Rechtsprechung
   BSG, 28.08.1968 - 2 RU 68/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,10725
BSG, 28.08.1968 - 2 RU 68/68 (https://dejure.org/1968,10725)
BSG, Entscheidung vom 28.08.1968 - 2 RU 68/68 (https://dejure.org/1968,10725)
BSG, Entscheidung vom 28. August 1968 - 2 RU 68/68 (https://dejure.org/1968,10725)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,10725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 24.02.1967 - 2 RU 2/63
    Auszug aus BSG, 28.08.1968 - 2 RU 68/68
    Die Revision ist zulässig° Sie hatte jedoch keinen Erfolg° Das LSG hat zu Recht entschieden, daß der hläger nicht unter Versicherungsschutz stand, als er bei der Teilnahme an einem Wettspiel der Betriebssportgruppe Fußball seines Beschäftigungsunternehmens gegen eine betriebsfremde Mannschaft verunglückteo Bei diesem Fußballspiel hat es sich weder um die Ausübung versicherten Betriebssports noch um die Teilveranstaltung einer der Betriebstätigkeit gleichzuerachtenden Gemeinechaftsveranstaltung gehandelt° Soweit der gegebene Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt des versicherten Betriebssports zu prüfen ist, hat die Revision zwar zutreffend darauf hingewiesen, daß - wie im allgemeinen jede Sportbetätigung - auch das Fußballspiel in der Regel die Leistungsfähigkeit eines Beschäftigten im Unternehmen zu fördern geeignet isto Dieser Umstand reicht jedoch, wie der erkennende Senat im Urteil A vom 240 Februar 1967 - 2 RU 2/63 - (veröffentlicht im BB 1967, 718) bereits dargelegt hat, nicht aus, eine solche 8.
  • BSG, 28.11.1961 - 2 RU 130/59
    Auszug aus BSG, 28.08.1968 - 2 RU 68/68
    Versicherungsschutz für die Ausübung derjenigen Sportarten, denen es eigentümlich ist, daß sie einen Gegner voraussetzen und meist zwischen verschiedenen Mannschaften ausgetragen werden, dann nicht ausgeschlossen, wenn und solange die nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats maßgebenden allgemeinen Voraussetzungen für den Betriebssport gegeben sindo An einer dieser Voraussetzungen fehlt es indessen grundsätzlich, wenn - wie in der Entscheidung vom 240 Februar l967 dargelegt ist - die Wettspiele zwischen Mannschaften verschiedener Unternehmen stattfinden, welche nicht organisatorisch ' zusammengeschlossen sind (vgl° Satz l des Leitsatzes untere) in BSG 16, 1); einer derartigen sportlichen Betätigung ermangelt es einer ausreichenden, für den Versicherungsschutz erforderlichen Beiiehung zum Unternehmen0 Nach den.
  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Er hält das angefochtene Urteil für zutreffend und führt ergänzend aus: Seit dem Urteil des Senats vom 28. August 1968 - 2 RU 68/68 - hätten sich die Verhältnisse grundlegend geändert.

    Auch eine Werbewirkung des Unternehmens, die im Zusammenhang mit einer im Interesse der Beschäftigten durchgeführten sportlichen Veranstaltung in Erscheinung tritt, wäre hierbei nicht außer Betracht zu lassen (BSG vom 28. August 1968 - 2 RU 68/68 -, BG 1969, 276, 277; SozR 4-2700 § 8 Nr. 2 RdNr 13).

    In der Entscheidung vom 28. August 1968 (2 RU 68/68, BG 1969, 276 f) hat der Senat dies angesichts eines Fußballturniers und einer zu 80 vH weiblichen Belegschaft verneint.

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 52/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auch eine Werbewirkung des Unternehmens, die im Zusammenhang mit einer im Interesse der Beschäftigten durchgeführten sportlichen Veranstaltung in Erscheinung tritt, wäre hierbei nicht außer Betracht zu lassen (BSG vom 28. August 1968 - 2 RU 68/68 -, BG 1969, 276, 277).
  • SG Dortmund, 31.10.2019 - S 17 U 27/18

    Teilnahme am Fußballturnier führt zu keinem Versicherungsschutz in der

    Denn eine Zurechnung der Teilnahme eines Beschäftigten an einer geselligen Veranstaltung des Arbeitgebers zu seiner versicherten Beschäftigung ist nur zulässig, wenn dem Arbeitgeber erklärtermaßen an einer auch objektiv möglichen Teilnahme der gesamten Belegschaft gelegen ist (so bereits BSG, Urteil vom 28.08.1968, 2 RU 68/68, Rn. 25).

