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   BSG, 14.12.1978 - 2 RU 75/78   

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https://dejure.org/1978,8151
BSG, 14.12.1978 - 2 RU 75/78 (https://dejure.org/1978,8151)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1978 - 2 RU 75/78 (https://dejure.org/1978,8151)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1978 - 2 RU 75/78 (https://dejure.org/1978,8151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 255
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 31.03.1976 - 2 RU 287/73
    Auszug aus BSG, 14.12.1978 - 2 RU 75/78
    Die KK kann die Feststellung der Unfallentschädigung nach RVO § 1511 auch betreiben, wenn sie dem Verletzten Leistungen nur im Rahmen der Familienhilfe zu gewähren hat (Aufgabe von BSG 1976-03-31 2 RU 287/73 = SozSich 1976, 187).
  • LSG Bayern, 30.09.2009 - L 18 U 58/08

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Tagesstättenunfall -

    Keine Tageseinrichtungen sind ferner Heime (BSG BSGE 47, 281=VersR 1980, 255).
  • LSG Hessen, 23.05.1979 - L 3 U 1426/78

    Erhöhung der Teilrente bei Arbeitslosigkeit

    Andererseits hat das BSG einen Zeitraum von 13 Monaten als nicht unabsehbar im Sinne von § 587 RVO bezeichnet (BSG, 31.10.1978 - 2 RU 75/78 - und 23.6.1977 - 8 RU 88/76 -).
  • BSG, 12.07.1979 - 2 RU 23/78

    Zum Unfallversicherungsschutz eines Jugendlichen während des Aufenthalts in einem

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 14, Dezember 1978 - 2 RU 75/78 -), daß auch ein Kinderheim, welches Kinder ständig betreut und in das auch schulpflichtige Kinder aufgenommen sind, für die noch nicht schulpflichtigen Kinder einen Kindergarten 18 des 5 539 Abs. 1 Nr. 1h a RVGhaben kann, in dem die Erziehung.
  • LSG Brandenburg, 29.10.2001 - L 7 U 80/00
    Diese Grundsätze hat das BSG in seinem Urteil vom 14. Dezember 1978 - 2 RU 75/78 - 47, 281, 284 bestätigt und in den Gründen E 47, 281, 284 verdeutlicht, dass Betreuungsstätten für schulpflichtige Kinder nicht unter dem Kindergartenbegriff der Nr. 14 a fielen.
  • SG Gießen, 22.05.2017 - S 3 U 96/14
    Schulkinder, die außerhalb der Schulzeit in Kinderhorten verweilen, waren damit während des dortigen Aufenthaltes weder als "Kinder in Kindergärten" noch als Schüler gem. § 539 Abs. 1 Nr. 14 RVO versichert (ebenso BMA vom 24.06.1971 - IV a 5 - 4417.2 - 442/71; BSG Urteil vom 14.12.1978, 2 RU 75/78).
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