Weitere Entscheidung unten: LG Stuttgart, 19.12.2011

Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 28.11.2011 - 2 S 21/11   

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LG Stuttgart, 28.11.2011 - 2 S 21/11 (https://dejure.org/2011,71380)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28.11.2011 - 2 S 21/11 (https://dejure.org/2011,71380)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28. November 2011 - 2 S 21/11 (https://dejure.org/2011,71380)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Untersagung der Haltung von Kleintieren und einem Schwein durch Mehrheitsbeschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtbarkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft bzgl. der Untersagung der Haltung eines Hausschweins

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schwein gehabt: Beschluss über ein Verbot untypischer Tierhaltung (hier: Hausschwein Franzl) durch Eigentümergemeinschaft ist zwar zulässig, deren Durchsetzung unterliegt dem Grundsatz von Treu und Glauben im Einzelfall; §§ 15 Abs. 2 WEG, 242 BGB

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 13 Abs. 1; WEG § 14 Nr. 1; WEG § 15 Abs. 2
    Anfechtbarkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft bzgl. der Untersagung der Haltung eines Hausschweins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Untersagung der Haltung von Kleintieren und einem Schwein durch Mehrheitsbeschluss ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 08.04.1998 - 24 W 1012/97

    Beschränkung der Haustierhaltung durch Mehrheitsbeschluß oder Hausordnung

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.11.2011 - 2 S 21/11
    Nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt, NZM 2006, 265; OLG Zweibrücken, ZMR 1999, 854; KG, NJW-RR 1998, 1385; ebenso Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 14, Rn. 36) stellt eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung - auch wenn die Teilungserklärung oder die Hausordnung eine Beschränkung nicht vorsieht - eine unzulässige Belästigung anderer Wohnungseigentümer dar, ohne dass es auf eine konkrete Geruchs- oder Geräuschbelästigung einzelner Wohnungseigentümer ankommt.
  • OLG Frankfurt, 19.07.1990 - 20 W 149/90

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Tierhaltung; Haltung; Tiere; Schlangen;

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.11.2011 - 2 S 21/11
    Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich hierbei um Tierarten handelt, die nach den hiesigen tradierten soziokulturellen Vorstellungen keine übliche oder typische Haustierhaltung darstellen (vgl. hierzu etwa OLG Frankfurt, NJW-RR 1990, 1430; Lafontaine in jurisPK-BGB, 5. Aufl., § 15 WEG, Rn. 39 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.11.2011 - 2 S 21/11
    Nach der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa OLG Frankfurt, NZM 2006, 265; OLG Zweibrücken, ZMR 1999, 854; KG, NJW-RR 1998, 1385; ebenso Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 14, Rn. 36) stellt eine unbeschränkte Haustierhaltung in einer Eigentumswohnung - auch wenn die Teilungserklärung oder die Hausordnung eine Beschränkung nicht vorsieht - eine unzulässige Belästigung anderer Wohnungseigentümer dar, ohne dass es auf eine konkrete Geruchs- oder Geräuschbelästigung einzelner Wohnungseigentümer ankommt.
  • AG Ludwigsburg, 16.03.2011 - 20 C 2906/10

    WEG - Untersagung der Haltung von Kleintieren und einem Schwein durch

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.11.2011 - 2 S 21/11
    Die Kammer beabsichtigt, die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 16.03.2011 (Az.: 20 C 2906/10 WEG) durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
  • BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.11.2011 - 2 S 21/11
    Zwar steht nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 129, 329) die Durchsetzung eines solchen Verbots unter dem allgemeinen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) und kann daher im Einzelfall unzulässig sein.
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   LG Stuttgart, 19.12.2011 - 2 S 21/11   

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LG Stuttgart, 19.12.2011 - 2 S 21/11 (https://dejure.org/2011,52057)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19.12.2011 - 2 S 21/11 (https://dejure.org/2011,52057)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 2 S 21/11 (https://dejure.org/2011,52057)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rabüro.de (Kurzinformation)

    Vermieter kann Haltung nicht üblicher Haustiere (z. B. Schlangen, Ratten, Frettchen) verbieten

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schweinehaltung in der Eigentumswohnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Ludwigsburg, 16.03.2011 - 20 C 2906/10

    WEG - Untersagung der Haltung von Kleintieren und einem Schwein durch

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.12.2011 - 2 S 21/11
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 16.03.2011 (Az.: 20 C 2906/10 WEG) wird zurückgewiesen.

    Das Urteil des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 16.03.2011 (Az.: 20 C 2906/10 WEG) ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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