    Ob bei derartigen Veranstaltungen für die Teilnehmer der Versicherungsschutz nach den Grundsätzen einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung aufgrund der Öffentlichkeitswirksamkeit begründet ist, hängt nach der Rechtsprechung von den Umständen des Einzelfalls ab (BSG, Urteil vom 28.08.1968, 2 RU 68/68, Rn. 23).

  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 19/92

    Betriebssport - Verein - Zusammenarbeit mit Unternehmen

    Der Senat hat jedoch bereits in seinem Urteil vom 28. November 1961 (aaO S 5) den Begriff des Betriebssports nicht auf Übungen dieser Art eingeengt (s BSG Urteile vom 24. Februar 1967 - 2 RU 2/63 - BB 1967, 718, vom 28. August 1968 - 2 RU 68/68 - BG 1969, 276, vom 31. Oktober 1972 - 2 RU 116/70 - USK 72145, vom 30. November 1972 - 2 RU 175/71 - USK 72218, vom 8. September 1977 - 2 RU 69/76 - HVGBG RdSchr VB 79/80 Anlage 2, vom 29. Oktober 1980 - 2 RU 21/78 - USK 80315 und vom 25. August 1982 - 2 RU 23/82 - USK 82168; s auch Brackmann aaO S 482w mwN).
  • LSG Bayern, 27.03.2007 - L 3 U 337/04

    Anerkennung von Verletzungen im Rahmen einer von einer Assistentin der

    Nach der Rechtsprechung des BSG wäre auch eine Werbewirkung des Unternehmens, die im Zusammenhang mit einer im Interesse der Beschäftigten durchgeführten beispielsweise sportlichen Veranstaltung in Erscheinung tritt, hierbei nicht außer Betracht zu lassen (BSG vom 28.08.1968, 2 RU 68/68 SozR 4-2700 § 8 Nr. 2 Rdnr. 13; a.A.: Keller in Hauck/Noftz, Sozialgesetzbuch SGB VII, § 8 Rdnr. 103a).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - L 3 U 585/08

    DDR-Sportunfall; Bekanntwerden erst nach dem 31.12.1993; keine Bindung an

    Zudem war die Veranstaltung von ihrer Programmgestaltung her nicht geeignet, die Gesamtheit der Belegschaft anzusprechen (vgl. zu einem Fußballturnier bei einer überwiegend weiblichen Belegschaft auch BSG, Urteil vom 28. August 1968, 2 RU 68/68, in BG 1969, 2796).
  • SG Darmstadt, 29.07.2008 - S 3 U 27/07

    Versicherungsschutz bei einer Incentive-Reise

    Auch eine Werbewirkung des Unternehmens, die im Zusammenhang mit einer im Interesse der Beschäftigten durchgeführten sportlichen Veranstaltung in Erscheinung tritt, wäre hierbei nicht außer Betracht zu lassen (BSG vom 28. August 1968 - 2 RU 68/68 -, BG 1969, 276, 277).
  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 40/93

    Arbeitsunfall bei sportlicher Betätigung (hier: Fußball); Zusammenhang

    Der für den versicherten Betriebssport vorauszusetzenden Zielsetzung entsprechen Sportarten mit Wettkampfcharakter nicht, wenn bei der Austragung dieser Charakter im Vordergrund steht (BSG Urteil vom 28. August 1968 - 2 RU 68/68 - BG 1969, 276).
  • LSG Thüringen, 26.01.2005 - L 1 U 404/02

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Erforderlichkeit der Zurechenbarkeit der

    Auch eine Werbewirkung des Unternehmens, die im Zusammenhang mit einer im Interesse der Beschäftigten durchgeführten sportlichen Veranstaltung in Erscheinung tritt, wäre hierbei nicht außer Betracht zu lassen (vgl. BSG vom 28. August 1968 - 2 RU 68/68 -, BG 1969, 276, 277).
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 116/70
    Das LSG ist zutreffend davon ausgegangen, daß auch das Fußballspielen dem erforderlichen Ausgleichszweck dienen kann (vgl° BSG 16, l, 5; Urteil vom 28° August 1968 - 2 RU 68/68 - in BG 1969, 276 °.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht