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   BSG, 01.07.1997 - 2 RU 32/96   

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BSG, 01.07.1997 - 2 RU 32/96 (https://dejure.org/1997,8189)
BSG, Entscheidung vom 01.07.1997 - 2 RU 32/96 (https://dejure.org/1997,8189)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 1997 - 2 RU 32/96 (https://dejure.org/1997,8189)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 13.06.1989 - 2 RU 1/89

    Unfallversicherungsschutz in einer anerkannten Werkstatt für Behinderte

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 RU 32/96
    Der erkennende Senat hat daher die Fiktion eines Beschäftigungsverhältnisses auch für den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung angenommen (BSGE 65, 138, 140 [BSG 13.06.1989 - 2 RU 1/89]).

    Aufgrund dieser Gesetzesfiktion kommt es auf das Vorliegen der Kriterien, die üblicherweise kennzeichnend für ein sozialversicherungsrechtliches relevantes Beschäftigungsverhältnis sind, so etwa die unselbständige Arbeitsleistung in einem Arbeitsverhältnis, die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, dessen Direktionsrecht, die Weisungsgebundenheit oder die Eingliederung in den Betrieb des Arbeitgebers somit nicht an (BSGE 65, 138, 140 [BSG 13.06.1989 - 2 RU 1/89]).

    Bei der Prüfung, ob die zum Unfall führende Tätigkeit wie von einer Beschäftigten ausgeübt wurde, ist nicht auf eine dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnende Beschäftigung abzustellen, sondern auf das Beschäftigungsverhältnis iS von § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO iVm § 1 SVBG in einer nach § 57 SchwbG anerkannten WfB, das ebenfalls in den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung einbezogen ist (BSGE 65, 138 [BSG 13.06.1989 - 2 RU 1/89]).

    eine Tätigkeit ausübte, durch die sie in ihrer konkreten Situation im Vergleich zu den Behinderten, die ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbrachten, denselben Gefahren am Arbeitsplatz ausgesetzt war, wie diese Behinderten, die unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung standen (vgl BSGE 65, 138 [BSG 13.06.1989 - 2 RU 1/89]).

    Soweit die Beschäftigung der Klägerin zu 1) in der WfB zugleich ihrer Therapie diente, ist zu berücksichtigen, daß bei Behinderten sog arbeitsbegleitende Maßnahmen auch unter Unfallversicherungsschutz stehen (vgl BSG SozR Nr. 15 zu § 537 RVO aF; BSGE 65, 138 [BSG 13.06.1989 - 2 RU 1/89]; BSG, Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 RU 28/89 - HV-INFO 1990, S 933 bis 939; vgl auch Wolber, Gesetzliche Unfallversicherung für geistig behinderte Mitbürger, SV 1993 S 13 ff; Wolber, Verlängertes Dach der Werkstatt für Behinderte, ZfS 1990, S 265 ff).

  • BSG, 26.06.1980 - 8a RU 48/79

    Vereinsmitglied - Bauarbeit - Versicherungpflicht

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 RU 32/96
    Denn wenn das Gesetz für die anderen beiden Bereiche der Sozialversicherung sogar eine entgeltliche Beschäftigung fingiere, müsse diese Fiktion erst recht für die Unfallversicherung gelten, bei der die Entgeltlichkeit keine Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 68).

    Zutreffend weist das LSG auch darauf hin, daß der Umstand, daß die Tätigkeit nicht entlohnt, sondern lediglich ein sog Arbeitstaschengeld bzw eine Anwesenheitsprämie von 10, 00 DM gezahlt wurde, dem Unfallversicherungsschutz nicht entgegenstand (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 68).

  • BSG, 28.02.1990 - 2 RU 28/89

    Versicherungsschutz für den Unfall bei einer betrieblichen Veranstaltung der

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 RU 32/96
    Soweit die Beschäftigung der Klägerin zu 1) in der WfB zugleich ihrer Therapie diente, ist zu berücksichtigen, daß bei Behinderten sog arbeitsbegleitende Maßnahmen auch unter Unfallversicherungsschutz stehen (vgl BSG SozR Nr. 15 zu § 537 RVO aF; BSGE 65, 138 [BSG 13.06.1989 - 2 RU 1/89]; BSG, Urteil vom 28. Februar 1990 - 2 RU 28/89 - HV-INFO 1990, S 933 bis 939; vgl auch Wolber, Gesetzliche Unfallversicherung für geistig behinderte Mitbürger, SV 1993 S 13 ff; Wolber, Verlängertes Dach der Werkstatt für Behinderte, ZfS 1990, S 265 ff).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 RU 32/96
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 mwN) ist Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO gegeben, wenn es sich um eine dem in Betracht kommenden Unternehmen dienende Tätigkeit handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und sonst ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen; sie muß ferner unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist.
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB

    Das Ausmaß und der Wert der Arbeitsleistung seien nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 1.7.1997 (2 RU 32/96) unerheblich.

