Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 2 S 1538/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,26687
VGH Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 2 S 1538/12 (https://dejure.org/2012,26687)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.08.2012 - 2 S 1538/12 (https://dejure.org/2012,26687)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. August 2012 - 2 S 1538/12 (https://dejure.org/2012,26687)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,26687) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verneinung eines Vergütungsanspruch des gerichtlich bestellten Sachverständigen; Annahme der Unverwertbarkeit des Gutachtens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines gerichtlich bestellten Sachverständigen bei Unverwertbarkeit des Gutachtens wegen Mängeln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 98; ZPO § 413; JVEG § 8
    Vergütungsanspruch eines gerichtlich bestellten Sachverständigen bei Unverwertbarkeit des Gutachtens wegen Mängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gutachten wegen Mängeln unverwertbar: Trotzdem Vergütung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 63, 186
  • NJW 2012, 3593
  • DÖV 2013, 40
  • BauR 2012, 1999
  • BauR 2013, 816
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Thüringen, 29.12.2009 - 4 VO 1005/06

    Ausbaubeiträge; Voraussetzungen für die Versagung der Sachverständigenvergütung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 2 S 1538/12
    Die Annahme einer Unverwertbarkeit des Gutachtens setzt voraus, dass auch Nachbesserungen und Ergänzungen des Gutachtens den Mangel der Verwertbarkeit nicht beheben können (ebenso Thüringisches OVG, Beschluss vom 29.12.2009 - 4 VO 1005/06 - Juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 22.11.2007 - 8 C 07.1535 - Juris).

    a) Allein der Umstand, dass das Verwaltungsgericht Stuttgart das Gutachten (wohl) nicht für überzeugend erachtet und deshalb nicht zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht hat, steht dem Honoraranspruch des Sachverständigen nicht entgegen (vgl. etwa Thüringisches OVG, Beschluss vom 29.12.2009 - 4 VO 1005/06 - Juris).

    Eine solche Annahme setzte voraus, dass auch Nachbesserungen und Ergänzungen des Gutachtens den Mangel der Verwertbarkeit nicht abstellen könnten (vgl. dazu Thüringisches OVG, Beschluss vom 29.12.2009, aaO; Bayer. VGH, Beschluss vom 22.11.2007 - 8 C 07.1535 - Juris).

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 8 C 07.1535
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 2 S 1538/12
    Die Annahme einer Unverwertbarkeit des Gutachtens setzt voraus, dass auch Nachbesserungen und Ergänzungen des Gutachtens den Mangel der Verwertbarkeit nicht beheben können (ebenso Thüringisches OVG, Beschluss vom 29.12.2009 - 4 VO 1005/06 - Juris; Bayer. VGH, Beschluss vom 22.11.2007 - 8 C 07.1535 - Juris).

    Eine solche Annahme setzte voraus, dass auch Nachbesserungen und Ergänzungen des Gutachtens den Mangel der Verwertbarkeit nicht abstellen könnten (vgl. dazu Thüringisches OVG, Beschluss vom 29.12.2009, aaO; Bayer. VGH, Beschluss vom 22.11.2007 - 8 C 07.1535 - Juris).

  • OLG Koblenz, 26.01.2011 - 2 Ws 19/11

    Entschädigung des Sachverständigen: Versagung des Entschädigungsanspruchs wegen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.08.2012 - 2 S 1538/12
    Zu deren Sicherung und damit im Interesse einer funktionierenden und geordneten Rechtspflege wäre es verfehlt, dem Sachverständigen schon im Falle eines einfachen Verschuldens an der Unverwertbarkeit seines Gutachtens einen Entschädigungsanspruch zu versagen und ihn damit - wenn auch unbewusst - je nach dem Ergebnis seiner Arbeit dem Druck und der Drohung möglichen Rückgriffs auszusetzen (vgl. zum Ganzen etwa: OLG Koblenz, Beschluss vom 26.01.2011 - 2 Ws 19/11 - NStZ-RR 2011, 158; Hartmann, Kostengesetze, 42. Aufl., § 8 JVEG RdNrn. 8 - 10; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, Kommentar, 2. Aufl., § 8 JVEG RdNrn. 14, 18).
  • VG Lüneburg, 10.06.2022 - 5 A 36/20

    Approbation; gesundheitliche Eignung; Gutachten; Kosten; Kostenbescheid; Ruhen

    Der von Gericht bestellte Sachverständige handelt nicht im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 11.9.2014 - 7 OA 39/13 -, juris Rn. 11; VGH BW, Beschl. v. 27.8.2012 - 2 S 1538/12 -, juris Rn. 4; Thür. OVG, Beschl. v. 29.12.2009 - 4 VO 1005/06 -, juris Rn. 6).

    Der Honoraranspruch steht dem Sachverständigen daher selbst dann zu, wenn das Gericht das Gutachten nicht für überzeugend erachtet und deshalb nicht zur Grundlage seiner Entscheidung macht (VGH BW, Beschl. v. 27.8.2012 - 2 S 1538/12 -, juris Rn. 4).

    Unerheblich ist dagegen, wenn eine Partei aus subjektiven Gründen das Gutachten nicht nachvollziehbar und damit für unbrauchbar hält (Nds. OVG, Beschl. v. 11.9.2014 - 7 OA 39/13 -, juris Rn. 11; VGH BW, Beschl. v. 27.8.2012 - 2 S 1538/12 -, juris; zum behördlichen Gutachten OVG NRW, Beschl. v. 8.3.2017 - 9 A 232/15 -, juris).

