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   BSG, 25.01.1977 - 2 RU 50/76   

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BSG, 25.01.1977 - 2 RU 50/76 (https://dejure.org/1977,11511)
BSG, Entscheidung vom 25.01.1977 - 2 RU 50/76 (https://dejure.org/1977,11511)
BSG, Entscheidung vom 25. Januar 1977 - 2 RU 50/76 (https://dejure.org/1977,11511)
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Wird zitiert von ... (18)

  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 44/94

    Unfallversicherungsschutz bei Rauferei während Klassenfahrt

    Entsprechend der Rechtsprechung des Senats zur Frage des Versicherungsschutzes auf Dienst- oder Geschäftsreisen, die unter Beachtung einiger Besonderheiten auch für Klassenreisen der in § 539 Abs. 1 Nr. 14 Buchst b RVO angeführten Personen heranzuziehen ist (BSG SozR Nr. 3 zu § 548), ist der Versicherungsschutz jedenfalls dann zu verneinen, wenn sich die betreffende Person rein persönlichen, von der versicherten Tätigkeit nicht mehr beeinflußten Belangen widmet (BSG Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 50/76 -= HVGBG Rdschr VB 171/81).

    Der Senat hat vielmehr - ohne Anwendung einer schematischen Altersbegrenzung -im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes (RVA) stets insbesondere berücksichtigt, ob durch unzureichende Beaufsichtigung oder sonstige Versäumnisse der Betriebsleitung die Jugendlichen in die Lage versetzt wurden, sich bei leichtsinnigen Spielereien besonderen Gefahren auszusetzen (s RVA AN 1906, 509; RVA EuM 19, 127; 22, 3; BSG SozR Nr. 68 zu § 542 RVO aF; BSG Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 50/76 - HVGBG Rdschr VB 171/81; Brackmann a.a.O. S. 484x; Lauterbach/Watermann a.a.O. § 548 Anm. 59).

    Wegen der besonderen Gefahren, die bei einem Zusammenleben von Schülern auf einer Klassenfahrt bestehen (s BSG Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 50/76 - HVGBG VB 171/81), bei denen sich die Jugendlichen in eine nicht selbstgewählte Gruppe einzufügen haben (BGHZ 67, 279, 283), konnte sich hier aber eine auf Klassenfahrten typische Situation entwickeln.

    Im Gegensatz zu den von der Beklagten angeführten Beispielen eigenwirtschaftlicher Handlungen wie Essen, Trinken und Schlafen oder auch eigenmächtige Aktionen (eigenmächtiges Verlassen der Unterkunft - S. Urteil des Senats vom 25. Januar 1977 - 2 RU 50/76 - HVGBG VB 171/81 -) auf einer Klassenfahrt liegt bei der gemeinsamen Unterbringung der Schüler in der Balgerei während der Nachtzeit keine wesentlich allein privatwirtschaftliche Betätigung.

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 41/03 R

    Schüler-Unfallversicherung - sachlicher Zusammenhang - Klassenfahrt -

    Der Versicherungsschutz ist zu verneinen, wenn sich die betreffende Person zur Unfallzeit rein persönlichen, von der versicherten Tätigkeit nicht mehr beeinflussten Bedürfnissen und Belangen widmet wie Essen, Trinken und Schlafen oder einem privaten Spaziergang (vgl allgemein zu Dienstreisen zuletzt BSG SozR 4-2200 § 550 Nr. 1 mwN; zu Klassenfahrten BSG SozR Nr. 3 zu § 548 RVO mwN - Schlafen; Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 50/76 - verbotswidriger Privatausflug).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2016 - L 6 U 4904/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Schüler - sachlicher Zusammenhang -

    Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer solchen Schulveranstaltung nur für Verrichtungen, die im sachlichen Zusammenhang mit der grundsätzlich versicherten Tätigkeit als Schüler stehen (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004, a.a.O., Rz. 15; Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 RU 44/94, SozR 3-2200 § 539 Nr. 34), nicht hingegen, wenn sich die betreffende Person rein persönlichen, von der versicherten Tätigkeit nicht mehr beeinflussten Belangen widmet (BSG, Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 50/76 -, juris Rz. 15).
  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 40/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei einem Schülerunfall

    Zwar besteht Versicherungsschutz nicht schlechthin während der gesamten Dauer der Klassenfahrt für jedwede Betätigung der Reiseteilnehmer (BSG Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 50/76 - USK 7711).

