Rechtsprechung
OLG Hamm, 16.06.2015 - III-2 RVs 30/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
Geringe Menge Marihuanazbereitung
- Burhoff online
Geringe Menge, Marihuanazubereitung, BtM, Absehen von Strafe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zwingendes Erfordernis der Erörterung von § 29 Abs. 5 BtMG im Urteil bei Verurteilung wegen Besitzes eines sehr geringen Menge von Betäubungsmitteln
- verkehrsrechtsiegen.de
Marihuana - Annahme einer "geringen Menge"
- strafrechtsiegen.de
Marihuana - geringe Menge und Absehen von Strafe
- ra.de
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 5
Zwingendes Erfordernis der Erörterung von § 29 Abs. 5 BtMG im Urteil bei Verurteilung wegen Besitzes eines sehr geringen Menge von Betäubungsmitteln - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
0,4 g bzw. 0.7 g Marihuanazubereitungen = geringe Menge => Absehen von Strafe
- lawblog.de (Kurzinformation)
Geringe Menge, keine Strafe
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Absehen von Bestrafung muss bei geringer Menge von BtM erörtert werden
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Marihuana: Zum Begriff "geringe Menge"
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine Strafe bei Marihuana-Besitz: Neue Entscheidung zum Begriff geringe Menge
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Strafe bei Marihuana-Besitz: Geringe Menge
- anwalt.de (Kurzinformation)
Besitz einer geringen Menge Marihuana für den Eigenbedarf - was das Gericht prüfen muss
Verfahrensgang
- AG Iserlohn - 16 Ds 322/14
- AG Iserlohn - 200 Js 1511/14
- OLG Hamm, 16.06.2015 - III-2 RVs 30/15
Papierfundstellen
- StV 2015, 644
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17
Strafzumessung; kurze Freiheitsstrafe; Besitz geringer Mengen von …
NRW S. 106 - ab, so ist von einer geringe Menge zum Eigenverbrauch gemäß Ziffer II. 1. der Richtlinien bei Cannabisprodukten bis zu einer Gewichtsmenge von 10 g auszugehen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.06.2015 - III-2 RVs 30/15 -, Rn. 15, juris).