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   BSG, 26.01.1978 - 2 RU 39/77   

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https://dejure.org/1978,5611
BSG, 26.01.1978 - 2 RU 39/77 (https://dejure.org/1978,5611)
BSG, Entscheidung vom 26.01.1978 - 2 RU 39/77 (https://dejure.org/1978,5611)
BSG, Entscheidung vom 26. Januar 1978 - 2 RU 39/77 (https://dejure.org/1978,5611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz - Weg nach oder von dem Ort der Tätigkeit - Gefahr - Private Sphäre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1978, 1891
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr -

    Typische Fallgestaltungen, in denen dieser Zusammenhang zwischen versicherter Verrichtung zur Zeit des Unfalls und Unfallereignis von Bedeutung ist, sind die Fälle einer möglichen inneren Ursache, einer gemischten Tätigkeit, einer unerheblichen Unterbrechung oder einer eingebrachten Gefahr, in denen neben die in sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine weitere, nicht versicherten Zwecken zuzurechnende Ursachenkette hinzutritt (vgl nur zur inneren Ursache: BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11; zur eingebrachten Gefahr: BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 8/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Typische Fallgestaltungen, in denen die Unfallkausalität näherer Erörterung bedarf, sind die Fälle einer möglichen inneren Ursache, einer gemischten Tätigkeit, einer unerheblichen Unterbrechung oder einer eingebrachten Gefahr, in denen neben die in sachlichem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine weitere nicht versicherten Zwecken zuzurechnende Ursache hinzutritt (vgl nur zur inneren Ursache: BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11; zur eingebrachten Gefahr: BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37).
  • BSG, 05.09.2006 - B 2 U 24/05 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Zugunstenverfahren - Überprüfung -

    Beispiele hierfür sind die Fälle einer gemischten Tätigkeit, einer unerheblichen Unterbrechung oder einer eingebrachten Gefahr (vgl BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Typische Fallgestaltungen, in denen die Unfallkausalität näherer Erörterung bedarf, sind die Fälle einer möglichen inneren Ursache, einer gemischten Tätigkeit, einer unerheblichen Unterbrechung oder einer eingebrachten Gefahr, in denen neben die im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine weitere, nicht versicherten Zwecken zuzurechnende Ursache hinzutritt (vgl zur inneren Ursache: BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11; zur eingebrachten Gefahr: BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.05.2013 - L 6 U 12/12

    Unfallversichert bei Sturz durch eigenen Hund?

    Der Hund bzw. das Rufen des Hundes stellen daher auch keine sogenannte eingebrachte Gefahr dar; der Unfall hat sich nicht nur zufällig bei (und nicht "infolge") einer versicherten Tätigkeit ereignet (vgl. grundlegend Becker, SGb 2012, 697 unter Hinweis auf BSG 26.1.1978, 2 RU 39/77 - Messer in Aktentasche).
  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 33/98 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - vorbereitende Handlung -

    Entsprechend diesen Grundsätzen ist es ebenso als nichtversicherte, vorbereitende Tätigkeit anzusehen, wenn der Versicherte auf dem Weg zur Arbeit die Garageneinfahrt von Schnee freischaufelt, es sei denn, daß der Versicherte beim Verlassen der Garage mit seinem Kraftfahrzeug im Schnee steckenblieb oder ohne vorangehendes Schneeräumen steckengeblieben wäre und daß er deshalb den Schnee mit dem Schneeschieber nur soweit beseitigte, wie es erforderlich war, um mit dem Fahrzeug das Grundstück verlassen zu können; hat er hingegen über das für die Weiterfahrt mit dem Kraftfahrzeug notwendige Maß hinaus Schnee geräumt, zB am Hauseingang oder an der zweiten Garageneinfahrt, so hatte er insoweit seine versicherte Verrichtung unterbrochen (s dazu BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37) oder noch nicht aufgenommen, wenn er diese dem häuslichen Bereich zuzurechnende Verrichtung vor Antritt des Weges nach dem Ort der Tätigkeit verrichtet hat (BSG Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - USK 88112).
  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 23/88
    Mit dieser Begründung (s BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37) läßt sich aber nach dem derzeitigen Sachstand ein Arbeitsunfall nicht verneinen.

    Die insoweit vom Berufungsgericht zitierte Rechtsprechung des Senats (SozR 2200 § 550 Nr. 37) ist einschlägig.

  • BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 6/87

    Garage - Häuslicher Bereich - Versicherungsschutz - Räumliche Nähe

    Wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Versicherte hingegen über das für die Weiterfahrt mit dem Kraftfahrzeug notwendige Maß hinaus Schnee geschippt haben sollte, z.B. am Hauseingang oder an einer zweiten Garageneinfahrt, so hatte er insoweit seine versicherte Tätigkeit unterbrochen (vgl. BSG vom 26.01.1975 - 2 RU 39/77 = SozR 2200 § 550 Nr. 37) oder noch nicht aufgenommen, wenn er diese dem häuslichen Bereich zuzurechnende Tätigkeit vor Antritt des Weges nach dem Ort der Tätigkeit verrichtet haben sollte.
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 14/88
    Wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen der Versicherte hingegen über das für die Weiterfahrt mit dem Kraftfahrzeug notwendige Maß hinaus Schnee geschippt haben sollte, zB am Hauseingang oder an der zweiten Garageneinfahrt, so hatte er insoweit seine versicherte Tätigkeit unterbrochen (s dazu BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37) oder noch nicht aufgenommen, wenn er diese dem häuslichen Bereich zuzurechnende Tätigkeit vor Antritt des Weges nach dem Ort der Tätigkeit verrichtet haben sollte.
  • SG Gießen, 16.10.2009 - S 1 U 85/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - Theorie der

    Typische Fallgestaltungen, in denen die Unfallkausalität näherer Erörterung bedarf, sind die Fälle einer möglichen inneren Ursache, einer gemischten Tätigkeit, einer unerheblichen Unterbrechung oder einer eingebrachten Gefahr, in denen neben die im sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehende Verrichtung zur Zeit des Unfalls eine weitere, nicht versicherten Zwecken zuzurechnende Ursache hinzutritt (vgl. zur inneren Ursache: BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 11; zur eingebrachten Gefahr: BSG SozR 2200 § 550 Nr. 37).
  • LSG Bayern, 19.01.2005 - L 3 U 387/03

    Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren

  • LSG Baden-Württemberg, 20.01.2016 - L 3 U 3898/15
  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 31/87

    Unfallversicherungsschutz beim Sturz einer Versicherten durch die Mitnahme ihres

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2013 - L 14/6 U 110/09
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