Rechtsprechung
BSG, 30.06.1961 - 2 RU 78/60 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- SG Heilbronn, 26.03.2012 - S 5 U 1444/11
Was für ein Salat
Der innere Zusammenhang kann auch dadurch begründet werden, dass die betriebliche Tätigkeit ein besonderes Hunger- oder Durstgefühl verursacht hat, welches ohne die betriebliche Tätigkeit gar nicht oder doch erst später aufgetreten wäre und die Nahrungsaufnahme somit unmittelbar wesentlich der Wiedererlangung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit dient (vgl. etwa BSG, Urt. v. 30.06.1961, 2 RU 78/60;… nach der neueren Rechtsprechung wird insoweit zusätzlich verlangt, dass sich die Nahrungsaufnahme abweichend von dem normalen Ess- und Trinkverhalten so abgespielt hat, dass eine Zuordnung zu der betrieblichen Tätigkeit objektiv nachvollziehbar ist, z.B. Essen/Trinken während der besonders belastenden Tätigkeit, vgl. BSG, Urt. v. 10.10.2002, B 2 U 6/02 R). - SG Heilbronn, 08.03.2013 - S 13 U 1513/11
Arbeitsunfall beim "Luftschnappen" vor heißer Montagehalle
So kann der innere Zusammenhang dadurch begründet werden, UV-Recht Aktuell 13/2013 vom 23.08.2013 - Rechtsprechung - DOK 374.1 dass die betriebliche Tätigkeit ein besonderes Hunger- oder Durstgefühl verursacht hat, welches ohne die betriebliche Tätigkeit gar nicht oder doch erst später aufgetreten wäre und die Nahrungsaufnahme somit unmittelbar wesentlich der Wiedererlangung oder Erhaltung der Arbeitsfähigkeit dient (vgl. etwa BSG, Urt. v. 30.06.1961 -2 RU 78/60). - LSG Hessen, 04.12.1974 - L 3 U 67/70
Hepatitis als Berufskrankheit
Bei der Beschaffung von Lebensmitteln und der Aufnahme von Nahrung handelt es sich aber um Tätigkeiten, die dem unversicherten Lebensbereich anzurechnen sind (vgl. Urteile des BSG vom 30.6.1961 - 2 RU 78/60 und vom 7.3.1969 - 2 RU 264/66).