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   BSG, 05.02.1980 - 2 RU 75/79   

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https://dejure.org/1980,18569
BSG, 05.02.1980 - 2 RU 75/79 (https://dejure.org/1980,18569)
BSG, Entscheidung vom 05.02.1980 - 2 RU 75/79 (https://dejure.org/1980,18569)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 1980 - 2 RU 75/79 (https://dejure.org/1980,18569)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 05.02.1980 - 2 RU 75/79
    Unfall und der versicherten Tätigkeit nicht festgestellt werden, so trifft die objektive Beweislast die Kläger (3. ua BSGE 19, 52, 55; 41, 157, 158; Brackmann aaO S. 4800 II; Lauterbach aaO 5 548 Anm 19; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 5. Aufl, Kennzahl 050 S. 6).

    Dies gilt auch dann, wenn der Tod auf der Betriebsstelle eingetreten ist (s. BSGE 19, 52, 54; BSG Urteil vom 15. Juni 1976 aaO; Braokmann aaO S. 480 p).

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 57/75

    Ort der Tätigkeit - Umkehr - Rückweg - Versicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 05.02.1980 - 2 RU 75/79
    der versicherten Tätigkeit nicht, wenn die private Verrichtung derart ist, daß sie nach natürlicher Betrachtungeweise nur zu einer geringfügigen Unterbrechung der versicherten Tätigkeit führt (50 ua BSG SozR Nr. 51 zu 5 548 EVO; BSG SozR 2200 EUR 548 Nr. 153 Brackmann aaO S", 480 t I; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, ;, Aufl" 5 548 Ann 853 aA Hessisches LSG in Breithaupt 4968, 945)° Ob eine Unterbrechung geringfügig ist, richtet sich nach der Rechtsprechung des BSG nicht allein danach, wie weit sich der Versicherte räumlich von seinem Arbeitsplatz entfernt; rechtlich wesentlich ist auch die Zeit, die der Versicherte für die private Versorgung aufgewendet hat oder voraussichtlich hätte aufwenden müssen (BSG Urteil vom 48° Dezember 1974 - 2 RU 57/75).
  • BSG, 14.07.1955 - 8 RV 177/54

    Tatsächliches Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

    Auszug aus BSG, 05.02.1980 - 2 RU 75/79
    - nach Auffassung der Kläger w fehlerhaft, so stellt dies grundsätzlich noch keinen einen Revisionsgrund im Sinne des 5 163 SGG begründenden wesentlichen Verfahrensmangel dar (vgl BSGE 1, 150, 1555 Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1° m 90 Aufl, S, 244 m VII).
  • BSG, 05.02.1976 - 11 RK 2/75

    Krankenversicherungspflicht - Landwirtschaft - Mithelfende Familienangehörige -

    Auszug aus BSG, 05.02.1980 - 2 RU 75/79
    Unfall und der versicherten Tätigkeit nicht festgestellt werden, so trifft die objektive Beweislast die Kläger (3. ua BSGE 19, 52, 55; 41, 157, 158; Brackmann aaO S. 4800 II; Lauterbach aaO 5 548 Anm 19; Podzun, Der Unfallsachbearbeiter, 5. Aufl, Kennzahl 050 S. 6).
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 24/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    In dem zur Entscheidung vom 5. Februar 1980 (2 RU 75/79) führenden Fall hatte der Versicherte sich aus ungeklärten Gründen von seinem relativ genau bestimmten Arbeitsplatz um 15 Meter entfernt, ohne dass eine Arbeitspause vorlag, und war aus ungeklärten Gründen abgestürzt.
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 22/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei der Besorgung von Genußmitteln

    Abgesehen von dem besonders wichtigen Zeitfaktor sind daher die gesamten Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen (BSG Urteil vom 31. August 1972 - 2 RU 51/71 - BSG vom 5. Februar 1980 - 2 RU 75/79 -, HVGBG Rundschreiben VB 87/80; Brackmann/Krasney, aaO, § 8 RdNr 54).
  • BSG, 09.12.1993 - 2 BU 87/93

    Abweichen - Weg - Grund - Grundsätzliche Bedeutung

    Wie die möglichen Anhaltspunkte auch unter Berücksichtigung eines Beweisnotstandes insbesondere wegen unfallbedingter Erinnerungslücken zu werten sind, ist eine Frage der freien richterlichen Beweiswürdigung, wie ebenfalls höchstrichterlich bereits geklärt ist (BSGE 19, 52, 54; BSG Urteile vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75 - USK 7684, 5. Februar 1980 - 2 RU 75/79 - und vom 12. Juni 1990 - 2 RU 58/89 - USK 90150 = HV-Info 1990, 2064).

    Schließlich ist auch zu beachten, daß nach der ständigen Rechtsprechung des BSG die objektive Beweislast den Versicherten selbst dann trifft, wenn der Tod auf der Betriebsstätte eingetreten ist, aber keine hinreichende Wahrscheinlichkeit für das Bestehen des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem zum Tode führenden Unfall und der versicherten Tätigkeit festgestellt werden kann (BSGE 19, 52, 54; BSG Urteile vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75 - USK 7684 und vom 5. Februar 1980 - 2 RU 75/79 -).

