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   VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14   

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https://dejure.org/2015,40551
VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14 (https://dejure.org/2015,40551)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.11.2015 - 2 S 1075/14 (https://dejure.org/2015,40551)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. November 2015 - 2 S 1075/14 (https://dejure.org/2015,40551)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Hörgerät - Höchstbetrag

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Hörgerät - Höchstbetrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Anschaffung von Hörgeräten auf einen Höchstbetrag mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und einer Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Beihilfefähigkeit getätigter Aufwendungen für Hörhilfen über den ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 25 Abs 1 BBhV, § 25 Abs 4 BBhV
    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Hörgerät - Höchstbetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBhV § 25 Abs. 4 S. 1; GG Art. 3 Abs. 1; BBG § 78
    Vereinbarkeit einer Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Anschaffung von Hörgeräten auf einen Höchstbetrag mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und einer Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Beihilfefähigkeit getätigter Aufwendungen für Hörhilfen über den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe für ein Hörgerät

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 126 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Beihilfe | Hilfsmittel | Hörgeräte: Höchstbetrag/Härtefall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 307
  • DÖV 2016, 353
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BVerwG, 02.04.2014 - 5 C 40.12

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen; Hilfsmittel; Hörgerät; Beihilfeausschluss;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14
    Die Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Anschaffung von Hörgeräten auf einen Höchstbetrag ist sowohl mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG als auch mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn vereinbar (wie BVerwG, Urteil vom 02.04.2014 - 5 C 40/12 -).

    Das Urteil des BVerwG vom 02.04.2014 - 5 C 40.12 - bestätige im Ergebnis diese Rechtsauffassung.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die hier in Rede stehende Regelung weder gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz - GG - noch gegen die verfassungsrechtlich in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Fürsorgepflicht des Dienstherrn verstößt (BVerwG, Urteil vom 02.04.2014 - 5 C 40.12 - juris).

    42 Die Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Anschaffung von Hörgeräten auf einen Höchstbetrag ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar (BVerwG, Urteil vom 02.04.2014, aaO, Rn. 13 ff.).

    Das Gebot der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG wird in der Regel (und so auch hier) durch Unterschiede in der Leistungsgewährung nach den Beihilfevorschriften des Bundes und den Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch nicht verletzt (BVerwG, Urteil vom 02.04.2014, aaO, Rn. 16).

    Die Begrenzung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Anschaffung von Hörgeräten auf einen Höchstbetrag ist auch mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn vereinbar (BVerwG, Urteil vom 02.04.2014, aaO, Rn. 18 ff.).

    Die in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Fürsorgepflicht verpflichtet den Dienstherrn allerdings, wenn er sich - wie vorliegend - entscheidet, seiner Fürsorgepflicht durch die Zahlung von Beihilfen nachzukommen, die zu der aus der gewährten Alimentation zu bestreitenden Eigenvorsorge ergänzend hinzutreten, dafür zu sorgen, dass der Beamte nicht mit erheblichen finanziellen Kosten belastet bleibt, die er durch die Regelalimentation und eine zumutbare Eigenvorsorge nicht bewältigen kann (BVerwG, Urteil vom 02.04.2014, aaO, Rn. 19).

    Diese Regelung ist vorliegend entsprechend anwendbar; denn bei wertender Betrachtung macht es aus der Sicht der Fürsorgepflicht mit Blick auf die Feststellung einer unzumutbaren finanziellen Belastung keinen sachlichen Unterschied, ob diese durch einen völligen oder (lediglich) betragsmäßigen Ausschluss der Beihilfefähigkeit herbeigeführt wird (BVerwG, Urteil vom 02.04.2014, aaO, Rn. 25).

    45 1. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 02.04.2014 (aaO) nicht im Einzelnen bestimmt, nach welchen konkreten Maßstäben ausnahmsweise eine besondere (unzumutbare) Härte i.S. der entsprechend angewandten Regelung in § 25 Abs. 4 Satz 1 BBhV a. F. anzunehmen ist.

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 02.04.2014 - 5 C 40/12 - juris) hat insoweit darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Prüfung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für die Anschaffung von Hörgeräten zu berücksichtigen ist, dass es sich bei Hörgeräten um hochpreisige Hilfsmittel handelt, die im Allgemeinen eine längere Lebensdauer aufweisen und nicht in kürzeren Abständen angeschafft werden müssen.

    Demzufolge verteilt sich eine etwaige den Beihilfe- bzw. Heilfürsorgeberechtigten treffende finanzielle Belastung rechnerisch auf mehrere Jahre, sodass dieser regelmäßig in der Lage sein wird, hierfür eine entsprechende Eigenvorsorge zu treffen (BVerwG, Urteil vom 02.04.2014, aaO, Rn. 15).

