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   BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60   

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https://dejure.org/1963,64
BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60 (https://dejure.org/1963,64)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1963 - 2 RU 35/60 (https://dejure.org/1963,64)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1963 - 2 RU 35/60 (https://dejure.org/1963,64)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerspruch gegen eine Beitragsanforderung und Vorschussanforderung - Versicherungsfreiheit eines freiberuflich tätigen Chemikers - Tätigkeit der medizinischen Diagnostik - Freiheit von der gesetzlichen Unfallversicherung - Ein während des Berufungsverfahrens erlassener ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 18, 231
  • NJW 1963, 1222
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 14.12.1959 - 10 RV 636/56

    Anerkennung von Herzstörungen und Kreislaufstörungen und Lungentuberkulose als

    Auszug aus BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60
    Der 10. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat allerdings im Beschluß vom 14. Dezember 1959 - BSG 11, 146 - ausgeführt, ein während des Berufungsverfahrens erlassener neuer Verwaltungsakt im Sinne des § 96 SGG werde nicht kraft Klage, sondern kraft Berufung Gegenstand des Verfahrens.
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60
    Vom Fehlen einer solchen sozialen Schutzbedürftigkeit geht offenbar auch § 541 Nr. 4 des Entwurfs eines Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes (BT-Drucks. IV/120) aus; denn er sieht nach wie vor für Ärzte, Heilpraktiker, Zahnärzte, Dentisten und Apotheker, soweit sie eine selbständige berufliche Tätigkeit ausüben, Versicherungsfreiheit vor und dehnt diese auch auf Tierärzte und Tierheilkundige aus (vgl. hierzu indessen Linthe, BGl 1956, 542, 343 re.Sp.).
  • BSG, 03.07.1956 - 1 RA 87/55
    Auszug aus BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60
    Deshalb entscheidet das LSG über einen erst während des Berufungsverfahrens ergangenen neuen Verwaltungsakt im Sinne des § 96 SGG ebensowohl als erste Instanz wie es dies beispielsweise bei einer erst im Laufe des Berufungsverfahrens erhobenen Widerklage (vgl. BSG 3, 135, 140; 17, 139, 142) tut; im letzteren Falle wird, wenn der in erster Instanz unterlegene Beklagte auch mit der in der zweiten Instanz erhobenen Widerklage erfolglos bleibt, nicht nur die Berufung des Beklagten zurückgewiesen, sondern darüber hinaus die Widerklage abgewiesen (vgl. BSG 3, 135, 141; 6, 97).
  • BSG, 21.04.1959 - 2 RU 38/56
    Auszug aus BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60
    Von dieser Annahme ist der erkennende Senat auch in BSG 9, 261, 263 ausgegangen.
  • BSG, 07.02.2012 - B 13 R 85/09 R

    Zulässigkeit der Verrechnungserklärung durch Verwaltungsakt -

    Allerdings hätte das LSG über die während des Berufungsverfahrens ergangenen und Gegenstand des Verfahrens gewordenen Bescheide der Beklagten vom 23.5.2005, 1.6.2007 und 9.6.2008 nicht auf Berufung, sondern erstinstanzlich "auf Klage" entscheiden müssen (vgl BSG vom 30.1.1963 - BSGE 18, 231, 234 f = SozR Nr. 17 zu § 96 SGG; BSG vom 27.1.1999 - SozR 3-2400 § 18b Nr. 1 S 3; Senatsurteil vom 20.10.2010 - SozR 4-6480 Art. 22 Nr. 2 RdNr 23, stRspr) .
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Es hatte über den nach § 96 SGG einbezogenen Verwaltungsakt auf Klage und nicht auf Berufung zu entscheiden (vgl stRspr, zB BSG vom 30.1.1963 - 2 RU 35/60 - BSGE 18, 231, 234 = SozR SGG § 96 Nr. 17; Urteil vom 25.2.2010 - B 13 R 61/09 R - SozR 4-5050 § 22 Nr. 10 RdNr 15).
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 9/17 R

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung als selbstständige

    Bei den von der Versicherungspflicht befreiten Berufsgruppen kann typisierend unterstellt werden, dass sie aus ihrem Einkommen eigenständig eine Versicherung finanzieren können (vgl bereits BSG vom 30.1.1963 - 2 RU 35/60 - BSGE 18, 231 = SozR Nr. 3 zu § 541 RVO, SozR Nr. 17 zu § 96 SGG, Juris RdNr 21, sowie Begründung zum 6. Gesetz über Änderungen in der Unfallversicherung vom 9.3.1942, S 26) , was bei der Gruppe der Klägerin typisierend betrachtet gerade nicht der Fall ist.
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