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   BSG, 17.10.1990 - 2 RU 61/89   

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BSG, 17.10.1990 - 2 RU 61/89 (https://dejure.org/1990,8922)
BSG, Entscheidung vom 17.10.1990 - 2 RU 61/89 (https://dejure.org/1990,8922)
BSG, Entscheidung vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 61/89 (https://dejure.org/1990,8922)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.06.1978 - 2 RU 30/78

    Versicherungsschutz - Stationäre Behandlung - Spaziergang - Fehlende Anordnung

    Auszug aus BSG, 17.10.1990 - 2 RU 61/89
    Ist die unfallbringende Tätigkeit den Verrichtungen zuzuordnen, zu denen die Kurteilnehmer im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten zur Erreichung des Kurerfolges verpflichtet (vgl § 4 Abs. 1 S 2 RehaAnglG) oder die unabhängig von einer direkten Weisung im Einzelfall der stationären Behandlung zu dienen bestimmt sind (vgl BSG vom 27.6.1978 - 2 RU 30/78 = SozR 2200 § 539 Nr. 48), ist der innere Zusammenhang zu bejahen.
  • LSG Hessen, 07.02.2023 - L 3 U 202/21

    Gesetzliche Unfallversicherung

    Dies ist in der Rechtsprechung des BSG etwa anerkannt worden, wenn besondere (betriebliche) Umstände den Versicherten veranlassen, dort seine Mahlzeit einzunehmen (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 61/89 - juris Rn 19; BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - juris Rn 19; BSG, Urteil vom 30. Juni 1960 - 2 RU 132/59 - juris Rn 18), wenn das Essen vom Arbeitgeber in der Kantine als ein Teil der dem Versicherten zustehenden Naturalvergütung bzw. kostenlos ausgegeben wird (BSG, Urteil vom 24. Februar 2000 - B 2 U 20/99 R - juris Rn 21, BSG, Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 173/66 - juris Rn 15) oder wenn die Teilnehmerin einer Rehabilitationsmaßnahme ihre Mahlzeit in der Kantine des Sanatoriums einnimmt und wenn die Essenseinnahme im Rahmen der Kur angeordnet war oder aber dem Kurerfolg dienlich sein sollte (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 61/89 - juris Rn 19).
  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nahrungsaufnahme während der Arbeitspause

    Das betraf den Fall eines Fernfahrers, welcher seinen Lastzug nicht unbeaufsichtigt stehen lassen wollte und bei der Essenszubereitung auf einem Rastplatz verunglückte (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82), oder den Fall einer Kurteilnehmerin, die ihre Mahlzeit in der Kantine des Sanatoriums einnahm, sofern die Essenseinnahme dort angeordnet oder wenigstens dem Kurerfolg dienlich war (Urteil des BSG vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 61/89 - HV-Info 1991, 12 = USK 90173).

    Dass die betriebliche Tätigkeit die zum Unfall führende Nahrungsaufnahme maßgebend beeinflusst haben muss, ist den Entscheidungen des BSG zur betrieblich bedingten besonderen Eile bei der Nahrungsaufnahme sowie zu der durch betriebliche Umstände veranlassten Nahrungsaufnahme an einem besonderen Ort oder in besonderer Form (vgl BSGE 12, 247, 250, 251 = SozR Nr. 28 zu § 542 RVO aF; BSG Urteil vom 30. September 1964 - 2 RU 197/63 - BG 1965, 273; vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 173/66 - USK 68138; vom 7. März 1969 - 2 RU 264/66 - USK 6920; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82; BSG Urteil vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 61/89 - HV-Info 1991, 12 = USK 90173) zu entnehmen.

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R

    Unfallversicherungsschutz während der Nahrungsaufnahme eines Lehrgangsteilnehmers

    Das betraf den Fall von Fernfahrern, welche den Lastzug nicht unbeaufsichtigt stehen lassen wollten, beim Grillen auf dem Rastplatz (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82), oder eine Kurteilnehmerin, die ihre Mahlzeit in der Kantine des Sanatoriums einnahm, sofern die Essenseinnahme dort angeordnet oder wenigstens dem Kurerfolg dienlich war (Urteil des BSG vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 61/89 - HV-Info 1991, 12 = USK 90173).
  • LSG Hessen, 26.01.2021 - L 3 U 131/18

    1. Die zu einer behandlungsbedürftigen Erkrankung führende Infektion mit einem

    Das betraf etwa den Fall von Fernfahrern, welche den Lastzug nicht unbeaufsichtigt stehen lassen wollten, beim Grillen auf dem Rastplatz (BSG, Urteil vom 29. Oktober 1986 - 2 RU 7/86 - juris Rn. 13 f.), oder eine Kurteilnehmerin, die ihre Mahlzeit in der Kantine des Sanatoriums einnahm, sofern die Essenseinnahme dort angeordnet oder wenigstens dem Kurerfolg dienlich war (BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 61/89 - juris Rn. 17).
  • SG Dresden, 01.10.2013 - S 5 U 113/13

    Ein Trinkunfall während einer Kopierpause ist kein Arbeitsunfall

    Das betraf den Fall eines Fernfahrers, welcher seinen Lastzug nicht unbeaufsichtigt stehen lassen wollte und bei der Essenszubereitung auf einem Rastplatz verunglückte (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82), oder den Fall einer Kurteilnehmerin, die ihre Mahlzeit in der Kantine des Sanatoriums einnahm, sofern die Essenseinnahme dort angeordnet oder wenigstens dem Kurerfolg dienlich war (Urteil des BSG vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 61/89 - HV-Info 1991, 12 = USK 90173).
  • SG Aachen, 15.01.2016 - S 6 U 284/14

    Berufsgenossenschaft zahlt nicht für Sturz in der Kantine einer Reha-Klinik

    Denn für einen inneren Zusammenhang reicht ein nur zeitlicher und örtlicher Zusammenhang gerade nicht aus (BSG, Urteil vom 17.10.1990 - 2 RU 61/89 = juris).

