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   VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14   

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VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14 (https://dejure.org/2015,8533)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 (https://dejure.org/2015,8533)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 (https://dejure.org/2015,8533)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der erstmaligen endgültigen Herstellung im Hinblick auf eine bestimmte Erschließungsanlage

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 125 Abs 2 BauGB, § 128 Abs 1 S 1 Nr 2 BBauG
    Erschließungsbeitrag: Erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; KAG § 41 Abs. 1
    Ermittlung der erstmaligen endgültigen Herstellung im Hinblick auf eine bestimmte Erschließungsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2015, 385
  • DÖV 2015, 625 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14
    Seit dessen Inkrafttreten konnte eine Ortsstraße im Rechtssinne, d.h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur auf Grund eines nach diesem Gesetz oder den späteren Aufbaugesetzen aufgestellten Ortsstraßen-, Straßen- und Baufluchten- oder Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellten durften (vgl. Urteile des Senats vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris; vom 08.11.2011 - 2 S 978/00 - BWGZ 2002, 183; vom 28.09.1999 - 2 S 2299/98 - und vom 22.03.1993 - 2 S 1575/91 -).

    Umgekehrt ist die abweichende Erschließungsanlage dann mit den Grundzügen der Planung nicht mehr vereinbar, wenn das Konzept der geordneten städtebaulichen Entwicklung, wie es in den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Ausdruck kommt, in wesentlichen Punkten geändert wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris; Ernst/Grziwotz in Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, § 125 Rn. 14 ff. m.w. Nachw.).

    Die Situation ist insoweit nicht mit der Lage bei den Anschlussbeiträgen vergleichbar, bei denen eine dauerhafte tatsächliche Vorteilslage regelmäßig bereits mit Vornahme des Anschlusses oder sogar schon bei Bestehen der Anschlussmöglichkeit entsteht (vgl. Senatsurteil vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris).

  • BVerwG, 21.10.1988 - 8 C 64.87

    Abgrenzung zwischen erschließungsrechtlich selbstständigen und unselbstständigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14
    49 c) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum bundesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht (BVerwG, Urteil vom 21.10.1988 - 8 C 64.87 - NVwZ-RR 1989, 382; ebenso Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl.; § 13 Rn. 53), der sich der Senat auch in Bezug auf die nunmehr erfolgte Regelung dieser Materie in § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KAG anschließt, stellt sich die Frage der erstmaligen endgültigen Herstellung immer im Hinblick auf eine bestimmte Erschließungsanlage.
  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704

    Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14
    Die darin zum Ausdruck kommende Wertung des Gesetzgebers, die Durchsetzbarkeit des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers auf die längste im Zivilrecht vorgesehene Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 197 BGB) zu beschränken (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 14.11.2013 - 6 B 12.704 - juris Rn. 22) - und zwar unabhängig vom Entstehen des Anspruchs (vgl. § 199 Abs. 2 und 3 Nr. 2 BGB) - kann nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausfüllung des Treuwidrigkeitstatbestandes übernommen werden.
  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze in seiner neueren Rechtsprechung präzisiert und dabei betont, dass durch die Anwendung des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben die Einhaltung des rechtsstaatlichen Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit und damit die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen über die Erhebung öffentlich-rechtlicher Abgaben sichergestellt werden kann (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 20.03.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 sowie Senatsurteil vom 27.01.2015 - 2 S 1840/14 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 2 S 1840/14

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag; endgültige Herstellung einer Anlage;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze in seiner neueren Rechtsprechung präzisiert und dabei betont, dass durch die Anwendung des auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatzes von Treu und Glauben die Einhaltung des rechtsstaatlichen Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit und damit die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen über die Erhebung öffentlich-rechtlicher Abgaben sichergestellt werden kann (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 20.03.2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 sowie Senatsurteil vom 27.01.2015 - 2 S 1840/14 - juris).
  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14
    Schließlich steht auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend: Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - BGBl I 2013, 820) der Beitragserhebung im vorliegenden Fall nicht entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01