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 45/89

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

    Die vorliegende tatsächliche Unaufklärbarkeit steht allen Lösungsversuchen des Klägers entgegen und schließt es auch aus, eine nur geringfügige, versicherungsunschädliche Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes anzunehmen (s das Urteil des Senats vom 5. Februar 1980 - 2 RU 75/79 - mwN in HVGBG RdSchr VB 87/80).

    Da noch nicht einmal festgestellt werden kann, ob der Kläger bei einer stationären Tätigkeit oder auf einem Weg verunglückte, läßt sich der Klageanspruch auch weder auf einen Betriebsweg oder einen Weg zum Ort der Tätigkeit oder eine gemischte Tätigkeit noch auf einen Unfallversicherungsschutz während einer Betriebspause stützen (s zum letzteren das Urteil des Senats vom 5. Februar 1980 aaO); der Unfallort war auch nicht zum Verweilen während der Arbeitspause bestimmt oder geeignet.

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2003 - L 7 U 5003/01

    Gewährung von Leistungen aus Anlass eines Unfalls; Definition Arbeitsunfälle;

    Ob eine Unterbrechung geringfügig ist, richtet sich nicht allein danach, wie weit sich der Versicherte räumlich von seinem Arbeitsplatz entfernt; rechtlich wesentlich ist auch die Zeit, die der Versicherte für die private Versorgung aufgewendet hat oder voraussichtlich hätte aufwenden müssen (vgl. hierzu BSG vom 5.2.1980 - 2 RU 75/79).
  • BSG, 15.12.1982 - 2 RU 29/81
    Wenn auch der Unfall insoweit mit dem Bauvorhaben in einem ursächlichen Zusammenhang stehen könnte, als die Unfallstelle gegen unbefugtes Betreten nicht abgesichert gewesen sein soll, genügt das nicht, diese betrieblichen Einflüsse als eine wesentliche Bedingung für das Zustandekommen des Unfalls anzusehen (BSG SozR 2200 5 548 Nr. 15; BSG Urteile vom 15. Juni 1976 - 2 RU 135/75 - und vom 5. Februar 1980 - 2 RU 75/79 -).

    Die für das Revisionsgericht bindenden Feststellungen lassen auch nicht den Schluß zu, daß die Unterbrechung der versicherten Tätigkeit durch den Beigeladenen so geringfügig gewesen ist, daß der Versicherungsschutz des Beigeladenen auch während der Unterbrechung fortbestanden hat (vgl BSG SozR Nr. 31 zu 5 548 RVG: Urteile vom 31. August 1972 -2 RU 51/71 - und vom 5. Februar 1980 - 2 RU 75/79 -).

  • LSG Hessen, 10.11.1999 - L 3 U 593/97

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Arbeitspause - eigenwirtschaftliche

    Verunglückt der Arbeitnehmer jedoch nicht nur während, sondern bei bzw. infolge einer Tätigkeit, die er während der Pause ausübt, steht also der Unfall in ursächlichem Zusammenhang mit dieser Tätigkeit, so ist zu prüfen, ob diese Tätigkeit dem Betrieb dient (BSG, Urteil vom 6. Februar 1980 -- 2 RU 75/79 --; BSG SozR 2200 § 548 Nrn. 15, 20; Brackmann, a.a.O., Rdnr. 69 zu § 8 SGB 7).
  • LSG Hessen, 13.05.2015 - L 3 U 198/13
    Danach hatte der erkennende Senat keinerlei Hinweise darauf, dass der Versicherte bei Ausübung einer bzw. bei Rückkehr von einer versicherten Tätigkeit auf dem Brückenkran verunglückt ist, auch wenn letztlich nicht auszuschließen ist, dass er - wie von der Klägerin vermutet - dort wenn auch ohne speziellen Auftrag tätig werden wollte (Urteil des BSG vom 5. Februar 1980 2 RU 75/79 juris zu einem vergleichbaren Fall ebenso mit für die weitere negativen Ergebnis).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1999 - L 17 U 76/99

    Definition und Vorliegen eines Arbeitsunfalles; Reichweite des

    Zum einen gibt es hierfür keine Anhaltspunkte, zum anderen würde dies nicht genügen, um sie als gefahrbringende betriebliche Einrichtungen anzusehen und als eine wesentliche Bedingung für das Zustandekommen des Unfalles zu werten (BSG Urteil vom 05.02.1980 - 2 RU 75/79- , m.w.N.).
  • LSG Hessen, 08.02.1984 - L 3 U 284/83

    Familienheimfahrten; Feierabendausgestaltung im Umschulungszentrum

    Im übrigen trifft den Kläger selbst die objektive Beweislast dafür, dass er lediglich Beifahrer in seinem Pkw gewesen ist und auch andere, äußere betriebsbedingte Umstände mit Wahrscheinlichkeit wesentlich mitursächlich für den Unfall waren (vgl. BSG, Urteil vom 24.2.1973 - 2 RU 128/71 - in E 35, 216; 20.1.1977 - 8 RU 52/76 - in E 41, 110; 5.2.1980 - 2 RU 75/79 - in HVGBGRdSchr. VB 87/80; HLSG, Urteil vom 26.9.1979 - L 3/U - 1436/78 -).
  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 87/79

    Zur Frage des Beitragsnachlasses (§ 725 Abs. 2 Satz 2 RVO) - Abgrenzung

  • SG München, 25.04.1995 - S 19 U 5126/93
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