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   VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 2036/07   

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VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 2036/07 (https://dejure.org/2009,7013)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.03.2009 - 2 S 2036/07 (https://dejure.org/2009,7013)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. März 2009 - 2 S 2036/07 (https://dejure.org/2009,7013)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gebühr für hygienische Untersuchung eines Badegewässers vor einem Campingplatz; Gebührenkalkulation; Befreiungen und Ermäßigungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtungsklage gegen die Heranziehung zu einer Verwaltungsgebühr nach einer Badegewässeruntersuchung; Hygienische Untersuchung eines in unmittelbarer Campingplatznähe befindlichen Badegewässers als zurechenbare und gebührenpflichtige öffentlich-rechtliche Leistung; ...

  • Judicialis

    LGebG § 2 Abs. 3 Satz 1; ; LGebG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; LGebG § 4 Abs. 1; ; LGebG § 7 Abs. 1; ; LGebG § 7 Abs. 2; ; LGebG § 7 Abs. 3; ; LGebG § 4 Abs. 3 Satz 2; ; LGebG § 11 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Inhaber eines Campingplatzes mit Badestelle muss für hygienische Untersuchung des Badegewässers zahlen

  • rechtsindex.de (Pressemeldung)

    Campingplatzbesitzer und hygienische Untersuchung eines Badegewässers

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Campingplatzbetreiber muss Gewässeruntersuchung zahlen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Inhaber eines Campingplatzes mit Badestelle muss für hygienische Untersuchung des Badegewässers zahlen - Untersuchung stellt Sondervorteil für Betrieb dar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2009, 635 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Sigmaringen, 01.08.2007 - 1 K 1504/06

    Gebührenerhebung für Badegewässeruntersuchung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 2036/07
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 1. August 2007 - 1 K 1504/06 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 01.08.2007 - 1 K 1504/06 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Flugsicherheitsgebühren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 2036/07
    Denn diese Schutzpflicht kann primär nur Handlungspflichten der staatlichen Organe im Bereich der Gefahrenabwehr begründen, nicht aber die Frage der Refinanzierung des damit verbundenen Verwaltungsaufwands determinieren (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschluss vom 11.08.1998 - 1 BvR 1270/94 - NVwZ 1999, 176 - zur Verfassungsmäßigkeit der Flugsicherheitsgebühr -).
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 2036/07
    Die Leistung muss dem Gebührenpflichtigen - mit anderen Worten - einen größeren Nutzen als der Allgemeinheit bringen (BVerfG, Beschluss vom 12.10.1994 - 1 BvL 19/90 - BVerfGE 91, 207).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - 2 S 1162/07

    Zuständigkeit für den Erlass der Gebührenverordnung eines Landratsamts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 2036/07
    In der Erhebung einer Gebühr für öffentliche Leistungen auf Gebieten, auf denen das Landratsamt - wie hier - als untere Verwaltungsbehörde und damit Staatsbehörde (§ 1 Abs. 3 Satz 2 LKrO) tätig wird, ist keine Angelegenheit des Landkreises zu sehen, da zwischen der Erfüllung der Aufgabe einerseits und der Erhebung einer Gebühr für diese Tätigkeit andererseits insoweit nicht getrennt werden kann (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.12.2008 - 2 S 1162/07 - Juris).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 2036/07
    In der Begründung zur Neufassung des Landesgebührengesetzes (LT-Drs. 13/3477, S. 24) wird dazu auf die "Grundsatzentscheidung" des Bundesverfassungsgerichts vom 06.02.1979 - 2 BvL 5/76 - (BVerfGE 50, 217) verwiesen, in der Gebühren als öffentlich-rechtliche Geldleistungen definiert werden, die aus Anlass individuell zurechenbarer, öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistungen deren Kosten ganz oder teilweise zu decken.
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 23.85

    Sozialhilfe - Subsidiarität - Minderjähriger - Jugendhilfe - Verpflichtungsklage

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.03.2009 - 2 S 2036/07
    Dass aus diesem Grund der Widerspruchsbescheid des Landratsamts Bodenseekreis vom 12.09.2006 für sich gesehen fehlerhaft ist, lässt die Prozessvoraussetzung des durchgeführten Vorverfahrens nicht entfallen; denn § 68 VwGO besagt nicht, dass der Widerspruchsbescheid als gebotene Prozessvoraussetzung frei von Rechtsfehlern sein muss (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 06.02.1986 - 5 C 23.85 - NVwZ 1987, 320).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2013 - 10 S 2387/11

    Festsetzung einer Gebühr als Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde - hier:

    Der Senat setzt sich mit dieser Ansicht auch nicht in Widerspruch zu der Rechtsprechung des 2. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteile vom 26.03.2009 - 2 S 2036/07 - DÖV 2009, 635; sowie vom 11.12.2008 - 2 S 1425/08 - VBlBW 2009, 312), wonach Gebühren, die ein Landratsamt für als untere staatliche Verwaltungsbehörde erbrachte Leistungen erhebt, nicht zum Aufgabenkreis des Landkreises gehören, so dass zur Entscheidung über Widersprüche gegen solche Gebühren nach § 73 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VwGO das Regierungspräsidium zuständig ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2018 - 3 S 1519/18

    Auslagenerhebung; Erhebliches Übersteigen des üblicherweise anfallenden

    Gleiches gilt beispielsweise für die Sachverhaltsaufklärung durch Beiziehung eines Sachverständigen (vgl. auch hierzu Schlabach, a. a. O.) oder durch technische Untersuchungen (vgl. zur mikrobiologischen Gewässeruntersuchung im Rahmen der Badegewässerüberwachung VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.3.2009 - 2 S 2036/07 - juris -).

    Danach können Auslagen für bezogen auf die Leistungserbringung besondere Aufklärungsmaßnahmen (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 14 Abs. 2 LGebG) gesondert festgesetzt werden, Kosten von im Rahmen der Leistungserbringung üblichen Aufklärungsmaßnahmen sind dagegen in die Gebühr einzukalkulieren und im Sinne von § 14 Abs. 1 mit der Gebühr grundsätzlich abgegolten (vgl. zu Letzterem VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.3.2009, a. a. O.).

  • VG Freiburg, 29.01.2013 - 3 K 1513/12

    Gebührenschuldnerschaft bei Einholung der Genehmigung eines von einer Spedition

    Die öffentliche Leistung muss dem Gebührenpflichtigen mit anderen Worten einen größeren Nutzen bringen als der Allgemeinheit (vgl. dazu VGH Bad.-Württ. Urt. v. 26.03.2009 - 2 S 2036/07 -, juris mit Nachweisen aus der Rspr. des BVerfG).

    Sein spezifischer und individualisierbarer Vorteil besteht darin, dass die Überwachung der Gewässergüte einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg seines Betriebs leistet, weil er mit der Sauberkeit des Sees werben kann (Urt. v. 26.03.2009 - 2 S 2036/07 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2023 - 2 S 2874/20

    Bemessung einer Zeitgebühr für die Durchführung einer

    Denn fast alle gebührenpflichtigen Handlungen erfolgen auch oder vorwiegend im öffentlichen Interesse (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.11.1980, aaO juris Rn. 23; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.03.2009 - 2 S 2036/07 - juris Rn. 27 zur entsprechenden Problematik bei der Erhebung einer Gebühr für die hygienische Untersuchung eines Badegewässers vor einem Campingplatz).
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