    Anbaustraße; Erschließungsaufwandsverteilung - Ortsdurchfahrt einer Landesstraße;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14
    Mangels einer abweichenden gesetzlichen Regelung ist davon auszugehen, dass § 125 Abs. 2 BauGB auf alle beitragsfähigen Erschließungsanlagen anzuwenden ist, für welche die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31.12.1997 noch nicht durch eine erteilte Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde belegt war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.03.2002 - 2 S 2585/01 - BWGZ 2002, 427 m.w. Nachw.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 978/00

    Erschließungsbeitrag: erstmalige Herstellung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14
    Seit dessen Inkrafttreten konnte eine Ortsstraße im Rechtssinne, d.h. eine zum Anbau bestimmte oder dem Anbau dienende öffentliche Straße, nur auf Grund eines nach diesem Gesetz oder den späteren Aufbaugesetzen aufgestellten Ortsstraßen-, Straßen- und Baufluchten- oder Bebauungsplans entstehen, weil die Gemeinden neue Ortsstraßen nur nach den Vorschriften dieser Gesetze, d.h. nur nach Maßgabe verbindlicher Pläne, herstellten durften (vgl. Urteile des Senats vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris; vom 08.11.2011 - 2 S 978/00 - BWGZ 2002, 183; vom 28.09.1999 - 2 S 2299/98 - und vom 22.03.1993 - 2 S 1575/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 2 S 1657/06

    Bebauungsplanersetzende Planung im Sinne von § 125 Abs 2 BauGB

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14
    Bei dieser Prüfung nach § 125 Abs. 2 BauGB handelt es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, sodass eine entsprechende Feststellung des Gemeinderats, die Herstellung z.B. einer Anbaustraße entspreche den Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB, erforderlich ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.12.2007 - 2 S 1657/06 - ESVGH 58, 165).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1992 - 2 S 1908/90

    Erschließungsbeitragssatzung: statische Verweisung auf Baunutzungsverordnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.03.2015 - 2 S 1327/14
    Nach diesen Grundsätzen kann zwar ein Minderausbau in einer Straßenbreite von 5, 50 m bei einer festgesetzten Straßenbreite von 6, 25 m bis 7, 50 m noch mit den Grundzügen der Planung vereinbar sein (vgl. Senatsurteil vom 19.11.1992 - 2 S 1908/90 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1994 - 2 S 1287/93

    Erschließungsbeitrag: vorhandene Erschließungsanlage - Qualifizierung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.1990 - 2 S 2284/89

    Erschließungsbeitrag für historische Ortsstraße

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.1987 - 2 S 72/85

    Erstmalige Herstellung einer Straße und Funktionstüchtigkeit nach altem Recht -

  • BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig

    aa) Die gegenteilige Ansicht (VGH Mannheim, Urteile vom 10. Juli 2014 - 2 S 2228/13 - BWGZ 2014, 1308 = juris Rn. 53, vom 27. Januar 2015 - 2 S 1840/14 - KStZ 2015, 192 = juris Rn. 45, vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - KStZ 2015, 195 = juris Rn. 52 und vom 21. Juni 2017 - 2 S 1946/16 - DVBl. 2017, 1246 = juris Rn. 52; anders nunmehr Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 S 143/18 - juris Rn. 53), der zufolge im Erschließungsbeitragsrecht - anders als im Anschlussbeitragsrecht - eine endgültige tatsächliche Vorteilslage nicht schon mit Vornahme des Anschlusses oder bei Bestehen der Anschlussmöglichkeit eintrete, weshalb vor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht kein schützenswertes Vertrauen des Bürgers begründet werde, nicht mehr zu Beiträgen herangezogen zu werden, überzeugt nicht (vgl. Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 19 Rn. 42).

