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   BSG, 11.02.1981 - 2 RU 37/80   

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https://dejure.org/1981,3205
BSG, 11.02.1981 - 2 RU 37/80 (https://dejure.org/1981,3205)
BSG, Entscheidung vom 11.02.1981 - 2 RU 37/80 (https://dejure.org/1981,3205)
BSG, Entscheidung vom 11. Februar 1981 - 2 RU 37/80 (https://dejure.org/1981,3205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zustellung einer Urteilsausfertigung - Sozialgerichtliches Verfahren - Keine Unterschrift des Kammervorsitzenden - Beginn der Berufungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 700
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 196/79

    Urteilszustellung - Unterschrift - Richter - Verhinderungsgrund - Berufungsfrist

    Auszug aus BSG, 11.02.1981 - 2 RU 37/80
    Sie kann ebensogut von einem Urteilsentwurf hergestellt worden sein, der gar nicht oder nicht in diesem Umfang zum Urteil geworden ist (BGH LM @ 517 ZPO Nr. 11; BGH, VersR 1975, 809; BGH NJW 1978, 217; 1980, 1849; BAG NJW 1980, 1871).

    Unerheblich ist, daß der Prozeßbevollmächtigte des Klägers die Zustellung zunächst als wirksam angesehen hat (BGH NJW 1980, 1849).

  • BGH, 22.09.1977 - VII ZR 144/77

    Urteilsausfertigung - Richterunterschrift

    Auszug aus BSG, 11.02.1981 - 2 RU 37/80
    Sie kann ebensogut von einem Urteilsentwurf hergestellt worden sein, der gar nicht oder nicht in diesem Umfang zum Urteil geworden ist (BGH LM @ 517 ZPO Nr. 11; BGH, VersR 1975, 809; BGH NJW 1978, 217; 1980, 1849; BAG NJW 1980, 1871).
  • BAG, 06.03.1980 - 3 AZR 7/80

    Rechtsmittelbelehrung - Bestandteil des Urteils - Unterschrift des erkennenden

    Auszug aus BSG, 11.02.1981 - 2 RU 37/80
    Sie kann ebensogut von einem Urteilsentwurf hergestellt worden sein, der gar nicht oder nicht in diesem Umfang zum Urteil geworden ist (BGH LM @ 517 ZPO Nr. 11; BGH, VersR 1975, 809; BGH NJW 1978, 217; 1980, 1849; BAG NJW 1980, 1871).
  • BSG, 22.04.1955 - GS 1/55

    Unterzeichnung eines Urteils allein durch die Berufsrichter - Notwendigkeit der

    Auszug aus BSG, 11.02.1981 - 2 RU 37/80
    Der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedarf es nicht (BSGE 1, 1; Meyer-Ladewig, SGG, @ 134 Anm 1; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar.
  • BSG, 03.08.2016 - B 6 KA 5/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Sorgfaltspflicht des Prozessbevollmächtigten -

    Das vom Kläger zum Beleg seiner Auffassung angezogene Urteil des BSG vom 11.2.1981 (2 RU 37/80 - SozR 1500 § 151 Nr. 9 = MDR 1981, 700) verhält sich nicht zu der Frage, an welcher Stelle ein Urteil zu unterschreiben ist.
  • LSG Schleswig-Holstein, 13.05.2019 - L 3 AS 85/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Die Berufung kann aber zulässigerweise nach Verkündung und vor Beginn der Berufungsfrist erhoben werden, ausgeschlossen ist die zulässige Berufungseinlegung nur vor Verkündung eines Urteils (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 11. Februar 1981 - 2 RU 37/80 -, Rn. 30 (juris); Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/ Schmidt, SGG 12. Auflage 2017, § 151 Rn. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.10.2023 - L 6 SB 2273/23

    Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - elektronisches

    Sie kann ebenso gut von einem Urteilsentwurf/Gerichtsbescheidsentwurf hergestellt worden sein, der gar nicht oder nicht in diesem Umfang zum Urteil geworden ist (vgl. BSG, Urteil vom 11. Februar 1981 - 2 RU 37/80 - juris, Rz. 28).
  • BFH, 28.07.2004 - IV B 83/04

    Beschwerdebegründungsfrist

    Auch bei verkündeten Urteilen ist der Zeitpunkt der nach § 104 Abs. 1 Satz 2 FGO gleichwohl erforderlichen Zustellung des Urteils für den Beginn der Begründungsfrist maßgebend (Bundessozialgericht, Urteil vom 11. Februar 1981 2 RU 37/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1982, 79).
  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 68/97 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung

    Das BSG hat hierzu im Urteil vom 11. Februar 1981 (2 RU 37/80 - SozR 1500 § 151 Nr. 9) ausgeführt, die Unterschriften der Richter, welche an der Entscheidung mitgewirkt haben, müßten so wiedergegeben sein, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkomme.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2003 - L 7 SB 157/02

    Erfordernis der fristgerechten Einreichung der Berufung innerhalb eines Monats

    Die Einlegung einer Berufung vor Zustellung des Urteils ist wirksam (BSG, Urteil vom 11.02.1981, 2 RU 37/80, SozR 1500 § 151 Nr. 9; Urteil vom 22.10.1998, B 5/4 RA 68/97 R, ZfS 1999, 79).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2018 - L 11 VS 38/17

    Anforderungen an die Rechtswirksamkeit eines Urteils bzw eines Gerichtsbescheides

    Deshalb ist es für die Beteiligten nicht nur wichtig zu wissen, wer das Urteil/den Gerichtsbescheid unterzeichnet hat, sondern auch, ob es überhaupt unterzeichnet ist (vgl. Bundessozialgericht , Urteil vom 11. Februar 1981 - 2 RU 37/80 - juris).
  • BSG, 23.02.1983 - 2 RU 3/82

    Zustellung einer Urteilsausfertigung ohne Unterschrift des Vorsitzenden -

    Durch die Zustellung einer Urteilsausfertigung, auf der die Wiedergabe der Unterschrift des Vorsitzenden fehlt, wird die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf gesetzt (vgl BSG 1981-02-11 2 RU 37/80 = SozR 1500 § 151 Nr. 9).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2003 - L 7 VH 41/02

    Gewährung einer Versorgungsgrundrente; Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 40

    Die Einlegung einer Berufung vor Zustellung des Urteils ist wirksam (BSG, Urteil vom 11.02.1981, 2 RU 37/80, SozR 1500 § 151 Nr. 9; Urteil vom 22.10.1998, B 5/4 RA 68/97 R, ZfS 1999, 79).
  • BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87

    Fehlen von Urteilsgründen als Grund für eine zulassungsfreie Revision

    In der Urteilsausfertigung ist die Unterschrift der beteiligten Richter auch ohne den Zusatz "gez." jedenfalls dann ordnungsgemäß wiedergegeben, wenn - wie hier - die maschinenschriftlich gefertigten Namen nicht in Klammern gesetzt sind (vgl. Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 9. Januar 1980 IV ZB 38/79, Versicherungsrecht - VersR - 1980, 333; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 11. Februar 1981 2 RU 37/80, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1982, 79).
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