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   VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94   

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VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94 (https://dejure.org/1996,4488)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.09.1996 - 2 S 2104/94 (https://dejure.org/1996,4488)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. September 1996 - 2 S 2104/94 (https://dejure.org/1996,4488)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Pauschalierung der Zweitwohnungssteuer nach Aufwandsstaffeln (Mietaufwand) rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer; Vereinbarkeit der Pauschalierung der Zweitwohnungssteuer nach bestimmten Aufwandsstaffeln mit dem Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG; Erhebung einer Zweitwohnungssteuer für Zeiträume der Vermietung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.1992 - 2 S 1557/90

    Normenkontrolle einer Zweitwohnungssteuersatzung: Staffelung der Steuer nach dem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94
    Die Pauschalierung der Zweitwohnungssteuer nach bestimmten Aufwandsstaffeln (Mietaufwand) ist mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG grundsätzlich vereinbar (wie Normenkontrollbeschluß des Senats vom 28.12.1992 - 2 S 1557/90 -, BWGZ 1993, 308).

    Der Senat hat deshalb anerkannt, daß Erwägungen der Verwaltungspraktikabilität einen sachlich einleuchtenden Grund für die Pauschalierung der Zweitwohnungssteuer nach Aufwandsgruppen darstellen (Normenkontrollbeschl v 28.12.1992 - 2 S 1557/90 -, BWGZ 1993, 308 mwN).

    Der Senat hat eine Erdrosselungswirkung selbst für die höheren Steuersätze der ab 1.1.1994 geltenden Satzung für eine andere am Bodensee gelegene Gemeinde verneint (Normenkontrollbeschl v 28.12.1992 - 2 S 1557/90 -, aaO).

  • BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94

    Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94
    An diesen Voraussetzungen hat auch die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 29.6.1995 - 1 BvR 1800/94 ua -, ZKF 1995, 204) und des Bundesverwaltungsgerichts nichts geändert.

    Auch der vorübergehende Gebrauch stellt einen steuerpflichtigen Aufwand dar, wenn er der persönlichen Lebensführung dient (BVerfG, Beschl v 29.6.1995, aaO).

  • BVerwG, 20.02.1996 - 8 B 20.96

    Kommunalabgaben: Zweitwohnungssteuer bei zeitweiliger Vermietung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94
    Die Zweitwohnungssteuer darf von dem Inhaber einer - für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs (vor-)gehaltenen - Zweitwohnung auch für Zeiträume erhoben werden, in denen sie an Feriengäste vermietet worden ist (wie BVerwG, Beschluß vom 20.2.1996 - 8 B 20/96 -, DVBl 1996, 1049).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat (Beschl v 20.2.1996 - 8 B 20.96), darf die Zweitwohnungssteuer von dem Inhaber einer für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs genutzten oder vorgehaltenen Zweitwohnung auch für Zeiträume erhoben werden, in denen sie an Feriengäste vermietet worden ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92

    Zweitwohnungsteuer: Abgrenzung zwischen reiner Kapitalanlage und

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94
    Hiervon ist auszugehen, wenn die gesamten maßgeblichen Umstände des Einzelfalls den sicheren Schluß zulassen, der Zweitwohnungsinhaber werde die Zweitwohnung im Erhebungszeitraum ausschließlich als Kapitalanlage nutzen, sie also nicht auch nebenbei zu Zwecken der Erholung, der Ausbildung oder des sonstigen persönlichen Lebensbedarfs nutzen oder vorhalten (VGH Bad- Württ, Urt v 27.4.1993 - 2 S 135/92 -, vgl auch Scholz, Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zum kommunalen Steuerrecht, BWGZ, 1990, 285, 295).
  • BVerwG, 13.04.1994 - 8 NB 4.93

    Soziale Staffelung von Kindertagesstättengebühren

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94
    Insbesondere für das Steuerrecht ist anerkannt, daß der Satzungsgeber aus Gründen der Praktikabilität verallgemeinern und pauschalieren darf und die sich hieraus ergebenden Ungleichheiten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen von den Abgabepflichtigen hinzunehmen sind (vgl Tipke/Kruse, Abgabenordnung, § 3 Teilziff 34; Dahmen in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand 1995, § 4 RdNr. 83; vgl auch BVerwG, Beschl v 13.4.1994 - 8 NB 4.93 -, VBlBW 1994, 347).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94
    Indem § 3 Abs. 1 ZWStS anordnet, daß die Steuer nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet wird, wird dem Erfordernis Rechnung getragen, daß sich der Steuermaßstab auf den Aufwand für das Innehaben einer Zweitwohnung beziehen muß (vgl BVerfG, Beschl v 6.12.1983, BVerfGE 65, 325; Beschl v 15.12.1989 - 2 BvR 436.88 -, KStZ 1990, 70).
  • BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94
    Indem § 3 Abs. 1 ZWStS anordnet, daß die Steuer nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet wird, wird dem Erfordernis Rechnung getragen, daß sich der Steuermaßstab auf den Aufwand für das Innehaben einer Zweitwohnung beziehen muß (vgl BVerfG, Beschl v 6.12.1983, BVerfGE 65, 325; Beschl v 15.12.1989 - 2 BvR 436.88 -, KStZ 1990, 70).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94
    Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings klargestellt, daß die bloße objektive Möglichkeit der Eigennutzung durch den Zweitwohnungsinhaber die Annahme einer zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage nicht (von vornherein) ausschließt (Urt v 10.10.1995 - BVerwG 8 C 40.93 -, DVBl 1996, 374).
  • VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798

    Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.

    Da in diesem Fall die Höhe des Mietaufwands nur wenig differiert, sich hingegen die Steuer verdoppelt, ist es nachvollziehbar, dass diese Rechtsfolge von den Betroffenen als ungerecht empfunden wird Bei der Wahl eines Staffelsystems sind derartige Sprünge systemimmanent und sachlich gerechtfertigt; die sich in diesen "Grenzfällen" ergebenden Härten sind von dem Betroffenen hinzunehmen (BVerwG vom 29.1.2003 NVwZ 2003, 753 f.; VGH Baden Württemberg vom 26.9.1996 Az: 2 S 2104/94 Tz.33).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 ME 76/10

    Verfassungswidrig hoher Zweitwohnungsteuersatz

    Nach dem zitierten Satzungsrecht darf alleine auf das gesamte vom Mieter gezahlte Entgelt abgestellt werden, zu dem auch Umlagen und alle sonstigen Leistungen des Mieters, selbst an die Gemeinde gezahlte Gebühren gehören (vgl. § 79 Abs. 1 Sätze 2 und 3 BewG sowie VGH Baden-Württemberg., Urteil vom 26.9.1996 - 2 S 2104/94 -).

    Das Ziel der praktikablen Handhabung der Steuererhebung, das im Regelfall eine Staffelung der Steuersätze im Blick auf den allgemeinen Gleichheitssatz alleine zu rechtfertigen vermag (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.9.1996 - 2 S 2104/94 -), kann gerade nicht mehr erreicht werden, wenn die gewählte Staffelung - wie bei der Antragsgegnerin - praktisch leerläuft bzw. funktionslos ist, weil der (wahrscheinlich weit) überwiegende Teil der Steuerschuldner in die höchste Steuerkategorie fällt.

    Steuermaßstab und Steuersatz müssen sich daher auf den Aufwand für das Innehaben einer Zweitwohnung beziehen und ein angemessenes Verhältnis zu diesem haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5.12.1989 - 2 BvR 436.88 - KStZ 1990, 70; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.9.1996 - 2 S 2104/94 -).

  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2777

    Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß

    Angesichts des Umstands, dass in der fachgerichtlichen Rechtsprechung gegen gestaffelte Pauschalbeträge bei kommunalen Aufwandsteuern bisher keine prinzipiellen Einwände erhoben wurden (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.2000 - 11 BN 3.99 - juris Rn. 10; U.v. 11.7.2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301 Rn. 34; VGH BW, U.v. 26.9.1996 - 2 S 2104/94 - juris Rn. 31; OVG Lüneburg, B.v. 22.11.2010 - 9 ME 76/10 - NVwZ-RR 2011, 248/249) und auch die zu ähnlichen Effekten führenden steuerlichen Freigrenzen (z. B. § 8 Abs. 2 Satz 11, § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG) allgemein anerkannt sind (vgl. BFH, U.v. 21.7.2000 - VI R 153/99 - NJW 2000, 3516/3520), hätten in der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts etwaige Grundsatzbedenken gegen derartige Pauschalierungsinstrumente deutlich zum Ausdruck kommen müssen.
  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 4 BV 15.2778

    Zweitwohnungsteuer in Schliersee und Bad Wiessee verfassungsgemäß

    Angesichts des Umstands, dass in der fachgerichtlichen Rechtsprechung gegen gestaffelte Pauschalbeträge bei kommunalen Aufwandsteuern bisher keine prinzipiellen Einwände erhoben wurden (vgl. BVerwG, B.v. 15.5.2000 - 11 BN 3.99 - juris Rn. 10; U.v. 11.7.2012 - 9 CN 1.11 - BVerwGE 143, 301 Rn. 34; VGH BW, U.v. 26.9.1996 - 2 S 2104/94 - juris Rn. 31; OVG Lüneburg, B.v. 22.11.2010 - 9 ME 76/10 - NVwZ-RR 2011, 248/249) und auch die zu ähnlichen Effekten führenden steuerlichen Freigrenzen (z. B. § 8 Abs. 2 Satz 11, § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG) allgemein anerkannt sind (vgl. BFH, U.v. 21.7.2000 - VI R 153/99 - NJW 2000, 3516/3520), hätten in der genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts etwaige Grundsatzbedenken gegen derartige Pauschalierungsinstrumente deutlich zum Ausdruck kommen müssen.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97

    Zweitwohnungssteuer: Ferienwohnung - Unterscheidung zwischen reiner Kapitalanlage

    Hierzu ist der gesamte objektive Sachverhalt daraufhin zu überprüfen, ob sich aus ihm mit der gebotenen Sicherheit die subjektive Zweckbestimmung der Zweitwohnung entnehmen läßt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27.4.1993 - 2 S 135/91 -, VBlBW 1993, 436; Urteil vom 26.9.1996 - 2 S 2104/94).
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