    Insoweit hat das Gericht zur Ausfüllung des Treuwidrigkeitstatbestandes auf eine in § 53 Abs. 2 VwVfG zum Ausdruck kommende Wertung des Gesetzgebers abgestellt, die Durchsetzbarkeit des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers auf die längste im Zivilrecht vorgesehene Verjährungsfrist von 30 Jahren zu beschränken (ebenso VGH Mannheim, Urteile vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - VBlBW 2015, 385 Rn. 57 und vom 21. Juni 2017 - 2 S 1946/16 - DVBl. 2017, 1246 = juris Rn. 53 ff.; OVG Münster, Urteil vom 24. November 2017 - 15 A 1812/16 - juris Rn. 32 ff., 63; Driehaus, KStZ 2014, 181 ; Driehaus, in: BerlKommBauGB, März 2018, vor §§ 127-135 Rn. 24, 35; Grziwotz, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, August 2018, § 133 Rn. 38a; VGH München, Urteil vom 14. November 2013 - 6 B 12.704 - VGHE 66, 205 Rn. 22; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 19 Rn. 50, 52; für die Erhebung sanierungsrechtlicher Ausgleichsbeträge BVerwG, Urteil vom 20. März 2014 - 4 C 11.13 - BVerwGE 149, 211 Rn. 33).

    Hierauf aber kommt es an, da andernfalls für Teilstrecken einer einheitlichen Erschließungsanlage unterschiedliche Ausschlussfristen gelten würden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Juni 2011 - 9 S 38.10 - juris Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 2. September 2015 - 9 LA 316/14 - KStZ 2016, 33 und vom 13. Februar 2017 - 9 LA 170/16 - n.v.; VGH Mannheim, Urteil vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - KStZ 2015, 195; VGH München, Beschluss vom 23. Juli 2013 - 6 BV 13.12 73 - juris Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren

    Da es sich bei der Prüfung nach § 125 Abs. 2 BauGB nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handele, sei eine entsprechende Feststellung des Gemeinderats erforderlich (unter Hinweis u.a. auf Senatsurteil vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -).

    Seit Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes am 30.06.1961 ist eine Anbaustraße erschließungsbeitragsrechtlich endgültig hergestellt, wenn sie erstens die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm (vgl. § 132 Nr. 4 BauGB) erforderlichen Teileinrichtungen, zweitens die nach dem (formlosen) Bauprogramm erforderlichen flächenmäßigen Teileinrichtungen aufweist und diese drittens dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.10.1995 - 8 C 13.94 -, juris Rn. 19; Senatsurteile vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, juris Rn. 47 und vom 06.02.1997 - 2 S 1966/95 -).

    Berücksichtigungsfähig sind dann vielmehr nicht die Änderungskosten eines späteren Ausbaus, sondern ausschließlich diejenigen Kosten, die durch die erstmalige, seinerzeit bereits endgültige Fertigstellung entstanden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.1985 - 8 C 66.84 -, juris Rn. 31; Senatsurteile vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, juris Rn. 47 und vom 06.02.1997 - 2 S 1966/95 -).

    Für die Beantwortung der hier interessierenden Frage, ob eine Teileinrichtung einer Erschließungsanlage mit kostenbegrenzender Wirkung bereits früher endgültig hergestellt worden ist, spielt die Rechtmäßigkeit der Straßenherstellung nach § 125 BauGB jedenfalls dann keine Rolle, wenn die jetzt ausgebaute Anlage keine in erschließungsbeitragsrechtlicher Hinsicht neue Anlage, also kein Aliud, darstellt (vgl. Senatsurteile vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, juris Rn. 48, vom 25.10.2001 - 2 S 730/00 - und vom 06.02.1997 - 2 S 1966/95 -).

    Denn eine Erschließungsanlage oder eine Teilanlage ist nicht schon dann erstmalig hergestellt, wenn lediglich eine Teilstrecke den Anforderungen ihrer endgültigen Herstellung entspricht, sondern erst dann, wenn die Anlage in ihrer gesamten Länge und Breite, also in ihrer gesamten Ausdehnung diesen Anforderungen entspricht (vgl. Senatsurteil vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, juris Rn. 56 unter Hinweis auf Grziwotz in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 128 Rn. 20c).

    Die von den Klägern unter Hinweis auf die Senatsrechtsprechung (Urteil vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, juris Rn. 49 ff.) thematisierte Frage, ob es sich um dieselbe Erschließungsanlage oder ein Aliud handelt, stellt sich nach dem Angeführten hier nicht.

    Die Situation ist insoweit nicht mit der Lage bei den Anschlussbeiträgen vergleichbar, bei denen eine dauerhafte tatsächliche Vorteilslage regelmäßig bereits mit Vornahme des Anschlusses oder sogar schon bei Bestehen der Anschlussmöglichkeit entsteht (vgl. Senatsurteile vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, juris Rn. 52 und vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, juris).

    Die darin zum Ausdruck kommende Wertung des Gesetzgebers, die Durchsetzbarkeit des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers auf die längste im Zivilrecht vorgesehene Verjährungsfrist von 30 Jahren (§ 197 BGB) zu beschränken (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 14.11.2013 - 6 B 12.704 -, juris Rn. 22) - und zwar unabhängig vom Entstehen des Anspruchs (vgl. § 199 Abs. 2 und 3 Nr. 2 BGB) -, kann nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausfüllung des Treuwidrigkeitstatbestandes übernommen werden (s. Senatsurteil vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, juris Rn. 57).

  • VG Sigmaringen, 24.05.2016 - 3 K 188/13

    Endgültige Herstellung Erschließungsanlage; vorhandene Straße; Planbindung;

    Mangels einer abweichenden gesetzlichen Regelung ist davon auszugehen, dass § 125 Abs. 2 BauGB auf alle beitragsfähigen Erschließungsanlagen anzuwenden ist, für welche die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31.12.1997 noch nicht durch eine erteilte Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde belegt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, VBlBW 2015, 385; und vom 21.03.2002 - 2 S 2585/01 -, BWGZ 2002, 427).

    Umgekehrt ist die abweichende Erschließungsanlage dann mit den Grundzügen der Planung nicht mehr vereinbar, wenn das Konzept der geordneten städtebaulichen Entwicklung, wie es in den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Ausdruck kommt, in wesentlichen Punkten geändert wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, a.a.O.; und vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, ESVGH 65, 63).

    Wird demgegenüber eine Straße, verglichen mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes, nur in halber Breite ausgebaut, ist diese Planabweichung im Allgemeinen nicht mehr mit den Grundzügen der Planung vereinbar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, a.a.O.).

    33 3.1 Seit Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes am 30.06.1961 ist eine Anbaustraße erschließungsbeitragsrechtlich endgültig hergestellt, wenn sie erstens die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm (vgl. § 132 Nr. 4 BBauG) erforderlichen Teileinrichtungen, zweitens die nach dem (formlosen) Bauprogramm erforderlichen flächenmäßigen Teileinrichtungen aufweist und diese drittens dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, a.a.O.).

    Für die Beantwortung der hier interessierenden Frage, ob eine Teileinrichtung einer Erschließungsanlage mit kostenbegrenzender Wirkung bereits früher hergestellt worden ist, spielt die Rechtmäßigkeit der Straßenherstellung nach § 125 BauGB keine Rolle (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, a.a.O.; sowie vom 06.02.1997 - 2 S 1966/95).

    Da die hier abgerechnete Anlage erst in den Jahren 2008/2009 technisch hergestellt worden ist und ferner die sachliche Beitragspflicht sogar erst im Jahr 2010 entstehen konnte, ist in Bezug auf diese maßgebliche Anlage seit dem Entstehen der Vorteilslage nur ein relativ kurzer Zeitraum verstrichen, der noch nicht einmal annähernd die Höchstgrenze von 30 Jahren erreicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2018 - 2 S 143/18

    Rechtswidrigkeit einer Beitragserhebung wegen Verstoß gegen das Gebot der

    Zugrunde zu legen ist dabei ein enger Maßstab (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.03.2014 - 4 C 11.13 -, juris, Rn. 31 f.; Senatsurteile vom 27.01.2015 - 2 S 1840/14 -, juris, Rn. 46 f., vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, juris, Rn. 53 f. und vom 21.06.2017 - 2 S1946/16 -, juris, Rn. 53 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2017 - 2 S 620/16

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag - zu den Rechtsfolgen einer

    bb) Die Erschließungsanlage "... Straße" erfüllt entgegen dem Vortrag der Klägerin nicht die Voraussetzungen einer sogenannten historischen Ortsstraße, also einer Straße, die bereits vor Inkrafttreten des Badischen Ortsstraßengesetzes vom 20.02.1868 als Ortsstraße vorhanden war (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 - und vom 18.08.1994 - 2 S 834/93 -, juris).

    Historische Ortsstraßen sind danach nur fertige Ortsstraßen, deren Entwicklung bei Inkrafttreten des Badischen Ortsstraßengesetzes hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (vgl. zum Ganzen VGH Bad.-Württ., Urteile vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, vom 18.08.1994 - 2 S 834/93 - und vom 24.02.1994 - 2 S 1287/93 -, jeweils juris).

    Die Frage, ob eine Erschließungsanlage bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes bereits vorhanden war, beantwortet sich nach den vormaligen landesrechtlichen (oder ortsrechtlichen) Vorschriften (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, jeweils juris; BVerwG, Urteile vom 13.08.1976 - IV C 23.74 - und 21.09.1979 - 4 C 22.78, 4 C 27.78, 4 C 29.78 -, jeweils juris), im ehemals badischen Landesteil, in dem sich die Gemarkung der Beklagten befindet, also nach dem badischen Ortsstraßengesetz vom 20.02.1868.

    Diese Voraussetzung erfüllt eine Straße dann, wenn ihr Verlauf und ihre Ausgestaltung auf Grund der gegebenen Umstände, insbesondere infolge der vorhandenen Bebauung, derart festliegen, dass auch ein Bebauungsplan daran nichts ändern könnte (VGH Bad.-Württ., Urteil 20.03.2015, a.a.O.).

    Bei dieser Prüfung nach § 125 Abs. 2 BauGB handelt es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, sodass eine entsprechende Feststellung des Gemeinderats, die Herstellung z.B. einer Anbaustraße entspreche den Anforderungen des § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB, erforderlich ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.06.2017 - 2 S 1946/16 -, juris; Urteil vom 20.03.2015, a.a.O.; Beschluss vom 18.12.2007 - 2 S 1657/06 -, ESVGH 58, 165).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2018 - 2 S 1116/18

    Heranziehung zu Vorausleistungen; Hineinwachsen in die Eigenschaft einer

    49 Der Senat hatte zunächst in mehreren erschließungsbeitragsrechtlichen Entscheidungen Zweifel daran geäußert, ob die erwähnte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welche Anschlussbeiträge betraf, von vornherein und ohne Weiteres auf erschließungsbeitragsrechtliche Sachverhalte übertragen werden kann (z.B. Urteil vom 21.06.2017 - 2 S 1946/16 -, juris Rn. 52; Urteil vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, juris Rn. 52).

    Denn anders als im Anschlussbeitragsrecht, wo eine dauerhafte tatsächliche Vorteilslage regelmäßig bereits mit Vornahme des Anschlusses oder sogar schon bei Bestehen der Anschlussmöglichkeit entsteht (vgl. Senatsurteile vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, juris Rn. 52 und vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 -, juris; Driehaus, KStZ 2014, S. 181 [184]), tritt eine Vorteilslage im Erschließungsbeitragsrecht regelmäßig erst mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht ein.

  • VG Köln, 27.08.2019 - 17 K 10264/17

    Stadt Bonn darf nach über 30 Jahren seit Abschluss der Bauarbeiten am

    vgl. BVerwG, Urteile vom 09.03.1990 - 8 C 76.88 -, juris, Rn. 19 und vom 18.01.1991 - 8 C 14.89 -, juris, Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 -, juris, Rn. 40.
  • VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; Vorteilslage; keine vorherige

    Mangels einer abweichenden gesetzlichen Regelung ist davon auszugehen, dass § 125 Abs. 2 BauGB auf alle beitragsfähigen Erschließungsanlagen anzuwenden ist, für welche die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31. Dezember 1997 noch nicht durch eine erteilte Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde belegt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - juris, Rn. 35, und vom 21. März 2002 - 2 S 2585/01 - juris, Rn. 27).

    Diese planerische Entschließung kann im Einzelfall auch zusammen mit der Festlegung des sogenannten Bauprogramms (Ausbaupläne in technischer und räumlicher Sicht) erfolgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - juris, Rn. 36, und Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 2 S 1657/06 - juris, Rn. 7).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2021 - 2 S 3955/20

    Vorauszahlung auf den Erschließungsbeitrag; Umsetzung des Gebots der

    Denn diese Kritik bezog sich nicht auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs seit dem - erst zeitlich danach ergangenen - Urteil vom 19.09.2018 (aaO), sondern auf die vorangegangene Rechtsprechung (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.07.2014 - 2 S 2228/13 - juris Rn. 53, vom 27.01.2015 - 2 S 1840/14 - juris Rn. 45, vom 20.03.2015 - 2 S 1327/14 - juris Rn. 52 und vom 21.06.2017 - 2 S 1946/16 - juris Rn. 52), an der der Verwaltungsgerichtshof seit dem Urteil vom 19.09.2018 (aaO) nicht länger festhält und die auch das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung nicht zugrunde gelegt hat.
  • VG Karlsruhe, 05.09.2023 - 12 K 3379/22

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Verkehrsgrün

    Mangels einer abweichenden gesetzlichen Regelung ist davon auszugehen, dass § 125 Abs. 2 BauGB auf alle beitragsfähigen Erschließungsanlagen anzuwenden ist, für welche die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31. Dezember 1997 noch nicht durch eine erteilte Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde belegt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - juris, Rn. 35, und vom 21. März 2002 - 2 S 2585/01 - juris, Rn. 27).

    Diese planerische Entschließung kann im Einzelfall auch zusammen mit der Festlegung des sogenannten Bauprogramms (Ausbaupläne in technischer und räumlicher Sicht) erfolgen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. März 2015 - 2 S 1327/14 - juris, Rn. 36, und Beschluss vom 18. Dezember 2007 - 2 S 1657/06 - juris, Rn. 7).

  • VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; gleichheitsgerechte Tiefenbegrenzung;

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2023 - 9 LB 225/20

    Anbaubestimmung; Aufpflasterung; Außenbereichsgrundstück; natürliche

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 307.16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 k 133.20

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 306.16
  • VG Bayreuth, 21.02.2018 - B 4 K 16.782

    Heranziehung zu Erschließungsbeitrag - sukzessive Erweiterung der Ortsstraße

  • VG Augsburg, 23.07.2020 - Au 2 K 19.636

    Erschließungsbeitrag für einen gegenüber dem Bebauungsplan schmäleren Ausbau

  • VG München, 12.05.2015 - M 2 K 14.4608

    Vorausleistungserhebung auf den Erschließungsbeitrag

  • VG Ansbach, 01.10.2015 - AN 3 K 14.01655

    Erschließungsbeitrag; Verjährung der Beitragsforderung; Eintritt der Vorteilslage

  • VG Berlin, 11.05.2017 - 13 L 309.16

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die Herstellung einer Straße

  • VG München, 12.05.2015 - M 2 K 14.4609

    Vorausleistungserhebung auf den Erschließungsbeitrag

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