    Die Annahme einer Unverwertbarkeit des Gutachtens setzt voraus, dass auch Nachbesserungen und Ergänzungen des Gutachtens den Mangel der Verwertbarkeit nicht beheben können (VGH BW, Beschl. v. 27.8.2012 - 2 S 1538/12 -, juris Rn. 8 unter Verweis auf Thür. OVG, Beschl. v. 29.12.2009 - 4 VO 1005/06 -, juris Rn. 6; Bay. VGH, Beschl. v. 22.11.2007 - 8 C 07.1535 -, juris Rn. 4).

    Zu deren Sicherung und damit im Interesse einer funktionierenden und geordneten Rechtspflege wäre es verfehlt, dem Sachverständigen schon im Falle eines einfachen Verschuldens an der Unverwertbarkeit seines Gutachtens einen Entschädigungsanspruch zu versagen und ihn damit - wenn auch unbewusst - je nach dem Ergebnis seiner Arbeit dem Druck und der Drohung möglichen Rückgriffs auszusetzen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 27.8.2012 - 2 S 1538/12 -, juris Rn. 4).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2017 - 2 L 98/13

    Sachverständigenentschädigung; Rechnungslegung; Abweichung vom Gutachtenauftrag;

    Die Annahme einer Unverwertbarkeit des Gutachtens setzt voraus, dass der gerichtlich bestellte Sachverständige die Unverwertbarkeit verschuldet hat und auch Nachbesserungen und Ergänzungen des Gutachtens den Mangel der Verwertbarkeit nicht beheben können (VGH BW, Beschl. v. 27.08.2012 - 2 S 1538/12 -, NJW 2012, 3593, RdNr. 4, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2014 - 7 OA 39/13

    Ersatzfähigkeit des Aufwands für ein selbstentwickeltes Softwareprogramm eines

    Der von Gericht bestellte Sachverständige handelt nicht im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags (BayVGH, Beschl. v. 22.11.2007 - 8 C 07.1535 -, juris; ThürOVG, Beschl. v. 29.12.2009 - 4 VO 1005/06 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.08.2012 - 2 S 1538/12 -, juris).
  • OLG Naumburg, 27.12.2019 - 12 W 72/19

    Vergütung des gerichtlich bestellten Sachverständigen: Voraussetzungen der

    Ein Entschädigungsanspruch ist nach § 8a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG ausnahmsweise nur dann zu verneinen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. August 2012, 2 S 1538/12, Rn. 4 m.w.N., juris).
  • OLG Brandenburg, 14.11.2017 - 12 W 45/16

    Verlust des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen wegen Nichtdurchführung

    Zwar ist der Sachverständige grundsätzlich unabhängig von der Frage zu entschädigen, wie die Parteien und/oder das Gericht das Gutachten bewerten, denn es liegt weder ein Dienst- noch ein Werkvertrag vor, sondern ein öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis, so dass der Sachverständige für seine Tätigkeit und nicht für die Erstellung eines Werkes vergütet wird (BGH NJW 1976, S. 1154 ; OLG Köln, Beschluss vom 08.02.2010, Az. 17 W 20/10, zitiert nach juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 29.12.2009, Az. 4 VO 1005/06, zitiert nach juris; VGH Baden-Württemberg NJW 2012, S. 3593 ; Meyer/Höver/Bach/Oberlack, JVEG , Kommentar, 26. Aufl., § 8 JVEG , Rn. 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - L 15 R 357/18

    Festsetzung einer Vergütung auf 0,00 Euro für ein mangelhaftes

    Ein Entschädigungsanspruch ist nach § 8a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 JVEG ausnahmsweise nur dann zu verneinen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 27.08.2012 - 2 S 1538/12 -, juris Rn. 4 m.w.N).
  • OVG Sachsen, 05.04.2016 - 3 A 620/15

    Fahrschule; Überwachung; Sachverständigengutachten; Kostenbescheid;

    Insoweit müsse ihm zumindest grobe Fahrlässigkeit anzulasten sein (VGH BW, Beschl. v. 27. August 2012 - 2 S 1538/12 -, juris Rn. 4 m. v. N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 28.11.2014 - 5 KE 82/13

    Immissionsschutzrecht

    Eine zum Erlöschen des Vergütungsanspruchs des Sachverständigen führende Unverwertbarkeit des Gutachtens liegt nur dann vor, wenn das Sachverständigengutachten selbst aufgrund objektiv feststellbarer, schwerwiegender inhaltlicher Mängel nicht verwertbar ist und deshalb vom Gericht nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden kann (vgl. m.w.N. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - BayVGH, Beschluss vom 22. November 2007 - 8 C 07.1535 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. August 2012 - 2 S 1538/12 -, juris ).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2022 - 13 W 43/22

    Vergütung des Sachverständigen nach JVEG

    Der Vergütungsanspruch ist gemäß § 8a Abs. 2 JVEG aber ausnahmsweise dann zu versagen, wenn das Gutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel unverwertbar ist und das Gutachten deshalb im Prozess auch tatsächlich unberücksichtigt bleibt (OLG Düsseldorf Beschluss vom 5.9.2019 in BauR 2020, 881 ff; OLG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 27.12.2019 in NJ 2020, 409 ff.; VGH Baden-Württemberg Beschluss vom 27.8.2012 in NJW 2012, 3593 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht