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   BSG, 30.05.1985 - 2 RU 9/84   

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https://dejure.org/1985,5431
BSG, 30.05.1985 - 2 RU 9/84 (https://dejure.org/1985,5431)
BSG, Entscheidung vom 30.05.1985 - 2 RU 9/84 (https://dejure.org/1985,5431)
BSG, Entscheidung vom 30. Mai 1985 - 2 RU 9/84 (https://dejure.org/1985,5431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Gesetzliche Unfallversicherung - Tödlicher Unfall während der Arbeitspause

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1985, 1136
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74

    Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche

    Auszug aus BSG, 30.05.1985 - 2 RU 9/84
    Die Klägerin hat dieses Rechtsmittel eingelegt und im wesentlichen wie folgt begründet: Das Bundessozialgericht (BSG) habe den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf einer Dienstreise dann bejaht, wenn sich der Unfall zwar bei einer dem persönlichen Lebensbereich zugehörenden Tätigkeit ereignet habe, jedoch einer dem Aufenthaltsort eigentümlichen Gefahrenquelle entsprungen sei (BSG SozR 2200 @ 5N8 Nr. 7 : BSGE 39, 180).

    Auf diesen Grundsätzen beruht die Rechtsprechung des BSG bei Unfällen, die sich während einer Dienstreise durch Gefahrenmomente ereignet haben, denen Versicherte durch den Aufenthalt in einem Hotel oder einer anderen Ubernachtungsstätte ausgesetzt waren (28 BSGE 8, "8: Absturz mit Fahrstuhl; SozR Nr. 57 zu % 5H2 RVG aF: Sturz auf dem Weg zum Belegen des Zimmers; SozR Nr. 3 zu S 548 RVO: Sturz aus dem Fenster eines Hotelzimmers; SozR Nr. 5 zu 5ü8: Sturz aus dem Eisenbahnwagen; BSGE 39, 180: Sprung vom 3 m-Brett des Hotelschwimmbades; Urteil vom 22. Oktober 1975 1ü8/7A:.

  • BSG, 28.04.1977 - 2 RU 75/75
    Auszug aus BSG, 30.05.1985 - 2 RU 9/84
    145/7ü 28.1977 - 2 RU 75/75 8. Juli.

    - 2 RU 75/75 - und vom 8. Juli 1980.

  • BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines

    Auszug aus BSG, 30.05.1985 - 2 RU 9/84
    Vielmehr muß, wie generell in der Unfallversicherung, zu der nicht hinwegzudenkenden Bedingung noch eine nähere Beziehung zur dienstlichen Sphäre treten, welche die Annahme eines wesentlichen inneren Zusammenhanges zwischen dem Beschäftigungsverhältnis und dem Unfallereignis rechtfertigt (BSGE 8, 48, 50; so auch schon RVA Breithaupt 19M0, 17).
  • BFH, 26.02.1975 - II R 120/73

    Angriffsmittel - Verteidigungsmittel - Schluß der mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BSG, 30.05.1985 - 2 RU 9/84
    Bei der Rüge mangelnder Sachaufklärung ist darzulegen, aufgrund welcher Umstände sich das LSG hätte gedrängt fühlen müssen, weitere Ermittlungen anzustellen und in welcher Richtung Ermittlungen im einzelnen hätten vorgenommen werden müssen; die Revisionsklägerin muß auch angeben, zu welchem Ergebnis nach ihrer Ansicht die für erforderlich gehaltenen Ermittlungen geführt hätten (BSG SozR Nr. 28 zu S 16" SGG; SozR 1500 % 160a Nr. 3a; BAG AP Nr. 2 zu 5 561 ZPO; BFHE 115, 185 : BFH-N Nr. 14 zu S 120 Abs. 2 Satz 2 PGO).
  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 73/82

    Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeit - Rollschuhe - Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 30.05.1985 - 2 RU 9/84
    - 2 RU 73/82 -.
  • BSG, 08.07.1980 - 2 RU 25/80
    Auszug aus BSG, 30.05.1985 - 2 RU 9/84
    - 2 RU 25/80 -) gehe das LSG offensichtlich davon aus, daß ein Spaziergang nie eine versicherungsrechtlich geschützte Tätigkeit sein könne.
  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche

    c) Schließlich stand der Verletzte auch nicht deshalb unter Versicherungsschutz, weil er durch die Umstände einer Dienstreise besonderen Gefahren ausgesetzt war, die ihm während seines normalen Verweilens am Wohn- oder Beschäftigungsort nicht begegnet wären (vgl dazu BSG vom 18.3.2008 - B 2 U 13/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 26 = Juris RdNr 14; vom 4.8.1992 - 2 RU 43/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 17; vom 30.5.1985 - 2 RU 9/84 - SozR 2200 § 539 Nr. 110 S 306 und vom 29.8.1974 - 2 RU 189/72 - Juris RdNr 16 sowie BSG Urteil vom 13.2.1975 - 8 RU 86/74 - BSGE 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7 S 15) .
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Eine generelle Regel, dass aufgrund der Aufsichts- und Fürsorgepflicht als Lehrer ein Versicherungsschutz rund um die Uhr bei allen Tätigkeiten während der Klassenfahrt besteht, ist daraus jedoch nicht ableitbar (ebenso schon zu einer Campingfahrt eines Erziehers mit einer Kindergruppe aus einem Kinderheim: BSG vom 30. Mai 1980 - 2 RU 9/84 - SozR 2200 § 539 Nr. 110).
  • BSG, 06.10.2020 - B 2 U 13/19 R

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung während

    Dem liegt zugrunde, dass der Unternehmer durch die konkrete Gestaltung der Verhältnisse der Seminarreise wie zB die Wahl der Unterkunft, Zusammenstellung der Seminargruppe, Unterweisung der Seminarteilnehmer, Beaufsichtigung der Seminarteilnehmer spezifische Gefahren für das Ausleben des unbändigen Spieltriebs und gruppendynamischer Prozesse schaffen bzw minimieren kann (s zum Umfang des Versicherungsschutzes auf Geschäftsreisen von Erwachsenen : BSG Urteile vom 30.3.2017 - B 2 U 15/15 R - juris RdNr 15; vom 18.3.2008 - B 2 U 13/07 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 26 RdNr 14; vom 4.8.1992 - 2 RU 43/91 - SozR 3-2200 § 539 Nr. 17; vom 30.5.1985 - 2 RU 9/84 - SozR 2200 § 539 Nr. 110 S 306 sowie vom 13.2.1975 - 8 RU 86/74 - BSGE 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7 S 15).
  • BSG, 18.09.1991 - 8 RKnU 3/90

    Feststellungsinteresse iS. des § 55 Abs. 1 Nr. 3 SGG

    Vielmehr steht ein solches Tun mit der versicherten Tätigkeit nur dann in einem ursächlichen Zusammenhang, wenn es aus besonderen Gründen notwendig ist (BSG, Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 RU 9/84 -, SozR 2200 § 539 Nr. 110 mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - L 15 U 243/12

    Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige bei Klassenfahrt - allein

    Auch wenn die Situation eines ehrenamtlichen Begleiters auf Klassenfahrt wegen der Verantwortung für die Schüler nur begrenzt mit der eines Arbeitnehmers auf einer Dienstreise vergleichbar ist, ist eine generelle Regel, dass aufgrund der Aufsichts- und Fürsorgepflicht ein Versicherungsschutz rund um die Uhr bei allen Tätigkeiten während der Klassenfahrt besteht, daraus nicht ableitbar (so zu der Klassenfahrt eines angestellten Lehrers BSG vom 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R - ebenso schon zu einer Campingfahrt eines Erziehers mit einer Kindergruppe aus einem Kinderheim BSG vom 30.05.1980 - 2 RU 9/84 - SozR 2200 § 539 Nr. 110).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.09.2012 - L 6 U 2770/12

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

    Auch auf Geschäftsreisen entfällt der Versicherungsschutz, wenn der Reisende sich rein persönlichen, von seinen betrieblichen Aufgaben nicht mehr wesentlich beeinflussten Belangen widmet (Beispiele: Urteile vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 - BSGE 39, 180: Bad im Hotelswimmingpool; vom 22. Juni 1976 - 8 RU 148/75 - SozR 2200 § 548 Nr. 21: Besuch des Oktoberfestes im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung; vom 30. Mai 1985 - 2 RU 9/84 - SozR 2200 § 539 Nr. 110: privater Spaziergang während der arbeitsfreien Zeit) .
  • SG Düsseldorf, 04.08.2009 - S 6 U 82/06

    Verletzung auf der Rodelbahn ist kein Arbeitsunfall

    Ebenso unbeachtlich für die rechtliche Beurteilung ist das subjektive Gefühl des Klägers, "immer im Dienst" zu sein (Urteil des BSG - 2 RU 9/84 - vom 30.05.1985, Rn. 15).
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