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   BSG, 27.11.1985 - 2 RU 55/84   

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https://dejure.org/1985,15166
BSG, 27.11.1985 - 2 RU 55/84 (https://dejure.org/1985,15166)
BSG, Entscheidung vom 27.11.1985 - 2 RU 55/84 (https://dejure.org/1985,15166)
BSG, Entscheidung vom 27. November 1985 - 2 RU 55/84 (https://dejure.org/1985,15166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jahresarbeitsverdienst - Heimatvertriebene - Verletztenrente - Unfallzeitpunkt

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 65/79

    Jahresarbeitsverdienst - Berechnung des JAV - Arbeitsunfall - Unbezahlter Urlaub

    Auszug aus BSG, 27.11.1985 - 2 RU 55/84
    Das BSG hat bisher im Rahmen des S 577 RVO zumeist entschieden, welche Grundsätze Anwendung finden, wenn der JAV bei ausländischen Arbeitnehmern, die im Jahr vor dem Arbeitsunfall nicht nur oder nicht durchgehend in der Bundesrepublik gearbeitet haben, zu überprüfen ist (3 zB BSGE 36, 209 : SGb 197", 377 mit zustimmender Anmerkung von Watermann; 43, 20U; 51, 178; SozR 2200 5 571 Nr. 21; 5 577 Nr. 4).

    Erhebliche Unbilligkeiten werden im Rahmen des S 577 RVG beispielsweise ausgeglichen, wenn der Versicherte infolge der Einführung von Kurz- arbeit zur Selbstversorge nicht ausreichend imstande war (BSG SozR 2200 S 571 Nr. 15), oder wenn die Anwendung von 5 571 Abs. 1 Satz 2 oder 3 zu einem über der bisherigen Selbstversorge liegenden JAV führt (BSGE 51, 178; BSG SOZR 2200 $ 571 Nr. 21).

  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des

    a) Nach § 571 Abs. 1 Satz 1 RVO gilt der Gesamtbetrag aller Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen (§§ 14, 15 SGB IV - s dazu BSG vom 23.7.2015 - B 2 U 9/14 R - zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen, SozR 4-2700 § 82 Nr. 1 RdNr 14; s bereits BSG vom 27.11.1985 - 2 RU 55/84 - SozR 2200 § 577 Nr. 11 = juris RdNr 13) des Verletzten im Jahr vor dem Arbeitsunfall als JAV, welches nach den bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) das Gehalt in Höhe einer halben A-13-Stelle von 21 126, 58 DM zuzüglich 1902, 83 DM war.
  • BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92

    Umfang der Bindung rechtskräftiger Urteile - Erteilung einer

    Folglich ist der Eingliederungsgedanke des Fremdrentenrechts grundsätzlich auch im Rahmen der Unbilligkeitsprüfung des § 577 RVO zu berücksichtigen (SozR 2200 § 577 Nr. 11).

    Dementsprechend hat der Senat es als in erheblichem Maße unbillig im Sinn des § 577 Satz 1 RVO erachtet, wenn ein Heimatvertriebener, der im Vertreibungsland einen Arbeitsunfall im Sinn des § 5 FRG erleidet, besser gestellt würde als ein Heimatvertriebener, der einen Unfall während seiner noch nicht vollzogenen Eingliederung in der Bundesrepublik erlitten hat (SozR 2200 § 577 Nr. 11).

  • LSG Hessen, 29.04.2014 - L 3 U 230/11

    Jahresarbeitsverdienst (JAV) eines Diplom-Chemikers im Graduiertenstudium

    Ist der nach §§ 571-576 RVO berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig, so ist er im Rahmen des § 575 RVO in Anwendung von § 577 Satz 1 RVO nach billigem Ermessen festzustellen (vgl. BSG SozR 2200 § 577 Nr. 11, BSG, Urteil vom 30. Oktober 1991 - 2 RU 61/90).
  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90

    Streit über die Höhe des für die Witwenrente maßgeblichen

    Ist der JAV in erheblichem Maße unbillig, so ist er in Anwendung von § 577 Satz 1 RVO nach billigem Ermessen bis zum Höchst-JAV des § 575 Abs. 2 RVO oder der Satzung des Trägers der Unfallversicherung festzustellen (vgl. BSG SozR 2200 § 577 Nr. 11).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 RU 48/92

    Kind - Verletzung - Unfallrente

    Da die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit ihre Auffassung nicht an die Stelle des Ermessens der Verwaltungsbehörde setzen dürfen, wird der Beklagte erneut zu entscheiden haben (BSG SozR 2200 § 577 Nr. 11).
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