    Der Senat hat vielmehr - ohne Anwendung einer schematischen Altersbegrenzung - im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsversicherungssamtes (RVA) stets insbesondere berücksichtigt, ob durch unzureichende Beaufsichtigung oder sonstige Versäumnisse der Betriebsleitung die Jugendlichen in die Lage versetzt wurden, sich bei leichtsinnigen Spielereien besonderen Gefahren auszusetzen (s RVA AN 1906, 509; RVA EuM 19, 127; 22, 3; BSG SozR Nr. 68 zu § 542 RVO aF; BSG Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 50/76 - USK 7711; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, § 8 RdNr 167; Keller in Hauck, SGB VII, § 8 RdNr 147; Lauterbach/Schwerdtfeger, UV-SGB VII, § 8 RdNr 271).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 U 180/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Zwar kann grundsätzlich eine verbotene, privaten Zwecken dienende und folglich regelmäßig nicht versicherte Betätigung von Schülern während einer Klassenfahrt aufgrund unzureichender Aufsicht der Lehrer unfallversichert sein (BSG, Urteil vom 25.01.1977 - 2 RU 50/76 -, juris Rn. 17; LSG Hessen, Urteil vom 21.11.2006 - L 3 U 154/05 -, juris Rn. 27).
  • LSG Hessen, 21.11.2006 - L 3 U 154/05

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der Versicherungsschutz ist zu verneinen, wenn sich die betreffende Person zur Unfallzeit rein persönlichen, von der versicherten Tätigkeit nicht mehr beeinflussten Bedürfnissen und Belangen widmet wie Essen, Trinken und Schlafen oder einem privaten Spaziergang (BSG SozR Nr. 3 zu § 550 RVO m.w.N. - Schlafen; Urteil vom 25. Januar 1977, 2 RU 50/76, USK 2/1977, Nr. 7711 - verbotswidriger Privatausflug; BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004, SozR 42700 § 8 Nr. 7).

    Insbesondere kann eine von der Schulaufsicht verbotene, private Zwecken dienende und folglich regelmäßig nicht versicherte Betätigung von Schülern während einer Klassenfahrt aufgrund unzureichender Aufsicht der Lehrer unfallversichert sein (BSG, Urteil vom 25. Januar 1977, Az.: 2 RU 50/76, USK 2/1977, Nr. 7711).

  • LSG Hessen, 17.09.2019 - L 3 U 7/18

    Sturz vom Bett nicht unfallversichert

    Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer solchen Schulveranstaltung jedoch nur für Verrichtungen, die im sachlichen Zusammenhang mit der grundsätzlich versicherten Tätigkeit als Schüler stehen (BSG, Urteil vom 26. Oktober 2004, a.a.O., RdNr. 15; Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 RU 44/94, SozR 3-2200 § 539 Nr. 34), nicht hingegen, wenn sich die betreffende Person rein persönlichen, von der versicherten Tätigkeit nicht mehr beeinflussten Belangen widmet (BSG, Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 50/76, juris RdNr. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2006 - L 9 U 77/05

    Anerkennung und Entschädigung eines Schulunfalls als Arbeitsunfall im Sinne der

    Vielmehr habe das BSG in der im Widerspruchsbescheid des Beklagten zitierten Entscheidung ausdrücklich klargestellt, dass die Schüler versichert gewesen wären, wenn die "Sprungschanze" gemeinsam von der Klasse aufgesucht worden wäre und der Unfall sich infolge einer plötzlichen Spielerei oder Neckerei oder altersbedingten Unterschätzung der Gefährlichkeit des Sprunges oder durch andere dem typischen Gruppenverhalten der Schulklasse entsprungenen Umstände ereignet hätte (BSG, Urteil vom 25. Januar 1977, Az.: 2 RU 50/76).

