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   BSG, 28.08.1968 - 2 RU 67/67   

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BSG, 28.08.1968 - 2 RU 67/67 (https://dejure.org/1968,7766)
BSG, Entscheidung vom 28.08.1968 - 2 RU 67/67 (https://dejure.org/1968,7766)
BSG, Entscheidung vom 28. August 1968 - 2 RU 67/67 (https://dejure.org/1968,7766)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Ingenieurschüler - Schulsportwettkampf - Zugehörigkeit zur Ausbildung - Grundsätze des Betriebssports

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 204
  • BB 1969, 408
  • DB 1968, 1997
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
    Auszug aus BSG, 28.08.1968 - 2 RU 67/67
    Das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen hat durch Urteil vom 170 Januar 1967 (veröffentlicht in Breithaupt 1967, 652) die Beklagte verurteilt, den Kläger wegen der Folgen des Unfalls vom 270 Mai 1964 zu entschädigen: Die Studenten der Staatlichen Ingenieurschulen seien "während der beruflichen Aus- und Fortbildung" gegen Arbeitsunfall nach 9 539 Abs° 1 Nr° 14 RVO versichert, Die Auffassung des Beklagten, der hläger sei schon nach dem Wortlaut dieser Vorschrift nicht versichert gewesen, weil im Lehrplan der Staatlichen Ingenieurschule Wolfenbüttel Sport nicht als Lehrfach vorgesehen sei, sei zu eng, Der erforderliche innere ursächliche Zusammenhang zwischen dem Unfall und der versicherten Tätigkeit werde zwar, entgegen der Auffassung des hlägers, nicht schon dadurch hergestellt, daß der AStA im Rahmen der studentischen Selbstverwaltung den im Lehrplan nicht vorgesehenen Sportbetrieb als eigene Aufgabe, wenn auch mit Billigung der Schule, wahrnehmeo Vielmehr sei von den Grundsätzen auszugehen, die das BSG zum Betriebssport entwickelt habe (BSG 16, 1)" Der Grundgedanke, der dazu geführt habe, den Betriebssport unter bestimmten Voraussetzungen in die gesetzliche UV einzubeziehen, treffe auch auf die sportliche Betätigung von Studenten zu, die unter 9 539 Abs° 1 Nr, 14 RVG falleno 4.

    Die Vorinstanzen haben die Frage, ob der Kläger bei der Teilnahme am Fußballspiel vom 270 Mai 1964 aufgrund des @ 539 Abs" 1 Nr" 14 RVG versichert war, vornehmlich aus dem Blickwinkel der von der Rechtsprechung (BSG 16, 1) aufgestellten Grundsätze über versicherten Betriebssport beurteilto Dabei hat das LSG die nach diesen Grundsätzen für den UVöchutz wesentlichen Tatbestandsmerkmale im Falle des Klägers als gegeben erachtet, während das SG gemeint hat, der Wettkampfcharakter des Fußballspiels sowie der Umstand, daß die Fußballmeisterschaft nur im öommerhalbjahr ausgetragen wurde, stünden der Anerkennung des UV- öchutzes entgegena Der beklagte schließlich hat in der Bevisionsbegründung vorgetragen, die Grundsätze über den Betriebssport seien von vornherein nur auf Beschäftigte (@ 559 Abs" 1 Nr; 1 RVO)" nicht hingegen auf den Personenkreis der "Lernenden" im Sinne des 9 539 abso 1 Nr" 14 BVG anwendbaro Hierin kann der Senat dem Beklagten nicht beipflichten, dessen Auffassung sich auch dadurch nicht 6.

    rechtfertigt» daß im Urteil des erkennenden Senats vom 280 November 1961 von "Beschäftigten des veranstaltenden Unternehmens" (BSG 16, 1, 5 zu c) die Rede ist" Der Beklagte verkennt, daß 5 539 Abso 1 Nro 14 3vo einen UVSchutz für berufliche Ausbildung Lehrwerkstätten".

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R

    Unfallversicherungsschutz während der Nahrungsaufnahme eines Lehrgangsteilnehmers

    Versicherungsschutz ist ferner bejaht worden, wenn Versicherte sich bei der Mahlzeit infolge betrieblicher Zwänge besonders beeilen mußten (BSG Urteil vom 30. September 1964 - 2 RU 197/63 - BG 1965, 273; BSG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 173/66 - USK 68138 = BB 1969, 408; BSG Urteil vom 7. März 1969, aaO; Brackmann/Krasney, aaO, mwN).

