Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 2 S 1314/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7052
VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 2 S 1314/10 (https://dejure.org/2010,7052)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.11.2010 - 2 S 1314/10 (https://dejure.org/2010,7052)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. November 2010 - 2 S 1314/10 (https://dejure.org/2010,7052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,7052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Endgültige Herstellung der Erschließungsanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingang der letzten Unternehmerrechnung als Kriterium für die endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage; Auswirkungen der Verzögerung des Eingangs der letzten Unternehmerrechnung auf die endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB §§ 127 ff.; BauGB § 133 Abs. 2 S. 1
    Eingang der letzten Unternehmerrechnung als Kriterium für die endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage; Auswirkungen der Verzögerung des Eingangs der letzten Unternehmerrechnung auf die endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage

  • rechtsportal.de

    BauGB §§ 127 ff.; BauGB § 133 Abs. 2 S. 1
    Eingang der letzten Unternehmerrechnung als Kriterium für die endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage; Auswirkungen der Verzögerung des Eingangs der letzten Unternehmerrechnung auf die endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 919
  • DÖV 2011, 283
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 2 S 344/03

    Festsetzungsverjährung für Kostenerstattungsanspruch - Frist - Eingang der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 2 S 1314/10
    Die Abhängigkeit des Erschließungsbeitragsanspruchs vom Herstellungsaufwand und damit von den tatsächlich entstandenen Kosten spricht auch nach Auffassung des Senats entscheidend dafür, die Berechenbarkeit des Aufwandes als Bestandteil der endgültigen Herstellung anzusehen (so zum Entstehen des Anspruchs auf Erstattung der Grundstücksanschlusskosten gemäß § 10a Abs. 1 S. 1 KAG a.F.: Senatsurteil vom 26.6.2003 - 2 S 344/03 - ESVGH 53, 241).

    Es ist ferner nicht hinreichend bestimmbar, welche Bemühungen die Gemeinde (außer der nicht obligatorischen eigenen Abrechnung nach § 14 Nr. 4 VOB/B; vgl. Senatsurteil vom 26.6.2003, aaO) im Einzelnen entfalten müsste, um die Schlussrechnung sobald wie möglich zu erhalten, und ab welchem Zeitpunkt sie andernfalls einen verspäteten Rechnungszugang zu vertreten hätte.

  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 2 S 1314/10
    Diese schon 1975 entwickelten Grundsätze hat das Bundesverwaltungsgericht auch in den folgenden Jahren seiner Rechtsprechung zugrunde gelegt, ohne diese Frage indes erneut ausführlich zu erörtern (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 15.2.1991 - 8 C 46/89 - NVwZ 1991, 235 und vom 8.5.2002 - 9 C 5.01 - NVwZ-RR 2002, 770).
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 2 S 1314/10
    Eine Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 2 BauGB ist vielmehr nach allgemeiner Auffassung erst dann endgültig hergestellt, wenn u.a. der entstandene Aufwand feststellbar ist, also regelmäßig mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung (vgl. grundlegend hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 22.8.1975 - IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.8.1994 - 2 S 963/93 - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 19 Rn. 9; Reif, Erschließungsbeitrag KAG, Stand März 2007, 2.7.4.).
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 2 S 1314/10
    Gerade im Falle einer Architektenforderung tritt auch nach den Vorschriften der HOAI die Fälligkeit - und damit der Beginn des Laufs der Verjährung - erst ein, wenn dieser eine prüffähige Rechnung vorlegt (vgl. zur HOAI a.F.: BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 288/02 - BGHZ 157, 118).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.1994 - 2 S 963/93

    Erschließungsbeitrag: Maßgeblich für den Herstellungszeitpunkt ist der Eingang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 2 S 1314/10
    Eine Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 2 BauGB ist vielmehr nach allgemeiner Auffassung erst dann endgültig hergestellt, wenn u.a. der entstandene Aufwand feststellbar ist, also regelmäßig mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung (vgl. grundlegend hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 22.8.1975 - IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.8.1994 - 2 S 963/93 - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 19 Rn. 9; Reif, Erschließungsbeitrag KAG, Stand März 2007, 2.7.4.).
  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 46.89

    Straßenfluchtlinien als einziger Festsetzungsinhalt eines (übergeleiteten)

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 2 S 1314/10
    Diese schon 1975 entwickelten Grundsätze hat das Bundesverwaltungsgericht auch in den folgenden Jahren seiner Rechtsprechung zugrunde gelegt, ohne diese Frage indes erneut ausführlich zu erörtern (vgl. z.B. BVerwG, Urteile vom 15.2.1991 - 8 C 46/89 - NVwZ 1991, 235 und vom 8.5.2002 - 9 C 5.01 - NVwZ-RR 2002, 770).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.06.2006 - 6 A 10389/06