    Mit der vorliegenden Entscheidung weicht der Senat nicht von seinem Urteil vom 1.7.1997 (2 RU 32/96) ab.

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 37/98 R

    Rentenantragstellung durch Sozialamt, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei

    Damit ist dem Sozialhilfeträger eine gesetzliche Prozeßstandschaft eingeräumt, aus der eine entsprechende Klagebefugnis folgt (vgl zB BSGE 70, 72, 75 ff = SozR 3-5910 § 91a Nr. 1; BSGE 82, 112, 114 = BSG SozR 3-5910 § 91a Nr. 4; Bundessozialgericht , Urteil vom 1. Juli 1997 - 2 RU 32/96 - BSG, Urteil vom 15. August 1996 - 9 RVi 1/94 - Oesterreicher/Schelter/Kunz, BSHG mit Recht der Kriegsopferfürsorge - Kommentar, § 91a RdNr 20; Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG, 15. Aufl, § 91 RdNr 16).

    Ob der Träger der Sozialhilfe von dieser Ermächtigung Gebrauch macht, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen (BSG, Urteil vom 1. Juli 1997 - aaO; Schellhorn/ Jirasek/Seipp, aaO, § 91a RdNr 7; Knopp/Fichtner, BSHG, 7. Aufl, § 91a RdNr 5).

    Er kann dies aber nur, wenn und soweit ihm ein berechtigtes Interesse an der Feststellung zuzubilligen ist (BSG, Urteil vom 1. Juli 1997, aaO).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.10.2001 - L 10 U 2815/99

    Unfallversicherungsschutz eines Kindes bei Tätigkeit im landwirtschaftlichen

    Arbeitnehmerähnliches Verhalten ist deshalb nur unter einschränkenden Voraussetzungen gesetzlich versichert: Die jeweilige Tätigkeit muss einen wirtschaftlichen Wert haben und einem Unternehmen dienen, in dem der Handelnde nicht bereits als Beschäftigter (Arbeitnehmer) versichert ist; sie muss weiter dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechen und ihrer Art nach von Arbeitnehmern verrichtet werden können und außerdem konkret unter arbeitnehmerähnlichen Umständen vorgenommen worden sein (BSG, Urt. v. 01. Juli 1997, - 2 RU 32/96 -, HVBG-Info 1997, 2728; Kass-Komm-Ricke, SGB VII § 2 Rdnr. 104).

    Der Senat stützt sich hierfür auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. etwa Urt. v. 02. Februar 1999, - B 2 U 7/98 R -, HVBG-Info 1999, 1057; Urt. v. 01. Juli 1997, aaO, Beschl. v. 26. Juli 1993, - 2 BU 177/92 -, HV-Info 1993, 2301; Urt. v. 30. Juni 1993, - 2 RU 40/92 -, HV- Info 1993, 2215; Urt. v. 25. November 1992, - 2 RU 48/91 -, HV-Info 1993, 305; Urt. v. 20. Januar 1987, - 2 RU 15/86, SozR 2200 § 539 Nr. 119).

    Dass es auf die Beweggründe des Handelns nicht ankommt (BSG, Urt. v. 01. Juli 1997, - 2 RU 32/96 -, wo freilich gleichwohl auf die Handlungstendenz abgestellt ist), stellt die Maßgeblichkeit der Handlungstendenz nicht in Frage (BSG, Urt. v. 19. März 1996, - 2 RU 15/95 -, SozSich 1997, 358; zweifelnd insoweit offenbar: LSG SH, Urt. v. 15. Januar 1998, - L 5 U 124/96 -, HVBG-Info 1998, 1956).

    Es muss sicher feststehen, dass im Unfallzeitpunkt eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wurde (vgl. etwa: BSG, Urt. v. 01. Juli 1997, aaO; BSGE 58, 76,77; 61, 127,128).

