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   OLG Karlsruhe, 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18   

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https://dejure.org/2018,32551
OLG Karlsruhe, 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18 (https://dejure.org/2018,32551)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18 (https://dejure.org/2018,32551)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Januar 2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18 (https://dejure.org/2018,32551)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Welche elektronischen Geräte dürfen bei der Fahrt benutzt werden; § 23 Abs. 1a StVO ?

  • bussgeldsiegen.de

    Laser-Entfernungsmesser als elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO?

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Laser-Entfernungsmesser darf als "elektronisches Gerät" während Fahrt nicht benutzt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Handy: Ist ein mit Messwertespeicher versehener Laser-Entfernungsmesser ein elektronisches Gerät?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Smartphone & Co. im Auto im Rahmen des § 23 Abs. 1 a StVO

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "In-die-Hand-Nehmen des Laser-Entfernungsmessers als § 23 Abs. 1a StVO-Verstoß - Anmerkung zum Beschluss des OLG Karlsruhe vom 05.10.2018" von RA/FAVerkR Andreas Engelbrecht, original erschienen in: DAR 2018, 692 - 695.

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 292
  • NZV 2019, 210
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 4 RBs 92/19

    Powerbank und Ladekabel sind keine elektronischen Geräte im Sinne der

    Um verkehrsgefährdenden Verhaltensweisen begegnen zu können, die durch die Nutzung neuerer elektronischer Geräte entstehen können, die nicht als "Handy" anzusehen sind, gab der Verordnungsgeber die Beschränkung des Verbots im früheren § 23 Abs. 1a S. 1 StVO auf "Mobil- oder Autotelefone" auf und dehnte den Anwendungsbereich der Norm mit Blick auf die von dieser erfassten elektronischen Geräte deutlich aus (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. Oktober 2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18 -, bei juris Rn. 8 f.).
  • OLG Hamm, 28.02.2019 - 4 RBs 30/19

    Wann kann von der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Mobiltelefons ausgegangen

    Jedoch bedarf die Frage, ob hierfür irgendein Zusammenhang des Aufnehmens oder Haltens mit einer der Bedienfunktionen des Gerätes, also mit seiner Bestimmung zur Kommunikation, Information oder Organisation hinzukommen muss (so eingehend begründet OLG Celle, a.a.O., Rn. 9 ff.; so wohl auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. Oktober 2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18 -, juris), oder aber auch irgendeine, wenn auch zweckentfremdete Benutzung genügt, im vorliegenden Fall indes keiner abschließenden Entscheidung:.
  • OLG Hamm, 18.06.2019 - 4 RBs 191/19

    Taschenrechner als elektronisches Gerät im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO

    Die Aufzählung in S. 2 der Norm enthält lediglich Beispiele und ist nicht abschließend, wie schon die Formulierung "auch" und "insbesondere" deutlich macht (vgl. auch BR-Drs. 556/17 S. 27; OLG Karlsruhe Beschl. v. 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18 - juris).
  • LG Berlin, 14.08.2020 - 538 KLs 12/20

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen, Alleinrennen, hohe Geschwindigkeit

    Die Regelung des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB stellt sich bei einschränkender, zurückhaltender Auslegung des Tatbestandes nicht als verfassungswidrig dar (vgl. KG NZV 2019, 210; KG NZV 2019, 314).
  • OLG Hamm, 15.08.2019 - 4 RBs 191/19

    Unterliegt ein Taschenrechner einem Benutzungsverbot am Steuer?

    Die Aufzählung in S. 2 der Norm enthält lediglich Beispiele und ist nicht abschließend, wie schon die Formulierung "auch" und "insbesondere" deutlich macht (vgl. auch BR-Drs. 556/17 S. 27; OLG Braunschweig a.a.O.; OLG Karlsruhe Beschl. v. 05.10.2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18 - juris).
  • OLG Braunschweig, 03.07.2019 - 1 Ss OWi 87/19

    Voraussetzungen für ein der Information dienendes oder zu dienen bestimmtes

    Untersagt ist nunmehr schon das bloße Halten des Gerätes (sog. "handheld-Verbot"), wenn darüber hinaus ("und") eine Funktion des Gerätes (mit Ausnahme der Sprachsteuerung und der Vorlesefunktion) benutzt wird oder eine nicht nur kurze Blickzuwendung erfolgt (BR-Drs. 556/17, S. 26; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18, Rn. 7, zitiert nach juris).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung haben sich bislang - soweit ersichtlich - lediglich das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 5. Oktober 2018, 2 Rb 9 Ss 627/18, juris) und das Oberlandesgericht Oldenburg (Beschluss vom 25. Juni 2018 - 2 Ss (OWi) 175/18, juris) näher mit der Auslegung des Begriffs des elektronischen Gerätes im Sinne des § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO beschäftigt.

  • OLG Hamm, 07.03.2019 - 4 RBs 392/18

    Benutzung eines Mobiltelefons beim Wegräumen von Papierblättern?

    Jedoch bedarf die Frage, ob hierfür irgendein Zusammenhang des Aufnehmens oder Haltens mit einer der Bedienfunktionen des Gerätes, also mit seiner Bestimmung zur Kommunikation, Information oder Organisation hinzukommen muss (so eingehend begründet OLG Celle, a.a.O., Rn. 9 ff.; so wohl auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. Oktober 2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18 -, juris), oder aber auch irgendeine, wenn auch zweckentfremdete Benutzung genügt, im vorliegenden Fall indes keiner abschließenden Entscheidung.".
  • AG Helmstedt, 21.02.2019 - 15 OWi 907 Js 66315/18

    Taschenrechner, elektronisches Gerät

    § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO enthält ein Gebot, in welchen Fällen ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dienen kann, benutzt werden darf (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05. Oktober 2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18 -, Rn. 7, juris).
  • OLG Hamm, 10.08.2020 - 5 RBs 259/20
    Untersagt ist nunmehr schon das bloße Halten des Gerätes (sog. "hand-held-Verbot"), wenn darüber hinaus ("und") eine Funktion des Gerätes (mit Ausnahme der Sprachsteuerung und der Vorlesefunktion) benutzt wird oder eine nicht nur kurze Blickzuwendung erfolgt (BR-Drs. 556/17, S. 26; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18, Rn. 7, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 10.08.2020 - 5 RBs 295/20

    Taschenrechner, Memory-Funktion, elektronisches Gerät

    Untersagt ist nunmehr schon das bloße Halten des Gerätes (sog. "handheld-Verbot'), wenn darüber hinaus (,und") eine Funktion des Gerätes (mit Ausnahme der Sprachsteuerung und der Vorlesefunktion) benutzt wird oder eine nicht nur kurze Blickzuwendung erfolgt (BR-Drs. 556/17, S. 26; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 2 Rb 9 Ss 627/18, Rn. 7, zitiert nach juris).
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