    Auch wenn das Essen vom Arbeitgeber in der Kantine als ein Teil der dem Versicherten zustehenden Naturalvergütung ausgegeben wird, bleibt die Essenseinnahme grundsätzlich eigenwirtschaftlich (BSG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 173/66 - USK 68138 = BB 1969, 408).

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 6/02 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Nahrungsaufnahme während der Arbeitspause

    Versicherungsschutz ist ferner bejaht worden, wenn der Beschäftigte sich bei der Mahlzeit infolge betrieblicher Zwänge besonders beeilen musste (BSG Urteil vom 30. September 1964 - 2 RU 197/63 - BG 1965, 273; BSG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 173/66 - USK 68138 = BB 1969, 408; BSG Urteil vom 7. März 1969, aaO; Brackmann/Krasney, aaO, mwN).
  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 14/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - sachlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall -

    Dass eine lediglich vom AStA getragene und verantwortete Veranstaltung nicht dem organisatorischen Verantwortungsbereich der FH NW iS des § 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst c SGB VII zuzurechnen ist, widerspricht auch nicht dem Urteil des Senats vom 28.8.1968 (2 RU 67/67 - BSGE 28, 204 = SozR Nr. 9 zu § 539 RVO) .
  • BGH, 03.02.1981 - VI ZR 178/79

    Anspruch auf Schadensersatz aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Anerkennung

    Dazu hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 25. September 1979 (aaO) das Nähere ausgeführt; dort ist bereits darauf hingewiesen, daß nach dem Willen des Gesetzgebers ein Schüler im Falle eines Schul-(Arbeits-)Unfalls u.a. deshalb Ansprüche nur gegen den Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, nicht aber gegen den Unternehmer (Schulträger) und die in dem Unternehmen Schule tätigen Betriebsangehörigen haben soll, weil andernfalls letztlich das für diese gemäß Art. 34 GG haftende Land Schadensersatz zu leisten hätte und dadurch dessen Haftungsfreistellung unterlaufen würde.

    Sie weist insbesondere daraufhin, daß in dem vom Senat mit Urteil vom 25. September 1979 (aaO) entschiedenen Fall der dort verklagte Helfer ausdrücklich vom Lehrerkollegium mit der Bedienung des Würstchen-Grills beauftragt gewesen sei, daß es aber im Streitfall hinsichtlich des Tätigwerdens der Beklagten an einer gleichen Auftragserteilung mangele, so daß von einer Unterstellung unter die Weisungsbefugnis der Schule nicht die Rede sein könne.

    Der Kläger stellt ernsthaft nicht in Abrede, daß das Schulfest zwar von den Schülern angeregt und auch zum großen Teil von diesen hinsichtlich der einzelnen Veranstaltungen vorbereitet und durchgeführt worden war, daß es sich aber dennoch um eine Veranstaltung handelte die von der Schule genehmigt war und auch getragen wurde; für die teilnehmenden Schüler war damit aber ein innerer Bezug zum Besuch der Schule hergestellt (vgl. Senatsurteil vom 25. September 1979 und den dortigen Hinweis auf BSGE 28, 204, 206; 44, 94, 99).

    Auch der Umstand, daß sich die Beklagte nur vorübergehend zur Mithilfe zur Verfügung stellen wollte und daß sie jederzeit in der Lage war, diese Mithilfe zu beenden, steht der Annahme einer Eingliederung nicht entgegen (so schon Senatsurteil vom 25. September 1979 aaO).

  • SG Dresden, 01.10.2013 - S 5 U 113/13

    Ein Trinkunfall während einer Kopierpause ist kein Arbeitsunfall

    Versicherungsschutz ist ferner bejaht worden, wenn der Beschäftigte sich bei der Mahlzeit infolge betrieblicher Zwänge besonders beeilen musste (BSG Urteil vom 30. September 1964 - 2 RU 197/63 - BG 1965, 273; BSG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 173/66 - USK 68138 = BB 1969, 408; BSG Urteil vom 7. März 1969, aaO; Brackmann/Krasney, aaO, mwN).
  • SG Detmold, 21.10.2010 - S 14 U 152/08

    Fußballturnier an einer Fachhochschule unterliegt nicht dem gesetzlichen

    Nach der weiteren Entscheidung des BSG vom 28.08.1968 (BSGE 28, 204) gilt entsprechendes für Lernende bzw. Studenten; der Versicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 c SGB VII umfasst insoweit nicht nur alle unmittelbar studienbezogenen Tätigkeiten, sondern auch die Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport.

    Die Teilnahme am unfallbringenden Fußballturnier als vom regelmäßigen, auf Ausgleich der studentischen Lerntätigkeit abzielenden Hochschulsports weitgehend losgelöste, ihr entfernt stehende Betätigung vermochte somit Unfallversicherungsschutz nicht zu begründen; soweit das BSG noch in seiner Entscheidung vom 28.08.1968 (BSGE 28, 204, 206) meinte, Fälle ähnlicher Art seien nach besonderen Gesichtspunkten zu beurteilen bzw. die strikte Anwendung der Grundsätze des Betriebssportes sei bei Lernenden ein "nicht ganz adäquater Maßstab" besteht hierfür bei der gebotenen Wertung in Anbetracht der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung kein Raum mehr.

  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 25/77

    Versicherungsschutz - Schüler - Schulveranstaltung - Skilehrgang - Innerer

    Zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule gehören jedoch nicht nur die Teilnahme an im Lehrplan aufgenommenen, sondern auch die an Veranstaltungen, die, ohne in den Lehrplan aufgenommen zu sein, in wesentlich innerer Beziehung zur Ausbildung in der Schule stehen (s. BSGE 28, 204, 206 ; Brackmann a.a.O.; Lauterbach a.a.O.).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 28.08.1968 (BSGE 28, 204) für die Schüler einer Ingenieurfachschule ausgeführt, es bedürfe keiner näheren Darlegung, daß für den jungen Menschen neben dem Erwerb von beruflichen Fachkenntnissen auch die Formung der ganzen Persönlichkeit von erheblicher Bedeutung sei, wozu eine körperliche Ertüchtigung gehöre.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2013 - L 4 U 579/10

    Versicherungsschutz einer Studierenden - Hochschulsport - Teilnahme an einem

    Hierzu gehöre auch eine körperliche Ertüchtigung (BSG, Urteil vom 28.08.1968 - 2 RU 67/67 -).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 14.07.2011 - L 5 U 240/10

    Kein Unfallversicherungsschutz für nicht registrierte Gasthörer

    Dem steht nicht entgegen, dass der immatrikulierte Student, anders als ein Kind in einer Tageseinrichtung oder ein Schüler, in der Gestaltung des Studiums weitgehend frei ist, weshalb immatrikulierte Studenten zB auch beim Besuch allgemeiner Veranstaltungen der Universität, sogar wenn sie zB vom AStA organisiert sind, unfallversichert sind (BSG 28.8.1968 2 RU 67/76, BSGE 28, 204; vgl Keller aaO Rn 177).
  • BSG, 04.02.1987 - 5a RKnU 9/85

    Berglehrling - Zechensportlehrer - Versicherte Tätigkeit - Bergbauunternehmen -

    Der Senat knüpft an die Entscheidung des BSG vom 28. August 1968 (BSGE 28, 204) an.

    Hier weisen, wie im Urteil des BSG vom 28. August 1968 (aaO S 206 f), sonstige Umstände auf eine wesentliche innere Beziehung zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Skilehrgang hin: Die Organisation der Freizeit erfolgte durch die Zeche und die Leitung lag beim Zechensportlehrer.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2020 - L 15 U 332/18
  • LSG Sachsen, 27.04.2006 - L 2 U 238/05

    Anerkennung eines Unfallgeschehens als Arbeitsunfall; Unfalllversicherungsschutz

  • BSG, 24.01.1990 - 2 RU 22/89

    Unfallversicherung; Schule; Verantwortungsbereich

  • BSG, 25.01.1979 - 8a RU 54/78

    Unfallversicherungsschutz - Schüler - Schulveranstaltung - Fehlende Genehmigung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2019 - L 15 U 609/17

    Kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einem vom

  • LSG Rheinland-Pfalz, 20.06.2013 - L 5 U 115/12

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII - Teilnahme

  • LSG Hessen, 30.10.1991 - L 3 U 14/89

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Dienstreise - Integrationstagung - Skikurs

  • BGH, 25.09.1979 - VI ZR 184/78

    Zahlung von Schmerzensgeldes für auf einer Schulveranstaltung erlittene

  • SG Mainz, 27.01.2012 - S 10 U 239/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • LSG Bayern, 11.12.1986 - L 3 U 73/86

    Kein UV-Schutz für Schüler bei einer privaten Schulabschlußfeier

  • BSG, 28.08.1968 - 2 RU 281/66
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