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   VGH Baden-Württemberg, 17.04.2012 - 2 S 1730/11   

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https://dejure.org/2012,3969
VGH Baden-Württemberg, 17.04.2012 - 2 S 1730/11 (https://dejure.org/2012,3969)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.04.2012 - 2 S 1730/11 (https://dejure.org/2012,3969)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. April 2012 - 2 S 1730/11 (https://dejure.org/2012,3969)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beihilfe für stationäre Krankenhausbehandlung in psychiatrischer Klinik; Zweibettzimmer als Wahlleistung; Komfortelemente

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Privatrechtliche Beziehung des Patienten zum Krankenhaus als Maßstab für die rechtliche Überprüfung der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Privatrechtliche Beziehung des Patienten zum Krankenhaus als Maßstab für die rechtliche Überprüfung der Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 735 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.08.2000 - III ZR 158/99

    Höhe von Krankenhaus-Wahlleistungsentgelten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2012 - 2 S 1730/11
    Die "Gemeinsame Empfehlung gemäß § 22 Abs. 1 BPflV/§ 17 Abs. 1 KHEntgG zur Bemessung der Entgelte für die Wahlleistung Unterkunft", die zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Verband der privaten Krankenversicherung im Jahr 2002 vereinbart wurde, stellt für die Gerichte die wesentliche Entscheidungshilfe dar, um die Angemessenheit des Entgelts für die Wahlleistung Unterkunft zu beurteilen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 04.08.2000 - III ZR 158/99 - BGHZ 145, 66).

    Daraus folgt dann, dass der - gerade noch - zulässige Preis an die Stelle des preisrechtlich unzulässigen tritt und damit Vertragspreis ist (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 04.08.2000 - III ZR 158/99 - BGHZ 145, 66).

    Die Empfehlung ist zwar nicht verbindlich, sie stellt jedoch für das Gericht eine wesentliche Entscheidungshilfe dar (BGH, Urteil vom 04.08.2000, aaO, und Beschluss vom 31.10.2002 - III ZR 60/02 - NJW 2003, 209).

    Der Basispreis bezieht sich allein auf die Leistung des Alleinliegens bzw. des Zuzweitliegens und beträgt nach der Empfehlung beim Einbettzimmer 80 % und beim Zweibettzimmer 30 % der Bezugsgröße Unterkunft, die auf der Grundlage der bis Ende des Jahres 2004 gültigen Mindestpreisvorschrift in § 22 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 BPflV a.F. ermittelt worden ist (vgl. zur Ermittlung des Basispreises: BGH, Urteil vom 04.08.2000, aaO).

  • OLG Köln, 24.11.2008 - 5 U 56/08

    Zulässigkeit einer die Einbettzimmerzuschläge betreffenden Herabsetzungsforderung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2012 - 2 S 1730/11
    Die dargestellte "Gemeinsame Empfehlung" ist auch für den hier zu beurteilenden Zeitraum 2008/2009 weiterhin Grundlage zur Ermittlung angemessener Preise (so auch OLG Köln, Urteil vom 24.11.2008 - 5 U 56/08 - Juris).
  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03

    Unterrichtungspflicht des Krankenhauses vor Abschluss einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2012 - 2 S 1730/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa Urteil vom 27.11.2003 - III ZR 37/03 - BGHZ 157, 87) ist zwar eine Wahlleistungsvereinbarung, die ohne hinreichende vorherige Unterrichtung des Patienten abgeschlossen worden ist, grundsätzlich unwirksam.
  • BGH, 31.10.2002 - III ZR 60/02

    Angemessenheit einer Wahlleistungsentgeltregelung eines Krankenhausträgers

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2012 - 2 S 1730/11
    Die Empfehlung ist zwar nicht verbindlich, sie stellt jedoch für das Gericht eine wesentliche Entscheidungshilfe dar (BGH, Urteil vom 04.08.2000, aaO, und Beschluss vom 31.10.2002 - III ZR 60/02 - NJW 2003, 209).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 2 C 78.08

    Beihilfe; Wahlleistung; gesondert berechnete Unterkunft; Zweibettzimmer;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.04.2012 - 2 S 1730/11
    Diese allgemeine Regelung, die die Beihilfefähigkeit der notwendigen Aufwendungen der Höhe nach begrenzt, wird für Wahlleistungen durch die spezielle Regelung in § 6 a Abs. 1 Nr. 3 BVO verdrängt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27.05.2010 - 2 C 78.08 - NVwZ-RR 2010, 693 zu der Frage, ob die Beihilfe zu den Aufwendungen für Wahlleistungen - Zweibettzimmer in Privatklinik - durch die der Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 1 BVO vergleichbare allgemeine Vorschrift des rheinland-pfälzischen Beihilferechts beschränkt wird).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 2287/12

    Beihilfe für Leistungen privater Krankenhäuser

    Danach ist es für die Angemessenheit eines Zweibettzimmerzuschlag von entscheidender Bedeutung, ob die Höhe den Vorgaben dieser "Gemeinsamen Empfehlung" entspricht und damit, ob die Höhe von den privaten Krankenversicherungen, die sich an der Empfehlung ausrichten, akzeptiert wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.4.2012 - 2 S 1730/11 - juris).
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