  • BVerwG, 08.11.2012 - 5 C 4.12

    Revisionsbegründungsfrist; Telefax; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14
    Denn für die rechtliche Beurteilung beihilferechtlicher Streitigkeiten ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen maßgeblich, für die Beihilfe verlangt wird (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 08.11.2012 - BVerwG 5 C 4.12 - Buchholz 270.1 § 22 BBhV Nr. 1 Rn. 12 m. w. N.; Senatsurteile vom 10.10.2011 - 2 S 1369/11 - sowie vom 07.01.2015 - 2 S 1205/13 - jeweils juris).

    Denn Aufwendungen in Krankheitsfällen sind u. a. dem Grunde nach notwendig, wenn sie dem Ausgleich physischer Beeinträchtigungen - wie vorliegend der Schwerhörigkeit des Klägers - dienen (BVerwG, Urteil vom 08.11.2012 - 5 C 4.12 - juris Rn. 15).

    Der Höhe nach wirtschaftlich angemessen sind Aufwendungen, wenn und soweit keine gleich wirksame preisgünstigere Behandlung zur Verfügung steht (BVerwG, Urteil vom 08.11.2012, aaO; Urteil vom 17.10.2011, BVerwGE 141, 69; Urteil vom 18.2.2009, IÖD 2009, 174).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2011 - 1 A 1958/09

    Hinreichende Darlegung der Gründe für die Zulassung der Berufung im Zusammenhang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14
    Es obliegt ihm als Mitwirkungshandlung, in geeigneter Weise, zum Beispiel durch Vorlage von Bescheinigungen des/der Hörgeräteakustikers/Hörgeräteakustikerin und/oder des/der behandelnden Arztes/Ärztin substantiiert vorzutragen, dass ein vergleichbar geeignetes preisgünstigeres Hörgerät nicht zur Verfügung steht bzw. gestanden hat (OVG Nordrh.-Westf., Beschlüsse vom 03.02.2012 - 1 A 1249/10 -juris Rn. 17 sowie vom 31.08.2011 - 1 A 1958/09 - juris Rn. 7 ff. m. w. N.; VG Augsburg, Urteil vom 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660 - juris Rn. 18; vgl. VG Hannover, Urteil vom 11.08.2009 - 13 A 6152/08 - juris Rn. 29: Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung; VG Magdeburg, Urteil vom 05.10.2010 - 5 A 342/09 - juris Rn. 28: Stellungnahmen des Facharztes und des Hörgeräteakustikers).

    So kann etwa ein Gerät, das wesentlich teurer als andere getestete Geräte ist, jedoch die Hörfähigkeit des Betroffenen tatsächlich nur geringfügig verbessert, ggf. die Auswahl unter dem Gesichtspunkt der Kosten-Nutzen-Relation beschränken (s. hierzu OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 31.08.2011 - 1 A 1958/09 - juris Rn. 11; NdsOVG, Beschluss vom 10.03.2015 - 5 LA 111/14 -juris Rn. 15).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2012 - 1 A 1249/10

    Abstellen auf berufliche Anforderungen und die des allgemeinen Lebensbereichs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14
    Hierbei kommt es nicht darauf an, ob preislich günstigere Hörgeräte ein vergleichbar gutes Hören ermöglichen wie teurere Hörgeräte, sondern maßgeblich ist, ob das günstigere Hörgerät eine - wie bereits ausgeführt -ausreichende Versorgung darstellt und als solche ein ausreichendes Hören im Alltag ermöglicht (OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 03.02.2012 - 1 A 1249/10 - juris Rn. 12).

    Es obliegt ihm als Mitwirkungshandlung, in geeigneter Weise, zum Beispiel durch Vorlage von Bescheinigungen des/der Hörgeräteakustikers/Hörgeräteakustikerin und/oder des/der behandelnden Arztes/Ärztin substantiiert vorzutragen, dass ein vergleichbar geeignetes preisgünstigeres Hörgerät nicht zur Verfügung steht bzw. gestanden hat (OVG Nordrh.-Westf., Beschlüsse vom 03.02.2012 - 1 A 1249/10 -juris Rn. 17 sowie vom 31.08.2011 - 1 A 1958/09 - juris Rn. 7 ff. m. w. N.; VG Augsburg, Urteil vom 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660 - juris Rn. 18; vgl. VG Hannover, Urteil vom 11.08.2009 - 13 A 6152/08 - juris Rn. 29: Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung; VG Magdeburg, Urteil vom 05.10.2010 - 5 A 342/09 - juris Rn. 28: Stellungnahmen des Facharztes und des Hörgeräteakustikers).

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 5 LA 112/14

    Beihilfe; Festbetrag; Fürsorgepflicht; Härtefall; Hörgerät

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14
    Aus den Ausführungen vom 08.01.2013 ist jedoch für den maßgeblichen Bezugszeitpunkt im Jahre 2009 nicht erkennbar, dass eine beidseitig an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit oder ein ähnlich schwerwiegender medizinischer Sachverhalt (bereits 2009) gegeben war, noch sind Ausführung dazu enthalten, dass und auf Grund welcher Besonderheiten der (unterstellt bereits 2009 vorgelegenen) Hörerkrankung (bezogen auf das Jahr 2009) nur ein spezielles Hörsystem überhaupt erst einen erheblichen Nutzen für den Betroffenen bringen würde (s. zu solch einem Fall etwa NdsOVG, Beschluss vom 11.2.2015 - 5 LA 112/14 - juris Rn. 14).

    a) In Anlehnung an die in der nunmehr geltenden Regelung in Nr. 8.8 der Anlage 11 zu § 25 BBhV n.F. getroffenen Wertung des Verordnungsgebers legt der Senat eine regelmäßige Nutzungsdauer für Hörgeräte von fünf Jahren zugrunde (ebenso NdsOVG, Beschluss vom 11.02.2015 - 5 LA 112/14 - juris Rn. 12 und Beschluss vom 11.2.2015 - 5 LA 211/13 - juris Rn. 22; vgl. auch OVG Rheinl.-Pf., Urteil vom 15.12.2014 - 10 A 10492/14 - juris Rn. 39).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 36.02

    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14
    Ebenso muss nicht entschieden werden, ob bezüglich der Feststellung einer unzumutbaren finanziellen Härte die in der Härtefallregelung in § 50 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 BBhV a. F. getroffene Wertung des Verordnungsgebers herangezogen werden kann, wonach die Belastungsgrenze für Beihilfeberechtigte und deren berücksichtigungsfähige Angehörige zusammen zwei Prozent der jährlichen Einnahmen nach § 39 Abs. 3 Satz 3 bis 7 BBhV a. F. beträgt, oder ob als Anhaltspunkt dafür, dass die Fürsorgepflicht nicht verletzt ist, auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.2003 (- BVerwG 2 C 36.02 - juris Rn. 17) Bezug genommen werden kann, wonach in aller Regel der amtsangemessene Lebensunterhalt gewahrt bleibt, wenn der Beihilfeberechtigte zu seinen Aufwendungen in Krankheitsfällen einen Eigenbeitrag zu leisten hat, der weniger als ein Prozent seiner Jahresbezüge ausmacht.
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14
    Der Dienstherr ist daher im Grundsatz allein gehalten, eine medizinisch zweckmäßige, erfolgversprechende und ausreichende Versorgung im Krankheitsfall zu gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -BVerfGE 106, 225; BVerwG, Urteile vom 22.01.2009 - 2 C 129.07 -BVerwGE 133, 67 und vom 28.05.2008 - 2 C 24.07 - DVBl. 2008, 1193; BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225, 233).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.09.2005 - 10 A 10534/05

    Beamter muss Praxisgebühr und Eigenanteil für Medikament tragen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14
    Bei chronisch Kranken werde nach einer Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 23.09.2005 - 10 A 10534/05 -) eine Belastung der Alimentation von einem Prozent als zulässig angesehen.
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14
    Nicht mit dem (allein maßgeblichen) funktionalen Ausgleich zusammenhängende Faktoren, wie die Bequemlichkeit und der Komfort bei der Nutzung des Hilfsmittels, sind demgemäß ebenso wenig berücksichtigungsfähig wie ein unverhältnismäßiger Mehraufwand für eine nur geringfügige Verbesserung des Gebrauchsnutzens (vgl. zu diesen insoweit vergleichbaren Kriterien im gesetzlichen Krankenversicherungsrecht BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R - juris Rn. 28).
  • VG Magdeburg, 05.10.2010 - 5 A 342/09

    Beihilferechtlicher Ausgleich von über dem Festbetrag liegenden Hörgeräten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14
    Es obliegt ihm als Mitwirkungshandlung, in geeigneter Weise, zum Beispiel durch Vorlage von Bescheinigungen des/der Hörgeräteakustikers/Hörgeräteakustikerin und/oder des/der behandelnden Arztes/Ärztin substantiiert vorzutragen, dass ein vergleichbar geeignetes preisgünstigeres Hörgerät nicht zur Verfügung steht bzw. gestanden hat (OVG Nordrh.-Westf., Beschlüsse vom 03.02.2012 - 1 A 1249/10 -juris Rn. 17 sowie vom 31.08.2011 - 1 A 1958/09 - juris Rn. 7 ff. m. w. N.; VG Augsburg, Urteil vom 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660 - juris Rn. 18; vgl. VG Hannover, Urteil vom 11.08.2009 - 13 A 6152/08 - juris Rn. 29: Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung; VG Magdeburg, Urteil vom 05.10.2010 - 5 A 342/09 - juris Rn. 28: Stellungnahmen des Facharztes und des Hörgeräteakustikers).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2011 - 2 S 1369/11

    Beihilfefähigkeit eines Elektromobils

  • BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10

    Beihilfe; Grenznähe; Auslandsbehandlung; Krankenhauskosten; Kostenbeschränkung

  • VG Köln, 15.11.2011 - 19 K 4365/10

    Begrenzung des beihilfefähigen Aufwands auf 1.400,00 EUR für ein Hörgerät je Ohr

  • VG Augsburg, 30.09.2011 - Au 2 K 10.1660

    Beihilfe für Hörgeräte; Höchstbeträge der beihilfefähigen Aufwendungen;

  • OVG Niedersachsen, 07.08.2013 - 5 LA 95/13

    Rechtmäßigkeit eines Beihilfeausschlusses für die kieferorthopädische Behandlung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 10 A 10492/14

    Beamtenrecht-Beihilfe für Hörgeräte

  • VGH Baden-Württemberg, 07.01.2015 - 2 S 1205/13

    Beihilfefähige Kosten der Behandlung einer erektilen Dysfunktion

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 5 LA 211/13

    Festbetrag; Fürsorgepflicht; Härtefall; Heilfürsorge; Hörgerät

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2015 - 5 LA 111/14

    Beihilfe; unausweichliche Belastung; Belastungsgrenze; Fürsorgepflicht;

  • VG Hannover, 11.08.2009 - 13 A 6152/08

    Beihilfe; Fürsorgepflicht; Höchstbetrag; Hörgerät

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 129.07

    Beihilfefähigkeit; Angemessenheit; Krankenhausaufenthalt; Privatklinik;

  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • SG Neubrandenburg, 10.06.2008 - S 4 KR 39/04

    Krankenversicherung - Unwirksamkeit der Festbeträge für Hörhilfen - inzidente

  • VG Koblenz, 02.02.2011 - 2 K 729/10

    Fester Höchstbetrag für beihilfefähige Aufwendungen verstößt gegen höherrangiges

  • VG Ansbach, 11.06.2008 - AN 15 K 07.02658

    Beihilferecht; Höchstbetrag für Aufwendungen zu Hörgeräten; Verletzung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.11.2012 - 10 A 10808/12

    Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für Hörgeräte

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2005 - L 4 KR 147/03

    Anspruch von Versicherten gegen Krankenkassen auf Versorgung mit Hörhilfen;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 2 S 1352/18

    Beihilfefähigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung; verfassungskonforme

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Aufwendungen zwangsläufig und unvermeidbar sind (vgl. Keufer/Hellstern/Zimmermann, Beihilfevorschriften BaWü, Teil I/2, Stand 77. EL März 2017, § 5 BVO, S. 271 f.; ebenso zum unmittelbar aus der Fürsorgepflicht abgeleiteten Anspruch: Senatsurteil vom 26.11.2015 - 2 S 1075/14 -, juris, Rn. 61 ff.), denn § 5 Abs. 6 BVO dient dazu, den besonderen Einzelfällen Rechnung tragen zu können, in denen ohne die Beihilfegewährung eine Verletzung des Wesenskerns der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht im Raum stünde.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 2194/18

    Zur Begrenzung der Beihilfefähigkeit für Aufwendungen im Rahmen einer

    Die Klägerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Härtefallregelung des § 6 Abs. 6 Satz 1 BBhV a.F. berufen oder ihren Anspruch unmittelbar aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 26.11.2015 - 2 S 1075/14 - juris Rn. 61 ff.; Urteil vom 26.05.2014 - 2 S 1877/13 - juris Rn. 42; BVerwG, Urteil vom 26.03.2015, aaO Rn. 34; Urteil vom 24.02.2011, aaO Rn. 20; Beschluss vom 22.09.2005 - 2 B 27.05 - juris Rn. 6; Urteil vom 24.08.1995 - 2 C 7.94 - juris Rn. 25) oder aus dem Grundsatz des Vertrauensschutzes herleiten.
  • VG Köln, 25.01.2017 - 1 K 8004/16

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen zur Anschaffung einer Sehhilfe

    Es obliegt ihm als Mitwirkungshandlung, in geeigneter Weise, zum Beispiel durch Vorlage von Bescheinigungen des Optikers und/oder des behandelnden Arztes substantiiert vorzutragen, dass preisgünstigere Brillengläser nicht zur Verfügung stehen bzw. gestanden haben, vgl. zu Höchstbeträgen bei Hörgeräten OVG NRW, Beschlüsse vom 03.02.2012 - 1 A 1249/10 - juris Rn. 17 sowie vom 31.08.2011 - 1 A 1958/09 - juris Rn. 7 ff. m. w. N; VGH Mannheim, Urteil vom 26.11.2015 - 2 S 1075/14.
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