die der angefochtene Bescheid gestützt ist, als vom beklagten Unfallversicherungsträger autonom gesetztes objektives Recht durch die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und vom BSG auch bei irrevisiblen Satzungen daraufhin zu prüfen sind, ob sie mit dem Gesetz, auf dem die Ermächtigung beruht, und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar sind (s BSGE 13, 189, 194; 27, 237, 240; 38, 21, 29; 54, 243, 244; 68, 123, 124 [BSG 24.01.1991 - 2 RU 32/91]; BSG Urteil vom 25. November 1977 - 2 RU 9/76 - SozSich 1978, 118).

    Zwar ist auch in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung (UV) die Unfallgefahr für die Bemessung der Beiträge von Bedeutung (s BSGE 54, 232, 234; 68, 111, 114; BSG Urteil vom 25. November 1977 aaO; Noell/Breitbach, aaO, § 809 Anm 3), wie ua schon aus dem Hinweis auf dieses Merkmal zB in § 806 und § 812 Reichsversicherungsordnung (RVO) hervorgeht.

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92
    Die auf eine nicht noch weitergehende differenzierende Unterscheidung zwischen Betrieben mit und ohne Selbstvermarktung beschränkte höhere Zahl von Berechnungseinheiten ist die Folge der typisierenden und pauschalierenden Regelung, die in Fällen der vorliegenden Art - bei der Ordnung einer Vielzahl von Fällen - notwendig und verfassungsrechtlich grundsätzlich hinzunehmen ist (BVerfGE 51, 115, 122 mwN; BSGE 50, 179, 184; 54, 243, 247).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92
    Der in Art. 3 Abs. 1 GG zum Ausdruck gekommene Gleichheitsgrundsatz (das Willkürverbot) ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obgleich zwischen den beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 85, 238, 244).
  • BSG, 31.07.1980 - 11 RK 7/79

    Satzung - Landwirtschaftliche Krankenkasse - Beitragsklasse - Einheitswert -

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92
    Die auf eine nicht noch weitergehende differenzierende Unterscheidung zwischen Betrieben mit und ohne Selbstvermarktung beschränkte höhere Zahl von Berechnungseinheiten ist die Folge der typisierenden und pauschalierenden Regelung, die in Fällen der vorliegenden Art - bei der Ordnung einer Vielzahl von Fällen - notwendig und verfassungsrechtlich grundsätzlich hinzunehmen ist (BVerfGE 51, 115, 122 mwN; BSGE 50, 179, 184; 54, 243, 247).
  • BSG, 23.05.1973 - 7 RU 43/71
    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92
    Maßgebend ist, ob sachgerechte, plausible Gründe für die autonome Rechtssetzung anzuführen sind (BVerfGE 17, 337, 354; 17, 381, 388; 27, 220, 230; Bundesverfassungsgericht (BVerfG) SozR Nr. 83 zu Art. 3 GG; BSGE 68, 111, 115; BSG Urteil vom 23. Mai 1973 - 8/7 RU 43/71).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92
    Das Gericht hat nicht zu prüfen, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung getroffen hat (BVerfGE 4, 7, 18; 17, 319, 330; 31, 119, 130; BSGE 54, 232, 235; 68, 111, 115).
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus BSG, 09.12.1993 - 2 RU 32/92
    Das Gericht hat nicht zu prüfen, ob der Satzungsgeber die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung getroffen hat (BVerfGE 4, 7, 18; 17, 319, 330; 31, 119, 130; BSGE 54, 232, 235; 68, 111, 115).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 32/90

    Bemessung des Beitrages in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 60/65

    Zugang einer Einschreibesendung - Aushändigung an Postabholer - Zugangszeitpunkt

  • BSG, 13.12.1960 - 2 RU 67/58

    Gesonderte Veranlagung der Geflügelzucht eines landwirtschaftlichen Betriebes in

  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

  • BSG, 27.06.1974 - 2 RU 39/72

    Rechtsverordnung - Erforderlichkeit - Feuerwehr-Unfallkasse - Versicherungsträger

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 416/61

    Bundesnotarordnung

  • BSG, 24.01.1992 - 2 RU 32/91

    Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrt zu einem dritten Ort

  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

  • BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73

    Bonus-Malus-Regelung

  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62

    Vordienstzeiten

  • LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 96/17
    Im Übrigen habe das Bundessozialgericht (BSG) sogar einen um rund 140 % höheren Beitrag, den ein Obstbaubetrieb durch Änderung der Bemessungsgrundlagen zu zahlen gehabt habe, nicht beanstandet, da die von der Beitragserhöhung betroffenen Betriebe insoweit in der Vergangenheit zu niedrige Beiträge gezahlt hätten (Hinweis auf BSG, Urteil vom 09.12.1993 - 2 RU 32/92).

    Allerdings muss der tatsächliche durchschnittliche Arbeitsbedarf in Ansatz gebracht werden (BSG, Urteil vom 09.12.1993 - 2 RU 32/92, RdNr. 2; Urteil vom 15.12.1982 - 2 RU 61/81, RdNrn. 18, 20).

    Für den Arbeitsbedarfsmaßstab ist davon auszugehen, dass schon durch die unterschiedliche Abschätzung des Arbeitsbedarfs der einzelnen Kulturarten ihren Gefahrenunterschieden genügend Rechnung getragen werden kann (BSG, Urteil vom 09.12.1993 - 2 RU 32/92, juris, RdNr. 21).

