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   BSG, 29.04.1980 - 2 RU 60/78   

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https://dejure.org/1980,21437
BSG, 29.04.1980 - 2 RU 60/78 (https://dejure.org/1980,21437)
BSG, Entscheidung vom 29.04.1980 - 2 RU 60/78 (https://dejure.org/1980,21437)
BSG, Entscheidung vom 29. April 1980 - 2 RU 60/78 (https://dejure.org/1980,21437)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 20.09.1977 - 8 RU 22/77
    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 60/78
    wesener Versicherter könne seine Arbeitskraft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur schwieriger verwerten als ein jüngerer Versicherter° In seiner Entscheidung vom 19, Dezember 1974 (BSGE 59, 49) habe das BSG ausgeführt, daß die MdB einerseits nach der Schwere des akuten Krankhéitszustandes und andererseits nach dem Umfang des dem Erkrankten verschlossenen allgemeinen Arbeitsmarktes zu bewerten sei, Dabei seien die nach Aufgabe des früheren Berufes erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten des Versicherten zu berücksichtigen (BSG aaO; SozR 2200 5 622 Nr. 7 und 10), wobei es nicht darauf ankomme, ob diese auf Kosten des Versicherungsträgers (BSGE 44, 274) oder auf eigene Initiative des Versicherten (SozR 2200 5 622 Nr. 10) erworben werden sind@ Nach den Empfehlungen der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft sei die MdE bei Allergien der Haut unter Berücksichtigung der Hauterscheinungen sowie der Stärke und der Häufigkeit des Allergens zu schätzen° Davon seien Vomhundertsätze in Abzug zu bringen für die Einordnung und die Aussichten in einem anderen gleichwertigen Beruf sowie für das Alter und die Anpassungsfähigkeit des Versicherten" Im einzelnen sei den verschiedenen Faktoren wie folgt Rechnung zu tragen:Hauterscheinungen, gering bis mittelgradig 5 vH, starke bzw schwere Veränderungen 10 bis 15 vH; Sensibilisierungsgrad, dh Stärke der Reaktion, gering 5 vH, stark 10 bis 15 vH; Häufigkeit des Allergens, selten 0 vH ,.

    Dabei richtet sich die MdE einerseits nach der Schwere des noch vorhandenen akuten Krankheitszustandes (BSGE 59, 49, 50; 44, 274, 277; 47, 249, 252) sowie andererseits nach dem Umfang der dem Erkrankten verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens (SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 8; Urteil vom 22. Februar 1979 - 8a RU 52/78), wie dies allgemein bei Unfallfolgen gilt (Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl S 568 f ff, 566 y I ff; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl 5 581 Anm 5a, jeweils mit Nachweisen).

    Die Rechtsprechung des 8. Senats (BSGE 59, 49; 44, 274; 47, 249; SozR 2200 5 622 Nr. 7 und 10; SozR 5677 Anl 1 Nr. 41 Nr. 2; Urteil vom 22. Februar 1979 - 8a RU 52/78; Urteil vom 26. Juli 1979 - 8a RU 58/78) steht diesem Er- 15.

  • BSG, 06.12.1978 - 8 RU 108/77

    Hauterkrankung - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Schätzung - Allgemeines

    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 60/78
    Dabei richtet sich die MdE einerseits nach der Schwere des noch vorhandenen akuten Krankheitszustandes (BSGE 59, 49, 50; 44, 274, 277; 47, 249, 252) sowie andererseits nach dem Umfang der dem Erkrankten verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens (SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 8; Urteil vom 22. Februar 1979 - 8a RU 52/78), wie dies allgemein bei Unfallfolgen gilt (Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl S 568 f ff, 566 y I ff; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl 5 581 Anm 5a, jeweils mit Nachweisen).

    Zudem ist zu berücksichtigen, daß der Kläger im wesentlichen auch nur von der handwerklichen Tätigkeit in den von den Sachverständigen angeführten Berufszweigen ausgeschlossen ist, dagegen nicht auch in jedem Fall von den verwaltenden und kaufmännischen Tätigkeiten in ihnen, Dem LSG kann jedoch insoweit nicht gefolgt werden, als es im Hinblick auf die Umschulung des Klägers den Grad der MdE um 5 vH niedriger angenommen hat" In der gesetzlichen Unfallversicherung hängt die Entschädigung von einer abstrakten Schadensbemessung ab, und zwar sowohl bei Arbeitsunfällen als auch bei Berufskrankheiten, da diese, wie bereits ausgeführt worden ist, als Arbeitsunfälle "gelten" (BSGE 59, 49, 50; 47, 249, 252; SozR 2200 5 622 Nr. 10; SozR 5677 Anl 1 Nr. 8)" Abstrakt erfolgt die Entschädigung insofern, als sie sich nicht nach dem jeweils tatsächlich eingetretenen Personen- oder Vermögensschaden richtet, sondern losgelöst davon nach einem Vomhundertsatz der MdE" Hierin drückt sich das Verhältnis aus, in 44.

