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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 134/97   

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OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 134/97 (https://dejure.org/1998,18320)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.05.1998 - 2 S 134/97 (https://dejure.org/1998,18320)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 2 S 134/97 (https://dejure.org/1998,18320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    OAVO 1993 § 21 Abs. 5, § 44 Abs. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abiturprüfung - Rahmen gerichtlicher Überprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gerichtliche Kontrolle ; Entscheidung über das Bestehen des Abiturs; Begründung; Klausur; Angemessener Antwortungspielraum

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 134/97
    Vielmehr hat das Gericht aufgrund substantiierter Einwendungen des Prüflings notfalls mit sachverständiger Hilfe darüber zu befinden, ob die vom Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar war (BVerfG, Beschlüsse vom 17.4.1991, aaO; BVerwG, Urt. v. 21.10.1993, Buchholz 421.0 Nr. 320).

    Eine vertretbare Antwort darf dann nicht als falsch gewertet werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991, BVerfGE 84, 34 [55]).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 134/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. vom 17.4.1991, BVerfGE 34 [55]; Beschl. v. 17.4.1991 , BVerfGE 84, 59 [79]) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21.10.1993, 6 C 6.91 Buchholz 421.0 Nr. 320), der sich der erkennende Senat anschließt, sind fachliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfern und Prüfling nicht der gerichtlichen Kontrolle entzogen.

    Wird bei der Bewertung einer Klausur jedoch zwingend auf bestimmte Gedankengänge Wert gelegt, ist es Sache des Aufgabenstellers, die Frage insoweit unmißverständlich zu formulieren (BVerfG, Beschl. v. 17.4.1991 4 ), BVerfGE 84, 59 [78]).

  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 134/97
    Dies gilt auch für die Nachprüfung von Prüfungsaufgaben, die Prüfer in der Abiturarbeit gestellt haben (BVerwG, Urt. v. 9.8.1996, NVwZ-RR 1998, 176 [177]).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 134/97
    Die zum Prüfungsrecht entwickelte Pflicht zur unverzüglichen Rüge greift schon deswegen nicht, weil sich der Ausschluß der Rüge von Mängeln nicht auf die Geltendmachung von Fehlern bei der materiellen Bewertung von Leistungen erstreckt (BVerwG, Urt. v. 22.6.1994, BVerwGE 96, 126 [133]).
  • BVerwG, 03.01.1992 - 6 B 20.91

    Beratungspflicht, Keine Zuerkennung eines als Folge der Verletzung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 134/97
    Abgesehen davon, daß der erkennende Senat wie das Verwaltunsgericht nicht zu erkennen vermag, daß ohne konkretere Nachfragen seitens der Klägerin der Beklagte verpflichtet gewesen wäre, über die der Klägerin ausgehändigte Handreichung für Schüler, die in die Jahrgangstufe 11 der Gymnasien eintreten hinausgehende Ratschläge zu erteilen, vermöchte ein solcher Verfahrensfehler nicht den Leistungsnachweis einer zusätzlichen mündlichen Prüfung als solches zu ersetzen; er begründete deshalb auch nicht unmittelbar einen Anspruch auf Neubescheidung über das Bestehen des Abiturs (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.1.1992 , BayVBl. 1992, 442 [443]).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 6.91

    Anerkennung studentischer Vereinigungen; Selbstbindung der Verwaltung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 134/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. vom 17.4.1991, BVerfGE 34 [55]; Beschl. v. 17.4.1991 , BVerfGE 84, 59 [79]) und des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21.10.1993, 6 C 6.91 Buchholz 421.0 Nr. 320), der sich der erkennende Senat anschließt, sind fachliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfern und Prüfling nicht der gerichtlichen Kontrolle entzogen.
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 17.90

    Ablegung der mündlichen Prüfung vor Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 134/97
    Eine solche Pflicht läßt sich auch nicht aus allgemeinen prüfungsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere dem Prinzip der Chancengleichheit, herleiten (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.12.1990, 7 C 17.90 , BVerwGE 87, 258 [262 f.]).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 134/97
    Ihnen fehlt es an der für die Verwaltungsaktsqualität notwendigen unmittelbaren rechtlichen Außenwirkung (§ 1 SächsVwVfG i. V. m. § 35 Abs. 1 BVwVfG), denn sie sind nur (mittelbare) Grundlage für die Berechnung des nach § 44 Abs. 3 OAVO entscheidenden Gesamtergebnisses (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.3.1994, DVBl. 1994, 1356).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 134/97
    Die Anforderungen, die das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 9.12.1992 , BVerwGE 91, 262 [266 ff.]) an die Bewertung einer Prüfungsarbeit stellt, sind auf eine Halbjahresklausur nicht ohne weiteres übertragbar.
  • VG Berlin, 19.02.2020 - 12 K 529.18

    Bewertung einer Prüfungsleistung

    Mehrdeutige oder missverständliche Aufgabenstellungen gehen daher insofern zu seinen Lasten, als dem Prüfling ein Antwortspielraum zuzugestehen ist (OVG Sachsen, Urteil vom 20. Mai 1998 - 2 S 134/97 -, juris, Orientierungssatz 2).
  • VG Dresden, 08.08.2001 - 5 K 1571/01

    Anspruch auf Ausstellung eines vorläufigen Abiturzeugnisses; Ergebnis der

    Andererseits ist aber auch dem Prüfling ein angemessener Antwortspielraum zuzugestehen (vgl. Sächs. OVG, Urt. v. 20.05.1998 - 2 S 134/97).
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   LG Mönchengladbach, 25.07.1997 - 2 S 134/97   

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LG Mönchengladbach, 25.07.1997 - 2 S 134/97 (https://dejure.org/1997,24801)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 25.07.1997 - 2 S 134/97 (https://dejure.org/1997,24801)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 25. Juli 1997 - 2 S 134/97 (https://dejure.org/1997,24801)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 301
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