Rechtsprechung
   LG Potsdam, 28.08.2012 - 2 S 11/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,50547
LG Potsdam, 28.08.2012 - 2 S 11/12 (https://dejure.org/2012,50547)
LG Potsdam, Entscheidung vom 28.08.2012 - 2 S 11/12 (https://dejure.org/2012,50547)
LG Potsdam, Entscheidung vom 28. August 2012 - 2 S 11/12 (https://dejure.org/2012,50547)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,50547) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 02.09.1954 - IV 159/53 U

    Einordnung von Vorschüssen an Rechtsanwälte als Betriebseinnahmen - Versteuerung

    Der Auffassung, daß im Hinblick auf die auf Grund des § 7 EStG bei der Absetzung für Abnutzung mögliche Verteilung der Ausgaben auf mehrere Jahre auch die Einnahmen nicht anders behandelt werden dürften (siehe Blattei Kommentar, Steuer-Buchführung XI Abschn. C III 2 S 11/12), kann nicht beigetreten werden; wenn das der Systematik des Gesetzes, d.h. dem Sinne des § 4 Abs. 3 EStG entsprechen soll, dann würde diese aus Vereinfachungsgründen zugelassene Gewinnermittlung im Ergebnis zweckentfremdet und überflüssig; die durch § 7 EStG bedingte Ausnahme kann nicht erweitert werden; sie würde zur - der Systematik des § 4 Abs. 3 EStG widersprechenden - Aufstellung von Teilvermögensvergleichen führen, die, abgesehen von der Bildung von zugelassenen Korrektivposten, der Besteuerung nach § 4 Abs. 3 EStG grundsätzlich fremd sind.
  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 7/53

    Rechtsmittel

    Dieses Vorgehen des angefochtenen Urteils stellt allerdings einen Verstoß gegen die vom Reichsgericht aufgestellten Grundsätze über die Ermittlung der tatsächlichen Einstellung des Erbauers z.Zt. des Baues dar (vgl. RGZ 153, 231 [237]; 158, 362 [376]), die auch der Bundesgerichtshof zu den seinen gemacht hat (vgl. Urteil des Senats vom 23. Oktober 1953 - V ZR 38/52 unter II 2 S 11/12 der Entscheidungsgründe, insoweit in NJW 1954, 265 nicht mit abgedruckt).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht