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   VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07   

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https://dejure.org/2008,3227
VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07 (https://dejure.org/2008,3227)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.12.2008 - 2 S 1162/07 (https://dejure.org/2008,3227)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 2 S 1162/07 (https://dejure.org/2008,3227)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Stellungnahme des Landratsamts als gebührenpflichtige öffentliche Leistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung eines Kreistags beim Erlass einer Rechtsverordnung über die Festsetzung gebührenpflichtiger Tatbestände und die Höhe der Gebühren für die Tätigkeit eines Landratsamts als untere Verwaltungsbehörde; Umfang des Begriffs der "öffentlichen Leistung" i.S.d. ...

  • Judicialis

    LKrO § 19 Abs. 1 Satz 2; ; LGebG § 2 Abs. 2; ; LGebG § 2 Abs. 3; ; LGebG § 4 Abs. 1; ; LGebG § 4 Abs. 3; ; LGebG § 7 Abs. 1; ; LGebG § 10 Abs. 5; ; LBO § 53 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsgebühr: Baugenehmigungsverfahren; Anhörung; Stellungnahme; öffentliche Leistung; Zurechenbarkeit; verantwortliche Veranlassung; Kostenausgleich

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsgebühr: Baugenehmigungsverfahren; Anhörung; Stellungnahme; öffentliche Leistung; Zurechenbarkeit; verantwortliche Veranlassung; Kostenausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2009, 261
  • DÖV 2009, 418
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Freiburg, 15.03.2007 - 6 K 736/06

    Gebühr für "öffentliche" Leistungen der Gemeinde

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07
    Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15.3.2007 - 6 K 736/06 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 15.3.2007 - 6 K 736/06 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2005 - 2 S 2488/03

    Erhebung einer Verwaltungsgebühr für die Teilnahme eines Behördenbediensteten an

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07
    Unter einer Amtshandlung im Sinn des § 1 Abs. 1 LGebG a.F. hat der Senat in ständiger Rechtsprechung jede mit Außenwirkung in Ausübung hoheitlicher Befugnisse vorgenommene Handlung einer Behörde verstanden (Urt. v. 2.3.1995 - 2 S 1595/93 - NVwZ 1995, 1029; Urt. v. 10.2.2005 - 2 S 2488/03 - VBlBW 20005, 314; ebenso BayVGH, Urt. v. 2.8.2007 - 23 BV 07.719 - Juris; OVG Niedersachen, Urt. v. 25.1.2007 - 11 LC 169/06 - NdsRpfl 2007, 131 zum bayerischen bzw. niedersächsischen Landesrecht).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07
    In der Begründung des Gesetzentwurfs (aaO, S. 24) wird dazu auf die "Grundsatzentscheidung" des Bundesverfassungsgerichts vom 6.2.1979 - 2 BvL 5/76 - (BVerfGE 50, 217) verwiesen, in der Gebühren als öffentlichrechtliche Geldleistungen definiert werden, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (ebenso u.a. BVerfG, Beschl. v. 11.8.1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176; BVerwG, Urt. v. 25.8.1998 - 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1985 - 1 S 1959/84

    Widerspruchsbehörde - Kostenersatz bei unmittelbarer Ausführung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07
    Der in § 11 Abs. 3 Satz 1 FAG getroffenen Regelung, wonach die von den Landratsämtern als untere Verwaltungsbehörden festgesetzten Gebühren, soweit sie nicht durch Gesetz oder Vertrag zweckgebunden sind, den Landkreisen als eigene Einnahmen überlassen und von ihnen eingezogen werden, lässt sich nichts anderes entnehmen (im Ergebnis ebenso für die Heranziehung des Störers zum Ersatz der Kosten der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahme nach § 8 PolG: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.2.1985 - 1 S 1959/84 - VBlBW 1986, 22; anders VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.3.2005 - 5 S 2421/03 - VBlBW 2005, 391 für die Erhebung einer Gebühr für die Erteilung einer verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2003 - 5 S 153/02

    Baugenehmigungsgebühr - Gebührensplittung - überwiegend hoheitliche Nutzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07
    Auch trifft es zu, dass nach der Begründung des Gesetzentwurfs (aaO, S. 51) für die Berechtigung im Sinn des § 10 Abs. 5 S. 1 LGebG die bloße Möglichkeit der Überwälzung der Gebühr auf Dritte genügt, wie dies auch schon für die frühere Regelung in § 6 Abs. 3 LGebG a. F. angenommen wurde (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.2.2003 - 5 S 153/02 - BWGZ 2003, 393).
  • BVerwG, 13.05.2008 - 9 B 61.07

    Abfallverbringung; Überwachung; obligatorisches Nachweisverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07
    Das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgende Bestimmtheitsgebot hindert den Gebührengesetzgeber auch nicht daran, individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die sich keiner gesonderten Tarifstelle eines Gebührenverzeichnisses zuordnen lassen, in einem Auffangtatbestand mit einer Gebühr zu belegen (BVerwG, Beschl. v. 13.5.2008 - 9 B 61.07 - NVwZ 2008, 912).
  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07
    Denn mit Blick auf die Vielgestaltigkeit behördlicher Kontakte und Vorfeldhandlungen (z.B. Aufklärung des Sachverhalts, Auskunft, Beratung, Anhörung) muss für den potentiellen Gebührenschuldner vorhersehbar sein, wann mit diesen die Erheblichkeitsschwelle zur Gebührenpflicht überschritten wird (BVerwG, Urt. v. 12.7.2006 - 10 S 9/05 - BVerwGE 126, 222).
  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07
    In der Begründung des Gesetzentwurfs (aaO, S. 24) wird dazu auf die "Grundsatzentscheidung" des Bundesverfassungsgerichts vom 6.2.1979 - 2 BvL 5/76 - (BVerfGE 50, 217) verwiesen, in der Gebühren als öffentlichrechtliche Geldleistungen definiert werden, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (ebenso u.a. BVerfG, Beschl. v. 11.8.1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176; BVerwG, Urt. v. 25.8.1998 - 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07
    In der Begründung des Gesetzentwurfs (aaO, S. 24) wird dazu auf die "Grundsatzentscheidung" des Bundesverfassungsgerichts vom 6.2.1979 - 2 BvL 5/76 - (BVerfGE 50, 217) verwiesen, in der Gebühren als öffentlichrechtliche Geldleistungen definiert werden, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (ebenso u.a. BVerfG, Beschl. v. 11.8.1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176; BVerwG, Urt. v. 25.8.1998 - 8 C 12.98 - BVerwGE 109, 272).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1995 - 2 S 1595/93

    Gebühr für eine immissionsschutzrechtliche Stellungnahme nach BImSchG § 10a Abs 1

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07
    Unter einer Amtshandlung im Sinn des § 1 Abs. 1 LGebG a.F. hat der Senat in ständiger Rechtsprechung jede mit Außenwirkung in Ausübung hoheitlicher Befugnisse vorgenommene Handlung einer Behörde verstanden (Urt. v. 2.3.1995 - 2 S 1595/93 - NVwZ 1995, 1029; Urt. v. 10.2.2005 - 2 S 2488/03 - VBlBW 20005, 314; ebenso BayVGH, Urt. v. 2.8.2007 - 23 BV 07.719 - Juris; OVG Niedersachen, Urt. v. 25.1.2007 - 11 LC 169/06 - NdsRpfl 2007, 131 zum bayerischen bzw. niedersächsischen Landesrecht).
  • OVG Niedersachsen, 25.01.2007 - 11 LC 169/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die regelmäßige Prüfung der

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03

    Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 23 BV 07.719

    Kostenrecht: Gebühren für behördliche Überwachungstätigkeit // Entsorgung

  • VG Koblenz, 10.08.2009 - 4 K 522/09

    An das Eisenbahnbundesamt gerichteter Gebührenbescheid der Landwirtschaftskammer

    (OVG Koblenz, Urt. v. 12. November 1998 - 12 A 10976/98.OVG; Dehe/Beucher, in: Praxis der Kommunalverwaltung, E 4 b RhPf, LGebG, § 1 Anm. 4; BayVGH, Urt. v. 2. August 2007 - 23 BV 07.719 zum bayerischen und VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11. Dezember 2008 - 2 S 1162/07 zum baden-württembergischen Landesrecht).

    Eine Bindung der Planungsbehörde an die Stellungnahme besteht hier nicht und die Beteiligung der Beklagten ist danach nur ein verwaltungsinterner Vorgang ohne selbständige Bedeutung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11. Dezember 2008 - 2 S 1162/07 - unter juris Rz. 35: zur einer gesetzlich vorgeschriebenen, aber rechtlich unverbindlichen Stellungnahme innerhalb des Baugenehmigungsverfahrens).

    Die Gelegenheit zur Stellungnahme ist vielmehr nur die Möglichkeit, eigene Belange im Verfahren geltend zu machen, die ihrerseits dem Schutz Dritter oder der Allgemeinheit zu dienen bestimmt sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11. Dezember 2008 - 2 S 1162/07 - juris Rz. 42 f.), nicht jedoch der Klägerin.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 - 3 S 1519/18

    Auslagenerhebung; Erhebliches Übersteigen des üblicherweise anfallenden

    § 14 Abs. 2 LGebG setzt voraus, dass die im konkreten Fall entstandenen Auslagen die in einem entsprechenden Verwaltungsverfahren üblicherweise anfallenden Auslagen der Höhe nach erheblich übersteigen (Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.2008 - 2 S 1162/07 - VBlBW 2009, 261 ff.).

    19 a) Der als Ausnahmeregelung eng auszulegende § 14 Abs. 2 LGebG setzt voraus, dass die im konkreten Fall entstandenen Auslagen die in einem entsprechenden Verwaltungsverfahren üblicherweise anfallenden Auslagen der Höhe nach erheblich übersteigen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.12.2008 - 2 S 1162/07 - VBlBW 2009, 261 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2018 - 5 S 2311/16

    Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

    25 Bei der Fortführung des Liegenschaftskatasters (§ 4 Abs. 3 VermG) handelt sich um eine behördliche Handlung, die in Ausübung hoheitlicher Befugnisse mit Außenwirkung vorgenommen wird (vgl. zu diesen Voraussetzungen VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.2008 - 2 S 1162/07 - VBlBW 2009, 261, juris) und daher eine öffentliche Leistung im Sinne der Definition des § 2 Abs. 2 LGebG darstellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 2036/07

    Gebühr für hygienische Untersuchung eines Badegewässers vor einem Campingplatz;

    In der Erhebung einer Gebühr für öffentliche Leistungen auf Gebieten, auf denen das Landratsamt - wie hier - als untere Verwaltungsbehörde und damit Staatsbehörde (§ 1 Abs. 3 Satz 2 LKrO) tätig wird, ist keine Angelegenheit des Landkreises zu sehen, da zwischen der Erfüllung der Aufgabe einerseits und der Erhebung einer Gebühr für diese Tätigkeit andererseits insoweit nicht getrennt werden kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.2008 - 2 S 1162/07 - Juris).
  • VG Karlsruhe, 29.11.2011 - 6 K 1262/11

    Gebühren für Kopien aus der Personalakte eines Beamten

    Hierunter fällt auch schlicht-hoheitliches Handeln (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.2008 - 2 S 1162/07 - VBlBW 2009, 261; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2011 - 6 K 2797/10 - juris; Schlabach, Gebührenrecht der Verwaltung in Baden-Württemberg, § 2 LGebG, Rn. 24).
  • OLG Stuttgart, 13.02.2009 - 4 Ws 267/08

    Keine Kostenerstattung für gerichtsärztliche Tätigkeit eines städtischen

    Es kann dahin gestellt bleiben, ob die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Gebührenerhebung durch einen Landkreis für die hier in Frage stehenden Erstattungsanprüche nach JVEG herangezogen werden kann, denn nach dem Urteil des VGH Baden- Württemberg vom 11. Dezember 2008 - 2 S 1162/07 - wird die Gebührenerhebung für eine Aufgabe, die als untere Verwaltungsbehörde erfüllt wird, nicht dadurch zur Selbstverwaltungsangelegenheit, dass eine kommunale Selbstverwaltungskörperschaft die Gebühr erhebt.
  • VG Magdeburg, 11.03.2015 - 4 A 113/14

    Säumniszuschläge, Verwaltungsaktbefugnis bei der Geltendmachung von Kosten mit

    Unter einer Amtshandlung ist jede mit Außenwirkung in Ausübung hoheitlicher Befugnisse vorgenommene Handlung einer Behörde zu verstehen (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 11.12.2008, 2 S 1162/07, m.w.N., nach juris).
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