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   BSG, 30.08.1963 - 2 RU 68/60   

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https://dejure.org/1963,5384
BSG, 30.08.1963 - 2 RU 68/60 (https://dejure.org/1963,5384)
BSG, Entscheidung vom 30.08.1963 - 2 RU 68/60 (https://dejure.org/1963,5384)
BSG, Entscheidung vom 30. August 1963 - 2 RU 68/60 (https://dejure.org/1963,5384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 20, 23
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.08.1956 - 2 RU 129/54
    Auszug aus BSG, 30.08.1963 - 2 RU 68/60
    Selbst wenn in der unfallbringenden Fahrt eine sogenannte gemischte Tätigkeit (BSG 3, 240) zu erblicken sein sollte, habe diese wesentlich nur dem Kläger, nicht aber dem Unternehmen gedient.
  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 137/57
    Auszug aus BSG, 30.08.1963 - 2 RU 68/60
    So ist z. B. nach einer Entscheidung des erkennenden Senats das Besorgen einer Lohnsteuerkarte grundsätzlich dem unversicherten persönlichen Lebensbereich des steuerpflichtigen Arbeitnehmers zuzurechnen (vgl. BSG 11, 154).
  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Der Beschäftigte hatte den Unternehmer in gebotener Rücksichtnahme auf die Belange seines bisherigen Arbeitgebers durch die (beabsichtigte) Empfangnahme der Arbeitspapiere von der diesem obliegenden (nachgehenden) Nebenpflicht entlastet, ihm seine Arbeitspapiere - nach erfolglosem ersten Abholversuch - auf seine Rechnung und Gefahr zu übersenden (BSG vom 30.8.1963 - 2 RU 68/60 - BSGE 20, 23, 25 = SozR Nr. 43 zu § 543 RVO aF) .
  • BSG, 25.10.1989 - 2 RU 26/88

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf dem Weg vom Arbeitsgericht

    Daß für die Arbeitgeberin nach Klageerhebung zum Arbeitsgericht etwa noch Fürsorgepflichten aus dem noch bestehenden Arbeitsverhältnis hätten erwachsen können, aufgrund deren der Versicherungsschutz zu bejahen wäre (vgl BSGE 20, 23, 25 = SozR Nr. 43 zu § 543 RVO aF), ist jedenfalls bei dieser außerhalb des betrieblichen Bereichs stehenden Verrichtung zu verneinen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.12.2004 - L 9 U 243/02
    Dies gilt selbst auch für Verrichtungen an einem dienstfreien letzten Tag eines gekündigten Arbeitsverhältnisses, soweit sie notwendig sind, um ein Arbeitsverhältnis abzuwickeln, wie zum Beispiel um sich dort seine Arbeitspapiere aushändigen zu lassen (vgl. BSG Urt. v. 30. August 1963 - 2 RU 68/60 - in BSGE 20, S. 23 ff).

    Auch dies steht in einem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, auch wenn der Versi-cherte diese Verrichtung an einem Urlaubstag vornimmt (vgl. BSG Urt. v. 30. August 1963 - 2 RU 68/60 a.a.O.).

  • BSG, 23.09.1997 - 2 RU 40/96

    Wegeunfall bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit

    Das Abholen der Arbeitspapiere steht im allgemeinen unter Unfallversicherungsschutz, weil es der Abwicklung der Rechtsbeziehungen aus dem bisherigen Beschäftigungsverhältnis mit dem Unternehmer dient (BSGE 20, 23).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2011 - L 9 U 295/04
    Etwas Anderes habe das BSG nur für den Beginn oder die Beendigung des gesamten Arbeitsverhältnisses angenommen, weil in diesen Fällen das Arbeitsverhältnis nicht nur von fern berührt werde, sondern die Abwicklung von unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis folgenden Rechtsbeziehungen im Raume stehe (vgl. BSGE 20, 23, 25).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2012 - L 14 U 53/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherter Weg - sachlicher

    Das BSG hat in zwei älteren, nach wie vor einschlägigen Entscheidungen (BSGE 8, 176; 20, 23) entschieden, dass dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nicht nur Handlungen unterfallen, die notwendig sind, um ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Einigung über eine vorzeitige Auflösung zu beenden, sondern auch solche, die im Nachgang der Kündigung der Abwicklung von unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis folgenden Rechtsbeziehungen dienen (dem zustimmend Schwerdtfeger, in: Lauterbach, Unfallversicherung (SGB VII), § 8 Rn. 117; Keller, in: Hauck/Noftz, SGB VII, § 8 Rn. 21;.
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