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   BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/75   

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https://dejure.org/1977,11545
BSG, 26.05.1977 - 2 RU 97/75 (https://dejure.org/1977,11545)
BSG, Entscheidung vom 26.05.1977 - 2 RU 97/75 (https://dejure.org/1977,11545)
BSG, Entscheidung vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 (https://dejure.org/1977,11545)
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Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Während einer solchen Unterbrechung besteht der Versicherungsschutz grundsätzlich nur dann weiter, wenn die eingeschobene Verrichtung ihrerseits im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (vgl etwa BSG SozR Nr. 45 und Nr. 63 zu § 543 RVO aF; BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16; Urteil des BSG vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 - USK 77139).
  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 35/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Betriebsweg - Fernfahrer - Abweg

    Das BSG hat freilich in mehreren Entscheidungen auch Unfallversicherungsschutz für den Weg zum Holen zu Hause vergessener Gegenstände angenommen, so zB bei einem Schlüssel für das Spind mit der Arbeitskleidung (SozR Nr. 11 zu § 543 RVO aF), bei einer Brille, ohne die der Versicherte seine Arbeit in der Rechnungsabteilung nicht verrichten konnte (SozR 2200 § 550 Nr. 25), bei einer Zahnprothese, auf die der Beschäftigte als Verkäufer angewiesen war (Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 = USK 77139) oder bei schriftlichen Betriebsunterlagen, ohne die der Versicherte seiner betrieblichen Tätigkeit in der Bauüberwachung nicht hätte nachgehen können (SozR 3-2700 § 8 Nr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - L 3 U 148/20

    Wegeunfall - Lösung von der versicherten Tätigkeit - betriebliche

    Weiterhin hat das BSG entschieden, dass das Holen eines vergessenen, aber zur Arbeitsverrichtung unverzichtbaren Gegenstandes (zum Beispiel einer Zahnprothese oder Brille) unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht, weil der maßgebliche Beweggrund hierfür der versicherten Tätigkeit entspringt und damit eine rechtlich so wesentliche Verknüpfung mit dieser bildet, dass demgegenüber das mit der versicherten Tätigkeit nicht zusammenhängende Bestreben, den Gegenstand auch im privaten Bereich zu benutzen (z. B. verständlich zu sprechen oder gut zu sehen), als nachrangig und deshalb rechtlich unwesentlich anzusehen ist (BSG, Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 -, Juris).
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

    Auch bei derartigen Verrichtungen wurde aber von der Rechtsprechung ein Versicherungsschutz bejaht, wenn die Gesamtumstände dafür sprachen, das unfallbringende Verhalten dem nach den Regeln der gesetzlichen Unfallversicherung geschützten Bereich zuzurechnen (zB plötzlich eintretende Krankheit während einer Geschäftsreise, BSG Urteil vom 26. Juni 1970 - 2 RU 113/68 - USK 70105; s auch unvorhergesehene notwendige Reparatur eines Kraftfahrzeuges, BSGE 16, 245; unvorhergesehenes notwendiges Tanken eines Kraftfahrzeuges, BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39; SozR 3-2200 § 548 Nr. 23; unerwartet für die Weiterfahrt erforderliches Schneeräumen, BSG Urteil vom 28. Juni 1988 - 2 RU 14/88 - HV-INFO 1988 S 1718; Holen der in der Wohnung vergessenen Brille, BSG SozR 2200 § 550 Nr. 25; bzw der Zahnvollprothese, BSG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 - USK 77139; Holen des vergessenen Spindschlüssels, BSG SozR Nr. 11 zu § 243 RVO aF; BSG Urteil vom 19. Oktober 1982 - 2 RU 52/81 -).
  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 36/89

    Versicherungsschutz bei der Verfolgung privat-rechtlicher Schadensersatzansprüche

    Hinsichtlich des Versicherungsschutzes während einer solchen Unterbrechung des Weges nach oder von dem Ort der Tätigkeit ist zunächst zu unterscheiden, ob sie einer Verrichtung dient, die im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht (s hierzu ausführlich Urteil des Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 26/88 HVInfo 1990, 306 - zur weiteren Veröffentlichung vorgesehen oder ob sie aus privaten Gründen erfolgt ist. Im ersteren Fall besteht Versicherungsschutz auch während der Unterbrechung (BSGE 43, 113, 114; BSG, Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 - USK 77139 ; Brackmann aaO. S 486y m.w.N.).

    Dieser innere Zusammenhang ist gegeben, wenn der eingeschobene Weg und das anschließende Verhalten des Versicherten (hier der Versuch des Klägers, durch körperlichen Einsatz den W. an der Weiterfahrt zu hindern) der versicherten Tätigkeit, d.h. der Fahrt von der Wohnung zum Betrieb,wesentlich diente (BSG Urteil vom 26. Mai 1977 aaO.).

  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Bleibt allerdings der Versicherte zwar im Bereich des öffentlichen Verkehrsraums auf seinem Weg, aber auch nicht mehr zur Fortsetzung seines Weges von dem Ort der Tätigkeit in der bisherigen Richtung zu seiner Wohnung, sondern geht er auf diesem Weg in entgegengesetzter Richtung eine Strecke nur aus privaten Gründen und nicht nur zu einer Verrichtung so "im Vorbeigehen" zurück, so ist eine rechtlich erhebliche Unterbrechung eingetreten, die regelmäßig nicht als geringfügig anzusehen ist (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 24; BSG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 - USK 77139; Brackmann aaO S 487e mwN).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 VS 2/00 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Wegeunfall - innerer Zusammenhang -

    Auf dieser Grundlage wurden in der Rechtsprechung des BSG als geschützte Vorbereitungshandlungen ausnahmsweise anerkannt ua das unvorhergesehen notwendige Nachtanken (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39 mwN; Abgrenzung dazu bei BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 19 S 75, 78 mwN; Schutz bejahend auch BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 23), das Holen von Medikamenten unmittelbar vor der Arbeitsaufnahme (vgl BSG SozR 3-2200 § 550 Nr. 16 S 58 mwN), das Holen der in der Wohnung vergessenen Brille (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 25) bzw der Zahnvollprothese (BSG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 RU 97/75 - USK 77139) oder des vergessenen Spindschlüssels (BSG SozR Nr. 11 zu § 243 RVO aF).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2010 - L 6 U 3210/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Dementsprechend steht auch die Umkehr auf Wegen nach dem Ort der versicherten Tätigkeit im inneren Zusammenhang mit dem einmal aufgenommenen geschützten Weg, wenn sie notwendig ist, um die versicherte Tätigkeit aufzunehmen, z. B. im Falle einer zu Hause vergessenen Zahnprothese (vgl. BSG, Urteil vom 26.05.1977 - 2 RU 97/75, zit. nach juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.05.2003 - L 5 U 132/01

    Anspruch auf Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung;

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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.1999 - L 15 U 293/98

    Der Begriff des Arbeitsunfalls; Arbeitsunfälle als Unfälle von Versicherten

    Zwar ist er auch auf diesem eingeschobenen Weg geschützt (vgl. BSG Urteil vom 26.05.1977 Az.: 2 RU 97/75, BSG Urteil vom 25.01.1977 Az.: 2 RU 99/75).
  • LSG Sachsen, 27.05.2004 - L 2 U 120/02

    Rechtmäßigkeit der mit Wirkung für die Zukunft ausgesprochenen Rücknahme eines

  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2009 - L 2 U 5156/08
  • BSG, 30.06.1977 - 9 RV 74/76

    Unfall eines Soldaten während des Wochenendurlaubs auf dem Weg von der

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