    Zwar besteht Versicherungsschutz nicht schlechthin während der gesamten Dauer der Klassenfahrt für jedwede Betätigung der Reiseteilnehmer (vgl. BSG, Urteil vom 25. Januar 1977, Az.: 2 RU 50/76, in USK 7711).

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Klassenfahrt - sachlicher

    Bereits für den Versicherungsschutz von jugendlichen Arbeitnehmern hat das BSG die für erwachsene Beschäftigte geltenden Maßstäbe modifiziert und - ohne Anwendung einer schematischen Altersbegrenzung - im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes (RVA) als versicherungsrelevanten Umstand z. B. berücksichtigt, ob durch unzureichende Beaufsichtigung oder sonstige Versäumnisse der Betriebsleitung die Jugendlichen in die Lage versetzt wurden, sich bei leichtsinnigen Spielereien besonderen Gefahren auszusetzen (RVA AN 1906, 509; RVA EuM 19, 127; 22, 3; BSG SozR Nr. 68 zu § 542 RVO; BSG, Urteil vom 25.01.1977 - 2 RU 50/76 - juris; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, § 8 Rdnr. 167; Keller in Hauck, SGB VII, § 8 Rdnr. 147; Lauterbach/Schwerdtfeger, UV-SGB VII, § 8 Rdnr 271).

    Kann eine entsprechende konkrete gruppendynamische Situation indes nicht festgestellt werden und ist auch - insbesondere unter Berücksichtigung des Alters der Beteiligten - nicht der natürliche und ungehemmte Spieltrieb, der den Unfall auslösende Faktor, so hat es jedoch bei dem Grundsatz zu bleiben, wonach Versicherungsschutz nicht besteht, wenn sich die betreffende Person zur Unfallzeit rein persönlichen, von der versicherten Tätigkeit nicht mehr beeinflussten Bedürfnissen und Belangen widmet wie Essen, Trinken und Schlafen oder einem privaten Spaziergang (vgl. allgemein zu Dienstreisen BSG SozR 4-2200 § 550 Nr. 1 m. w. N.; zu Klassenfahrten BSG SozR Nr. 3 zu § 548 RVO m. w. N. - Schlafen; Urteil vom 25.01.1977 - 2 RU 50/76 - verbotswidriger Privatausflug).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 03.02.2015 - L 3 U 62/13

    Unfallversicherung bei schulischer Rockparty

    Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer solchen Schulveranstaltung nur für Verrichtungen, die im sachlichen Zusammenhang mit der grundsätzlich versicherten Tätigkeit als Schüler stehen (BSG, Urteil vom 26.10.2004, aaO, RdNr. 15; Urteil vom 5.10.1995 - 2 RU 44/94, SozR 3-2200 § 539 Nr. 34), nicht hingegen, wenn sich die betreffende Person rein persönlichen, von der versicherten Tätigkeit nicht mehr beeinflussten Belangen widmet (BSG, Urteil vom 25. Januar 1977 - 2 RU 50/76, juris RdNr. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2011 - L 3 U 219/09

    Schulunfall - Klassenfahrt - innerer Zusammenhang - Mofafahrt - Aufsichtspflicht

  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 29/81
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2021 - L 5 U 49/17

    Voraussetzungen der Anerkennung eines bei einer Schülerklassenfahrt erlittenen

  • SG Osnabrück, 03.04.2014 - S 19 U 103/12

    Anerkennung eines Unfalls in der Schultoilette als Arbeits-/Schulunfall im Sinne

  • SG Fulda, 04.12.2017 - S 8 U 19/16
  • BSG, 24.04.2007 - B 2 U 56/07 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2006 - L 9 U 75/05
  • BSG, 30.03.1988 - 2 RU 41/87
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