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   BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90   

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https://dejure.org/1991,1082
BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90 (https://dejure.org/1991,1082)
BSG, Entscheidung vom 24.01.1991 - 2 RU 44/90 (https://dejure.org/1991,1082)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 1991 - 2 RU 44/90 (https://dejure.org/1991,1082)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Hilfestellung - private Kfz-Reparatur - öffentlich-rechtlicher Erstatungsanspruch

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Wird zitiert von ... (82)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 32/89

    Hilfeleistung - Kollegiale Hilfeleistung

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90
    Sie ist der Auffassung, daß im Gegensatz zur Entscheidung des Senats vom 27. März 1990 (- 2 RU 32/89 - HV-Info 1990, 1176) zu einer ähnlichen Fallkonstellation im vorliegenden Fall von einer nur geringfügigen Tätigkeit auszugehen sei.

    Andererseits ist nach der Rechtsprechung des Senats für den Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO die Tätigkeit des Verletzten nicht allein nach der unmittelbar zum Unfall führenden Verrichtung zu beurteilen, sondern nach dem Gesamtbild des ausgeführten und beabsichtigten Vorhabens (Urteil des Senats vom 27. März 1990 - 2 RU 32/89 - HV-Info 1990, 1176, mwN).

  • BSG, 10.09.1987 - 10 RAr 10/86

    Jahressonderzuwendung - Konkursausfallgeld - Reformatio in peius - Willkürverbot

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90
    Insoweit gilt das Verbot der Schlechterstellung nicht, obwohl nur die Beklagte Revision eingelegt hat (s BSGE 62, 131, 136 mwN).
  • BSG, 25.01.1973 - 2 RU 55/71

    Umfang des Versicherungsschutzes durch die Berufsgenossenschaft - Anschieben

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90
    Entsprechend den in der Entscheidung des Senats vom 27. März 1990 (SozR aaO) festgelegten Grundsätzen wäre bei einer Mithilfe des Beigeladenen in diesem Umfang seine Tätigkeit im Rahmen des § 539 Abs. 2 RVO nicht geringer zu bewerten, als beispielsweise das - unter Versicherungsschutz stehende - Anschieben eines Pkw, dessen Motor nicht anspringt (BSGE 35, 140) oder das Herausziehen eines im Sand steckengebliebenen Wagens (BSG Urteil vom 25. Januar 1973 - 2 RU 159/72 - s auch die weiteren Nachweise bei Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 475p I).
  • BSG, 25.01.1973 - 2 RU 159/72
    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90
    Entsprechend den in der Entscheidung des Senats vom 27. März 1990 (SozR aaO) festgelegten Grundsätzen wäre bei einer Mithilfe des Beigeladenen in diesem Umfang seine Tätigkeit im Rahmen des § 539 Abs. 2 RVO nicht geringer zu bewerten, als beispielsweise das - unter Versicherungsschutz stehende - Anschieben eines Pkw, dessen Motor nicht anspringt (BSGE 35, 140) oder das Herausziehen eines im Sand steckengebliebenen Wagens (BSG Urteil vom 25. Januar 1973 - 2 RU 159/72 - s auch die weiteren Nachweise bei Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 475p I).
  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 3/79

    Ersatzansprüche - Öffentlich-rechtliche Leistungsträger - Anspruch auf Verzugs-

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90
    Um einen solchen Schadensersatzanspruch handelt es sich aber bei dem von der Klägerin geforderten Ersatz der Kosten aus Anlaß eines Arbeitsunfalls iS des § 548 Abs. 1 Satz 1 RVO gegen die beklagte Berufsgenossenschaft nicht (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 13; BSGE 49, 227, 229, jeweils mwN).
  • BSG, 21.11.1986 - 6 RKa 5/86

    Erstattung der Gesamtvergütung - Einzelleistung - Erstattungsanspruch -

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90
    Dieser im allgemeinen Verwaltungsrecht entwickelte und auch noch nach dem Inkrafttreten der Erstattungsvorschriften der §§ 102 ff SGB X gültige Grundsatz (s BSGE 61, 19, 21) besagt, daß ein nicht verpflichteter Leistungsträger, der anstelle des eigentlich Verpflichteten geleistet hat, von diesem Ersatz seiner Aufwendungen verlangen kann (BSG SozR § 539 Nr. 13 mwN).
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 4/89

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall

    Auszug aus BSG, 24.01.1991 - 2 RU 44/90
    Dabei kommt es auf die Zeitdauer der Tätigkeit allein nicht an; vielmehr sind der Zeitdauer lediglich innerhalb des Gesamtbildes vor allem bei Hilfeleistungen unter Verwandten und Tätigkeiten im Rahmen von Mitgliedschaftspflichten die ihr zukommende, nicht aber eine selbständige Bedeutung beizumessen (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 134).
  • OLG Celle, 05.10.2022 - 14 U 19/22

    Ansprüche nach einem Hundebiss eines Rauhaardackels; Schaden bei dem Betrieb

    Zur Beurteilung dieser Voraussetzungen kommt es nicht auf die unmittelbar zum Unfall führende Tätigkeit, sondern auf das Gesamtbild der tatsächlichen oder beabsichtigten Tätigkeit an (BSG Urt. v. 24.1.1991 - 2 RU 44/90, BeckRS 1991, 30736123).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 38/92

    Versicherungsschutz - Unentgeltliche Mitarbeit - Nahe Familienangehörige -

    Eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit iS des § 539 Abs. 2 RVO liegt nach der gefestigten Rechtsprechung des BSG vor, wenn eine ernstliche, dem in Betracht kommenden fremden Unternehmen dienende Tätigkeit verrichtet wird, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden kann, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen; sie muß ferner unter solchen Umständen geleistet werden, daß sie einer Tätigkeit aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (s BSGE 57, 91; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 8, 15, 16; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 43, 49, 55, 66, 108, 134, jeweils mwN; sowie die Urteile des Senates vom 21. August 1991 - 2 RU 2/91 - HV-Info 1991, 2234, 30. April 1991 - 2 RU 78/90 -, 26. April 1990 - 2 RU 39/89 -, 27. März 1990 - 2 RU 32/89 -, 25. Oktober 1989 - 2 RU 14/89 - HV-Info 1990, 372, 1. März 1989 - 2 RU 40/88 - HV-Info 1989, 1025, 30. Mai 1988 - 2 RU 81/87 - HV-Info 1988, 1629; sowie Brackmann aaO S 475m ff; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 539 RVO Anm 99; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 3. Aufl, Kennz 302 S 1; KassKomm/Ricke, § 539 RVO RdNr 108 ff) Ein Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 RVO ist bereits ausgeschlossen, wenn eine Person im Rahmen und im Interesse ihres eigenen Unternehmens für dieses als oder wie ein Unternehmer tätig wird (zuletzt Urteile des Senats vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - HV-Info 1993, S 301 und 2 RU 49/91; SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 RVO jeweils mwN).
  • LSG Hessen, 12.04.2016 - L 3 U 171/13

    Bissverletzungen bei Hundebetreuung

    Zur Beurteilung dieser Voraussetzung kommt es nicht auf die unmittelbar zum Unfall führende Tätigkeit an, sondern auf das Gesamtbild der tatsächlichen oder beabsichtigten Tätigkeit (vgl. u. a. BSG, Urteile vom 24. Januar 1991 - 2 RU 44/90 - und vom 31. Mai 2005 - B 2 U 35/04 R - jeweils juris; Ricke, a.a.O., § 2 Rnr. 104; Riebel, a.a.O., K § 2 Rnr. 277a).
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