    Zunächst ist erneut festzuhalten, dass für den hier angewendeten Arbeitsbedarfsmaßstab der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass schon durch die unterschiedliche Abschätzung des Arbeitsbedarfs der einzelnen Kulturarten ihren Gefahrenunterschieden genügend Rechnung getragen werden kann (BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89, RdNr. 17; Urteil vom 09.12.1993 - 2 RU 32/92, RdNr. 21, beide juris).

    Allerdings können auch Praktikabilitätsgründe einen sachlichen Grund für Regelungen der Beitragsgestaltung darstellen (BSG, Urteil vom 09.12.1993 - 2 RU 32/92, RdNr. 25; Urteil vom 25. Januar 1983 - 2 RU 1/82, RdNr. 16,beide juris).

    Denn der Satzungsgeber muss einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung haben, um aufgrund der Neuregelung weitere Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln an der Neuregelung abzuhelfen (BSG, Urteil vom 24.10.1991 - 2 RU 62/89, RdNrn. 24 und 27; Urteil vom 09.12.1993 -    2 RU 32/92, RdNr. 26; Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05, RdNr. 16, alle juris).

    Jede Umgestaltung der Beitragsberechnung kann entsprechend der erforderlichen Änderungen zu erheblichen Unterschieden in der Beitragsbelastung führen, die sich auch daraus ergeben kann, dass früher insoweit zu niedrige Beiträge erbracht wurden (BSG, Urteil vom 09.12.1993 - 2 RU 32/92, RdNr. 27, juris).

  • LSG Sachsen, 02.02.2022 - L 6 U 126/17

    1. Die Berücksichtigung des Leistungsaufwandes der sogenannten 'Altlasten

    Im Übrigen habe das Bundessozialgericht (BSG) sogar einen um rund 140 % höheren Beitrag, den ein Obstbaubetrieb durch Änderung der Bemessungsgrundlagen zu zahlen gehabt habe, nicht beanstandet, da die von der Beitragserhöhung betroffenen Betriebe insoweit in der Vergangenheit zu niedrige Beiträge gezahlt hätten (Hinweis auf BSG, Urteil vom 09.12.1993 - 2 RU 32/92).

    Allerdings muss der tatsächliche durchschnittliche Arbeitsbedarf in Ansatz gebracht werden (BSG, Urteil vom 09.12.1993 - 2 RU 32/92, RdNr. 2; Urteil vom 15.12.1982 - 2 RU 61/81, RdNrn. 18, 20).

    Für den Arbeitsbedarfsmaßstab ist davon auszugehen, dass schon durch die unterschiedliche Abschätzung des Arbeitsbedarfs der einzelnen Kulturarten ihren Gefahrenunterschieden genügend Rechnung getragen werden kann (BSG, Urteil vom 09.12.1993 - 2 RU 32/92, juris, RdNr. 21).

    Zunächst ist erneut festzuhalten, dass für den hier angewendeten Arbeitsbedarfsmaßstab der Gesetzgeber davon ausgegangen ist, dass schon durch die unterschiedliche Abschätzung des Arbeitsbedarfs der einzelnen Kulturarten ihren Gefahrenunterschieden genügend Rechnung getragen werden kann (BSG, Urteil vom 24.01.1991 - 2 RU 62/89, RdNr. 17; Urteil vom 09.12.1993 - 2 RU 32/92, RdNr. 21, beide juris).

    Allerdings können auch Praktikabilitätsgründe einen sachlichen Grund für Regelungen der Beitragsgestaltung darstellen (BSG, Urteil vom 09.12.1993 - 2 RU 32/92, RdNr. 25; Urteil vom 25. Januar 1983 - 2 RU 1/82, RdNr. 16,beide juris).

    Denn der Satzungsgeber muss einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung haben, um aufgrund der Neuregelung weitere Erfahrungen zu sammeln, Klarheit zu gewinnen und Mängeln an der Neuregelung abzuhelfen (BSG, Urteil vom 24.10.1991 - 2 RU 62/89, RdNr. 24 und 27; Urteil vom 09.12.1993 - 2 RU 32/92, RdNr. 26; Urteil vom 28.11.2006 - B 2 U 10/05, RdNr. 16, alle juris).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 43/03 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftliche Unfallversicherung

    Das BSG hat daraus schon unter der Geltung der RVO gefolgert, dass in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung die Unfallgefahr kein bestimmender Faktor für die Beitragsberechnung ist, es vielmehr ausreicht, wenn sie durch Auswahl eines geeigneten Berechnungsmaßstabs oder durch Kombination verschiedener Berechnungsmaßstäbe im Rahmen eines Mischsystems berücksichtigt wird (BSGE 54, 232, 234 = SozR 2200 § 809 Nr. 1 S 3; BSGE 68, 111, 114 = SozR 3-2200 § 809 Nr. 1 S 3; BSGE 73, 253, 255 = SozR 3-2200 § 809 Nr. 2 S 11; BSGE 82, 132, 138 = ">802%20Nr.%201#0 | " style="color:red" title="');">SozR 3-2200 § 802 Nr. 1 S 7 f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht