Weitere Entscheidung unten: LG Regensburg, 07.10.2003

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03   

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https://dejure.org/2004,6714
VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03 (https://dejure.org/2004,6714)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.12.2004 - 2 S 191/03 (https://dejure.org/2004,6714)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Dezember 2004 - 2 S 191/03 (https://dejure.org/2004,6714)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bekanntmachungen selbständiger Gemeinden in gemeinsam herausgegebenen Bekanntmachungsorganen; Artzuschlag gem. BauGB § 131 Abs 3 bei unbeplanten Gebieten bei Vergleichbarkeit mit Gewerbe- und Industriegebieten; vorhandene Erschließungsanlage bei historischer Ortsstraße

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Veröffentlichung von Bekanntmachungen in einem gemeinsam herausgegebenen Bekanntmachungsorgan ; Verpflichtung für unbeplante Gebäude zur Belegung aller Grundstücke mit einem gebietsbezogenen Artzuschlag; Abhängigkeit der Rechtmäßigkeit der Herstellung ...

  • Judicialis

    BauGB § 131 Abs. 3; ; BauGB § 133 Abs. 1 Satz 2; ; BauGB § 133 Abs. 2; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 125 Abs. 2; ; BauGB § 125 Abs. 3; ; BauGB § 242 Abs. 1; ; GemO § 4 Abs. 3; ; DVO GemO § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsbeitrag: Satzung, Amtsblatt, gemeinsames, öffentliche Bekanntmachung, gebietsbezogener Artzuschlag, grundstücksbezogener Artzuschlag, Bebauungszusammenhang, planmäßiger Ausbau, historische Ortsstraße, unselbständiges Anhängsel einer historischen Ortsstraße, ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zum grundstücksbezogenen Artzuschlag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.1984 - 2 S 925/83

    Klärbeitrag; Vorteilsprinzip und Nichtveranlagung von Teilflächen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03
    Dies ergebe sich nicht nur aus der in den Akten befindlichen Lageplanskizze, sondern auch aus dem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 8.3.1984 -2 S 925/83 - zu einem dasselbe Grundstück betreffenden Klärbeitragsbescheid.

    Dies habe schon der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Urteil vom 8.3.1984 - 2 S 925/83 - festgestellt.

    Entgegen der Auffassung des Klägers begegnet die mit dem angefochtenen Erschließungsbeitragsbescheid erfolgte Heranziehung einer Teilfläche seines Grundstücks auch im Hinblick auf § 133 Abs. 1 S. 2 BauGB keinen Bedenken, da die veranlagte Teilfläche - deren rechnerische Ermittlung zwischen den Beteiligten unstreitig ist - dem Innenbereich zuzurechnen ist, wie das Verwaltungsgericht im angegriffenen Urteil zutreffend unter Bezugnahme auf das Senatsurteil vom 8.3.1984 - 2 S 925/83 - ausgeführt hat.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 8.3.1984 (a.a.O.) ausgeführt, die als Hofstelle genutzte Teilfläche schließe unmittelbar an das mit einem Wohnhaus bebaute Grundstück Postweg 1 an, welches selbst Teil des Bebauungszusammenhangs sei, und sei von diesem auch nicht durch eine für den Außenbereich typische Freifläche, wie etwa eine Wiesen- oder Ackerfläche getrennt (a.a.O., S. 8 der Entscheidungsgründe).

  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03
    An dieser Einschätzung vermag auch der Hinweis des Klägers auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2.8.2001 - 4 B 26.01 -, BauR 2002, 277, nichts zu ändern.

    Als solche sind die Baulichkeiten indes geeignet, ein Gebiet als einen Ortsteil mit einem bestimmten städtebaulichen Charakter (hier: Dorfgebiet) zu prägen (BVerwG, Beschluss vom 2.8.2001, a.a.O.), auch wenn sich auf den Grundstücken weitere Gebäude (Scheunen und Schuppen) befinden, die lediglich dem vorübergehenden Aufenthalt von Menschen dienen (vgl. hierzu Söfker in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Kommentar, § 34 RdNr. 25 m.w.N.).

    Wie sich schon den obigen Ausführungen entnehmen lässt, kommt es für die Frage des Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB ausschließlich auf die gegenwärtigen tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten, also auf die vorhandenen baulichen Anlagen an (BVerwG, Beschluss vom 2.8.2001, a.a.O., S. 278).

  • BVerwG, 23.01.1998 - 8 C 12.96

    Erschließungsbeitrag; Artzuschlag; gewerbliche Nutzung; grundstücksbezogener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03
    Die aus § 131 Abs. 3 BauGB folgende Verpflichtung, alle Grundstücke mit einem gebietsbezogenen Artzuschlag zu belegen, besteht für unbeplante Gebiete nur insoweit, als diese ihrer Struktur nach beplanten Gewerbe- und Industriegebieten vergleichbar sind (st.Rspr., vgl. etwa BVerwGE 106, 147; ferner Senatsurteil vom 12.6.1997 - 2 S 902/97 -).

    Diese Beurteilung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 27.11.1981 - 8 C 189.81 -, NVwZ 1982, 500; Urteil vom 25.6.1982 - 8 C 82, 83.81 -, NVwZ 1983, 290; Urteil vom 23.1.1998 - 8 C 12.96 -, BVerwGE 106, 147; vgl. dazu auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 18 RdNrn. 56).

    Zwar kann eine Verteilungsregelung bei Grundstücken in unbeplanten Bereichen, die Gewerbe-, Industrie- und Kerngebieten nicht vergleichbar sind, einen grundstücksbezogenen Artzuschlag in der Weise anordnen, dass tatsächlich gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke stärker belastet werden (vgl. nunmehr auch § 11 Abs. 1 der Neufassung der Satzung der Beklagten über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 15.5.2003), eine rechtliche Verpflichtung hierzu bestand jedoch nicht (BVerwG, Urteil vom 23.1.1998, a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 04.06.2002 - 7 K 1165/01

    Erschließungsbeitrag bei teilweise landwirtschaftlich genutztem Grundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 4. Juni 2002 - 7 K 1165/01 - wird zurückgewiesen.

    Die hiergegen am 27.7.2001 erhobene Klage, mit der die Aufhebung des Erschließungsbeitragsbescheids vom 28.7.1999 und des Widerspruchsbescheids vom 5.7.2001 beantragt worden ist, hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen durch Urteil vom 4.6.2002 - 7 K 1165/01 - abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 4.6.2002 - 7 K 1165/01 - zu ändern und den Erschließungsbeitragsbescheid der Beklagten vom 28.7.1999 sowie den Widerspruchsbescheid des Landratsamts Alb-Donau-Kreis vom 5.7.2001 aufzuheben und die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2003 - 5 S 747/02

    Bebauungszusammenhang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03
    Auch Straßen oder Wege können je nach den Umständen des Einzelfalles einen Bebauungszusammenhang herstellen oder trennende Funktion zwischen Innen- und Außenbereich haben (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.9.2001 - 3 S 2163/00 - Urteil vom 10.10.2003 - 5 S 747/02 - Urteil vom 15.6.2004 - 3 S 2756/03 - jeweils unter Hinweis auf die Rechtspr. des BVerwG).

    Zwar kann die Größe eines Grundstücks bei der Frage der Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs dann für die rechtliche Beurteilung von Bedeutung sein, wenn die auf dem Grundstück vorhandene Bebauung im Verhältnis zur Größe des Grundstücks eine völlig untergeordnete Bedeutung hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.2003 - 5 S 747/02 - unter Hinweis auf BVerwGE 31, 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1994 - 2 S 834/93

    Erschließungsbeitrag - vorhandene Erschließungsanlage - historische Ortsstraße

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03
    In der Rechtsprechung ist deshalb anerkannt, dass das Vorhandensein einer historischen Ortsstraße entscheidend von ihrer faktischen innerörtlichen Erschließungsfunktion abhängt, die durch den Baubestand repräsentiert wird, dem sie die erforderliche Zugänglichkeit vermittelt (Senatsbeschluss vom 18.8.1994 - 2 S 834/93 -).

    Dies ist jedoch für die rechtliche Bewertung unerheblich, da auch größere Baulücken oder eine nur einseitige Bebauung die Annahme einer historischen Ortsstraße nicht von vornherein ausschließen (Senatsurteil vom 24.2.1994 - 2 S 1287/93 -, BWGZ 1994, 705 sowie Senatsbeschluss vom 18.8.1994, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2002 - 2 S 2585/01

    Anbaustraße; Erschließungsaufwandsverteilung - Ortsdurchfahrt einer Landesstraße;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03
    Mangels einer abweichenden gesetzlichen Regelung ist davon auszugehen, dass § 125 Abs. 2 BauGB auf alle beitragsfähigen Erschließungsanlagen anzuwenden ist, für welche die Rechtmäßigkeit der Herstellung am 31.12.1997 noch nicht durch eine erteilte Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde belegt war (vgl. Beschluss des Senats vom 23.5.2000 - 2 S 2702/99 - sowie Senatsurteil vom 21.3.2002 - 2 S 2585/01 -, BWGZ 2002, 427 m.w.N.).

    Ein bestimmtes förmliches Verfahren schreibt das Gesetz nicht vor; vielmehr handelt es sich hierbei um einen gemeindeinternen Vorgang, der jederzeit nachgeholt werden kann und in diesem Fall die Herstellungsarbeiten nachträglich legitimiert (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 21.3.2002, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03
    Zwar kann die Größe eines Grundstücks bei der Frage der Unterbrechung des Bebauungszusammenhangs dann für die rechtliche Beurteilung von Bedeutung sein, wenn die auf dem Grundstück vorhandene Bebauung im Verhältnis zur Größe des Grundstücks eine völlig untergeordnete Bedeutung hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10.10.2003 - 5 S 747/02 - unter Hinweis auf BVerwGE 31, 20).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1994 - 2 S 1287/93

    Erschließungsbeitrag: vorhandene Erschließungsanlage - Qualifizierung einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03
    Dies ist jedoch für die rechtliche Bewertung unerheblich, da auch größere Baulücken oder eine nur einseitige Bebauung die Annahme einer historischen Ortsstraße nicht von vornherein ausschließen (Senatsurteil vom 24.2.1994 - 2 S 1287/93 -, BWGZ 1994, 705 sowie Senatsbeschluss vom 18.8.1994, a.a.O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.1994 - 2 S 2961/92

    Berechnung des Erschließungsbeitrages bei Angrenzung an eine historische

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.12.2004 - 2 S 191/03
    Dass die Ulmer Straße zum hier maßgeblichen Zeitpunkt des Inkrafttretens der (württembergischen) Neuen Allgemeinen Bauordnung in der ursprünglichen Fassung vom 6.10.1872 (RegBl. S. 305) am 1.1.1873 als fertige Ortsstraße zu qualifizieren ist, deren Entwicklung hinsichtlich ihres Ausbau- und Verkehrszustands für den innerörtlichen Verkehr von Haus zu Haus und für den regelmäßigen Anbau im Wesentlichen abgeschlossen war (vgl. hierzu etwa Senatsurteil vom 3.2.1994 - 2 S 2961/92 -, m.w.N.), hat das Verwaltungsgericht im angefochtenen Urteil mit zutreffender Begründung dargelegt.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1984 - 2 S 1654/83

    "Erbengemeinschaft" als Beitragsschuldner - Selbständigkeit einer

  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 82.81

    Unvollständigkeit der Verteilungsregelung - Gesamtnichtigkeit eines

  • BVerwG, 27.11.1981 - 8 C 189.81

    Ausnahme - Befreiung - Aufwandsverteilung - Bebauungsplanentwurf

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1972 - I 732/72

    Bekanntmachung einer Bekanntmachungssatzung; Anschluss- und Benutzungszwang für

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren

    Im Übrigen sei nach der Senatsrechtsprechung für eine Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB kein bestimmtes förmliches Verfahren vorgesehen (unter Hinweis auf Senatsurteil vom 14.12.2004 - 2 S 191/03 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2022 - 2 S 595/22

    Festsetzung eines Erschließungsbeitrages; vorhandene Erschließungsanlage im

    Innerörtlicher Verkehr bedeutet in diesem Zusammenhang einen Verkehr von Haus zu Haus innerhalb einer geschlossenen Ortslage, wobei die geschlossene Ortslage in Anlehnung an die zum heutigen § 34 BauGB entwickelten Grundsätze zu beurteilen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.11.2020 - 2 S 2349/20 - juris Rn. 12; Urteil vom 20.07.2017 - 2 S 620/16 - juris Rn. 43; Urteil vom 14.12.2004 - 2 S 191/03 - juris Rn. 18; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.11.2018 - 15 A 2671/15 - juris Rn. 28; Urteil vom 09.03.2000 - 3 A 3611/96 - juris Rn. 11 ff.; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 49 Erl.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 2 S 1657/06

    Bebauungsplanersetzende Planung im Sinne von § 125 Abs 2 BauGB

    Auf die von der Antragsschrift weiter aufgeworfenen Fragen, ob den Vorgaben des Gesetzes in § 125 Abs. 2 BauGB nachträglich Genüge getan wurde bzw. in welcher Form erfolgte Herstellungsarbeiten nachträglich legitimiert werden können (vgl. Senatsurteil vom 14.12.2004 - 2 S 191/03 - Juris; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 7 Rdnr. 20), kommt es danach nicht an.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2020 - 2 S 2349/20

    Zu den Begriffen einer vorhandenen Straße und einer geschlossenen Ortslage im

    Innerörtlicher Verkehr bedeutet in diesem Zusammenhang einen Verkehr von Haus zu Haus innerhalb einer geschlossenen Ortslage, wobei die geschlossene Ortslage entsprechend den zum heutigen § 34 BauGB entwickelten Grundsätzen zu beurteilen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.07.2017 - 2 S 620/16 - juris Rn. 43; Urteil vom 14.12.2004 - 2 S 191/03 - juris Rn. 18; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.11.2018 - 15 A 2671/15 - juris Rn. 28; Urteil vom 09.03.2000 - 3 A 3611/96 - juris Rn. 11 ff.; Reif in Gössl/Reif, KAG, § 49 Anmerkung 3.2.4.2).
  • VG Karlsruhe, 30.11.2021 - 12 K 1009/21

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; Vorteilslage; keine vorherige

    Innerörtlicher Verkehr bedeutet in diesem Zusammenhang einen Verkehr von Haus zu Haus innerhalb einer geschlossenen Ortslage, wobei die geschlossene Ortslage entsprechend den zum heutigen § 34 BauGB entwickelten Grundsätzen zu beurteilen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 20. Juli 2017 - 2 S 620/16 - juris, Rn. 43, und vom 14. Dezember 2004 - 2 S 191/03 - juris, Rn. 18; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 6. November 2018 - 15 A 2671/15 - juris, Rn. 28, und vom 9. März 2000 - 3 A 3611/96 - juris, Rn. 11 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 2 S 3303/21

    Festsetzung von Erschließungsbeiträgen; historischen Ortsstraße in einem ehemals

    Das Vorhandensein einer historischen Ortsstraße hängt somit entscheidend von ihrer faktischen innerörtlichen Erschließungsfunktion ab, die durch den Baubestand repräsentiert wird, dem sie die erforderliche Zugänglichkeit vermittelt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.2015 - 2 S 2301/14 - juris Rn. 24, Urteil vom 14.12.2004 - 2 S 191/03 - juris Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2016 - 15 A 2407/14

    Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids; Abhängigkeit der

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 21. März 2002 - 2 S 2585/01 -, juris, Rn. 29 (= BWGZ 2002, 427), und vom 14. Dezember 2004 - 2 S 191/03 -, juris, Rn. 25; Bay. VGH, Beschlüsse vom 16. Juni 2009 - 6 CS 08.3257 -, juris, Rn. 8, und vom 27. November 2014 - 6 ZB 12.2446 -, juris, Rn. 6; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 7 Rn. 20 und 53; ders, in: Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, Stand: Dezember 2015, § 125 Rn. 19 und 35; Hesse, Erschließungsbeitrag, Stand: Mai 2015, § 125 Rn. 56.
  • VG Karlsruhe, 13.12.2022 - 12 K 732/22

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen; gleichheitsgerechte Tiefenbegrenzung;

    Auch größere Baulücken oder eine nur einseitige Bebauung schließen dabei die Annahme einer historischen Ortsstraße nicht unbedingt aus (VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 24. Februar 1994, a. a. O., und vom 14. Dezember 2004 - 2 S 191/03 - juris, Rn. 27, sowie Beschluss vom 18. August 1994 - 2 S 834/93 - juris, Rn. 17, m. w. N.).
  • VG Berlin, 09.11.2018 - 12 K 249.17

    Endgültiges Nichtbestehen einer mündlichen Prüfung zum Notfallsanitäter;

    Die Zuziehung des Verfahrensbevollmächtigten für das Vorverfahren war bereits wegen der Klageabweisung und der damit einhergehenden Kostenentscheidung zu Lasten des Klägers nicht nach § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO für notwendig zu erklären (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 14. Dezember 2004 - 2 S 191/03 - juris Rn. 31).
  • VG Stuttgart, 26.10.2005 - 2 K 4495/03

    Klage einer Gemeinde gegen Herabsetzung eines Erschließungsbeitragsbescheids

    Nach der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, die er in seinem Beschluss vom 04.04.2005 - 2 S 2441/04 - begründet hat und die auch seinem Urteil vom 14.12.2004 - 2 S 191/03 - zugrunde liegt, ist ein grundstücksbezogener Artzuschlag jedenfalls für (überwiegend) gewerblich oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in Mischgebieten - der hier allenfalls in Betracht käme - nicht unabdingbar.
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Rechtsprechung
   LG Regensburg, 07.10.2003 - 2 S 191/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10822
LG Regensburg, 07.10.2003 - 2 S 191/03 (https://dejure.org/2003,10822)
LG Regensburg, Entscheidung vom 07.10.2003 - 2 S 191/03 (https://dejure.org/2003,10822)
LG Regensburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 2 S 191/03 (https://dejure.org/2003,10822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - 4 C 3050/02
  • LG Regensburg, 07.10.2003 - 2 S 191/03

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 455
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93

    Hohe Mietwagenkosten; Schädiger; Geschädigter ; Erkundigungen nach günstigen

    Auszug aus LG Regensburg, 07.10.2003 - 2 S 191/03
    Der überwiegende Teil der Rechtsprechung steht, soweit ersichtlich, der Geltendmachung jwon Unfallersatztarifen ebenfalls ablehnend gegenüber, wobei diese! Ansicht zum Teil auf unterschiedliche Argumente gestützt wird (vgl. z. B. OLG Hamm, NJW-RR 94, 923; OLG München, NZV 94, 360; OLG Nürnberg, Versicherungsrecht 94, 235,- OLG Köln, Versicherungsrecht 93, 7^7).

    Insbesondere muss er ihn auch darüber informieren, daas es Normaltarife gibt, die vom Unfalltarif erheblich nach unten abweichen {vgl. OLG Hamm, NJW-RR 94, 923; OLG Karlsruhe NZV 92, 295; OLG Karlsruhe, DAR 93, 229; Geigel, Haftpflichtprozess, 23.

  • OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93

    Langzeitpauschaltarife bei der Nutzung eines Ersatzfahrzeugs für eine längere

    Auszug aus LG Regensburg, 07.10.2003 - 2 S 191/03
    Der überwiegende Teil der Rechtsprechung steht, soweit ersichtlich, der Geltendmachung jwon Unfallersatztarifen ebenfalls ablehnend gegenüber, wobei diese! Ansicht zum Teil auf unterschiedliche Argumente gestützt wird (vgl. z. B. OLG Hamm, NJW-RR 94, 923; OLG München, NZV 94, 360; OLG Nürnberg, Versicherungsrecht 94, 235,- OLG Köln, Versicherungsrecht 93, 7^7).
  • OLG Düsseldorf, 21.01.1994 - 22 U 179/93
    Auszug aus LG Regensburg, 07.10.2003 - 2 S 191/03
    Der überwiegende Teil der Rechtsprechung steht, soweit ersichtlich, der Geltendmachung jwon Unfallersatztarifen ebenfalls ablehnend gegenüber, wobei diese! Ansicht zum Teil auf unterschiedliche Argumente gestützt wird (vgl. z. B. OLG Hamm, NJW-RR 94, 923; OLG München, NZV 94, 360; OLG Nürnberg, Versicherungsrecht 94, 235,- OLG Köln, Versicherungsrecht 93, 7^7).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.1993 - 13 U 84/92
    Auszug aus LG Regensburg, 07.10.2003 - 2 S 191/03
    Insbesondere muss er ihn auch darüber informieren, daas es Normaltarife gibt, die vom Unfalltarif erheblich nach unten abweichen {vgl. OLG Hamm, NJW-RR 94, 923; OLG Karlsruhe NZV 92, 295; OLG Karlsruhe, DAR 93, 229; Geigel, Haftpflichtprozess, 23.
  • BGH, 28.06.2006 - XII ZR 50/04

    Aufklärungspflichten des Autovermieters bei Anbieten eines über dem Normaltarif

    Eine Aufklärungspflicht wird unter anderem bejaht von OLG Koblenz (NJW-RR 1992, 820); OLG Karlsruhe (DAR 1993, 229, 230); OLG Frankfurt (NZV 1995, 108, 109); OLG Stuttgart (NZV 1999, 169); LG Frankfurt (NZV 1996, 34); LG Regensburg (Urteil vom 7. Oktober 2003 - 2 S 191/03 - NJW-RR 2004, 455); LG Dresden (Urteil vom 15. Dezember 2005 - 8 S 122/05 -); LG Gießen (zfs 1994, 287); LG Bonn (Urteil vom 24. Mai 2004, VersR 2004, 1284); AG Frankfurt (NJW-RR 1999, 708); AG Düsseldorf (NJW-RR 2001, 133, 134); AG Ettlingen (Urteil vom 11. Februar 2004 - 3 C 202/03 -); AG Hamburg-Harburg (Urteil vom 16. April 2003 - 647 C 508/02 -); AG Karlsruhe (Urteil vom 16. September 2003 - 5 C 138/03 -); AG Heidelberg (Urteil vom 5. Februar 2004 - 23 C 504/03 -); MünchKomm/Emmerich BGB 4. Aufl. § 311 Rdn. 141 m.w.N.; Geigel/Rixecker Der Haftpflichtprozess 24. Aufl. § 3 Rdn. 67; Notthoff VersR 1996, 1200, 1205 und 1998, 144, 146 m.w.N.; Etzel/Wagner VersR 1993, 1192, 1193, 1195; Griebenow NZV 2003, 353, 356, 357 m.w.N.; Freyberger MDR 2005, 301, 303. .

    Die Instanzgerichte haben es oft abgelehnt, erheblich über dem "Normaltarif" liegende "Unfallersatztarife" als erstattungsfähig anzusehen (vgl. LG Bonn, Urteil vom 24. Mai 2004, VersR 1284; LG Freiburg, Urteil vom 11. März 1997, NJW-RR 1997, 1069; LG Bonn, Urteil vom 25. Februar 1998, NZV 1998, 417; AG Frankfurt, Urteile vom 20. November 1998, NJW-RR 1999, 708 und vom 6. September 2001, NZV 2002, 83; AG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2000, NJW-RR 2001, 133) Nach den Feststellungen des LG Regensburg (Urteil vom 7. Oktober 2003 aaO) wird die Durchsetzbarkeit von Unfallersatztarifen in der Praxis "inzwischen sehr skeptisch bis ablehnend" beurteilt.

  • LG Halle, 13.05.2005 - 1 S 255/03
    Das kann allerdings keine mißbräuchliche Tarifgestaltung als Grundlage für eine Schadensberechnung rechtfertigen, die alleine (ohne dass sich die Person des Anmietenden verändert) danach differenziert, was Anlass bzw. Motivation der Anmietung eines Ersatzwagens ist und die letztlich ein Geschäft zu Lasten Dritter darstellt: Da insoweit der Markt der "Unfallersatztarife" allein zu dem Zweck geschaffen wurde, eine "gewöhnliche Leistung" nur wegen Vorliegens eines Versicherungsfalles zu anderen Bedingungen anzubieten, kann sich daraus eine "Marktüblichkeit" und die objektive Erforderlichkeit nicht ergeben (vgl. LG Regensburg, NJW-RR 2004, S. 455; AG Ffm, NZV 2002, S. 86; Griebenow, NZV 2003, S. 353 f.; Unberath, NZV 2003, S. 497 f.; Albrecht, NZV 1996, S. 49 f.).

    Die einzelnen Argumente, die als Rechtfertigung für den sog. "Unfallersatztarif gebracht werden, und die letztlich auch der Sachverständige in seinem schriftlichen Gutachten unkritisch aus Stellungnahmen der Autovermieter übernommen hat (vgl. Bd. IV, BI. 8-9 d.A.), vermögen nicht zu überzeugen, wobei die Kammer besonders die folgenden Überlegungen für treffend erachtet, die sie in Anlehnung der der Universitätstudie des (veröffentlicht in: NZV 1996, S. 49 f.) überprüft hat, da in letzterer erstmals unter Auswertung von 2000 Mietwagenrechnungen konkrete betriebswirtschaftliche Überlegungen gegenübergestellt wurden, die dann auch in der Rechtsprechung Eingang fanden (vgl. LG Regensburg, NJW-RR 2004, S. 455 f.).

    überhaupt kein Ersatzfahrzeug bzw. ein Fahrzeug bei einem anderen Vermieter angemietet hätte (vgl. LG Regensburg, NJW-RR 2004, S. 455 f., 456; AG Marsberg, Schaden-Praxis 1997, S. 432 f.), was hier nahe liegt, da der Kläger allein durch seine Reparaturfirma die Autovermietung der Streitverkündeten ohne weitere Alternativen vermittelt bekommen hat (vgl. auch Bl. 73, 1) und der Streitverkündeten aus zahlreichen Gerichtsverfahren - auch vor der Kammer - bekannt ist, dass ihre Tarife regelmäßig von den Versicherungen angegriffen werden.

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.08.2011 - 8 S 1322/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die Ermittlung objektiv

    Die beiden seitens der Beklagten zitierten Entscheidungen (LG Regensburg NJW-RR 2004, 455; LG Freiburg Schaden-Praxis 1995, 242) vermögen für ihre abweichende Ansicht keine die Kammer überzeugende Begründung zu liefern.
  • AG Hamburg, 18.09.2006 - 644 C 188/06

    Verkehrsunfall: Schätzung der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Tübingen 2000, S. 3 ff.; Griebenow , NZV 2005, 113, 114 ff.; Schiemann , JZ 2005, 1058, 1059; Unberath , NZV 2003, 497, 499 ff.; Wagner , NJW 2006, 2289, 2292 f.; Palandt/ Heinrichs , 65. Aufl. 2006, BGB, § 249 Rn. 31; noch weitergehend Albrecht , NZV 1996, 49 ff, der sogar meint, dass Fahrzeuge im Unfallersatztarifgeschäft in der Regel sogar betriebswirtschaftlich günstiger seien als die im freien Vermietgeschäft; ebenso LG Ravensburg, Urt. v. 7.10.2003 - 2 S 191/03, NJW-RR 2004, 455 f.) kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei der Anmietung eines Unfallersatzfahrzeuges ein solcher Mehraufwand in keinem bzw. keinem nennenswerten Umfang gerechtfertigt sein kann (hierzu auch Körber , NZV 2000, 68, 72).
  • LG Köln, 25.05.2009 - 20 O 108/09

    Schwacke-Liste als anerkannte Schätzgrundlage im Bereich der Schadensregulierung

    Die diesbezüglich beklagtenseitig zitierte Entscheidung des Landgerichts Regensburg setzte eine solche auch nicht an (vgl. LG Regensburg, NJW-RR 2004, 455, 456), sondern setzt sich letztendlich nur mit der Rückstufung um eine Klasse auseinander.
  • AG Oldenburg/Holstein, 27.03.2008 - 23 (22) C 99/08

    Verkehrsunfall: Mietwagenkosten - "erforderlicher" Erstattungsbetrag

    Tübingen 2000, S. 3 ff.; Griebenow , NZV 2005, 113, 114 ff.; Schiemann , JZ 2005, 1058, 1059; Unberath , NZV 2003, 497, 499 ff.; Wagner , NJW 2006, 2289, 2292 f.; Palandt/ Heinrichs , 65. Aufl. 2006, BGB, § 249 Rn. 31; noch weitergehend Albrecht , NZV 1996, 49 ff, der sogar meint, dass Fahrzeuge im Unfallersatztarifgeschäft in der Regel sogar betriebswirtschaftlich günstiger seien als die im freien Vermietgeschäft; ebenso LG Ravensburg, Urt. v. 7.10.2003 - 2 S 191/03, NJW-RR 2004, 455 f.) kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei der Anmietung eines Unfallersatzfahrzeuges ein solcher Mehraufwand in keinem bzw. keinem nennenswerten Umfang gerechtfertigt sein kann (hierzu auch Körber , NZV 2000, 68, 72).
  • AG Lörrach, 01.03.2005 - 2 C 2309/04
    Die Beklagte selbst hat etwa im vorliegenden Fall vorgetragen, ein Geschädigter habe regelmäßig keine Kenntnis von den speziellen Unfallersatztarifen, weshalb er auch keine Veranlassung zu weiteren Erkundigungen habe (vgl. Bl. 67 d.A., LG Regensburg Az: 2 S 191/03, Bl. 117 d.A.; i.Ü.
  • AG Essen, 27.06.2006 - 11 C 151/05

    Mietwagen nicht zum Unfallersatztarif anmieten!

    Ein verständig und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten hätte eine Anmietung zu einem niedrigeren Tarif gewählt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2002, 132; LG Regensburg NJW-RR 2004, 455).
  • LG Halle, 23.06.2006 - 1 S 20/06
    überhaupt kein Ersatzfahrzeug bzw. ein Fahrzeug bei einem anderen Vermieter angemietet hätte (vergl. LG Regensburg, NJW-RR 2004, 455 f., 456 [LG Regensburg 07.10.2003 - 2 S 191/03] ; AG Marsberg, Schaden-Praxis 1997, 437 f.).
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