Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.08.2014 - III-2 RVs 28/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
Beleidigung, Schmähkritik, freie Meinungsäußerung
- Burhoff online
- openjur.de
Beleidigung, Meinungsfreiheit, ehrverletzende Äußerung, Behördenvertreter
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Beleidigung, Meinungsfreiheit, ehrverletzende Äußerung, Behördenvertreter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abgrenzug zwischen ehrverletzender Beleidigung, Schmähkritik und (zulässiger) Meinungsäußerung
- ra.de
- rewis.io
- RA Kotz
Meinungsfreiheit oder Beleidigung? - Ein ehrverletzender Brief
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 185; StGB § 193; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
Beleidigung; Meinungsfreiheit; ehrverletzende Äußerung; Behördenvertreter - rechtsportal.de
StGB § 185 ; StGB § 193 ; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
Abgrenzug zwischen ehrverletzender Beleidigung, Schmähkritik und (zulässiger) Meinungsäußerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
…”dass Ihre Amtsvorgänger die Reichsrassengesetze gegen die Juden rechtssicherer angewandt haben”…
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ehrverletzende Äußerungen gegenüber Behördenvertretern - die "rechtssichere" Anwendung der Reichsrassengesetze
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Meinungsfreiheit hat bei öffentlicher Debatte Vorrang vor Ehrschutz
Verfahrensgang
- AG Altena - 12 Cs 101/13
- AG Altena, 22.04.2014 - 674 Js 163/13
- OLG Hamm, 14.08.2014 - III-2 RVs 28/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91
Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2014 - 2 RVs 28/14
Werturteile sind von Art. 5 Abs. 1 S.1 GG geschützt, ohne dass es darauf ankommt , ob die Äußerung "wertvoll" oder "wertlos", "richtig" oder "falsch", emotional oder rational begründet ist (vgl BVerfG, Beschluss vom 5. März 1992, NJW 1992, 2815).Bei Beiträgen zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage gilt die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 1992, NJW 1992, 2815).
- OLG Jena, 04.07.2001 - 1 Ss 157/01
Berufung auf Wahrnehmung berechtigter Interessen bei haltloser Beleidigung des …
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2014 - 2 RVs 28/14
In einem solchen Fall ist der Umfang dessen, was an Meinungsäußerung noch gerechtfertigt ist, erheblich größer (vgl. Thür. OLG, Beschluss vom 4. Juli 2001, NJW 2002, 1890). - OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 2 Ss 329/11
Keine Beleidigung bei Vergleich eines Polizeiverhaltens mit "SS-Methoden" im …
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2014 - 2 RVs 28/14
Vielmehr dürfen im "Kampf um das Recht" auch scharfe, polemische und übersteigerte Äußerungen getätigt werden, um eine Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn die Kritik auch anders formuliert hätte werden können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juni 2004, NStZ-RR 2006, 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. März 2012, NStZ-RR 2012, 244).
- OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 Ss 138/04
Beleidigung; Meinungsäußerung; verfassungsrechtliche Abwägung; Beleidigung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2014 - 2 RVs 28/14
Vielmehr dürfen im "Kampf um das Recht" auch scharfe, polemische und übersteigerte Äußerungen getätigt werden, um eine Rechtsposition zu unterstreichen, selbst wenn die Kritik auch anders formuliert hätte werden können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juni 2004, NStZ-RR 2006, 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20. März 2012, NStZ-RR 2012, 244). - BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07
Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2014 - 2 RVs 28/14
Vielmehr nimmt eine herabsetzende Äußerung erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache - jenseits von polemischer und überspitzter Kritik - , sondern, die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 23. August 2005, a.a.O.; Beschluss vom 5. Dezember 2008, NJW 2009, 749). - BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 1917/04
Verletzung des Grundrechts aus GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafrechtliche …
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2014 - 2 RVs 28/14
Bei der Auslegung und Anwendung der §§ 185, 193 StGB verlangt Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG daher grundsätzlich eine alle wesentlichen Umstände berücksichtigende Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des bzw. der Geschädigten und der Meinungsfreiheit des Angeklagten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. August 2005, NJW 2005, 3274). - BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2014 - 2 RVs 28/14
Bei Beiträgen in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage - wie hier der Abschiebung von Ausländern - muss Kritik an staatlichen Maßnahmen, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, hingenommen werden, weil anderenfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses drohte (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. BVerfGE 82, 272).