  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

    Bei der unfallbringenden Tätigkeit muss diese Handlungstendenz wesentlich auf die Belange des als unterstützt geltend gemachten Unternehmens gerichtet sein, damit die Handlung überhaupt als beschäftigtenähnliche Tätigkeit für dieses Unternehmen gewertet werden kann (BSG Urteile vom 13. Oktober 1993 - 2 RU 53/92 - HV-Info 1993, 2626 und vom 1. Juli 1997 - 2 RU 32/96 - HVBG-Info 1997, 2728 = USK 9799).
  • BSG, 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R

    Gewaltopfer - Erstattung von Heilbehandlungskosten - Antragsbefugnis des

    Gleichwohl bleibt der Hilfeempfänger Inhaber des Anspruchs auf die Sozialleistung, so daß der vorrangig verpflichtete Leistungsträger grundsätzlich auch nur verurteilt werden kann, an den Anspruchsinhaber, dh den materiell Berechtigten, die Leistungen zu erbringen (Fall einer sog Prozeßstandschaft, vgl zuletzt BSG, Urteil vom 1. Juli 1997 - 2 RU 32/96 -, HVBG-Info 1997, 2728, 2730).
  • LSG Sachsen, 08.04.2010 - L 2 U 147/08

    Versicherter Personenkreis - Arbeitsunfall - Tätigkeit eines behinderten Menschen

    Die versicherte Tätigkeit muss objektiv schon deshalb einen, wenn auch noch so geringen, wirtschaftlichen Wert haben, damit eine Ähnlichkeit zu einer Arbeit eines Beschäftigten festgestellt werden kann (BSG, Urteil vom 01.07.1997 - 2 RU 32/96 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 22).

    Sie muss eine fremdwirtschaftliche Zweckbestimmung haben (BSG, Urteil vom 01.07.1997 - 2 RU 32/96 -, zitiert nach Juris, Rdnr. 22; Kruschinsky, a. a. O., Rdnrn. 825, 830).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2014 - L 15 U 490/14

    Anerkennung eines Unfalls einer in einer Behindertenwerkstatt zur Betreuung und

    Das BSG hatte in einem Urteil vom 01.07.1997 (2 RU 32/96) selbst für den Fall einer schwerstbehinderten Frau, die formal aus der Werkstatt für behinderte Menschen entlassen worden war, die aber im Förder- und Betreuungsbereich rund sieben Stunden täglich zusammengenähte Stoffstreifen auseinandergeschnitten und Wollstränge zu Wollknäueln gewickelt hatte, die dann in der Produktion der Werkstatt für Behinderte weiterverwertet wurden, und die dafür ein Arbeitstaschengeld erhielt, keinen Versicherungsschutz angenommen.
  • LSG Bayern, 17.01.2006 - L 3 U 57/05

    Versicherungsschutz Wie-Beschäftigter in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Verfolgt sie dagegen wesentlich allein eigene Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung tätig geworden (BSG, Urteile vom 01.07.1997 - 2 RU 32/96 - und vom 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R - m.w.N; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung § 2 SGB VII A 275).
  • LSG Bayern, 22.03.2005 - L 18 U 201/04

    Vorliegen eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses; Bestimmung der

    Maßgeblicher Beurteilungsmaßstab und Beurteilungszeitpunkt für die Handlungstendenz ist die Sicht des objektiven Betrachters zur Zeit, als die betreffende Handlung vorgenommen wurde (BSG, Urteil vom 01.07.1997 - 2 RU 32/96 - HVBG-Info 1997, 2728 = USK 9799; BayLSG Urteil vom 10.12.2003 Az: L 18 U 252/03, juris Nr KSRE038121122 = SGb 2004, 481-482 (Leitsatz).
  • LSG Bayern, 10.12.2003 - L 18 U 252/03

    Anspruch auf Anerkennung eines landwirtschaftlichen Arbeitsunfall ; Schutz aus

    Maßgeblicher Beurteilungsmaßstab und Beurteilungszeitpunkt für die Handlungstendenz ist die Sicht des objektiven Betrachters zur Zeit als die betreffende Handlung vorgenommen wurde (BSG, Urteil vom 01.07.1997 - 2 RU 32/96 - HVBG-Info 1997, 2728 = USK 9799).
  • LSG Thüringen, 26.01.2012 - L 1 U 389/08

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2008 - L 15 U 30/08

    Versicherter Personenkreis - Arbeitsunfall - innerer/sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 19.03.2009 - B 2 U 11/09 B
  • LSG Bayern, 27.03.2002 - L 2 U 10/00

    Jagdeigentümer und Jagdpächter; Versicherung bei der Landwirtschaftlichen

  • LSG Bayern, 11.04.2001 - L 2 U 338/99

    Anerkennung eines Reitunfalls als Arbeitsunfalls; Objektives Kriterium der

  • SG Münster, 30.03.2015 - S 10 U 387/13
  • SG Augsburg, 12.04.2005 - S 5 U 5023/02
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.05.2005 - L 6 U 268/04
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