    Die Rechtsprechung des 8. Senats (BSGE 59, 49; 44, 274; 47, 249; SozR 2200 5 622 Nr. 7 und 10; SozR 5677 Anl 1 Nr. 41 Nr. 2; Urteil vom 22. Februar 1979 - 8a RU 52/78; Urteil vom 26. Juli 1979 - 8a RU 58/78) steht diesem Er- 15.

  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 33/82
    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 60/78
    Der Kläger hat dieses Rechtsmittel eingelegt und wie folgt begründet: Der vom LSG vorgenommenen Einschätzung der MdE könne nicht gefolgt werden{» Die Bewertung des Ausmaßes der Verschlossenheit des allgemeinen Arbeitsmarktes könne von einem medizinischen Sachverständigen nicht vorgenommen werden° Dieser sei lediglich dazu berufen, Angaben über die Verbreitung bestimmter Schadstoffe zu machen, die eine Allergie auslösen und unterhalten könnten@ Die rechtlichen Schlüsse daraus für die MdE habe das Gericht zu ziehen° Es sei daher unerheblich, welche Empfehlungen die Deutsche Dermatologische Gesellschaft den Hautärzten zur Beurteilung des Grades der MdE infolge allergischer Hautkrankheiten gegeben habe" Es sei Sache der Gerichte, vor allem des BSG, verbindliche Bewertungsmaßstäbe über entscheidungserhebliche Sachverhalte aufzustellen, um die gleichmäßige Behandlung aller Betroffenen sicher- ' zustellen° Die entscheidende Frage sei daher, wie hoch, ausgedrückt in Prozenten, ein krankheitsbedingtes Berufs- und Beschäftigungsverbot einzuschätzen ist° Der Zwang zur Aufgabe der beruflichen Beschäftigung sei ein Kennzeichen der Schwere der Erkrankung (SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 8), Wer infolge einer berufsbedingten Hauterkrankung gezwungen worden sei, die bisherige berufliche Beschäftigung oder jede Erwerbsarbeit an einer aufzugeben, schweren Erkrankung°.

    Dabei richtet sich die MdE einerseits nach der Schwere des noch vorhandenen akuten Krankheitszustandes (BSGE 59, 49, 50; 44, 274, 277; 47, 249, 252) sowie andererseits nach dem Umfang der dem Erkrankten verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens (SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 8; Urteil vom 22. Februar 1979 - 8a RU 52/78), wie dies allgemein bei Unfallfolgen gilt (Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Aufl S 568 f ff, 566 y I ff; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl 5 581 Anm 5a, jeweils mit Nachweisen).

    Der Senat hat dies in seinen Urteilen vom 26. Januar und 20. April 1978 (SozR 2200 5 551 Nr. 10 und SozR 5677 Anl 1 Nr. 46 Nr. 8) eingehend dargelegt.

  • BSG, 26.07.1979 - 8a RU 58/78
    Auszug aus BSG, 29.04.1980 - 2 RU 60/78
    Die Rechtsprechung des 8. Senats (BSGE 59, 49; 44, 274; 47, 249; SozR 2200 5 622 Nr. 7 und 10; SozR 5677 Anl 1 Nr. 41 Nr. 2; Urteil vom 22. Februar 1979 - 8a RU 52/78; Urteil vom 26. Juli 1979 - 8a RU 58/78) steht diesem Er- 15.
  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert -

    Bei BKen richtet sich die MdE - wie bei den Unfallfolgen - einerseits nach der Schwere des noch vorhandenen akuten Krankheitszustands (BSGE 47, 249, 252 = SozR 5670 Anlage 1 Nr. 5101 Nr. 3) sowie andererseits nach dem Umfang der dem Erkrankten verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (BSG Urteil vom 29. April 1980 - 2 RU 60/78 - HVBG RdSchr VB 137/81 vom 25. Juni 1981; BSG SozR 5677 Anlage 1 Nr. 46 Nr. 3; BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22).
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 54/87

    Hauterkrankung als Berufskrankheit - Minderung der Erwerbstätigkeit - Bewertung

    Der für den Rentenanspruch maßgebende Grad der MdE hängt danach von der Schwere des noch vorhandenen Krankheitszustandes und dem Umfang der dem Erkrankten da- durch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten ab (BSGE 53, 17, 19; BSG Urteile vom 29. April 1980 - 2 RU 60/78 -, 29. April 1982 - 2 RU 43/81 - und 28. Juli 1982 - 2 RU 9/81 - Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 568h ff - jeweils mwN).