    Ausbaubeitragsrecht - zur Entstehung der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 2 S 1314/10
    Ebenfalls unerheblich ist, ob die Gemeinde alles Zumutbare veranlasst hat, um die Schlussrechnung sobald wie möglich zu erhalten, d.h. ob sie den verspäteten Rechnungszugang zu vertreten hat (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1.2.2005 - 6 A 11716/04 KStZ 2005, 116 zum Erschließungsbeitragsrecht und Beschluss vom 6.6.2006 - 6 A 10389/06 - NVwZ-RR 2007, 128 zum Ausbaubeitragsrecht; Driehaus, aaO, § 19 Rn. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.02.2005 - 6 A 11716/04

    Entstehung der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 2 S 1314/10
    Ebenfalls unerheblich ist, ob die Gemeinde alles Zumutbare veranlasst hat, um die Schlussrechnung sobald wie möglich zu erhalten, d.h. ob sie den verspäteten Rechnungszugang zu vertreten hat (ebenso: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1.2.2005 - 6 A 11716/04 KStZ 2005, 116 zum Erschließungsbeitragsrecht und Beschluss vom 6.6.2006 - 6 A 10389/06 - NVwZ-RR 2007, 128 zum Ausbaubeitragsrecht; Driehaus, aaO, § 19 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 28.10.2002 - 6 ZB 98.2832
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.11.2010 - 2 S 1314/10
    Erst zu dem Zeitpunkt, in dem der Gemeinde alle relevanten Tatsachen bekannt sind, besteht für sie die Möglichkeit, die Kostenzusammenstellung und Kostenverteilung vorzunehmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.10.2002 - 6 ZB 98.2832 - juris).
  • VG Karlsruhe, 13.06.2013 - 2 K 3004/12

    Vorauszahlung auf Erschließungsbeitrag - hier: Kosten für die Herstellung einer

    Eine Erschließungsanlage i.S.d. § 41 Abs. 1 Satz 1 KAG ist vielmehr nach allgemeiner Auffassung erst dann endgültig hergestellt, wenn auch der entstandene Aufwand feststellbar ist, also regelmäßig mit dem Eingang der letzten - sachlich richtigen - Unternehmerrechnung (grundlegend hierzu: BVerwG, Urt. v. 22.08.1975 - IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131 = DÖV 1976, 95; vgl. ferner VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.11.2010 - 2 S 1314/10 - und v. 01.08.1994 - 2 S 963/93 - beide juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 19 Rn. 9).

    Erst zu dem Zeitpunkt, in dem der Gemeinde alle relevanten Tatsachen bekannt sind, besteht für sie die Möglichkeit, die Kostenzusammenstellung und Kostenverteilung vorzunehmen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.11.2010 - 2 S 1314/10 - a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 28.10.2002 - 6 ZB 98.2832 - juris).

    Selbst wenn sich der Eingang der letzten Unternehmerrechnung nicht unerheblich verzögert, wird dadurch der Zeitpunkt des Entstehens des Erstattungsanspruchs hinausgeschoben (vgl. ausführlich: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.11.2010 - 2 S 1314/10 - a.a.O.).

    Ebenfalls unerheblich ist, ob die Gemeinde alles Zumutbare veranlasst hat, um die Schlussrechnung sobald wie möglich zu erhalten, d.h. ob sie den verspäteten Rechnungszugang zu vertreten hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.11.2010 - 2 S 1314/10 - a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 01.02.2005 - 6 A 11716/04 - NVwZ-RR 2005, 846).

    Auch für ein entsprechendes Verhalten der Gemeinde ist kein vernünftiger Grund ersichtlich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.11.2010 - 2 S 1314/10 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage;

    51 Der Senat hat mit Urteil vom 25.11.2010 - 2 S 1314/10 - (juris) zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht entschieden, dass die Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit der endgültigen Herstellung der beitragspflichtigen Erschließungsanlage entsteht.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer

    Da die Erschließungsbeitragspflicht hier unstreitig mit der endgültigen Herstellung der beitragspflichtigen Erschließungsanlage im Jahr 2009 (Eingang der letzten Unternehmerrechnung am 01.12.2009; vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 25.11.2010 - 2 S 1314/10 - und 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, jeweils juris) entstanden ist und die vierjährige Verjährungsfrist somit erst mit Ablauf des 31.12.2009 zu laufen begonnen hat, war diese zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Klägerin mit Bescheid vom 02.04.2013 noch nicht abgelaufen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 2 S 1840/14

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung einer Anlage;

    a) Der Senat hat mit Urteil vom 25.11.2010 - 2 S 1314/10 - (juris) zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht entschieden, dass die Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB mit der endgültigen Herstellung der beitragspflichtigen Erschließungsanlage entsteht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

    Zum anderen enthält das Beitragsrecht ohnehin keinen Grundsatz, dass eine Gemeinde alles ihr Zumutbare tun müsste, um auf eine Beschleunigung des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht hinzuwirken, und dass diese andernfalls zu einem früheren Zeitpunkt einträte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 8. Oktober 2003 - 9 LA 367/02 -, Urteilsumdruck S. 3 ; VGH Mannheim, Urteil vom 25. November 2010 - 2 S 1314/10 -, juris Rn. 24 ff. ; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Aufl. 2022, § 37 Rn. 3).
  • VG München, 18.08.2020 - M 28 K 18.3424

    Erschließungsbeitrag (Vorausleistung), Festsetzungsverjährung, letzte

    Demnach schiebt auch eine verzögerte Rechnungsstellung den Zeitpunkt der endgültigen Herstellung und damit den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist hinaus (vgl. Schmitz, Erschließungsbeiträge, 1. Auflage 2018, § 15 Rn. 9, unter Verweis auf BayVGH, B.v. 28.8.2014 - 6 ZB 14.481 - juris Rn. 7; OVG SH, B.v. 2.3.2001 - 2 L 142/00 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 30.1.2015 - 6 ZB 14.2249 - juris Rn. 7; VGH BW, U.v. 25.11.2010 - 2 S 1314/10 - juris Rn. 24; siehe dazu auch: BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2013 - 9 S 53.13

    Erschließungsvertrag; nichtig; Erschließungsbeitrag; Grundstückserwerber;

    Erst dann kann mit Hilfe der letzten Unternehmerrechnung der volle Erschließungsaufwand - und damit auch ein möglichst umfassender Beitrag - der Höhe nach ermittelt werden (st. Rspr. des BVerwG seit Urteil vom 22. August 1975 - IV C 11.73 -, juris Rn. 25 f.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 2010 - 2 S 1314/10 -, juris Rn. 21 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juni 2011 - OVG 9 S 38.10 -, juris Rn. 4).
  • VG Bayreuth, 21.02.2018 - B 4 K 16.782

    Heranziehung zu Erschließungsbeitrag - sukzessive Erweiterung der Ortsstraße

    Die obergerichtliche Rechtsprechung zur Frage des verzögerten Eingangs der letzten Schlussrechnung (VGH Mannheim, U. v. 25.11.2010 - 2 S 1314/10; OVG Münster, B. v. 01.08.2013 - 15 A 318/13; beide in juris; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 19 Rn.11) ist insofern nicht einschlägig, als es im vorliegenden Fall nicht um eine verzögerte Berechenbarkeit des Aufwands geht, sondern - bereits einen Schritt vorher - um die Verzögerung der technischen Ausführungsarbeiten, die nach dem Bauprogramm erforderlich wären.
  • VG München, 18.08.2020 - M 28 K 18.3420

    Beginn der Festsetzungsverjährung einer Erschließungsbeitragsforderung mit

    Demnach schiebt auch eine verzögerte Rechnungsstellung den Zeitpunkt der endgültigen Herstellung und damit den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist hinaus (vgl. Schmitz, Erschließungsbeiträge, 1. Auflage 2018, § 15 Rn. 9, unter Verweis auf BayVGH, B.v. 28.8.2014 - 6 ZB 14.481 - juris Rn. 7; OVG SH, B.v. 2.3.2001 - 2 L 142/00 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 30.1.2015 - 6 ZB 14.2249 - juris Rn. 7; VGH BW, U.v. 25.11.2010 - 2 S 1314/10 - juris Rn. 24; siehe dazu auch: BayVGH, B.v. 4.6.2014 - 6 CS 14.716 - juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 22.01.2013 - 13 K 108.11

    Abgrenzung Parkanlage mit Kinderspielgeräten und selbständiger Spielplatz

    Eine Erschließungsanlage im Sinne des § 133 Abs. 2 BauGB ist vielmehr nach allgemeiner Auffassung erst dann endgültig hergestellt, wenn u.A. der entstandene Aufwand feststellbar ist, also regelmäßig mit dem Eingang der letzten Unternehmerrechnung (BVerwG, Urteil vom 22. August 1975 - 4 C 11.73 - BVerwGE 49, 131 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 2010 - 2 S 1314/10 - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Auflage, § 19 Rn. 9; vgl. auch § 14, 15 EBG).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht