Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,11110
OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19 (https://dejure.org/2019,11110)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19 (https://dejure.org/2019,11110)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. April 2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19 (https://dejure.org/2019,11110)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,11110) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 55 Abs 1 S 2 StGB, § 411 Abs 1 S 3 StPO
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Erweiterung des Begriffs der früheren Verurteilung auf die Beschlussfassung über die Tagessatzhöhe im Einspruchsverfahren bei Strafbefehlen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 55 abs. 1 S. 2; StPO § 411 abs. 1 S. 3
    Nachträgliche Gesamtstrafe bei Beschluss über die Tagessatzhöhe

  • rechtsportal.de

    StGB § 55 abs. 1 S. 2; StPO § 411 abs. 1 S. 3
    Einbeziehung eines Beschlusses über die Höhe der Tagessätze im Wege nachträglicher Gesamtstrafenbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.06.1960 - 2 StR 147/60

    Voraussetzungen für die Bildung einer Gesamtstrafe - Zum Begriff der "früheren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19
    Maßgeblich ist danach die letzte tatrichterliche Entscheidung zur Schuld- oder Straffrage, bei der die Voraussetzungen der Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe geprüft werden können (BGHSt 15, 66; LK-Rissing-van Saan a.a.O., § 55 Rn. 6; SK-Jäger a.a.O., § 55 Rn. 5).

    Das ist aber auch nach einer Einspruchsbeschränkung auf nur einen Teil des Strafausspruchs der Fall (BGHSt 15, 66 - die Beschränkung auf die Bewährungsentscheidung betreffend).

  • BGH, 09.08.2000 - 2 StR 286/00

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19
    2) Für das Strafbefehlsverfahren ist dabei durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, dass es auf den Erlass des Strafbefehls ankommt, soweit kein Einspruch eingelegt wurde (§ 410 Abs. 3; BGHSt 33, 230); ansonsten ist das letzte Sachurteil maßgeblich, das auf die wegen des Einspruchs durchgeführte Hauptverhandlung ergeht (BGH NStZ 2002, 590; Beschluss vom 9.8.2000 - 2 StR 286/00, juris; LK-Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 5; SK-Jäger, StGB, 9. Aufl., § 55 Rn. 6).
  • BGH, 16.05.2002 - 3 StR 448/01

    Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung von Berufungsurteil und Strafbefehl)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19
    2) Für das Strafbefehlsverfahren ist dabei durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, dass es auf den Erlass des Strafbefehls ankommt, soweit kein Einspruch eingelegt wurde (§ 410 Abs. 3; BGHSt 33, 230); ansonsten ist das letzte Sachurteil maßgeblich, das auf die wegen des Einspruchs durchgeführte Hauptverhandlung ergeht (BGH NStZ 2002, 590; Beschluss vom 9.8.2000 - 2 StR 286/00, juris; LK-Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 5; SK-Jäger, StGB, 9. Aufl., § 55 Rn. 6).
  • BGH, 14.05.1981 - 4 StR 599/80

    Diebstahl, vorsätzliche Körperverletzung und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19
    Insbesondere war das Landgericht durch § 331 Abs. 1 StPO nicht an der Nachholung der Festsetzung von Einzelstrafen gehindert (BGHSt 30, 93; 35, 208).
  • BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85

    Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19
    2) Für das Strafbefehlsverfahren ist dabei durch höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt, dass es auf den Erlass des Strafbefehls ankommt, soweit kein Einspruch eingelegt wurde (§ 410 Abs. 3; BGHSt 33, 230); ansonsten ist das letzte Sachurteil maßgeblich, das auf die wegen des Einspruchs durchgeführte Hauptverhandlung ergeht (BGH NStZ 2002, 590; Beschluss vom 9.8.2000 - 2 StR 286/00, juris; LK-Rissing-van Saan, StGB, 12. Aufl., § 55 Rn. 5; SK-Jäger, StGB, 9. Aufl., § 55 Rn. 6).
  • BGH, 11.02.1988 - 4 StR 516/87

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe im Berufungsverfahren; Verstoß gegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19
    Insbesondere war das Landgericht durch § 331 Abs. 1 StPO nicht an der Nachholung der Festsetzung von Einzelstrafen gehindert (BGHSt 30, 93; 35, 208).
  • BVerfG, 20.12.2017 - 2 BvR 2312/17