    Das gilt bei allergischen Hauterkrankungen wie im vorliegenden Fall auch weitgehend für die Frage nach den dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten (vgl das Urteil des Senats vom 29. April 1980 - 2 RU 60/78).

    Deshalb hat der Senat bereits die "Empfehlung für die Einschätzung der MdE bei Berufskrankheiten nach der Nr. 5101 der BKVO" vom 31. März 1977 (Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft Berufsdermatologie der DDG in Berufsdermatosen 25, 131 - 1977 -) zwar nicht als den einzigen Weg, aber doch als ein geeignetes Hilfsmittel zu Einschätzung der MdE in typischen Hauterkrankungsfällen angesehen (Urteil vom 29. April 1980 aaO; vgl auch Hess. LSG, Breithaupt 1982, 573, 575).

  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 33/82

    Berufsbedingte Hauterkrankung - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung -

    Das Urteil des 2. Senats vom 29. April 1980 (2 RU 60/78), auf das der 8. Senat ebenfalls verweist, betrifft den ganz anderen Fall einer Rentenentziehung und wiederholt insoweit lediglich den Wortlaut des tätigkeitsbezogenen Merkmals in Nr H6 zur Anl 1 der 7. BKVO.
  • BSG, 16.05.1984 - 9b RU 48/82

    Auslegung eines Bescheides - MdE-Bewertung

    VB 136/81; BSG 29. April 1980 - 2 RU 60/78 -= RdSchr.
  • BSG, 15.12.1981 - 2 RU 65/80
    Auch bei einer Berufskrankheit richtet sich die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), wie der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 29. April 1980 - 2 RU 60/78 (HGBG RdSchr VB 137/81) entschieden -.
  • LSG Hessen, 16.07.1980 - L 3 U 953/78

    Wesentliche Änderung der maßgebenden Verhältnisse; MdE bei Fehlen von

    Erst im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ist dem erkennenden Senat die Rechtsprechung des 2. Senats des BSG zu diesem Rechtsproblem mit ihrem vollen Wortlaut bekannt geworden (Urteile vom 29.4.1980, 2 RU 49/78, 2 RU 60/78, 2 RU 73/78 und 2 RU 15/80), die Gegenargumente gegen eine wirtschaftliche Betrachtungsweise aufzeigt, aber viermal erklärt, die oben dargestellte Rechtsprechung des 8. Senats des BSG stehe dem von ihm, dem 2. Senat, gefundenen Ergebnis nicht entgegen.
  • SG Bremen, 16.04.2009 - S 5 U 87/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung einer Rente wegen

    Bei BKen richtet sich die MdE - wie bei den Unfallfolgen - einerseits nach der Schwere des noch vorhandenen akuten Krankheitszustands (BSGE 47, 249, 252 = SozR 5670 Anlage 1 Nr. 5101 Nr. 3) sowie andererseits nach dem Umfang der dem Erkrankten verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (BSG Urteil vom 29. April 1980 - 2 RU 60/78 - HVBG RdSchr. VB 137/81 vom 25. Juni 1981; BSG SozR 5677 Anlage 1 Nr. 46 Nr. 3; BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22).
  • BSG, 26.06.1980 - 8a RU 54/79

    Hauterkrankung - Berufskrankheit - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung

    Die ursächliche Verknüpfung der medizinisch gebotenen Aufgabe des Arbeitsplatzes mit der tatsächlichen Aufgabe des Arbeitsplatzes ist daher zwingend zu beachten (vgl neuestens: Urteil des 2. Senats vom 29. April 1980 - 2 RU 60/78 -).
  • BSG, 29.10.1980 - 2 RU 99/79
    BKVO überhaupt vorliegt, hält es der Senat jedenfalls für untunlich, auf eine mögliche berufliche Kompensation näher einzugehen (vgl ua BSG-Urteile vom 29. April 4980 2 RU 60/78 -" 2 EU 75/78 -, 2 RU 49/79 - und - 2 RU 45/80 ).
  • BSG, 30.09.1980 - 2 RU 61/78
    und 2 RU 60/78 - Brackmann aaO S 566y II ff mwN).
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