    Darüber hinaus soll ein innerer Zusammenhang auch dann gegeben sein, wenn die unfallbringende Tätigkeit unabhängig von einer direkten Weisung im Einzelfall der stationären Behandlung zu dienen bestimmt ist (BSG, Urteil vom 17.10.1990 - 2 RU 61/89 = juris; BSG, Urteil vom 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R = juris).

  • LSG Hessen, 14.12.2006 - L 8/14 KR 357/04

    Krankenversicherung - Unfallversicherung - Gang von Krankenhausbett zur Toilette

    Das Bundessozialgericht hat zunächst mit Urteil von 29. Oktober 1980(">539%20RVO%20Nr.%2072#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 539 RVO Nr. 72) sowie mit Urteil vom 17. Oktober 1990 (Az.: 2 RU 61/89) die Frage des Bestehens von Unfallversicherungsschutz für die Einnahme von Essen sowie das Baden, Duschen und Waschen im Rahmen einer stationären Behandlung offen gelassen.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2015 - L 9 U 1534/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Das betraf u.a. den Fall eines Fernfahrers, welcher seinen Lastzug nicht unbeaufsichtigt stehen lassen wollte und bei der Essenszubereitung auf einem Rastplatz verunglückte (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82) oder den Fall einer Kurteilnehmerin, die ihre Mahlzeit in der Kantine eines Sanatoriums einnahm, sofern die Essenseinnahme dort angeordnet oder wenigstens dem Kurerfolg dienlich war (Urteil des BSG vom 17.10.1990, 2 RU 61/89, HV-Info 1991, 12 = USK 90173).
  • SG Heilbronn, 26.03.2012 - S 5 U 1444/11

    Was für ein Salat

    Der für die Annahme eines Arbeitsunfalls erforderliche sachliche Zusammenhang kann sich auch daraus ergeben, dass betriebliche Zwänge den Versicherten veranlasst haben, seine Mahlzeit an einem besonderen Ort oder in besondere Form einzunehmen (vgl. BSG, Urt. v. 29.10.1986, 2 RU 7/86, bezüglich eines Fernfahrers, welcher sein Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt auf dem Rastplatz stehen lassen wollte und bei der Zubereitung des Essens auf einem Grill auf dem Rastplatz durch eine Stichflamme verletzt wurde, sowie BSG, Urt. v. 17.10.1990, 2 RU 61/89 für den Fall einer Kurteilnehmerin, die verpflichtet war, ihre Mahlzeiten im Speisesaal einer Kurklinik einzunehmen).
  • LSG Hessen, 03.02.1999 - L 3 U 1028/98

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - auswärtiger Lehrgang - Nahrungsaufnahme -

    Besteht für einen Versicherten, dem es in der Regel sowohl am Ort der Tätigkeit als auch auf Dienstreisen grundsätzlich freisteht, den Ort der Essenseinnahme selbst auszuwählen, aus Gründen seiner versicherten Tätigkeit die Notwendigkeit oder ein besonderer Anlaß, zu einer an sich eigenwirtschaftlichen Essenseinnahme eine ganz bestimmte Kantine oder ein bestimmtes Restaurant etc. aufzusuchen, so ist er zwar möglicherweise nicht schon allein deshalb bei allen mit der Essenseinnahme an diesem Ort zusammenhängenden notwendigen Verrichtungen/Wegen -- wie auf den Wegen von und zum Ort der Nahrungsaufnahme -- grundsätzlich versichert, mit der Folge, daß auch für Unfälle, die allein durch Handlungen des Versicherten zustande kommen (Verschlucken, Ausrutschen, Stolpern) Versicherungsschutz besteht (s. dazu BSG, Urteil vom 17. Oktober 1990 -- 2 RU 61/89 --; BSG SozR § 542 RVO a.F. Nr. 28; SozR § 543 RVO Nr. 26).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2003 - L 7 U 5003/01

    Gewährung von Leistungen aus Anlass eines Unfalls; Definition Arbeitsunfälle;

  • LSG Niedersachsen, 30.11.1998 - L 6 U 449/97

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Kuraufenthalt - Kurerfolg

  • SG Fulda, 29.10.2021 - S 8 U 78/21
  • LSG Hessen, 24.10.2006 - L 3 U 114/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - stationäre Heilbehandlung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2020 - L 15 U 332/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2019 - L 16 U 79/16

    Schüler einer Schule für körperbehinderte Menschen mit Problemen bei der

  • SG Frankfurt/Main, 24.05.2018 - S 8 U 5/14

    Anerkennung eine EHEC-Infektion als Arbeitsunfall

  • SG Heilbronn, 08.03.2013 - S 13 U 1513/11

    Arbeitsunfall beim "Luftschnappen" vor heißer Montagehalle

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - L 15 U 360/21
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - L 15 U 360/21
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