    Unterbliebene nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Recht auf effektiven

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19
    Soweit sich das Landgericht für seine - früher auch vom Senat vertretene (StV 2018, 434) - Auffassung auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs stützt, sind diese durch den Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.12.2017 (2 BvR 2312/17 = StraFo 2018, 106) überholt.
  • OLG Celle, 20.11.2018 - 2 Ss 114/18

    Erfordernis eines Härteausgleichs bei fehlender Möglichkeit nachträglicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19
    Wird die Bildung der Gesamtstrafe durch die Erledigung der einbeziehungsfähigen Geldstrafe unmöglich und lagen die Voraussetzungen dafür, die Geldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert bestehen zu lassen, nicht vor, ist deshalb dem dadurch entstehenden Nachteil regelmäßig durch Vornahme eines Härteausgleichs Rechnung zu tragen (Senat, Beschluss vom 21.2.2019 - 2 Rv 7 Ss 74/19, juris; OLG Celle, Beschluss vom 20.11.2018 - 2 Ss 114/18 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.02.2019 - 2 Rv 7 Ss 74/19

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe: Härteausgleich wegen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19
    Wird die Bildung der Gesamtstrafe durch die Erledigung der einbeziehungsfähigen Geldstrafe unmöglich und lagen die Voraussetzungen dafür, die Geldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 2 StGB gesondert bestehen zu lassen, nicht vor, ist deshalb dem dadurch entstehenden Nachteil regelmäßig durch Vornahme eines Härteausgleichs Rechnung zu tragen (Senat, Beschluss vom 21.2.2019 - 2 Rv 7 Ss 74/19, juris; OLG Celle, Beschluss vom 20.11.2018 - 2 Ss 114/18 -, juris).
  • BGH, 07.01.2020 - 3 StR 561/19

    Letzte tatgerichtliche Entscheidung bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe

    Dies ergibt sich aus dem fakultativen Charakter der Regelung ("kann'), die es in das pflichtgemäße Ermessen des Gerichts stellt, ob es über den Einspruch durch Urteil oder Beschluss entscheidet (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 Rv 7 SS 187/19, juris Rn. 11).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber etwaige Auswirkungen auf die nachträgliche Gesamtstrafenbildung im Blick hatte und modifizieren wollte, sind nicht ersichtlich (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 Rv 7 SS 187/19, juris Rn. 10).

  • BGH, 03.12.2019 - 1 StR 535/19

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe (Zäsurwirkung eines Strafbefehls:

    Wird im Falle eines auf die Tagessatzhöhe beschränkten Einspruchs durch Beschluss (§ 411 Abs. 1 Satz 3 StPO) entschieden, ist für die Gesamtstrafenbildung der Zeitpunkt der Beschlussfassung nach § 411 Abs. 1 Satz 3 StPO entscheidend (so zutreffend OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19 Rn. 9 ff.).
  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

    Aus der jüngsten Rechtsprechung Bundesverfassungsgerichts ergibt sich, dass aufgrund des durch die (volle) Anrechnung aus § 51 StGB entstehenden Anrechnungsüberhangs von einem solchen Nachteil auszugehen ist (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 2 BvR 2312/17 -, juris; zustimmend: OLG Celle, Beschluss vom 20. November 2018 - 2 Ss 114/18 -, juris, Rn. 15; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24. April 2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19 -, juris, Rn. 13; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Februar 2019 - 2 Rv 7 Ss 74/19 -, juris, Rn. 7).
  • OLG Hamburg, 27.11.2020 - 2 Rev 29/20

    Strafbemessung bei mehreren Straftaten: Anwendung der Grundsätze des

    Wird die Bildung der Gesamtstrafe durch die Erledigung der einbeziehungsfähigen Geldstrafe unmöglich, ist deshalb dem dadurch entstehenden Nachteil durch Vornahme eines Härteausgleichs Rechnung zu tragen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.2.2019 - 2 Rv 7 Ss 7 4/19, BeckRS 2019, 1999; Beschluss vom 24.4.2019 - 2 Rv 7 Ss 187/19, BeckRS 2019, 7388; OLG Celle, Beschluss vom 20.11.2018 - 2 Ss 114/18, BeckRS 2018, 31830).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht